Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 13, Nummer 7 › Seite 52

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 18. November 1856, Seite 52

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Abendmahl—Eſſenſund Trinken, Hoſtie 30 · Abendmahl—Konſekration, Austeilen 37 · Abendmahl—Brodbrechen 3

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Kirche. — Wo Wort und Sacrament in voller
Reinheit im Schwange gehen, da könne man das
Vorhandensein der Kirche freilich desto leichter
und deutlicher erkennen; doch sei es ein Irrthum,
zu läugnen, daß auch da, wo neben verderblichen
Irrthümern nur noch Stücke der Wahrheit zu
finden seien, die Kirche vorhanden sei; denn auch
diese Stücke der Wahrheit seien, eben als reines
Wort, immer noch Kennzeichen derselben. Da—
raus folge aber nicht im Mindesten, daß es nun
gleichgültig sei, welcher sichtbaren Gemeinschaft
man sich anschließe. Denn jeder Christ sei erst⸗
lich schon bei seiner Seligkeit gehalten, alle falsche
Propheten zu fliehen; ferner wer bei Erkenntniß
der Wahrheit sich zu einer falschgläubigen Ge⸗
meinschaft geselle, der schließe sich damit nicht
etwa der Kirche, die darunter verborgen liege,
sondern vielmehr im Gegentheil gerade der
Secte an. — Daraus erhelle nebenbei auch
der Unterschied zwischen röm i scher und pä psti⸗
scher Kirche. Unter der römischen Kirche sei das
Hänflein verborgener Gläubigen zu verstehen,
welche durch die Stücke der Wahrheit, die auch
in Rom noch übrig sind, gläubig und selig wer⸗
den. Unter papistischer Kirche dagegen der Hau-
fen Derer, welche, mit dem Papst an der Spitze,
sich im Irrthum verstockt und die Wahrheit ver⸗
flucht haben. Diese letztere sei in Wahrheit die
Kirche des Antichrists und eine Ausgeburt der
Hölle.

Neunte Sitzung, Morgens den 6. Okt.

Es wurde mit Besprechung des 7. Art. fortge⸗
fahren und darauf zuvörderst die Zustimmung
zum ersten Theil desselben in der gewöhnlichen
Weise bezeugt.

Bei Erörterung des andern Theils wurde aus⸗
gesprochen, daß im Gegensatz zu einer heutzutage
nicht seltenen Ueberschätzung kirchlicher Ceremo-
nien fest darauf bestanden werden müsse, daß
keine Ceremonie zu wahrer Einigkeit der Kirche
nöthig, sondern daß dazu auch heute noch das
reine Wort und Sacrament genug sei. Die lu⸗
therische Kirche habe zwar einige kirchliche Ge⸗
bräuche als Sinnbilder von christlichen Wahrhei⸗
ten und Beförderungsmittel der Erbauung aus
der alten Kirche mit herübergenommen, aber die⸗
selben niemals als charakteristische Merkmale
ihrer selbst angesehen wissen wollen, obgleich sie
freilich zu gleicher Zeit auf der andern Seite
gegen die jenigen, welche ihr den Gebrauch solcher
Ceremonien zur Sünde machen wollten, allewege
ihre christliche Freiheit auch in diesem Stücke
behauptet habe. Wie der 7. Artikel in diesem
Stücke zu verstehen sei, zeige unter andern auch
die Apologie im 12. Artikel von der Messe in den
Worten, „die Widersacher ziehen den Daniel
an. . Unterdrückung des Evangelii.“ Deßglei⸗
chen in folgendem: „über das, wo unsere Wider⸗
sacher ihre Kerzen, Altartucher, Bilder u. dgl.
für nöthige Stücke und damit Gottesdienste an⸗
richten, sind sie des Antichrists Gesinde, davon
Daniel sagt, daß sie ihren Gott ehren mit Silber,
Gold und dergleichen Schmuck.“ — Obgleich deß-
halb mit der Rückkehr zur Lehre unserer Väter
sich auch je länger je mehr ein Wohlgefallen an
den schönen gottesdienstlichen Formen derselben

finden werde und man es auch als Ziel vor Au⸗

man nicht durch unweises Dringen auf Dinge,
welche Gott n icht geboten hat, die Gemeinden

*

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gen haben möge, unser lutherisches Volk wieder
dahin heranzubilden, so sei und bleibe es doch
eine Sache der christlichen Freiheit, welche Cere⸗
monien eine Gemeinde annehmen wolle, und der
Prediger handle wider diese Freiheit und daher,
wenn wider besser Wissen und Gewissen, gottlos,
welcher irgend eine Ceremonie seiner Gemeinde
als nöthig aufdringe. Man solle sich in diesem
Stücke nach dem Stande der Erkenntniß der Ge⸗
meinden richten, und da man ja um solche Dinge,
die Gott geboten hat, genug zu kämpfen und
Schmach zu tragen habe, sich wohl hüten, daß

beunruhige und verwirre.

Die dabei vorfallende Frage über das Brod⸗
brechen und den Gebrauch der Hostien beim hl.
Abendmahl wurde dahin beantwortet, daß das
Er an sich freilich auch ein gleichgül⸗

iger Gebrauch; weil jedoch die Reformirten die⸗
sen Gebrauch zum Ausdruck ihrer falschen Lehre
vom hl. Sacrament d. i. zur Bekenntnißceremo-
nie gemacht und als nöthig behauptet haben, so
sei nun allerdings unsererseits bei dem Nichtbre⸗
chen des Brodes so lange zu beharren, als die
Gegner auf ihrer falschen Lehre bestehen. An-⸗
ders verhalte es sich aber mit Gebrauch oder
Nichtgebrauch der Hostien anstatt des gewöhnli⸗
chen Brodes. Das sei keine Bekenntnißceremonie,
dürfe also die Gemeinschaft zwischen rechigläubi
gen Körperschaften nicht trennen.

