Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 13, Nummer 7 › Seite 51

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 18. November 1856, Seite 51

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Werke 21 · Werke 22 · Werke 23 · Synoden · Predigtamt. —

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sei.

(dem verworfenen Gegensatz.)

2. Diese Mittel seien, wie der lateinische Text
noch deutlicher zeige, e inzig undrallein
das Wort Gottes und die heil. Sacramente, die
ihre Kraft in ihnen selber haben, nicht in den
Personen, welche dieselben verwalten.

. 3. Weil diese Mittel eine Verwaltung erfor⸗
dern, so habe Gott Fürsorge getroffen und befoh⸗
len, daß sie verwaltet und ausgetheilt werden.

4. Der 14. Artikel gebe an, wie Gott wolle,

daß diese Mittel öffentlich verwaltet werden; der
gegenwärtige 5. Artikel aber enthalte nur die
goͤttliche Anordnung, daß sie überhaupt verwal⸗
tet werden sollen.
5. Natürlich schließe der 5. Artikel das
Pfarramt mit ein, als die ordentliche Weise
ihrer öffentlichhen Verwaltung nach Artikel
14; ja das Pfarramt sei der Centralpunkt dieser
Verwaltung. Doch befasse sich der 5. Art. nicht
damit, irgend welche besondere Verwal ter zu
bezeichnen, sondern rede eigentlich nur von der
Berwal tung. 2

9*

Fünfte Sitzung, Morgeñs den 3. Okt.
Die Verhandlungen über den 5. Artikel wur-
den fortgesetzt und bewegten sich im Wesentlichen
um die schon aufgeführten Punkte.

Sechste Sitzung, Nachm. den 3. Olt.

Die Besprechung des 5. Artikels wurde aber⸗
mals aufgenommen. Nach längeren Verhand⸗
lungen erschien es am geeignetsten, die genauere
Erörterung und Bestimmung des Verhältnisses
des Pfarramts zu dem Predigtamt, davon der 5.
Artikel redet, bis zur Verhandlung über den 14.
Artikel zu verschieben. Es wurde deshalb blos
im Allgemeinen ausgesprochen, die Conferenz ver⸗
stebe unter „Predigamt“ den Kirchendienst oder
die Verwaltung der Gnadenmittel, und darauf
die Zustimmung zu dem 5. Artikel in der gewöhn⸗

lhen Weise bezengt. d. 7/. V.

Siebente Sitzung, Morgens den 1. Okt.
Es ward der 6. Artikel der A. C. verlesen.

Dabei wurde zuerst erörtert, wie der Ausdruck

man müsse gute Werke thun“ zu verstehen
Nämlich nicht also, als ob die Gläubigen
von Gott gleichsam wider ihren Willen zu guten
Werken genöthigt würden; auch nicht so, als ob
gute Werke nöthig seien, um sich im Glauben und

Gnadenstande zu erhalten; sondern durch das

Wort „musse“ werde eine doppelte Nothwendigkeit
ausgedrückt, 1. der Schuldigkeit, 2. der unaus⸗
bleiblichen Folge. Wir müssen nämlich gute
Werke thun theils wegen des göttlichen Gebots,
von welchem auch die Gläubigen nicht ausgenom⸗
men sind, theils weil die guten Werke mit Noth⸗
wendigkeit aus dem Glauben fließen. Deßhalb
sei die Predigt des Gesetzes dem Gläubigen nöthig
nicht insofern er ein neuer Mensch ist, sondern
nur insofern er auch noch den alten Adam an
sich hat, der täglich gekreuzigt und getödtet werden

muß.

Die Frage, ob gute Werke auch deßhalb zu

Ithnn seien, um an ihnen ein Kennzeichen seines

Guadeustandes zu haben, wurde dahin beant-

wortet, daß sie allerdings ein solches Keunzeichen

abgeben, so lange der Christ sich außer dem

unzweifelhaft aus dem Titel und der Antithesis Stande der Anfechtung befinde, daß aber in der

Aufechtung allein der Glaube an Den, der die
Gottlosen gerecht macht, die feurigen Pfeile des
Bösewichts überwinde. ami

Dem Vorwurfe der Widersacher unserer Kirche,
daß bei uns die guten Werke gering geachtet wür⸗
den, wurde damit begegnet, daß im Gegentheil
niemand die guten Werke höher schätze, als unsere
Kirche, indem sie theils, weun sie vom Glauben
redet, das Gesetz nicht auftzebe, sondern vielmehr
aufrichte dadurch, daß sie die guten Werke als
eine nothwendige Folge des Glaubeus hinstellt,
theils den Glauben selbst zugleich als die Erful⸗
lung des ersten und obersten Gebots erkenne.

Darauf ging man zum siebenten Artikel
uͤber. Hier wurde zuerst darauf hingewiesen,
daß in diesem Artikel von einer Kirche geredet
werde, welche allezeit da sei und zu welcher
alle Gläubigen gehören, daß demnach unmög⸗
lich hier von einer Partiknlar kirche die Rede
sein könne, sondern die allgemeine Kirche
verstauden sei, also die, außerhalb welcher es

keine Theile oder Glieder der Kirche mehr geben
könne.

