Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 23, Nummer 24 › Seite 191

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. August 1867, Seite 191

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Loge 4

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Auch auf gute Zucht wurde gesehen. Die
Stadtobrigkeit von Rentlingen z. B. drohte
schon vorher nicht nur mit harter Strafe, son—
dern kündigte selbst Gottes Zorn Denjenigen
„ohne Ansehen der Person“ an, welche wäh—
rend der Jubelfesttage arbeiten oder sich gar
unanständig betragen würden. In Schwein—
furt war Spiel und Tanz ausdrücklich und mit
höchstem Ernste verboten. Nach der Nördlin—
ger Stadtverordnung durfte niemand während
des Festes ein Wirthshaus betreten. In
mehreren Städten, wie in Nördlingen und in
Schwäbisch Hall, wurde einige Tage vor dem
Jubelfest eine Bußtagsfeier abgehalten,

text Offb. 3, 14 -16. war.
Morgen noch vor dem Aufgang der Sonne
verkündigte das Geläute aller Glocken und an
vielen Orten Choͤrgesang mit Posaunenbeglei—
tung von der Kirche oder dem Rathhause her—
ab den Aubruch des großen Festes. Das
Te Deum laudamus (HErr Gott, Dich loben
wir) wurde fast überall und, wo man es ver—
mochte, mit Instrumenten begleitet gesungen.
Die dabei erhobenen Kirchencollecten fielen
meist sehr reichlich aus. Alle Berichte be—
zeugen, daß dieses Fest eine fast allgemeine
Erweckung des lutherischen Christenvolks zur
Folge gehabt habe. Wie hätte auch die so
reichliche Predigt des Wortes Gottes, zu der
in diesen Tagen alles strömte, was nicht durch
Krankheit an das Siechbett gefesselt war, und
die Erzählung der herrlichen Thaten Gottes
zur Zeit der Reformation und der wunderbaren
Erhaltung unserer Kirche bis zu jener Zeit
ohne einen reichen Segen sein und bleiben
können! Nie sind vorher so viele am Tische
des HErrn erschienen, als in diesen Tagen;
in mehreren Städten feierte man daher das
heilige Abendmahl an jedem der drei Jubel—
festtage. Jung und Alt war in einer gesegne—
ten Aufgeregtheit. Als in Regensburg der
dasige Superintendent Serpilius in seiner
Predigt der Sachsen gedachte, deren König
zum Pabstthum abgefallen war, das Land seg⸗
nete, von dem das Licht des reinen Evange—
liums aufgegangen sei, und hierauf anusrief:
„Gott wolle ihnen (den sächsischen Lutheranern)
die Worte tief in die Seele schreiben: ‚Es will
durchs Creuz bewähret sein,““ da brach die
Gemeinde in Thränen aus; als aber Serpi⸗
lius mit den Worten schloß: „Gott erhalte
ihnen (den sächsischen Lutheranern) um JEsu
willen das Wort der Wahrheit, so lange die
Tage des Himmels währen!“ da konnte sich
ein hinter der Canzel sitzender Zuhörer nicht
enthalten, laut, daß es durch die große

Kirche tönte, auszurufen: „Amen!“ (Was
in Deutschland dazu gehört, daß ein Zuhörer
zu solchem Lautwerden in der Kirche während
der Predigt vermocht wird, dies weiß freilich
nur der, welcher die Andacht oder doch feier—
liche Stille und Ruhe deutscher Gottesdienste
von Kindheit auf beobachtet hat.)

Ein schönes Chronogramm (das heißt,
ein lateinischer Satz, in welchem diejenigen
darin vorkommenden Buchstaben, die im Latei-
nischen zugleich die Bedeutung von Ziffern

wobei in der erstgenannten Stadt der Predigt
Schon am frühen

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haben, die Jahreszahl des gemeinten Ereig—
nisses enthalten) war u. a. folgendes:
MartInVs LVcherVs, theo Loglae DoCtor.
M ist nehmlich gleich 1000, D gleich 500,
Lgleich 50, Wgleich 5 und J gleich 1.5
Ferner:
Mart InVs LVther, babe LIs Destr VCtor.

(Martinus Luther, der Zerstörer Babels.) 4)
(Schluß folgt.)

Zur kirchlichen Chronik.

Turnerreligion. Am 4. Juli dieses
Jahres hielt ein gewisser Steffens in der
Turnerhalle zu Baltimore eine Rede, darin
hieß es laut der Turnerzeitung „Unsere Zeit“
vom 19. Juli unter anderem, wie folgt: „Es
gibt viele kräftige, edle Menschen, welche sich
glücklich fühlen in dem Gedanken, daß ein
höheres Wesen über sie wacht, Theil nimmt an
ihren Freuden und Leiden und sie häufig schützt
in Gefahren.. Aber wir verlangen den vollen
Besitz unserer freien Selbstbestimmung, wir
verlangen das Recht und nehmen es uns,
anderer Ueberzeugung zu sein.“
Ein neuer Beweis, daß das verbündete
Turnerwesen und Atheismus (Gottesleugnung)
immer mehr Geschwister werden. W.

Freimaurerreligion. Eine ganz
ähnliche Religion, wie die der Turner, haben
auch die Freimaurer. Dr. Münkel berichtet in
seinem Nenen Zeitblatt vom 28. Inni dieses Jah—
res: „In der „Freimaurerzeitung“ schreibt ein
Prediger Zille: „Ich bin fest überzeugt, es wird
und muß kommen die Zeit, wo die Gottes—
leugnung die allgemeine Ansicht der Menschen
sein wird, und wo diese auf den Gottesglauben
wie auf einen überwundenen Standpunkt
herabblicken wird.. Dann wird man auch als⸗
bald Hand anlegen, um hohe lichte Hallen zu
erbauen, in denen der Friede () und die Frei⸗
heit () der Welt wohnen.“ — Auch wir
glauben, daß eine solche Zeit nicht nur kommen
werde, sondern schon angebrochen sei, aber wir
trösten uns damit, daß es wohl die Zeit ist,
von welcher geschrieben steht: „Und darnach
muß er (der Teufel) los werden eine kleine
Zeit.“ Offb. 20, 3. vgl. 2 Petr. 3, 3. W.

