Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 24, Nummer 1 › Seite 5

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1. September 1867, Seite 5

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Bekenntnisſchriften · Bekenntnisſchriften 3 · Bekenntnisſchriſten 5 · Bekenntnisſchriſten 7

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lichen Stücke“.

aufgeschrieben und ursprünglich unterschrieben
haben, nicht nur alle anerkannt streng recht—
gläubigen Theologen unserer Kirche — auch
ein moderater Musäus, ja, ein Spener,
dem einst von seinen Gegnern ein laxes Be⸗
kenntuiß zu den Symbolen Schuld gegeben
wurde, sie alle sind entschiedene Zeugen gegen
die bisher in unserer Kirche beispiellose und
unerhörte Art, sich mit allerlei Clauseln, Ein⸗

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finden, als die „dem göttlichen Worte gemäße schreibt, erklärt daher damit nur, daß alle in
lautere Wahrheit“, unter „die verbind- denselben enthaltenen Auslegungen ‚dem Glau—
Nicht nur ein Luther ben ähnlich“ (Röm. 12, 7.) seien.
also, nicht nur alle, welche unsere Bekenntnisse der Beweis für eine Lehre unvollkommen

Da ferner

sein kann, obgleich nicht nur die zu bewei—
sende Lehre oder der Schlußsatz selbst auf
unumstößlichem göttlichem Grunde ruht, son—
dern auch die zur Beweisführung
zu Hilfe genommenen Lehren
oder der Ober- und Untersatz ihre Richtigkeit
haben: so faßt auch eine unbedingte
Unterschreibung keineswegs die Anerkennung
mit in sich, daß keine in den symbolischen

schränkungen, Vorbehalten und Bedingungen, Büchern für die reine Lehre gegebene Be—
also nur theilweise zu den Symbolen zu weisführung einer Vervollkommnung

bekennen, welche die Jowa-Synode ange
nommen hat.

Aber, spricht man, stellt ihr Missourier die
Symbole der heil. Schrift nicht fast ganz
gleich? Wir antworten hierauf einfach:
Nein! Wir wissen recht wohl, daß selbst,
ein Georg Mylius und Leonhard Hutter den
Symbolen eine „mittelbare Inspira⸗
tion“ zugeschrieben und spätere Theologen,
jenen folgend, die Symbole „göttliche
Bücher“ genannt haben; wir aber halten
dies, mag man es deuten und einschränken,
wie man wolle, für höchst gefährliche, die
Majestät der Schriften der Apostel und Pro—
pheten herab drückende, ja, wirklich zu Sym—
bololatrie führende Redeweisen. Wir wissen
recht wohl, welcher himmelweite Unterschied
hier stattfindet. Unsere Synode hat schon im
Jahre 1858 hiervon folgendes Bekenutniß ge—
than: „Festhaltend, daß die Symbole eben
Glaubens- und Lehrbekenntnisse sind,
muß die Kirche auch nothwendig alhes das,
was nicht Lehre betrifft, aus dem
Kreise dessen, worauf sich die Unterschreibung
der Symbole bezieht, ausschließen.“) So
wenig z. B. derjenige, welcher die Symbole
der Kirche als seine Symbole ohne alle Be—
dingung unterschreibt, dieselben damit für eine
Regel und Richtschnur der deutschen oder latei⸗
nischen Rechtschreibung oder eines
vollkommenen Styls erklärt, eben so wenig
bezieht sich seine Unterschrift auf irgend andere
Dinge, welche in das Gebiet der mensch—-
lichen Wissenschaften gehören..
Wie aber das den Diener der Kirche nicht
verbindet, was in das Bereich der Kritik
fällt, so auch überhaupt alles das nicht, was
vom Inhalt des Symbols in das Bereich des
Geschichtlichen gehört. Und noch mehr!
In einem ähnlichen Verhältnisse steht auch die
Auslegung, welche im Symbol von ein⸗
zelnen Schriftstellen gegeben wird. . . Gesetzt,
daß ein Ausleger“ (auch im Symbol) „den be⸗
sonderen Sinn irgend einer Bibelstelle nicht
träfe, legte er dieselbe aber so aus, daß seine
Anslegung ihren Grund in andern klaren
Schriftstellen hätte, so irrte er sich wohl in der
Meinung, daß eine gewisse Lehre in einer
bestimmten Stelle enthalten sei,

er irrte aber nicht in der Leherre. Auch wer
die symbolischen Bücher unbedingt unter⸗

*) Während die heil. Schrift nach Inhalt und Form
von Gott eingegeben oder Gottes Wort ist.

fähig, oder mit anderen Worten, daß auch die
Form, die Methode und der Prozeß
der Beweisführung vollkommen und daher ein
jeder treuer Kirchendiener verbunden sei, der
in den Symbolen befolgten und keiner anderen
Methode sich zu bedienen. . . Zu denjenigen
Bestandtheilen der symbolischen Bücher, als
kirchlicher Lehrbekenntuisse, auf welche sich
auch eine unbedingt auf dieselben geleistete
Unterschrift nicht bezieht, gehören endlich,
nicht zwar die darin niedergelegten
Grundsätze und Lehren über
Kirchenverfassung, Kirchen⸗
ordnung und Kircheneeremonien,
aber diese derschristlichen Freiheit
unterworfenen Dinge selbst, so
viele deren in den Symbolen namhaft gemacht
werden.“) .. Hiernach ergibt sich von selbst,
was es hingegen heiße, die Symbole nur
bedingt unterschreiben. Es heißt dies,
dieselben mit der Bedingung unterschreiben,
nicht jede in den Symbolensenthaltene Lehre
für vollkommen übereinstimmend mit der heil.
Schrift annehmen zu müssen, sondern auch in
den darin vorkommenden Lehren einen Un⸗
terschied machen zu dürfen.“ (Bericht des
westlichen Districts vom J. 1858. S. 8. ff.)

