Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 17, Nummer 8 › Seite 60
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 27. November 1860, Seite 60
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Eheſcheidung 4 · Gottesdienſt. R · ö Anhang 6 · Prieſtertum 2
ihr bekommen mittelbar die Pastoren diese Ge⸗
walt zur Verwaltung. Daß die Kirche die
Schlüssel immer hat, kommt nicht daher, daß sie
immer Pastoren hat, die den sich fortpflanzenden
Samen der Schlüsselgewalt in sich tragen; son⸗
dern im Gegentheil, die Kirche kann die Schlüs⸗
sel nie verlieren, wenn auch alle Pastoren stür⸗
ben, oder wenn sie auch alle Wölfe würden, die
sie fliehen müßte, denn die Kirche hat die Schlüs⸗
sel in einem „von ihr untrennbaren Besitz“ (wie
auch Danhauer vorher sagt); in ihr wurzeln
sie, wie in einer Republik alle ihre Aemter,
Würden und Gewalten wurzeln, die sie ihren
Beamten überträgt, und wie eine Hausfrau die
Aemter und Gewalten der Knechte und Mägde
der Wurzel nach hat und daher behält, wenn
auch auch alle ihre Knechte und Mägde sterben
oder davon laufen. Uebrigens drückt sich nicht
nur Danhauer so aus, daß die Kirche die
Schlüssel der Wurzel nach besitze, sondern auch
andere reine Theologen, z. B. Johann Meis-
ner (Prof. zu Wittenberg, gestorben 1681),
welcher zu Matth. 18. schreibt, daß in dieser
Stelle der Kirche, „insofern sie einem
oder auch mehreren Kirchendienern
entgegegesetzt ist,“ die Gewalt zu binden
und zu lösen zugeschrieben werde, wie sie denn
„sonst alle Rechte ihres Bräutigams der Wur-
zelenach besitzt, aber durch das Predigtamt zur
Uebung bringt.“ (Exercit. in Matth. ad c. 18.)
Es ist aber auch falsch, wenn die Buffalo-
Synode sagt, die Kirche habe die Schlussel nur
insofern, als dieselben in der Kirche durch die
Pastoren im Gebrauche stehen. Das ist nur
eine unredliche Ausflucht, um dem Vorwurfe zu
eutgehen, daß die Buffalo⸗Synode den symboli⸗
schen Buchern widerspreche, welche der Kirche
die Schlüssel zuschreiben. So heißt es nehmlich
im Informatorium: „In diesem Hause Gottes (in
der Kirche) nun gehen die Schlussel Christi ver⸗
mittelst des Evangelii und Predigtamts,
nicht daß sie da (aus diesem Hause) ihren Ur-
sprung hätten, sondern daß da die geordnete
geistliche Stätte ist, da sie ihre Kraft zum Trost
und Heil der Seelen erzeigen undim Gebrauche
stehen. Und in diesem Verstande sagen die schmal⸗
kaldischen Artikel, daß die Schlussel der ganzen
Kirche gegeben seien.“ (I, 22.) Dies sind aber
faule Fische, denn die schmalkaldischen Artikel
sagen ausdrücklich, daß die Kirche die Schlüssel
unmittelbar und ursprünglich habe,*)
also nicht vermittelst des Predigt- oder Pfarr⸗
amtes und weil sie allein die Stätte ist, da sie
im Gebrauche stehen. So schreibt daher
Johann Gerhard: „Bellarmin (der Je⸗
suit) macht den Einwurs: Petrus habe die
Schlüssel in der Person der Kirche
empfangen, weil er dieselben zu Nutz
und Gebrauch der ganzen Kirche
) Urfprünglich heißt bier natürlich nicht, daß die
Kirche die Schlüssel selbst erzeugt, gemacht und geschaffen
habe, denn die Schlüssel sind „nichts anderes, als das Anit,
dadurch die Verheißung des Evangeliums jedermann, wer es
begehrt, wird mitgetheilt.“ Von der Kirche wird nur in
dem Sinne gesagt, daß sie die Schlüssel ursprünglich
habe und daß dieselben aus ihr wie aus der Wurzel wachsen,
als die Kirche dieselben nicht aus zweiter Hand durch die Pa⸗—
storen, sondern aus erster Hand von Gott mit dem
Cvangelio hat.
