Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 23, Nummer 24 › Seite 186
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. August 1867, Seite 186
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Berenntnisſchriften · Staatsſchule
„Gewissen bindenden Glaubenssatz“ bilden und
daß „ein Unterschied zu machen“ sei „zwischen
Wesentlichem und Unwesentlichem in diesen
Schriften“: das ist so sonnenklar, auch für
den einfachsten Verstand so unwidersprechlich,
daß wir meinten, selbst Jowa müsse dazu Ja
sagen. Wie war es nun möglich, daß Herr
Prof. Fritschel dennoch gegen unsere Folge⸗
rung als gegen ein ungerechtes Aufbürden
protestiren und schließlich schreiben konnte:
„Ich bekenne, daß ich ein christliches Gewissen,
welches sich dergleichen verstattet, nicht verstehen
kann“? Die Lösung dieses Räthsels wird
wohl darin liegen, daß Herr Prof. Fritschel
wußte, wie unsere Kirche immer ein bedingtes
Unterschreiben ihrer Symbole mit „Qu a⸗
tenus“ als ein trügerisches ausdrücklich ver—
worfen hat; daß also derjenige, welcher dieser
Formel sich bedient, sein eigener Verräther
wird. Was will daher Prof. Fritschel thun?
Die Sache will er treiben; weil er aber der⸗
selben nicht selbst den Namen gegeben hat,
den dieselbe früher trug, so erklärt er es für
eine boshafte Insimulation, wenn von uns
der Sache der Name gegeben wird, der das
darin liegende Geheimniß verräth.
Wie fängt es nun aber Prof. Fritschel an,
zu beweisen, daß seine Synode die Symbole
unbedingt und uneingeschränkt unterschreibe?
Er führt erstlich die Stelle ihrer Synodalord—
nung an, worin es allerdings heißt, sie bekenne
sich zu den sämmtlichen symbolischen Büchern:
„weil sie die sämmtlichen symbolischen Ent—
scheidungen der vor und in der
Reformationszeit aufgekomme⸗
nen Streitfragen als dem göttlichen
Worte entsprechend erkennt.“ Weil also hier
wirklich das Wörtlein „weil“ vorkommt,
darum soll die Jowa-Synode wirklich die
Symbole überhaupt nicht mit „insofern“, son—
dern mit „weil“, also „unbedingt“ unterschrei⸗
ben! Eine in der That jammervolle Sophi⸗
sterei! Die Frage ist ja nicht, ob sie gewisse
Theile der Symbole allenfalls mit „weil“
unterschreiben könne, denn das kann auch die
alte Generalsynode, ja, der ärgste Rationalist,
sondern ob sie die Shymbole selbst oder
den ganzen Lehrgehalt derselben mit
„weil“ unterschreibe. Daß die Synode nicht
sagt, sie bekenne sich zu den Sy:mbolen,
weil dieselben (natürlich nur was ihre Lehre
betrifft) mit Gottes Wort übereinstimmen, son⸗
dern dies nur von einem Theile derselben,
nehmlich von den sogenannten darin enthalte—
nen „Entscheidungen“, sagt, mit Aus⸗
schluß des anderen Lehr gehaltes, das invol⸗
virt so deutlich ein OQuatenus-Bekenntniß zu
den Symbolen, daß es unr Unverschämtheit
leuguen kann. Im Folgenden beruft sich zwar
Herr Prof. F. auf ihr Ordinationsbekenntniß,
in welchem jene Eiuschränkung nicht gemacht
wird; aber wenn ein Mensch von Einer Sache
zwei Bekenutnisse thut, ein allgemeines und
zugleich ein dieses allgemeine einschränkendes,
so wird nur ein Narr meinen, durch das allge—
meine werde das einschränkende modificirt;
während jederzeit das Gegeutheil stattfindet.