O stsee-Provinzen. Ein livländi⸗
scher Pastor beschreibt in Professor Hengsten—
berg's Kirchen-Zeitung die Lage der Luthera—
ner in den russischen Ostseeprovinzen. Es
enthält die Kirchenordnung für die lutherische

*) Da man im Jahre 1617 zum Chronogramm den Satz
gemacht hatte: „Martinus Lutherus, theologiæ D.,“ so
schrieb der Papist Bayerling: das Wort Doctor sei nicht
ausgeschrieben, weil sonst nicht 1617, sondern 1717 heraus
komme; damit sei prophetisch angedeutet, bis 1717 werde es
die lutherische Kirche nicht bringen. Als nun aber doch das
Jubelsest 1717 gefeiert worden war, erklärte der Papist R.
M. Mehlführer, ein abgesallener Lutheraner, in einer
Schrift: Aus jenem Chronogramm sehe man, mit 1717
„sei das Maaß der Sünden und periodus lutheranismi
(die Zeit des Lutberthums) abgelaufen.“ S. Das beson⸗
dere Aufsehen Gottes auf sein lutherisches Zion von Zeibich.
1718. S. 3. f.

) Dieses Jahr trifft folgendes Chronogramm ein:
D. Lutherus, fidei confessor constans et antichristi
magni proditor d. i. Dr. Luther, beständiger Bekenner des
Glaubens und Offenbarer des großen Antichrists.

Kirche vom Jahr 1833 folgenden Paragra⸗
phen, der heute noch gilt: Wenn ein
evangelisch-lutherischer Prediger ein Glied der
griechisch-russischen Kirche zu seiner Confession
aufnimmt, so wird er unverzüglich seines Amts
und der geistlichen Würde entsetzt und dem
weltlichen Gericht zur gesetzlichen Strafe über—
geben (d. h. Sibirien — auch Ruthenhiebe).
Gelindert ist bisher die Lage der Lutheraner
allein durch einen kaiserlichen Erlaß vom
15. März 1865, nach welchem gemischte
Brautpaare nicht mehr gezwungen
werden sollen, einen Revers zu unterschreiben,
daß sie ihre zu erhoffenden Kinder in der
Staatsreligion wollen erziehen lassen. Im
Jahre 1866 hat der Minister des Innern an
die lutherischen Geistlichen eine Instruction
erlassen, wie die kaiserliche Erlaubniß auszu⸗
legen und zu handhaben sei. Sie dürfen nun—
mehr Kinder aus gemischten Ehen taufen und
unterrichten. Es kommt aber häufig vor, daß
die Popen mit List doch einen Revers erlan⸗
gen, und nachher suchen die armen Eltern eben
so wiederum die Popen zu betrügen, indem
der lutherische Vater (oder lutherische Mutter)
dem neugebornen Kinde sogleich die Noth—
taufe gibt. Solche Taufen dürfen die luthe⸗
rischen Predigerr nachher ins Taufregister
ihrer Gemeinde eintragen, „zu dem Zwecke
allein (sagt der Minister), damit die That⸗
sache der Taufe selbst in der Folge keinem
Zweifel unterliegen kann,“ wodurch übrigens
die griechisch-orthodore Kirche keine s-
wegs das Recht verliert, eine solche
Person als zu dieser Kirche gehörig zu betrach—
ten. Es bleibt daher nichtsdestoweniger Ver⸗—
pflichtung der griechischen Geistlichkeit,
die Eltern dahin zu vermögen, solche Kinder
zur Salbung zu bringen. — Somit thun die
Popen nicht Unrecht, wenn sie das Gesetz gar
nicht achten. Sie „vermögen“ die Leute nicht
bloß mit Worten, sondern brauchen eigenhän
dig Gewalt, um zu hindern, daß ein lutheri⸗
scher Pastor nach kaiserlicher Erlaubniß ver—
fahre. Ein Pope riß einer Mutter, welche
ihr Kind in die lutherische Kirche zur Taufe
tragen wollte, dasselbe mit so unmenschlicher
Gewalt aus dem Arm, daß das Kind bald den
Geist aufgab. Eine andre Mutter ist über
ähnliche geistliche Zwangsmaßregeln wahn—
sinnig geworden. Die unverständigsten
Schmähungen werden über die lutherische
Kirche in gedruckten Tractaten verbreitet, wäh⸗
rend das Protokoll der lutherischen Synode in
Livland nicht einmal als Manuscript gedruckt
werden durfte. Den Anstrengungen der Popen
kommt die Domänen-Verwaltung zu Hülfe,
indem sie solchen griechischen Bauern, welche
sich durch das lügenhafte Versprechen von
„Seelenland“ der lutherischen Kirche entfrem—
den ließen und jetzt das falsche Netz der russi⸗
schen Kirche wieder zerreißen möchten, Hof—
land in Pacht gibt — gleichsam als Prämie
für Verleugnung ihres Glaubens. —

Etliche treue Pastoren wagten es, der Kir—
chenordnung ungehorsam zu sein und die Ver—
führten, welche bußfertig bekannten und um⸗
kehrten, zum Tisch Gottes wieder aufzunehmen.

English translation

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