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empfangen habe, und weil er sie nicht selbst
allein gebrauchen, sondern seinen Nachfolgern
hinterlassen und allen Bischöfen und Priestern
mittheilen werde. Antwort: Wir geben zu, daß
Petrus die Schlüssel zu Nutz und Gebrauch der
Kirche empfangen und mit den andern Bischöfen
und Pfarrern gemein habe, aber wir leugnen,
daß dies ausschließlich zu verstehen sei, gleich als
seien die Schlüssel dem Petrus und den Bischöfen
allein gegeben, nicht aber der ganzen Kirche.
Denn wie Petrus Christum in der Person
der Kirche bekannt hat, nicht allein in dem
Sinne, weil jenes Bekenntniß zum Nutzen der
ganzen Kirche gereichte, sondern auch weil in
dem bekennenden Petrus auch die Kir⸗
che selbst bekannte:
Person der Kirche gegeben worden, nicht allein
ganzen Kirche gegeben worden sind, sondern auch
weil die Kirche sie in der Person Petri empfan-
gen hat, damit sie den Gebraͤuch derselben selbst
übe, sowohl in andern mit dem Namen der
Schlüsselgewalt bezeichneten Stücken, als auch in
der Wahl und Berufung tüchtiger Diener des
Wortes.“ (Loc. th. de ministerio 8§ 87.)
Nach unseren alten Theologen hat die Kirche
die Schlüssel nicht vermittelst des Ministeriums,
das heißt, vermittelst des Predigtamts, sondern
umgekehrt: hätte die Kirche die Schlüssel nicht
schon ursprünglich und unmittelbar, so könnten
dieselben das Ministerium gar nicht haben. So
schreibt z. B. Friedrich Balduin (Prof.
in Wittenberg, gest. 1627): „Wie alle Jünger
dieselben (Schlüssel) unter Petri Namen em—
pfiengen, so empfieng dieselben im Namen der
Jünger die ganze Kirche Matth. 18, 16.,
welche dieselben heutzutage durch die ordentlichen
Diener des Wortes in Ausübung bringt, son st
gäbe ses gar keine Macht, Sünden
zu binden und zu lösen in unserem
Ministerium.“ (Commentar. in epp. Pauli.
Proleg. p. 3.)
So schreibt ferner E. Val. Löscher (gest.
1749): „Ebenso wird erwiesen, daß der Binde⸗
und Löseschlüssel zwar freilich der gan⸗
zen Kirche gege ben, aber doch der solenne
Gebrauch desselben ordentlich dem Predigt⸗
amte vertrauet sei.“ (Unschuld. Nachrr. Jahrg.
1711. S. 387.) Eher kann man also umgekehrt
sagen: die Prediger brauchen die Schlüssel,
die Gemeinde besitzt sie, als: die Prediger
besitzen sie, die Gemeinde aber gebraucht
sie. Wiewohl auch Löscher mit jenen Worten
nicht sagen will, daß die Kirche die Schlüssel gar
nicht selbst in Gebrauch nehme.
Endlich schreibt Salomon Deyling
(Prof. zu Leipzig, gest. 1755) in seiner Anwei⸗
sung zur Pastoralklugheit sehr schön: „Wie das
Recht zu lehren und die Sacramente zu verwal⸗
ten der Wurzel nach der ganzen Kir⸗
che, aber die öffentliche Ausübung
desselben ihren rechtmäßig berufenen Dienern
gehört: so hat jedes Glied der Kirche
ebenso wie der ganze Cötus (Haufe, Gemeinde)
gleicherweise die Schlüsssel, wie die Macht zu
lehren, aber nur zum Privatgebrauch,
so sind auch die
Schlüssel des Himmelreichs dem Petrus in der
Zeitungen wie ein amerikanisches Quilt aus-
weil sie ihm zu Nutz und Gebrauch der
nicht zum öffentlichen und feierlichen Gebrauch;
damit keine Confusion entstehe, welche die Kirche
elendiglich zerreißen würde. Wenn man aber
zur öffentlichen Versammlung zusammen-
kommt, dann sind die Schlüssel allein von denen
zu gebrauchen, denen die ganze Kirche die Aus⸗
übung und Gebrauch derselben durch öffentlichen
Beruf übertragen hat.“ (Instit. prud.
pastor. p. 403—5.)
