Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 15, Nummer 20 › Seite 156
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 17. Mai 1859, Seite 156
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Austritt · Parochialgrenze 3
von jetzt gehandelt wird, klar und deutlich genug
gesetzt, nämlich, daß ein Bischof oder Pfarrer nicht
zu vielen Völkern, sondern zu einem Volke, zu sg
einem Lande und zu einer Stadt verordnet sein
soll. Der Beweis dieses Stückes ist auch aus
den vorerzählten Ursachen klar genug.
Die füufte Ursache: alles muß
ehrlich und ordentlich zugeheu.
Diese muß man nehmen aus dem Befehl des
Apostels, da er spricht: Lasset alles ehrlich und
ordentlich zugehen. Nun kann es wahrlich
ja nicht ordentlich und wohl zugehen, wo Pfarrer
und Pfarrkinder ihr Amt überschreiten; wo der
Pfarrer derer sich annehmen will, die ihm nicht
befoblen sind, und wiederum wo das Pfarrkind
seinen ordentlichen Pfarrer ohne Noth verlassen
und sich an einen andern halten will.
Was auch für vielfältiger Schade und Unrath
hieraus erfolgt, wäre zu lang zu erzählen. Und
ist ja das kein geringer Schade, daß beide Pfar-
rer und Pfarrkinder wider zuvor erzählte Sprüche
und Befehl, die in der ersten und andern Ursache
gesetzt sind, handeln und sündigen; und der
Pfarrer thut in solchem Falle insonderheit zu,
viel, denn er wird ein solcher Bischof, der sich
fremder Dinge annimmt und in eines andern
Amt greift, das ihm nicht geziemt, und sonst
durch den Apostel aufs heftigste verboten ist.
Item wird dadurch Ungehorsam und Verach⸗
tung der Pfarrkinder wider ihre Psarrherrn ge—
stiftet; denn sobald ein Pfarrkind weiß, daß sich
ein anderer Pfarrer seiner aunehmen dürfe und
wolle, kaun es gar bald geschehen, daß es, wenn
der Pfarrer nicht nach seinem Gefallen thut,
darüber Unwillen schöpft, ihn verachtet und einen
andern suchet.
Ueber das bringt das Exempel solches Abwen—
dens und Verlassens seines ordeutlichen Seel—
sorgers großen Schaden; denn dadurch wird
entweder der Pfarrherr verdächtig gemacht, als
handle er also, daß man ihn verlassen müsse;
oder aber es wird auch andern hiermit Ursache
gegeben, demselben Exempel zu folgen, und also
von dem ihren abzutreten und den Gehorsam zu
brechen; denn was einem recht ist, das will der
andere auch für Recht haben. Und ist denn der
Schade so viel desto größer, wenn die Person so
ihn stiftet groß und ausehulich ist und viel An⸗
hang hat.
Ferner folgt daraus dieser Unrath, daß, wenn
die Pfarrkinder von einem zum andern laufen,‚
Niemand auf ihr Leben und Wandel recht Ach-
tung geben und darauf merken kann; denn in
solchem Falle schiebt es einer auf den andern.
So wollen auch dieselben Leute gemeiniglich un⸗
gestraft sein; wenn ihnen einer hart zuspricht,
so wenden sie sich zu einem andern; also bleiben
sie in ihren Sünden bestehen, erkennen nicht, daß
sie groß und schwer Unrecht thun, weil sie die
Sünde anf ihrem Gewissen behalten, und allein
aus heuchlerischem Schein bei andern zur Pre⸗
digt und Sakrament gehen, dadurch sie denn
gewißlich Gottes Zorn und Strafen zu ihrem
eignen Verderben immer weiter und härter auf
sich laden und häufen.
Zuletzt fällt durch obgemeldete Neuerung dieser
Schade vor, wenn dieselben ungehorsamen Pfarr⸗
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kinder, die sich von ihrem Pfarrherrn und Seel⸗
sorger wenden, beim andern zum Sakrament
gehen und gleichwohl im Herzen noch den Un⸗
willen gegen ihren Pfarrherrn und Seelsorger
tragen, aus welchem sie sich von ihm begeben,
daß dadurch dieselben Leute das Sakrament
unwurdig, zu ihrem schrecklichen Nachtheil em.
pfangen, und nach der Lehre St. Pauli an dem
Leib und Blut des Herrn schuldig werden. Da
ihnen nun ein andrer Pfarrherr oder Seelsorger
dazu wissentlich dienet, so werden beide Theile an
solcher Sünde schuldig; denn so große Sünde
der thut, der das Sakrament vorsätzlich un—
würdig empfängt, so große Sünde thut auch der
Pfarrherr, wenn er ihm ohne genugsame War⸗
nung vor Gottes Zorn und Strafe das Sakrament
leichtfertiger Weise, daß er es unwürdig em-
pfangen möge, reicht und gibt.
Auch soll an diesem Orte in diesem Fall und
dieser schweren Sache nachfolgendes hartes Ar⸗
gument und Gebot wohl betrachtet werden.
Matth. 5. spricht Christus: Darum, wenn
du deine Gabe auf dem Altare opferst, und wirst
allda eindenken, daß dein Bruder etwas wider
dich habe, so laß allda vor dem Altare deine
Gabe und gehe zuvor hin und versöhne dich
mit deinem Bruder und alsdann komme und
opfere deine Gabe. Und Matth. 6.: Denn so—
ihr den Menschen ihre Fehler vergebet, so wird
euch euer himmlischer Vater auch vergeben. Wo
ihr aber den Menschen ihre Fehler nicht ver⸗
gebet, so wird euch euer Vater eure Fehler auch
nicht vergeben. Marci 11.: Und wenn ihr
steht und betet, so vergebet, wo ihr etwas wider
jemand habet, auf daß euch euer Vater auch
vergebe eure Fehler. Und St. Paulus sagt,
1 Tim. 2: So will ich nun, daß die Männer
beten an allen Orten und aufheben heilige Hände
ohne Zorn und Zweifel.
