Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 16, Nummer 9 › Seite 67

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 13. Dezember 1859, Seite 67

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Buße. ö

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stattet“ ist zuzuhören, Fragen zu thun, und
sie durch Go ttes Wort lösen zu lassen.“ —

In der Wolcottsviller Gemeinde nimmt
die Baucollecte Niemand an, den „Friedensweg“
lassen sich einige gefallen, andere sind aber auch
damit nicht zufrieden, sintemal sie vorher wissen
aus mancherlei Erfahrung, was es mit der
„Entscheidung der Synode“ auf sich hat; — so
entsteht eine Spaltung, Aergerniß, Auf⸗
ruhr, wüstes Wesen. — 70 Männer sagen
sich von der Gemeinde los. —

In Johannisburg nimmt die Sache
noch eine ernstere Wendung. Die ganze große
Gemeinde, mit Ausnahme von nur sehr wenigen,
steht wie ein Mann gegen diese Priesterherrschaft
auf. Sie wollen die Baucasse nicht, sie verlan⸗
gen über die Baucollecte abzustimmen. Aber
Pastor Gram läßt es nicht zu; er sagt vielmehr:
ner wolle nicht mehr bitten und ermahnen zu die⸗
sem guten Werk, sondern müusse es ihnen befeh⸗
len!“ Der ganze Kirchenvorstand bleibt aber
fest und weicht nicht. Was geschieht nun? —
Nungeht die famose buffaloische Kir-—
chenzuchts⸗Comödiean. Diese Schand⸗
comödie hat in der Regel folgenden Verlauf:
Leute, die es wagen, einen „Vorschlag“ des Mi⸗
nisteriums nicht anzunehmen, kommen in den
zweiten Grad der Vermahnung, in dieser Vermah⸗
nung werden sie so lange vorgenommen, und
wird stundenlang in sie gebohrt, bis sie ungedul⸗
dig und unmuthig werden und in irgendwelches
ungebührliche Wesen ausbrechen. Dann werden
sie in einen nenen Kirchenzuchtsprozeß, wegen
Trotz, Aufruhr ꝛc. hineingewickelt, so stehen sie
in doppelter Zucht. Dann kommt der feierliche
dritte Grad, wo das hochwürdige Kirchenministe⸗
rium, ohne Zuziehung der Gemeinde,
die letzte Vermahnung erläßt, und alles, was
nicht hören will, suspendirt, oder absetzt und end⸗
lich in den Sch.. Bann thut. — Unsere Sym-
bole sagen: „Christus giebt das höhest und
letzte Gericht der Kirchenn“. Buffalo sagt:
nein! nicht der „Kirchen“, sondern den Pfaffen.
Luther sagt (XIX, 1181): „Die Gemeinde
gehört auch dazu, wenn Jemand bei ihr
soll verbannet werden, . ... da es die Seelen
betrifft, soll die Gemeine auch mit Rich⸗
ter und Frau sein“. „Ich heiße es des Teufels
Bann und nicht Gottes Bann, da man die
Leute bannet, mit frevler That, ehe sie öffentlich
uberzeugt sind vor der Gemeine wider
Christi Ordnung. . Vor solchem Sch..
Bann darfst du dich nicht fürchten!“

Der erste Aufzug in dem gottlosen Bann⸗
processe in Johannisburg bestand nun darin, daß
P. Gram „auf Rath des Ministerii“ zwei seiner
benachbarten Amtsbrüder zu sich nimmt, „um mit
denselben zuerst den Kirchenvorstand im zwei⸗
ten Grad der Vermahnung anzuspre-
chen.“ Der erste Grad muß demnach wahr-
scheinlich darin bestanden haben, daß Gram die
Baucollecte befiehlt und der Kirchenvorstand Sr.
Hochehrwüurden nicht gehorsam ist. Hier ist nun
zweierlei zu bemerken, einmal der unglaubliche
Unverstand des Ministeriums. Verstehen
denn wirklich diese klugen Kirchengerichts-Leute