Um in dieser Nummer nicht zu viel Raum für
diesen Abschnitt wegzunehmen, versparen wir den
Beweis, daß die Gemeinde darnm, weil sie die
Schlüsselgewalt hat, auch das Wahlrecht habe,
auf die nächste Nummer.
Die Leser der amerikanischen Zeitungen wollen
in der Regel nur ganz kurze Auffätze haben.
Daher denn auch die meisten amerikanischen
sehen, das aus lauter kleinen Lappen zusammen⸗
genäht ist. Wir hoffen von unseren Lesern einen
besseren Geschmack und halten dafür, daß es ih⸗
nen nicht zuwider ist, wenn wir einmal die
Lehre von dem Gemeindewahlrecht gründ⸗
lich auseinandersetzen und dabei auf die ersten
Gründe zurückgehen. Wir thun dies um so lie⸗
ber, weil der unumstößliche Grund des Gemein-
dewahlrechts auf der rechten Lehre vom Predigt⸗
amt ruht, welche Lehre jetzt so arg vewirrt und
verfälfcht wird. (Fertsetzung solgt.)
(Eingesandt.)
Die drei Engel.
Offb. 14, 6—11:
„Und ich sahe einen Engel fliegen mitten durch den Himmel,
der hatte ein ewig Evangelium, zu verkündigen denen, die auf
Erden sitzen und wohnen, und allen Heiden, und Geschlechtern,
und Sprachen, und Völkern, und sprach mit großer Stimme:
Fürchtet GOtt, und gebet ihm die Ehre; denn die Ztit seines
Gerichts ist kommen, und betet an den, der gemacht hat Him⸗
mel und Erde, und Meer, und die Wasserbrunnen. Und ein
anderer Engel folgete nach, der sprach: Sie ist gesallen, sie
ist gefallen, Babplon, die große Stadt; denn sie hat mit dem
Wein ihrer Hurerei getränket alle Heiden. Und der dritte
Engel folgete diesem nach, und sprach mit großer Stimme:
So jemand das Thier anbetet, und sein Bild, und nimmt das
Malzeichen an seine Stirn, oder an seine Hand, der wird von
dem Wein des Zorns GOttes trinken, der eingeschenket und
lauter ist in seines Zorns Kelch; und wird gequälet werden
mit Feuer und Schwefel, vor den heiligen Engeln und vor
dem Lamm; und der Rauch ihrer Qual wird aufsteigen von
von Ewigkeik zu Ewigkeit; und sie haben keine Ruhe Tag und
Nacht, die das Thier haben angebetet, und sein Bild, und so
jemand hat das Malzeichen seines Namens angenommen.“
Johannes sah' im Geist den Himmel aufgethan,
Und einen Engel mitten durch den Himmel fliegen;
Der hat ein ewig Evangelium zu zeigen an
Den Heiden allen, die auf Erden wohnen,
Den Sprachen, Völkern und Geschlechtern.
Und mit großer Stimme spricht er dieses nun:
„Fürchtet Gott und gebet ihm die Ehre,
Des Gerichtes Zeit sie ist gekommen;
Betet an den Schöpfer Himmels und der Erde,
Der das Meer gemacht hat und die Wasserbrunnen!“
Ist dir, mein Christ, der Engel wohl bekannt,
Der so im Flug' des Himmels Weite mißt?
Das ist Lutherus, welchen Gott gesandt!
Weil er gesandt — ein Engel er ja ist.“)
*) Der erste, welcher den Engel mit dem rrrin Evange⸗
lium für Luther erklärt hat, war Johann Stiefel zu Eßlingen
schon im Jahre 1523, wie Ranke erzählt in seiner „deutschen
Geschichte zur Zeit der Reformation“. II, 54. Der zweite
war Johann Bugenhagen Pommeranus, der in der 1546 auf
Luther gehaltenen Leichenpredigt beweist, daß Luther der Offk.
14, 6. 7. geweissagte Engel sei. Darnach haben dies fast alle
luth. Lehrer geglaubt; daher auch in vielen Ländern die Stelle
Offb. 14, 6—11. der Predigtitext für das Reformationsfest
geworden ist. (Der Luth.)
D & NMNůMN
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