Diese und etliche andre dergleichen Sprüche
zeigen so viel an, daß des Herrn Christi und St.
Pauli Mernung und Gebot ist, daß man in
keinem Zoru und Unwillen opfern und beten, und
also auch das hohe würdige Sakrament em—
pfangen soll. Und es sollen die, so da beten
oder das Sakrament empfangen wollen, nicht
allein sich mit denen versöhnen, die etwas wider
sie haben, das ist, denen sie selbst Unrecht gethan
haben, sondern sie sollen auch von Herzen gern
und aus Grund des Herzens allen andern Leu⸗
ten verzeihen und vergeben, von welchen sie
beleidigt worden sind. Soll nun das gegen einen
jeden Meuschen, der unser Nächster ist, geschehen,
so gebührt sichs in alle Wege auch gegen unsern
ordentlichen Seelsorger.
Die nun aber im Unwillen und ohne Versöh—
nung mit ihren ordentlichen Seelsorgern bei
andern hinzugehen, beten und opfern u. s. w.,
die handeln ja offeubarlich gegen angezogene
Meinung und Gebot des Herrn Christi und St.
Pauli. Derhalben mag ein Pfarrherr hiemit
zusehen, was er thue, daß er gleichwohl solchen
Leuten das Sakrament reichet.
Wenn aber solche Leute vermocht und beredet
worden, daß sie sich mit ihren Seel sorgern ver—
tragen und versöhnen, so wäre es billig, daß sie
nach solcher Versöhnung bei ihnen blieben und
wie zuvor von denselbigen Absolution und Sakra⸗
mentempfangen. Solches wäre ein Zeugniß, daß
die Versöhnung nicht eine gefärbte Heuchelei,!
sondern von Herzen geschehen wäre.
Wo sie aber das zu thnn sich weigern, so ists
noch gefährlich mit ihnen und wird dadurch das
Herz verrathen, daß noch ein Stift vom alten
heimlichen Groll darin sei und es behaften kann,
daruͤber noch zu bedenken, wie gleichwohl solche!
Leute bei andern das Sakrament und Absolution
suchen und empfangen mögen. R
Derhalben, nachdem solche und viel andere
Schäden, so aus gemeldeter Unordnung folgen,
nicht so geringe sind, als sie wohl angesehen und
gehalten werden, so geben sie billig eine Ursache,
um welcher willen es nicht frei stehen kann, daß
ein jeder, wenn es ihm gefällt, sich von einem
seiner ordentlichen Pfarrer abwende und bei
einem andern Absolution und Sakrament hole.
Auf solche und dergleichen in Gottes Wort
verfaßte und gegründete Ursachen haben sonder
Zweifel die alten heiligen Väter vor vielen hun-
dert Jahren, da die christliche Kirche mit des
Pabstes abgöttischer Lehre und Zwang noch nicht
sogar beschmutzt und befleckt gewesen, gesehen
und sie gefasset, und haben in etlichen der ältesten
Concilien beschlossen und verordnet, daß diese
Ordnung gehalten werde:
1. Daß kein Bischof oder Pfarrherr in eines
andern Kirchspiel greifen, noch derer die andern
anbefohlen sind, sich annehmen solle.
2. Daß auch die Pfarrleute sich von ihren
ordentlichen Bischüfen und Seelsorgern nicht
begeben, muthwillig Rotten, Trennung und
Sonderung anrichten, noch die ihren verlassen
sollen.
Und haben dazu vermeldet, daß, wenn solches
geschehe, es Sünde sei und den Zorn und Strafe
Gottes nach sich ziehe. Aus denselben Zengnis⸗
sen der alten Kirche sollen jetzt etliche wenige
erzählt werden, weil es ohne dem die Roth nicht
fordert, derselben mehr zu setzen.
Aus dem dritten Concil zu Carthago im 20.
Kap.: Es ist fürs beste beschlossen, daß von
keinem Bischof fremde Pfarrleute angenommen
und bedient werden. So soll auch kein Bischof
in das Kirchspiel seines Collegen eingreifen.
Dieses Concil ist im Jahre 401 nach Christi
Geburt gehalten worden, und St. Augustinus
hat demselben beigewohnt imdritten Jahr, nach⸗
dem er zum Bischof zu Hippo erwählt worden
war.
Item, der hl. Märtyrer Cyprian schreibt von
den Zuhörern oder Pfarrleuten, die Trennungen
machen und sich von ihren Seelsorgern zu andern
wenden, also: Es sind ohne Hoffnung, und laden
auf sich das höchste Verderben von Gottes Zorn,
alle die, so Trennungen machen, ihren Bischof
verlassen, und sich anderwärts einen falschen
Bischof setzen oder suchen.
Item: Es ist auch allen also gesetzt, und ist
zugleich recht und billig, daß eines jeden Sache
da verhört werde, wo der Unfall oder das Laster
sich zugetragen hat, und ist einem jeden Hirten
sein Theil der Heerde zugeschrieben, welches er
also regieren soll, daß er für sein Thun dem
HErrn Rechenschaft geben kann. Es müssen
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