Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 15, Nummer 20 › Seite 154

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 17. Mai 1859, Seite 154

153 154 155 156 157 158 159 160

Scan: Internet Archive item DerLutheraner15.

⤓ Download page image (full resolution)

German transcription machine transcription, uncorrected

Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Antichriſt 6 · Austritt · Austritt 1 · Austritt 2 · Parochialgrenze 3

⤓ Download .txt · copy text

wPP WEWTNNNTTTTTT

hochwürdigen Sakrament lassen. Denn allhie
kann die allgemeine Regel gelten: Noth hat keine
Gesetze, und müssen oft in den Fällen, die nicht
Gottes Ehre oder Verletzung des Gewissens, son⸗
dern die Liebe gegen den Nächsten betreffen, sich
nach der Noth lenken lassen, welches sonst nicht
geschähe oder geschehen dürfte.

3. Da ein Pfarrer aus unbilli⸗
gen Ursachen einem die Absolution
versagt. Wie in diesem Falle zu
verfahren ist.

Der dritte Fall ist, daß sich in einer Stadt
oder einem Lande zutragen kann, daß ein Pfarr⸗
herr oder Prediger aus unziemlichen Ursachen,
als etwa aus Haß, etwa aus sonderlicher Rach-⸗
gier, oder aus andern Ursachen, einem oder meh⸗
reren seiner Pfarrkinder die Absolution und das
Sakrament versagt, dadurch dieselben verursacht
werden, bei andern die Absolution und das Sa—
krament zu suchen.

In solchem Fall, wo solche Leute zu einem
andern Pfarrherrn kommen und um die Absolution
und das Sakrament nachsuchen, wird dem Pfarr-
herrn vonnöthen sein, daß er sich zuvor wohl er⸗
kundige, ob sichs in der Wahrheit also verhalte,
wie ihm vorgebracht worden ist.

Wo ers denn also befindet, so gebühret ihm
für das erste, daß er denselben Pfarrherrn, über
welchen die Klage des unziemlichen Vornehmens
gekommen ist, als einen Mitbruder vermahnen,
daß er hievon abstehe und sich gegen seine Pfarr⸗
kinder rechtschaffen und nach Erforderung seines
Amtes verhalte. Will er solcher Vermahnung
nicht folgen, könnte alsdann derselbige Pfarrherr
aus christlicher Liebe und dem Unrechten zu steuern
neben den bedrängten Christen, die bei ihm Rath
und Trost suchen, die Sache vor das Ministerium
oder vor das Consistorium, wo es vorhanden ist,*)
gelangen lassen. Und wo denn daselbst die Ver⸗
mahnung unfruchtbar wäre, und sich der Pfarrer
zur Billigkeit nicht weisen lassen wollte, alsdenn
wäre es Zeit, solches alles vor die ordentliche
Obrigkeit zu bringen mit Bitten, daß dieselbige
nach Maß ihres Amtes gebührliches und ernstes
Einsehen habe.“) Und wo nun auch durch die
Obrigkeit die Unbilligkeit und Tyrannei nicht ab⸗
geschafft würde, so mag und soll derselbe ersuchte
und gebetene Pfarrherr die Armen, denen also
mit Versagung der Absolution und des Sakra-
ments Unrecht geschieht, nicht lassen, sondern sie
mit Gottes Worte trösten, absolviren und com-—
municiren. Jedoch bedarfs allhier große Vor—
sichtigkeit, damit man gegen beide Theile recht
thue. Denn eben so wenig, als man zu eines
tyrannischen Pfarrherrn Muthwillen helfen soll,
also sollen auch die Pfarrkinder zu Ungehorsam
gegen ihre Seelsorger und zur Verachtung der-
selben nicht befördert noch gestattet werden.

B. Der Fall, um den es sich hier handelt:

4. Daeiner aus Unwillen gegen
seinen ordentlichen Pfarrherrn
denselben verläßt. Ein solcher kann

*) Hier in America würde man sich an die Synode zu
wenden haben, zu welcher der Prediger gehört, der den recht⸗
gläubigen Christen das Sakrament versagte. D. L.

