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Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1. September 1867, Seite 1

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Bekenntnisſchriften

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Mid ich sahe einen Engel
fliegen mitten durch den Him⸗
mel, der hatte ein ewig Evan⸗
gelium, zu verkündigen denen,

die auf Erden sitzen und woh⸗
nen, und allen Heiden, und Ge⸗
schlechtern, und Sprachen, und
Völkern.

Offenb. Joh. 14, ö.

Mia sprach mit großer Stim⸗

me: Fürchtet Golt, und gebet
ihm die Ehre; denn die Zcit
seines Gerichtd ist kommen, und
betet an den, der gemachi hat
Himmel und Erde, und Meer,
und die Wasserbrunnen.
Osfenb. Joh. 14, I.

Gottes Wort und Luthers Lehr vergehet

Herausgegeben von der Deutschen Evangelisch⸗Lutherischen Synode
Zeitweilig redigirt von dem Lehrer⸗Callegium des theologischen Seminars in St. Louis.

— — —————

nun und nimmernehr.

von Missouri, Ohio und andern Staaten.

Jahrgang 24.

St. Louis, Mo., den 1. September 1867.

No. 1. u. 2.

Bedingungen: Der Lutheraner erscheint alle Monat zweimal für den jährlichen Subscriptions⸗
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Nur die Brieje, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, sind an die Redaktion, alle andern aber,
welche Geschäftliches. Bestellungen, Abbestellungen. Gelder ꝛc. enthallen, unter der Adresse: M. C. Barthel,
631 South Fourtli Str., St. Louis, Mo., auherzusenden.

In Deutschland ist dieses Blatt zu beziehen durch Justus Naumann's Buchhandlung in Leipzig und Dresden.

Vorbemerkung
zum 24. Jahrgaug des „Lutheraner“.

Als eigentliches Vorwort gelte, und gilt
gewiß am Füglichsten, der hier folgende Schluß
des Aufsatzes: „Die neueste Verthei⸗
digung der Jowa⸗Synode durch
einen ihrer Professoren“, der gerade
„die rechte Weise, sich zu den kirchlichen Sym—
bolen zu bekennen, wie sie die Symbole selbst
fordern und alle rechtschaffnen Söhne unsrer
Kirche immer gefordert und geleistet haben“
darlegt. Denn jeder aufrichtige, wahrheits—
treue und urtheilsfähige Leser des Lutheraner
wird gestehen müssen, daß die hier beschriebene
Weise, die symbolisch festgestellte Lehre unsrer
theuern lutherischen Kirche ganz und rückhalts⸗
los zu bekennen und nicht ein Jota davon
preiszugeben, die des Lutheraner von jeher ge—
wesen ist. Da nun der in diesen Spalten ge—
führte Beweis für die Richtigkeit und die
alleinige kirchliche Berechtigung dieser
Weise fürwahr ein unwiderleglicher ist, so ist
dies ja die beste Apologie für den Bekenntniß—
Standpunkt, den der Lutheraner von Anfang
an eingenommen und bisher unverrückt be⸗
hauptet hat. Zugleich ist es ein ganz unum—
wundener, entschiedener Thatbeleg dafür, daß
der Lutheraner auch jetzt noch mit unverbrüch—
licher Treue zu seiner alten Fahne halte und
tin Pfand und Angeld, daß er die gute, durch—
aus schriftgemäße Lehre unsrer lieben lutheri—
schen Kirche auch ferner so, in Satz und Gegen—

satz bekennen werde. Darüber wird es freilich,
wie bereits vor Augen liegt, nach Innen und
Außen wieder viel zu streiten geben, doch für—
wahr von Seiten des Lutheraner nicht mit dem
Absehen, um den Unfrieden, Hader und Zwie—
tracht in der Kirche zu verewigen, sondern um
den einzig wahren Frieden, den Frieden auf
Grund der Einen Wahrheit, theils da, wo
er bereits besteht, zu erhalten, theils weiter zu
erkämpfen. Also inmitten der bunten Friedens—
Bewegungen und Bestrebungen unsrer vielfach
bewegten Zeit der alte, unverrückte Standpunkt:
Friede, wenn Friede in der Wahrheit, der
ganzen vollen Wahrheit — sonst Kampf, un—
ermüdlichen Kampf um der Wahrheit und des
Friedens willen. —

Die neneste Vertheidigung der Jowa⸗-Synode
durch einen ihrer Professoren.
(Schluß.)

Daß die Frage, wie denn die sym⸗
bolischen Bücher eigentlich zu
unterschreiben seien, welches das rechte
Bekenntniß zu denselben sei, und wie weit
man sich nach dem Sinne unserer Kirche an sie
verbunden zu achten habe? — daß diese
Frage am sichersten aus den Symbolen
selbst entschieden werde, wird, meinen wir,
niemand bestreiten. Wenn die Symbole selbst
sagen, wie sie angesehen werden wollen, so kann
man sie ehrlicherweise entweder gar nicht unter—
schreiben, oder man muß sie mit dem ausdrück⸗

lichen Proteste unterschreiben, daß man sie an⸗
ders ansehe, als sie selbst angesehen sein wollen,
oder man muß sie so annehmen, wie sie selbst
angenommen zu werden verlangen. So oft in
den Symbolen die das Bekenntniß stellenden
Lutheraner redend eingeführt werden, so oft
muß derjenige, welcher das Bekenntniß unter⸗
schreibt oder sich zu demselben mündlich bekennt,
sich zu den also Mitredenden rechnen. Thut
er das nicht und legt er auch keinen Protest ein,
so begeht er einen unverantwortlichen Betrug.“

Wie reden nun aber erstlich die, welche die
Augsburgische Confession gestellt
haben? Sie bezeugen am Schlusse feierlich:
„Wir haben allein die Stück erzählet, die wir
für nöthig anzuziehen und zu vermelden
geacht haben, damit man daraus desto
baß zu vernehmem habe, daß bei uns
nicht, weder mit Lehre, noch mit Ce⸗
remonien, angenommen ist, d eut⸗
weder der heil. Schrift, oder ge⸗
meinerschristlichen Kirchen zu ent⸗
gegen wäre.“

Also bekennen sich ferner diejenigen, welche
die Concordienformel gestellt haben,
zur ungeänderten Angsburgischen
Confession: „Zu derselbigenschristlichen
und in Gottes Wyort wohl gegrün⸗
deten Augsburgischen Confession bekennen
wireuns nochmals hiermit von Grund unse—
res Herzens, bleiben bei derselbigen
einfältigem, hellem und laute⸗
rem Verstand, wie solchen die

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