Aber, sprechen die Herren Jowaer ferner,
finden sich in den Schriften alter lutherischer
Theologen nicht wirklich Aussprüche, welche
ebenfalls deutlich sagen, daß selbst nicht alle
Lehren, welche die Symbole anführen, zu
den verbindlichen Stücken des Bekenntnisses

gehören?

Wir haben hierauf Folgendes zu antworten
Erstlich eitiren unsere Herren Gegner, um dies
zu beweisen, u. a. solche Aussprüche, die das
gerade Gegentheil von dem aussagen, was
dieselben belegen sollen. Die erste Stelle ist
nehmlich die schon von uns selbst in unserem
Synodalreferate citirte aus Dannhaner's
Liber conscientiae apertus, welche folgender—
maßen lautet: „Es sei also, daß man sich nicht
zur Festhaltung aller in ihnen enthaltenen Um—
stände, Phrasen, Beweisführungen und Anfüh—
rungen verpflichtet: aber die Substanz
der Lehre muß festgehalten werden, so
wie sie dasteht, nicht blos so weit, als sie
nach individuellem Urtheile mit der heil. Schrift
übereinzustimmen scheint.“ Es gehört in der
That eine Jowa'sche Keckheit dazu, diese Stelle

*) Dies alles wird am betreffenden Orte mit Beispielen
belegt, die wir hier Kürze halber weglassen.

des alten bekenntnißtreuen Dannhauer für die
Jowa'sche Theorie von einer nur bedingten
und theilweisen Verbindung auf die Symbole
anzuführen, während dieselbe Wort für Wort
gerade das aussagt, was unsere Synode je
und je festgehalten, und das verwirft, was
die Jowa-Synode über diesen Punct aufge⸗
stellt hat! Dannhauer will die „Substanz der
Lehre“ festgehalten wissen, die sich in den
Symbolen findet, d. i., wie wir oben gehört
haben, auch nicht „den kleinsten Buchstaben
noch einen Tüttel“ davon aufgeben, alle ande⸗
ren Substanzen des Symboles gibt er frei;
und das ist auf ein Haar, was wir wollen und
was Jowa leugnet.“)

Zum andern führt Herr Prof. Fritschel fol—
gende Stelle aus Verpoortens Analekten zu
den symbolischen Büchern an, die einer Schrift
Löschers entnommen ist: „Es steht manches
in den symbolischen Büchern, was nur gelegent—
lich bemerkt (interspersa saltem sunt, eigent⸗
lich: was nur dazwischen eingestreut) ist und
darum blos für die Stimme und Meinung
der Lehrer, deren sich die Kirche bediente, ge⸗
halten werden darf, nicht für die Stimme und
Meinung der Kirche selbst.“ Auch in der
„Sammlung auserlesener Materien zum Bau
des Reiches Gottes“ vom Jahre 1735 wird
diese Stelle citirt. Da heißt es S. 414: „So
ist es freilich eine menschliche Schwachheit,
wenn z. E. die Apologie hin und wieder mit
‚„Schelmen“ und „Eseln“ um sich wirft,
als S. 223, 296. ꝛ2c. Man muß aber wissen,
daß nicht alles als vox ecclesiae (Stimme der
Kirche) anzunehmen und zu beschwören ist,
was in den libris symbolicis vorkömmt; wie
solches denn kein auch nur natürlich billiges
Consistorium von einem Candidato verlangen
wird noch kann. Der Herr Dr. Löscher
nennt diese cespitationes Philippicas dinter-
spersa“ (Eingestreutes), die eigentlich zur Be—
kenntniß der Kirche nicht gehörten, wovon sein
Stromateus in append. p. 63. sq. einen ziem⸗
lichen Judicem mittheilt.“ — Wenn nun hier—
nach Löscher nicht als zu einem Bekennt—
nißstück gerechnet wissen will, daß Melanchthon
in der Apologie die Papisten z. B. „Esel“
neunt, so ist er hierbei ohne Zweifel in vollem
Rechte und die Herren Jowaer können daher
in dieser Beziehung ganz ruhig sein; sollte
aber Löscher mit dem „Eingestreuten“ auch
Lehren meinen, die aus Gottes Wort zu
entscheiden sind, so ist das falsch und wider die
symbolischen Bücher, die von ihren Bekennern
fordern, zu bekennen: daß darin „michts
mit Lehre angenommen ist, das der heil.
Schrift eutgegen wäre“, und daß sie daher,
was die Lehre betrifft, davon „gar nicht,
auch keinen Finger breit,“ abweichen
wollen. — Wenn sich die Jowa-Synode bei
ihren Verhandlungen im Jahre 1864 (s. Bericht
S. 31) zur Rechtfertigung ihrer Siellung zu
den Symbolen auch auf Jakob Wilh.

*) Herr Prof. F. sagt von dieser Stelle: „Die unsere
Gegner ganz wohl kennen“, und sucht so den Gedanken zu
erzeugen, als ob wir diese Stelle wohl kennten, aber wohl⸗
weislich über dieselbe ein tiefes Stillichweigen beobachtet hät⸗

ten, während er „ganz wohl weiß“, daß wir diese Stelle
längst selbst wider Jowa citirt haben.

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