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Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. August 1867, Seite 185
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Bekenntnisſchriften · Verennmieſchriſten 7
UVnd ich sahe einen Engel
fliegen mitten durch den Him⸗
mel, der hatte ein ewig Evan-
gelium, zu verfündigen denen,
die auf Erden sitzen und woh⸗
nen, und allen Heiden, und Ge⸗
schlechtern, und Sprachen, und
Völkern.
Offenb. Joh. 14, b.
Uu sprach mit großer Stim-
mer Fürchtet Gott, und gebei
ihm dit Ehre; denn die Ztit
seines Gerichts ist kommen, und
betet an den, der gemacht hat
Himmel und Erde, und Meer,
und die Wasserbrunnen.
Osfeub. Joh. 14, 7.
Herausgegeben von der Deutschen Evangelisch⸗Lutherischen Synode v
Zeitweilig redigirt von dem Lehrer⸗Collegium des theologischen Seminars in St. Louis.
immermehr.
on Missouri, Ohio und andern Staaten.
Jahrgang 23.
No. 24.
St. Louis, Mo., den 15. August 1867.
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—
Die neueste Vertheidigung der Jowa⸗-Synode
durch einen ihrer Professoren.
x (Fortsetzung.)
3. Im Jahre 1858 veröffentlichte die Sy⸗
node von Jowa in ihrem Organe eine feier—
liche Erklärung unter der Ueberschrift: „Stel—
lung der Synode Jowa zu den
Symbolen der evangelisch-luthe⸗
rischen Kirche.“ Darin kommen fol—
gende Sätze vor: „Weil die Symbole größ—
tentheils Resultate kirchlichen Kampfes sind
und Entscheidung und Beilegung des Kampfes
zum Zweck und Ziel haben, so können wir
allein die histerische Auffassung für
die richtige, der Natur der Bekenntnisse ent—
sprechende erkennen.“ Ferner heißt es, daß
durch die historische Auffassung „die aufgestell⸗
ten Bekenntnißsätze vielfach erst ins Licht
treten und ihre richtige Begrenzung erhal—
ten“. Ferner: „Da unsere Bekenntnißschriften
zum Theil nicht blos die einfachen Resul—
tate des kirchlichen Kampfes, das heißt,
nichtblos die bekennenden Sätze
und verwerfenden Gegensätze
enthalten, sondern dieselben auch erläu⸗
tern, begründen und verthei di⸗
gen: so ist allerdings ein Unterschied
zu machen zwischen Wesentlichem
und Unwesentlichem in diesen Schrif⸗
ten. Eigentliches Bekenntniß,
die Gewissen bindende norma docendi, können
blos die thetischen und antitheti⸗—
füber ausspricht und festhält.
schen Entscheidungen sein, welche
jeder Artikel der Lüge und dem Irrthum gegen⸗
Dagegen kann
nicht jede Beweisführung, jede
Erlänterung ꝛc., die eigentlich in einer
Bekenntnißschrift Accidens ist, zu einem die
Gewissen bindenden Glaubenssatz gemacht wer⸗
den. Symbolische Geltung hat,
was die Symbole symbolisch fest⸗
stellen wollen, und das liegt in jedem
Artikel für den, der ihn im Lichte
der Historie lies't, auf platter Hand.“
Im Jahre 1864 gab die Synode die „Er—
klärung“ ab, „daß nur das, was beken⸗
nend gesagt sei, natärlich in der Be—
stimmtheit, die es durch die weiteren Ausfüh⸗
rungen bekomme, für verpflichtend und ver⸗
bindlich gehalten sein wolle, nicht aber die
ausführenden und beweisenden
Sätze selber und jede darin
irgendwie vorkommende Lehre
zum Bekenntniß der Kirche ge⸗
rechnet werden dürfe“. (Synodal⸗
bericht der Synode von Jowa. 1864. S. 30.)
Und das sind denn die Sätze, welche Prof.
Fritschel in seinem Aufsatze drittens (bei ihm
an erster Stelle) gegen unsere Einwendungen.
zu retten und zu rechtfertigen sucht.
Auf Grund der eben angeführten öffent⸗
lichen, feierlichen, officiellen Erklärungen der
Jowa-Synode haben wir behauptet, daß das
Bekeuntniß derselben ein „blos bedingtes
Bekenntniß zum Lehrgehalt der Symbole sei“
und daß darin „ein verdecktes oder vielmehr
für einigermaßen helle Augen aufgedecktes
Quatenus,)) wenn nicht etwas Schlimme⸗
res“, liege, sowie daß daher „durch die Ein⸗
schränkungen, die sie bei ihrem Bekenntniß zu
den Symbolen machen, ein bedeutender Theil
des Lehrgehaltes der Symbole davon
ausgeschlossen“ sei. 1)
Wir haben kaum geglaubt, daß die Jowaer
diese Schlußfolgerung beanstanden würden;
denn daß derjenige die Symbole nur bedingt
unterschreibe, auf die darin enthaltenen Lehren
nur, insofern und insoweit dieselben
schriftmäßig sein sollen, sich verbinden lassen
wolle und den Lehrgehaltderselben
besöchneide, welcher ausdrücklich sagt, daß
„blo's“ die darin enthaltenen „thetischen und
antithetischen Eutscheidungen die Gewissen bin—
dende norma docendi“ für ihn seien, daß das⸗
jenige, womit die Symbole die „bekennenden
Sätze und verwerfenden Gegensätze erläutern,
begründen und vertheidigen“, für ihn keinen
*) Das Wörtlein Qualenus heißt deutsch „insofern, in⸗
soweit“ und soll hier so viel sagen, daß die Jowaer die Sym-
bole nichl unbedingt annehmen, weil alle in denselben ent⸗
haltenen Lehren mit der heil. Schrift ubereinstimmen, sondern
nur „insofern“ oder „insoweit“ die darin enthal⸗
tenen Lehren schriftmäßig sind, also nur einen Theil, tinen
gewissen Auszug aus denselben.
1) Wir müssen hier noch hinzusetzen, daß das Jowaische
Bekenniniß zu den Symbolen exact dasselbe ist, welches in der
alten unirt-lutherischen Generalsynode in Gebrauch ist, um
dessen Zweideutigkeit willen die ehrlichen Pennsylvanier von
derselben sich zu trennen in ihrem Gewissen gedrungen worden
sind.
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