*) Davon, die Obrigkeit in solchem Falle anzugehen,
kann natürlich hier in America nicht die Rede sein. D. L.

154

voneinem andern nicht aufgenom-
men werden.

Der vierte Fall ist, wo in einer Stadt und
einem Lande allenthalben einerlei rechte
Lehre und Sakrament und doch unter⸗
schiedene Pfarrherrn und Pfarren sind und einem
jeden Pfarrherrn sein Theil Volk mit Predigen,
Sakrament-Reichen und andern Kirchenrechten
zu versorgen zugeordnet und befohlen ist. So
weiß auch ein jedes Pfarrkind und Einwohner
derselben Stadt und Landes, wohin es zur Kirche
getheilet, zu welchem Pfarrherrn es sich halten,
und von ihm rechte Lehre und Sakrament begeh⸗
ren und empfahen soll und kann.

Da sich nun zuträgt, daß einer oder mehrere
ohne alle Noth und auch aus keiner der vorer—
zählten Ursachen, allein daß sie mit ihrem or⸗
dentlichen Pfarrherrn etwa in Unwillen gerathen,
oder sonst nicht wohl zufrieden sind, und daneben
vorwenden, daß sie mehr Andacht zu andern, als
zu ihrem Pfarrherrn tragen, sich darüber von
denselben Pfarrherrn und Seelsorgeru wenden
und von andern, welche ihnen gefallen, Absolu⸗
tion und Sakrament empfahen wollen —in solchem
Fall ist die Frage: ob dieselbigen Pfarrkinder
auch recht hieran thun und ob auch ein andrer
Pfarrherr, der von ihnen ersucht wird, sich ihrer
mit gutem Gewissen annehmen und sie dadurch
von ihren ordentlichen Seelsorgern nach sich zie⸗
hen möge.

Hierher gehören nun die Ursachen, aus wel—
chen geschloßen wird, daß billig ein jeder Pfarr⸗
herr sich seiner Pfarrkinder treulich annehmen
und mit andern zufrieden sein soll. Auch daß ein
Pfarrkind sich an seinem Pfarrherrn genügen las⸗
sen, bei demselbigen bleiben, von ihm Absolution
und Sakrament empfahen und nicht andere, zu
denen es nicht gehöret, suchen soll.

Die erste Ursache: weil ein jeder
Pfarrherr seine Pfarrkinder und
nicht fremde versorgen soll.

Dieselbe wird genommen aus den Schriften der
lieben Apostel St. Petri und St. Pauli, die mit
ausdrücklichen Worten bezengen, daß ein jeder
Pfarrherr sich der Seinen annehmen und diesel—
ben treulich nach seinem höchsten Vermögen ver—
sorgen soll, mit welchen er auch wohl so viel zu
schaffen haben wird, daß ihn nach andern nicht
verlangen dürfte.

In der ersten Epistel Petri, Cap. 5 stehen die
Worte: die Aeltesten, so unter euch sind, ermahne
ich, der Mitälteste und Zeuge der Leiden, die in
Christo sind, und theilhaftig der Herrlichkeit, die
offenbaret werden soll. Weidet die Heerde Christi,
so euch befohlen ist, und sehet wohl zu, nicht
gezwungen, sondern williglich; nicht um schänd⸗
liches Gewinnes willen, sondern von Herzeus
Grund; nicht als die über das Volk herrschen,
sondern werdet Vorbilder der Heerde. So werdet
ihr (wenn erscheinen wird der Erzhirte) die un—
verwelkliche Krone der Ehren empfangen.

