Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 27, Nummer 22 › Seite 170

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. Juli 1871, Seite 170

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Synode 15

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Der Zulheraner.

daß die Theilnahme an den Synodalverhand⸗
lungen durch persönliche Beschickung oder persön—
liches Erscheinen versäumt wird.

Was nun zuerst das Recht und die Pflicht
der stimmberechtigten Pastoren betrifft, bei den
Synodalversammlungen gegenwärtig zu sein, so
ist beides wohl nur selten von Einzelnen innerhalb
der Synode beeinträchtigt oder in Zweifel gezogen
worden und der Synodalgemeinden in unserem
Verbande möchten nur sehr wenige sein, die
nicht gern entschlossen wären, ihren Pastor für die
Sitzungszeit der Synode zu entbehren und ihn
zur Reise an den Ort der Sitzungen und zurück
in die Heimath auszurüsten; aber anders verhält
es sich in Bezug auf die Ueberzeugung von der
Nothwendigkeit der Theilnahme an den
Synodalverhandlungen von Seiten der
Herren Deputirten und Lehrer. Hier hat
fast jede Synodalversammlung einigen Syno—
dalen gegenüber deren Mangel an Theilnahme
zu beklagen. Darum möchte der Schreiber dieses
im Namen des nördlichen Districts der Synode
einige mahnende Worte der freundlichen Beach—
tung empfehlen.

Bedenkt, liebe Synodalgenossen, zum Ersten
Euer aller Pflicht der Gerechtigkeit. Ihr habt
selbst geholfen, nicht allein unsere Synodalver⸗
fassung aufzurichten, sondern Ihr seid fortwährend
gewillt, dieselbe in Vollzug zu setzen.
in cap. 3, §1: „Bestandtheile des Synodal—
personals sind: die Diener der Kirche und
die Deputirten der Pfarrgemeinden, von de—
nen jede einen derselben zu wählen das Recht
hat.“ Und weiter heißt es cap. 3, § 2: „Nur
berathende Mitglieder sind alle von den Ge—
meinden nicht bevollmächtigte rechtgläubige Pre—
diger, Predigtamtscandidaten und Lehrer und
alle außer den Deputirten erscheinende Abgesandte
einer Gemeinde des Synodalverbandes.“ Hier-
nach ist es offenbar, daß eine Synodalgemeinde,
die es ohne große Noth versäumt, einen Deputir⸗
ten zur Synodalversammlung zu senden, oder die
ihren oder ihre Lehrer willkürlich nöthigt, wäh—
rend der Synodalsitzungen zu Hause zu bleiben,
nicht nach der Synodalverfassung handelt, welche
sie doch selbst unterschrieben hat.

Zum Andern aber bedenket den großen Se⸗
gen, den unsere Gemeinden davon ernten, daß
von jeder derselben ein Deputirter erwählt und
ausgerüstet wird, um mit den übrigen Gliedern
der Synode die wichtigsten Angelegenheiten zu be—
rathen, die hier auf Erden unserer Fürsorge über—
geben sind. Wie mancher Synodale kam schon
mit Unklarheit oder Unsicherheit über diesen und
jenen Punkt der Lehre zur Synodalversammlung,
dem während der Verhandlungen darüber durch
die gemeinsame Besprechung unter den Brüdern
aus seiner Unklarheit und Unsicherheit in der Lehre
herausgeholfen ward, so daß er fröhlich zu Hause
reisen und, unterstützt durch den nachher im
Drucke erscheinenden Synodalbericht, auch man⸗
chem seiner Gemeindebrüder zur Klarheit verhelfen
konnte! Wie Mancher hatte einen schweren prak—

Ihr les't!

versagt hat, das verlangt Er auch nicht.“

tischen Fall, der in seiner eigenen oder in einer
Nachbargemeinde in Bezug auf Kirchenzucht,
Union, Sectenkirchen oder in Bezug auf das
Verhältniß zwischen Kirche und Schule u. s. w.

vorkam, auf dem Herzen, wo er sich keinen Rath

wußte, um den rechten Weg zur Lösung des Falles
zu gehen, der aber im Kreise der Brüder in der
Synodalversammlung die gewünschte Unter⸗
weisung und den rechten Rath empfing, welcher
denn ihm wie seiner ganzen Gemeinde und auch
Andern zu Gute kam! Wie manche Gemeinde
hatte längst den Wunsch gehegt, ein gutes Werk
in Bezug auf äußere oder innere Mission, Bil—
dungsanstalten für künftige Prediger, Lehrer oder
tüchtige Gemeindeglieder u. s. w. zu Stande kom⸗
men zu sehen, aber vergeblich hatte sie auf die
Erfüllung ihres Wunsches geharrt, da reis'te ihr
Deputirter mit ihrem Pastor zur Synodalver⸗
sammlung und siehe! wozu derselbe sonst für seine
Person zu schüchtern gewesen wäre, das konnte er
nun, da er ja der Vertreter einer ganzen Gemeinde
war, mit guter Zuversicht und mit freudigem
Muthe den Brüdern vortragen und ihre Betheili⸗
gung an der guten Sache, auch ihren Rath und
Beistand zur Ausführung derselben gewinnen.
Es sage hier Keiner, daß der angegebene Nutzen
auch durch eine bloße Versammlung von
Pastoren erreicht werden könne. Gott hat
nicht einen bestimmten Stand haben wollen, dem
die Angelegenheiten Seines Reichs allein anver—
traut würden, sondern Er spricht durch Seinen
Apostel: „Alles ist euer“ d. h. der ganzen Ge—
meinde. Bei Gott ist kein Ansehen der Person
und daher sehen wir bei der ersten Synode der
christlichen Kirche, von der uns im 15. Capitel
der Apostelgeschichte erzühlt wird, daß die Ver—
sammlung bestand aus den Aposteln, den
Aeltesten und den Brüdern d. h. den Ge⸗
meindegliedern. Eine Kirche, die nur von Pa—
storen mit Ausschluß der übrigen Gemeindeglieder
regiert würde, müßte nothwendig durch Einseitig—
keit auf Abwege der falschen Lehre und der fal—
schen Praris gerathen. Nur wo die Gemeinden
wie die Einzelnen fleißig sind, zu halten die
Einigkeit des Geistes durch das Band des Frie-
dens, kann es ihnen gelingen, daß sie in der
Einigkeit der reinen Lehre, wie im göttlichen Leben
erhalten werden. Zu solchem Fleiße aber ge—
hört die Selbstverleugnung, daß sie willig die
passenden Personen zu den nöthigen Versamm⸗
lungen abordnen und ausrüsten und sich des—