Schließlich wurde auch der Punkt nicht uner⸗
wähnt gelassen, daß nach Inhalt des 7. Artikels
selbst eine bestimmte Verfassungsform der Kirche
zu den Dingen gehöre, welche zur wahren Einig-
keit derselben nicht noͤthig sind.

Zehnte Sitzung, Nachm. den 6. Okt.

Der Bericht der Correspondenz-Committee
wurde aufgenommen, mehrere Stellen der einge⸗
gangenen Zuschriften verlesen, unter andern
namentlich die Vorschläge, welche in einer länge⸗
ren werthvollen Eingabe Herrn P. J. N. Hoff⸗
maunns zu Reading, Pa, enthalten waren, erwo⸗
gen und darauf folgende Beschlüsse angenommen:

1. Daß die Conferenz ihre Frende ausspricht
üuͤber die vielen ihr aus der Ferne zugegangenen
freundlichen Stimmen; ihr Bedauern, diese
Brüder nicht jetzt schon in ihrer Mitte zu sehen,
und die Hoffnung, diesen Genuß bei nächster
Versammlung haben zu können.

2. Daß Herr Dr. S. G. Henkel, welcher in
diesem Stücke den Rath der Conferenz begehrt
hatte, durch ein Schreiben ermuntert werde, so
bald als möglich den ersten Theil der Kirchenpo⸗
stille Dr. Luthers in englischer Uebersetzung der
Erlaͤnger Ausgabe erscheinen zu lassen.

3. Daß die Conferenz, geliebt es Gott, sich am
letzten Donnerstage im Oktober 1857 wieder
versammle; die Bestimmung des Ortes aber der
Erecutiv⸗Committee, bestehend aus den gegenwär⸗
tigen Beamten derselben und Herrn P. Walz zu
Berrysburgh, Pa., überlassen werde, welche sich
daruͤber spätestens bis zum ersten Jannar zu ver⸗

einbaren habe.

Eilfte Sitzung, Morgens den 7. Okt.

Da die Zeit eine weitere Besprechung der

Augsb. Conf. nicht mehr gestattete, so wurden
noch folgende einzelne Beschlüsse gefaßt:

Daß die Dauer der Conferenz bei ihrer näch⸗
sten Versammlung nicht über sechs Sitzungstage
ausgedehnt werden solle.

Daß nur solche lutherische Prediger in ihren
Sitzungen stimmfähig seien, welche entweder
Glieder lutherischer Synoden sind, oder sich als
unbescholten durch vorzulegende genügende Zeug⸗
nisse ausweisen. Was Glieder lutherischer Ge⸗
meinden aus den Laien betrifft, so erfordert die
Conferenz ebenfalls den Ausweis durch genügende
Zeugnisse. ö

Daß die Secretaͤre das Protokoll der Verhand⸗
lungen mit Ausschluß des Unwesentlichen zur
Veröffentlichung vorbereiten, daß dasselbe sodann
in deutscher und englischer Sprache mit den Un⸗
terschriften des Vorsitzers und der Protokollführer
im Druck erscheine und die Herausgeber unserer
kirchlichen Blätter um Veröffentlichung ersucht
werden.

Darauf wurde die Conferenz mit Gebet und
Segen geschlossen.

Wm. F. Lehmann, Präs.

H. C wan, Seeret.

M. Loy,
*

Folgender Brief ward von einem Gliede der
Conferenz nach deren Vertagung eingesandt:

Fort Wayne, Ind., den 26. Okt. '56.

An den Herrn Secretaͤr der zu Columbus abge⸗
haltenen Allgemeinen Conferenz.
Ehrw. Herr!

Es ist Ihnen ohne Zweifel noch bekannt, daß
ich auf der Allgem. Conf., welche vom I. bis 7.
Okt. d. J. in Columbus, O., tagte, in der Lehre
vom Predigtamte nach dem öten, und in der
Lehre von der Kirche nach dem 7ten Artikel
der Augsburger Confession mit der Con⸗
ferenz nicht einverstanden war, bei der Abstim⸗
mung auch gegen die diese Lehre betreffenden
Beschlüsse der Conferenz mit deutlicher
Angabe meiner Gründe und Bedenken pro⸗
testirte, und wünschte, daß mein Protest protokol⸗
lirt würde, was jedoch mit meiner endlichen Ein.
willigung unterblieben ist. Da ich nun ader um
keinen Preis dafür angesehen sein möchte, als sei
ich in den genannten Punkten mit der Confe⸗
renz einverstanden gewesen, so muß ich darauf
bestehen, daß mein Protest mit den Verhandlun⸗
gen vor der Oeffentlichkeit erscheine und bitte Sie
daher, diese Zeilen denselben beizufügen.

In der Erwartung der Erfüllung meiner Biite
zeichnet sich mit Hochachtung

Ihr geringer Mitknecht

+ ¹⁷ HNE ees.

Ist eine allgemeine oder auch nur beson—
ders ausgezeichnete Judenbekehrung kurz
vor dem Jüngsten Tage zu erwarten?

(Schluß.)
Auflösung der Einwürfe Derje-
nigen, welche an eine noch zukünf⸗

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