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wenn derselbe zu gleicher Zeit ein an⸗
deres Bekenntniß thut, worin er, jenes be⸗
schränkend, erklärt, er meine einen Sohn Got⸗
tes, wie jeder wahrhaft tugendhafte Mensch
sei: so wird nur ein Narr sagen, daß sein
erstes Bekenntniß gelte, und daß dieses zeige,
er sei doch ein Christ. Wer ein einschränken⸗
des Bekenntniß neben einem uneingeschränkten
thut, dessen uneingeschränktes verdient erst dann
Glauben, wenn er alle sonst gemachten Ein⸗
schränkungen widerruft, sonst
nicht, und wenn er dabei tausend
Eide schwüre; nicht, weil man ihn für
einen Meineidigen halten müßte, sondern weil
er das volle Rechtt hätte, sein allgemei⸗
nes Bekenntniß nach den sonst von ihm aus⸗
drücklich gemachten Einschränkungen
zu verstehen.“)
Gehen wir nun mit Herrn Prof. F. auf das
Einzelne über.
Zunächst vertheidigt derselbe die ausdrück—
liche Erklärung seiner Synode, daß sie „allein
die historische Auffassung für die
richtige, der Natur der Bekenntnisse entspre—
chende, erkenne.“ Er schreibt u. A.: „Wenn
man weiter nichts will, als die rechte Meinung
und den wahren Verstand der symbolischen
Bücher erfassen, so ergibt sich die historische
Auffassung von selbst und eine andere ist gar
nicht denkbar“; er erweis't dies auch an einer
historischen Auslegung des fünften Artikels der
Augsburgischen Confession, welche die Synode
von Missouri selbst gegeben und wodurch sie in
der That allein den rechten Sinn dieses Arti⸗
kels gewahrt habe. Mit diesem allem bekundet
Herr Prof. F. nur zu dentlich, daß er etwas
vertheidigt, was kein Mensch angegriffen hat,
am wenigsten wir Missourier.f) Der Streit—
punct zwischen uns und den Jowaern ist nicht,
ob die Symbole im gewöhnlichen
Sinne der Auslegungslehre histo⸗
risch auszulegen seien, denn wie das in Betreff
jeder historischen Urkunde selbstverständlich ist,
so natürlich auch in Betreff der Symbole.
Die Frage ist vielmehr, ob die historische Auf⸗
fassung, welche die Jowaer für sich in Anspruch
nehmen, die eben eine durchaus unhisto⸗
rische ist, die rechte sei. Die Reformations—
historie lehrt z. B., daß diejenigen, in deren
Namen die Schmalkaldischen Artikel verfaßt
und von denen sie ursprünglich unterschrieben
*) Herr Prof. F. sucht auch Herrn Pfarrer Löhe von dem
Vorwurf zu reinigen, daß er die Symbole nur quatenus
unterschreiben wolle, wie er doch selbst ansdrücklich sagt.
Schwerlich wird es Pfarrer Löhe Herrn Prof. F. danken, ihn
durch wahrhaft lächerliche Sophistereien von einem Vorwurf
zu reinigen gesucht zu haben, den er gar nicht für einen Vor.
wurf, sondern für etwas Rühmliches achtet. — Wenn tübri⸗
gens Prof. F. von seiner Synode und Pfarrer Löhe schreibt:
„Unser gegenseitiges Verhältniß ist kein solidarisches,“ so
stimmt das übel mit dem, was früher Löhe von der Jowa—
Synode schrieb: „Die Absicht ihres Daseins
ist keine andere, als unsere eigene Richtung.
in America zu repräsentiren.“ Kirchl. Mitth. 1859. No. 8.