wegen keine Mühe, Zeit und Unkosten reuen

lassen.

Wollte Jentand den Einwurf machen, es sei zu
kosispielig, einen Deputirten abzuordnen, so kann
ein solcher Einwurf hier natürlich nicht etwa als

ungehörig abgewiesen werden, sondern es ist zu

antworten: „Wozu Gott der HErr das Vermögen
Hat
also wirklich eine Gemeinde das Vermögen micht,
einen Deputirten auszurüsten, so ist sie vor
Gott und Menschen entschuldigt, wenn sie keinen
sendet.

Aber Zweierlei ist doch dabei zu bedenken.
Zum Ersten: Schon Mancher dachte, er
habe für eine gute Sache Nichts, und doch, als er
sein Vermögen prüfte, entdeckte er, daß er doch
nicht so mittellos sei, als er vorher gedacht hatte,
daß ihm vielmehr auch für diese Sache ein übri⸗
ger Brocken gegeben sei. Mancher auch, der frü⸗
her für eine gute Sache Nichts thun konnte, flehte
Gott an, daß Er ihm Etwas dazu bescheeren
möchte, und siehe! Gott erhörte sein Gebet und
gab ihm, was er früher nicht gehabt hatte.
Fürs Zweite handelt es sich bei unserm
Gegenstande der Ausrüstung eines Gemeinde⸗
Deputirten nicht um große Mittel, und die letü
tere geschieht nicht von einigen Wenigen, sondem
von der ganzen Gemeinde, so daß aus vielen zu⸗
sammen fließenden Tröpflein leicht ein Sümmchen
zu sammenkommt, welches zu dem beabsichtigten
Zwecke hinreicht. Es wird deshalb nicht
leicht der Fall eintreten, daß eine Gemeinde mit
Grund sagen könnte: Gott hat uns die Mittel
versagt, um einen Deputirten zu senden.

Wollte aber Jemand weiter einwenden: Wir
haben keinen passenden Mann unter uns, der uns
bei der Synodalversammlung vertreten könnte; es
will sich unter uns Keiner finden, der die Pflicht
eines Deputirten auf sich nähme; so ist zu beden⸗
ken, daß, wenn eine ganze Gemeinde in christlichet
Weisheit und unter Gebet einen Mann mit
Stimmenmehrheit erwählt, damit er ihr Deputir⸗
ter sei, ein Solcher getrost sagen kann: „der HErr
hat mich zum Deputirten bestimmt; Er wird mir
die Schwierigkeiten, die sich meiner Reise zur
Synodalversammlung entgegenstellen, besiegen
helfen. Er wird meinen Acker, mein Geschäft und
Nahrung, mein Handwerk, die Wohlfahrt meined
Hauses nicht darüber zu Grunde gehen lassen,
daß ich für eine Zeitlang meinem gewöhnlichen
Hausvateramte und Berufe entzogen weide.“
Sollte es sich aber herausstellen, was wohl selten
sich ereignen mag, daß eine Gemeinde sich win—
lich in der Person, die sie zum Deputirten erwählte,
geirrt hat, d. h. daß sie seine Verhältnisse nicht ge⸗
kannt hat, die ihn an der Uebernahme des Depu⸗
tirtenamts wirklich hindern, so könnte er in solchem
Falle von der auf ihn gefallenen Wahl wieder
entbunden und durch eine Neuwahl ein Anderer
in seine Stelle gebracht werden. Der Herr ver⸗
sagt Seinen Gemeinden auch die nöthige Gabe
eines passenden Mannes nicht, wenn Er im Na⸗
men IEsu Christi ernstlich darum angegangen
wird. Es hat schon Mancher, ehe er gewählt
war, geglaubt, er könne und dürfe das Depu⸗
tirtenamt nicht annehmen; nachdem er aber
gewählt war, machte die Stimme Gottes, die
sich in seiner Wahl von Seiten der Gemeinde
kund that, sein Herz getrost, daß er die Reise und
das Amt fröhlich übernahm, und er ward dann vom
OErrn leiblich und geistlich zur Ausrichtung dessel⸗
ben gestärkt, war auch gewiß, daß die Fürbitte seiner
Brüder für ihn bei Gott ihm den Schutz der heili⸗
gen Engel zur Reise und zur gesegneten Theilnahme
an den Synodalverhandlungen zuwandte.

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