Hier braucht der Apostel unter andern zu einem
sonderlichen Bericht das Wort Cleros, welches
verdeutschet ist Volk, (wie alle Gelehrten wissen,
und Dr. Luther, sel. Gedächtniß, auch in seinen
Randglossen anzeiget) ein Loos, das ist, ein solch
Theil des Volkes, das einem durchs Loos, oder

sonst durch göttliche Schickung gleich als durch
ein Loos zugetheilet und sonderlich zu versorgen
befohlen ist; und will eigentlich St. Petrus da
durch verstanden haben, daß einem jeden Pfarr⸗

herrn sein Pfarrvolk oder Kirchspiel anbefohlen
sein, dabei er bleiben, und andere das Ihre ver⸗
sorgen lassen soll. ö

In der Apostelgesch. Cap. 20 steht geschrieben:;
So habt nun Acht auf euch selbst und auf die
ganze Heerde, unter welcher euch der heil. Geist
ge setzet hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde
Gottes, welche er durch sein eigen Blut erwor⸗
ben hat.

Das ist die ernste Vermahnung, die St. Pau⸗
lus an die verordneten und bestellten Kirchendie⸗
ner zu Ephesus, da er sie gen Milet zu sich hatte
fordern lassen, in seinem Abschiede gethan hat,
darin er nicht andere Gemeinden und Pfarrkinder
ihnen, als die zu Colophon, zu Sarden, zu
Trallen, zu Magnesien u. s. v. oder anderswo,
befiehlet. Item, darin er auch nicht denen von
Ephesus die Kirche zu Milet, wo er doch diese
Vermahnung an sie that, oder denen von Milet
die Kirche zu Ephesus heißet befohlen sein, son⸗
dern er heißt die von Ephesus sich ihrer Gemeine
annehmen und auf dieselbe gute Achtung geben,“
uüber welche sie sämmtlich der heilige Geist zu
Bischöfen, das ist, zu Aufsehern und Wächtern!
gesetzt hat, also daß doch unter ihnen allen ein
jeglicher auf sein Theil Acht geben und den recht
mit Gottes Wort weiden und versorgen solle.

Hierher gehöret auch, daß 2 Tim. 4 geschrie⸗
ben steht, wie St. Paulus etliche seiner Jünger
von sich geschicket und einem jeglichen seine Kirche
und Gemeine zu lehren zugeordnet hat. Also ist
Crescens zu den Galatern gekommen, Titus nach
Dalmatien, Tychicus ist von ihm gen Ephesus
gesendet worden; daselbst haben sie bleiben und
lehren sollen bis sie darnach von ihm oder sonst
weiter berufen oder gesendet würden.

So denn nun der lieben Apostel Meinung ist,
daß hinförder die Prediger, die sie setzen und nach
sich lassen, sich nicht aller Gemeinen annehmen
sollen, wie sie (die lieben Apostel) zuvor aus des
Herrn Christi Befehl gethan, dieweil sie als Ge⸗
neral- oder Universal-Prediger durch die ganze
Welt verordnet und ausgesandt waren; sondern
wollen, daß ein jeder bei der Gemeine bleibe und
derselben warte, dazu er berufen und verordnet
ist. So haben wir hieraus Lehre genugsam, auch
gewißen Befehl, daß sich kein Pfarrherr anderer
Pfarrkinder ohne und außerhalb der Noth, wie
vorhin gemeldet, anmaßen dürfe. ö

Die andere Ursache: ein jedes
Pfarrkind muß sich an seinen Pfarr—
herrn halten.

Dieselbe ist auch aus dem Befehl der lieben
Apostel, da sie den Pfarrkindern und Gemeinden
der Christen befehlen, daß sich ein jeder an seinen
Pfarrherrn halte, demselben gehorsam sei, ge⸗
bührliche Ehre und Versorgung thue.

Heb. 13 stehen diese Worte: Gehorchet euren
Lehrern und folget ihnen; denn sie wachen über
eure Seelen, als die da Rechenschaft dafür geben
sollen, auf daß sie das mit Freuden thun, und
nicht mit Seufzen, denn das ist euch nicht gut.

Hie soll man erstlich merken, daß der Apostel

English translation

Not yet translated.