1) In einem von unserer Synode westlichen Districts 1858
angenommenen Referat über das unbedingte Unterschreiben
der Symbole (S. 12.) hat diese Synode der Jowa⸗Synode
bereite ohne Anstand eingeräumt, „die Symbole nicht anders
als histerisch aufzufassen. sei, recht verstanden, aller⸗
kung bekennt, Christus sei Gottes Sohn, und worden sind, den Pabst nicht blos für ein Stück
des Antichristen im weiteren Sinne, sondern
auch für den Antichrist ⁴ꝰ ecοαhen ge⸗
halten, und daß sie selbstverständlich dies daher
auch mit den betreffenden Worten der Schmal⸗
kaldischen Artikel gemeint haben; wie legen es
aber die Jowaer ans? Sie verwerfen jenen
bei geschichtlich er Auffassung allein rich—
tigen Sinn und urgiren den grammati⸗
schen, wobei sie freilich, um ihre Meinung
herauszukriegen, der Pabst sei nicht der
Antichrist im eigentlichen Sinne des Worts,
dieser sei eine Einzelperson und erst noch in der
Zukunft zu erwarten, wieder gegen alle Regeln
logischer Satzceonstruction verstoßen und
die plumpsten Sophistereien anwenden müssen.
Ebenso machen es die Jowaer mit dem
17. Artikel der Augsb. Confession.
Auch in Betreff desselben pressen sie die gram⸗
matische Bedeutung der Worte, um zu be—
weisen, daß sich damit recht wohl die Lehre von
einem erst noch zu erwartenden diesseitigen
„tausendjährigen seligen Siegesreiche“ Christi,
von einer, der allgemeinen Auferstehung am
jüngsten Tage um tausend Jahre vorausgehen⸗
den, particulären Auferstehung der Heiligen ꝛe.
reimen lasse; aber den Artikel „im Lichte
der Geschichte“ anzusehen, um die Mei⸗
nung der Urheber zu finden, davor hüten sie
sich wie vor Feuer.“) Nicht anders verhalten
sich die Jowaer den Stellen der Schmalkaldi⸗
schen Artikel gegenüber, in welchen von den
Schlüsseln gehandelt wird. Sie wissen
ohne Zweifel aus der Geschichte der Reforma—
tion, so wohl, wie wir selbst, daß Luther und
seine Mitbekenner die Schlüssel jedem „einzel⸗
nen Gläubigen“ wirklich zuschreiben; und doch
verwerfen sie das nicht nur, sondern erklären
es auch für ein missourisches Hineindeuten in
die Schmalkaldischen Artikel, wenn wir dieses,!
nicht nur dem Wortlaute nach, sondern gerade
auch nach „historischer Auffassung“,
darin finden. Löhe hingegen gibt nicht nur
zu, daß Luthers Lehre vom Amte, wie er sich
ausdrückt, „in den Symbolen wiederscheint“
(Mitth. 1859, 8.), sondern erklärt auch, daß er,
nicht nur „gerechte Bedenken trage“
(mit den Schmalk. Art.) „zu sprechen: „Der
Pabst ist der Antichrist““; er schreibt auch offen
zugleich: „Aehnlich ist es mit einigen
andern Stellen der Schmalk. Artikel, in wel⸗
chen — z. B. p. 233, 341 f. — behauptet
wird, daß Christus die Schlüssel nicht
Einer Person“ (nehmlich nur dem Pabste),
„sondern der Kirche gegeben habe.“ (Un—
sere kirchl. Lage. S. 60.) Der hier zwischen
—.—— —
*) Wir erinnern hier wieder an das Geständniß des Prof.
Dr. Delipsch, daß Chiliasten nur dann den 17. Artikel der
Augsb. Confession unterschreiben können, wenn sie denselben ů
„nach dem Wortlant und den veranlassenden;
Zeiterscheinnugen“ auslegen, „nicht nach der in diesem
Lehrpuncte allerdings noch beschränkten Erkenntniß des refor⸗
matorischen Zeitalters,“ nach welcher nehmlich die Urheber die!
ganzen chiliastischen Träumereien unserer Zei verwarfen und
im 17. Artikel verwerfen wollten. Mögen das nun die neuen
hochgelehrten Herrn immerhin eine „noch beschränkte Erkennt⸗1
niß“ nennen, so müssen sie doch zugestehen, daß auch diese an⸗
geblicht Finsterniß das „historische“ Licht zum
Verständniß von Documenten aus jener noch so finsteren,
Wenn z. B. einmal Jemand ohne Einschrän⸗ h
dings unbedingt nöthig.“
nicht so fortgeschrinenen Zeit, wie die unsere, sei. ö
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