Daraus folge nothwendig der Schluß,
daß unsere evang. lutherische Kirche, wie sie
historisch dasteht, den Begriff „Kirche“ wie er
hier gebrancht ist, micht decke, die lutherische
Kirche also, wie sie als eine besondere Gemeinschast
dastehe, nicht die Eine, heil. christl. Kirche sei. —
Ferner: eine Kirche, welche im vollen Sinne des
Worts „die wahre“ sein solle, musse die hier an-
gegebenen Kennzeichen des reinen Worts und
Sacraments aufweisen keunen. Habe sie diese
Kennzeichen nicht, so konne sie wohl noch „eine
Kirchen, aber nicht „die wahre“ sein. Weil unn
die lutherische Kirche diese Kennzeichen in der
That habe, so nennen wir sie mit gutem Recht
die wahre Kirche, nur nicht: die Kirche im
eigentlichen Sinne des Worts. Man köune
nämlich die lutherische Kirche in zwei Hinsichten
betrachten.
wickelt habe und als eine besondere Kirche dasiehe.
Und insofern sei sie nicht identisch mit der Einen,
heil., christl. Kirche, denn sie sei als solche weder
allezeit dagewesen, noch habe sie jemals alle
Gläubige in sich gefaßt. Sodann könne sie aber
freilich auch in einer audern Hinsicht betrachtet
werden. Insofern nämlich die lutherische Kirche
sich mit diesem Namen zu keinem andern Glau⸗
ben, als zu dem der Einen heil. christl. Kirche
aller Zeiten bekenne, insofern könne man von
ihr als der Einen heil. christl. Kirche reden.

Achte Sitzuug, Nachm. den 4. Okt.

Es wurde mit der Erörterung des siebenten
Artikels fortgefahren und ausgesprochen:

Die Kirche sei „Eine“ 1. der Zahl nach, weil
es nicht mehre species (Arten) desselben genus
(Gattung) geben könne; 2. hinsichtlich des
Einen Glaubens welchen sie habe; 3. weil alle
ihre Glieder allzumal Eins sein in Christo
ihrem Haupte.

„Heilig“ sei die Kirche nicht etwa bloß im
Alttestamentlichen Sinne einer äußerlichen Aus⸗
sonderung für Gott, sondern im eigentlichen,
innerlichen Neutestamentlichen Sinne, wie aus
der Erklärung hervorgehe, daß sie sei die Versamm⸗

*

Eiumal wie sie sich geschichtlich ent⸗

lung der Gläubigen. Diese Eigenschaft aber
komme ihr zu 1., wegen der heiligen und heiligen⸗
den Dinge, damit sie umgeht, nämlich Wort und
Sacramente, 2. wegen der zugerechneten Heilig-
keit Christi, ihres Haupts, 3. wegen der angefan⸗
genen Lebeusheiligkeit ihrer Glieder.

Wenn sie ferner beschrieben werde als die Ver⸗
sammlung aller Gläubigen, so sei das Wort
Gläubige nicht zu verstehen im Sinne der Päpst⸗
lichen, welche unter Glauben bloß den historischen
Glauben oder die Zustimmung zu dem verstehen,
was die Kirche lehrt; sondern wie der lateinische
Text „Vvere credentium“' bezeuge, allein von
dem lebendigen Glauben, welcher mit Christo
vereinigt und die Gläubigen zu Gliedern Seines
geistlichen Leibes macht. Daraus folge denn
unwidersprechlich, daß keineswegs alle
Getauften schlechthin Gliedmaßen der Kirche
sein, sondern vielmehr, daß solche Getaufte, wel⸗
che vom Glauben wieder abgefallen sind, wenn
auch noch in der Kirche (nämlich sofern sie noch
in äußerlicher Gemeinschaft mit Kindern Gottes
stehen) doch nicht mehr von der Kirche oder
Glieder der Kirche seien. Die Apologie, welche
aufs entschiedenste lehre, daß durchaus nur die
lebendig Gläukigen und niemand anders zur
Kirche gehöre, zeige auch dentlich, daß man zur
Begründung jenes Irrthumssich keineswegs auf
die Gleichnisse vom Unkrant auf dem Acker und
vom Netz berufen dürfe, indem darin die Kirche
nicht etwa nach ihrem inneren Wesen beschrieben,
sondern nur dargestellt werde, wie sie äußer.
lich in der Welt erscheine!

Bei der nun folgenden Erörterung der Worte
»bei welchen das Evangelium rein gepredigt wird
ꝛc.“T wurde der Einwand erhoben, daß hier doch
offenbar von einer sicht baren Gemeinschaft
die Rede sein musse, weil ihr der Besitz solcher
Dinge zugeschrieben werde, welche in die Erschei⸗
nung fallen. Darauf wurde entgegnet, in diesen
Worten werde nicht das Wesen der Kirche dahin
bestimmt, als bestehe sie bloß aus solchen äußer⸗
lichen Versammlungen, in welchen Wort und
Sacrament rein vorhanden sei, sondern es wür⸗
den darin, wie die Apologie, die authentische Aus-
legung der A. C. unwidertreiblich bezeuge, die
Kennzeichen angegeben, an welchen das
Vorhandensein der Kirche erkannt werde. Es
sei aber ein falscher Schluß, aus der Sichtbarkeit
der Kennzeichen auf die Sichtbarkeit der Sache
selbst zu schließen. Das Vorhandensein der Seele
3. B. werde ebenfalls aus sichtbaren, hörbaren und
empfindbaren Wirkungen offenbar, deßhalb sei
und bleibe jedoch die Seele selbst ihrem Wesen
nach unsichtbar. — Wort und Sacrament srien
aber ferner in der Art Kennzeichen der Kirche,
daß wo sie im Schwange gehen, der Glaube
wisse, daß sich da die Verheißung, „mein Wort .
soll nicht leer zurückkommen“ erfülle, daß folglich
da die Kirche d. i. Christen vorhanden sein. Wel⸗
che Personen nun aber unter dem Haufen derer,
die um Wort und Sacrament versammelt sind,
die Kinder Gottes seien, bleibe vor Menschen un⸗
gewiß n. verborgen, mithin bleibe die Kirche selbst
unsichtbar; Wort und Sacrament seien also
nicht etwa bioß Keunzeichen der sichtbaren,
sondern gerade zunächst der unsichtbaren

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