noch nicht einmal die Bedeutung der drei Stufen

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der Ermahnung? Wissen sie nicht, daß nur bei
geheimen Sünden, die zwischen Bruder und
Bruder bekannt sind, die drei Stufen angewandt
werden können und sollen, daß aber bei öffent⸗
lichen Sünden die göttliche Zuchtordnung so
lautet 1 Tim. 5, 20.: „Die da sündigen, die
strafe vor allen, auf daß sich auch die andern
fuͤrchten“? Nun hat ja aber der Kirchenvorstand
öffentlich vor der ganzen Gemeinde sich nicht
vor dem Pastor ducken wollen; wozu denn nun
der „zweite Grad der Vermahnung“? Wozu? —
Nun das ist ja klar, — damit die Comödie einen
bessern, feierlichern Anstrich bekäme. Auch die
Frage liegt nahe, warum blos der Vorstand,
warum nicht gleich die ganze Gemeinde in den
zweiten Grad genommen ist? Denn die ganze Ge⸗
meinde stand in derselben Widersetzlichkeit. Ach,
wir haben es hier mit erfahrenen Kirchenzuchts⸗
Advocaten zu thun, die wissen, langes Processen
macht mürbe und mude, und hier gilt es, nach
und nach die Furchtsamern, Blödern, Einfäl⸗
tigern einzuschüchtern, die Ernstern und Ent⸗
schiedenern abzusetzen und auszuschließen, damit
die schlauen Priester so ihren Willen durchsetzen,
aber doch die Gemeinde nicht verlieren. — Zum
andern haben wir aber auch zu sehen auf die
schändliche Gottlosigkeit des Ministe⸗
riums. Das ist ein gottloser Bube, der Etwas
zur Sünde macht, was keine Sunde ist.
Welches ist nun die Sünde, um derer
willen das Ministerium der Sy⸗
node von Buffalo den Kirchenvor⸗-
st and der Gemeinde zu Johannis⸗
burg in Kirchenzucht gesetzt hat?
Hat er geflucht, Gott gelästert, gemordet, gehurt,
gestohlen? Welches Gebot Gottes hat er über-
treten? Keines! Den menschlichen „Vor⸗
schlag“ zur Veränderung einer menschlichen
Ordnung hat er nicht angenommen, und sich
durch einen Jesuitenkniff, der den „Vorschlag“
mit einer „freien Collecte zu Einigkeit und Frie⸗
den“ umhüllen und zudecken wollte, nicht fangen
lassen. Die Kirchenväter haben nicht „der Men-
schen Knechte“ werden wollen, —das ist ihre
Sünde. — Wir wissen wohl, was Buffalo sagen
wird: die Sünde des Vorstandes sei gewesen,
sein Ungehorsam gegen das heilige
Predigtamt; eine Baucollecte sei nicht „wi⸗
der Gottes“ Wort, eine Gemeinde sei aber „in
allen Dingen, die nicht wider Gottes
Wort sind, dem Prediger Treue und Ge⸗
horsam schuldig“. Und das ist's ja eben,
was die Missouri-Synode immer behauptet, aber
Grabau immer lügnerischer Weise abgeleugnet
hat, daß die Buffalo⸗Synode um die ser ihrer
ganzverfluchten falschen Lehre wil⸗
len Leute in Kirchenzucht nimmt und
in den Bann thut. Wird Buffalo noch
ferner die Frechheit haben, das leugnen zu
wollen?

Um diesen 2. Grad der Vermahnung in Aus⸗
übung zu bringen, wird abgekundigt, daß am
4. Mai Morgens Kirchenrathssitzung statt finde,
am Nachmittage desselben Tages Predigt und
nach der Predigt Gemeindeversammlung. Um
9 Uhr Morgens finden sich die Kirchenväter und
Kirchenvorsteher, der Citation gemäß, im Pfarr⸗

hause ein, und nun wird Kirchenzucht an ihnen
gehandhabt, drei volle Stunden, von 9 bis 12
Uhr wird immer auf sie eingebohrt, sie sollen
gehorsam sein, sollen die Baucollecte annehmen,
oder doch wenigstens den famosen „Friedensweg“
einschlagen. Der Vorstand bleibt dabei, daß
die Gemeinde das Recht habe, darüber abzu⸗
stimmen, und das Ministerium zu weit greife,
wenn es die Abstimmung versage. Herr v. Rohr
nennt das: „sie nahmen die Ermahnung nicht
an“, verstocken sich also in ihrer „Sünde“ immer
mehr. Da das vormittägliche dreistündige Boh⸗
ren noch nichts geholfen hat, so wird am Schlutz
der Nachmittagspredigt die angesetzte Gemeinde⸗
versammlung willkuͤrlich wieder abgesagt und
statt dessen eine Fortsetzung der „unbeendig⸗
ten Vorsteher⸗Versammlung“ angeordnet. Die
Gemeinde wird unruhig, sie weiß, daß man auf
ihre Vorsteher eindringt, daß sie weichen sollen,
daß dieselben schon stundenlang im Kampfe ge⸗
standen haben, daß man wieder von neuem auf
sie einstürmen will, daß das Ministerium also
mit aller Gewalt darauf ausgeht, der G meinde
das Recht der Abstimmung über die Bancollecte
zu rauben. Viele Gemeindeglieder verlaugen
eine Versammlung und mehrere bleiben gleich
nach dem Schluß des Gottesdienstes beisam-⸗
men. Der Vorstand, obwohl geärgert durch
diese unausgesetzte Plackerei, stellt sich dennoch
von neuem zur Tortur ein. Im Pfarrhause
angekommen, sehen sie aber, daß noch ein Vor⸗
steher aus einer fremden Gemeinde sich den Pre⸗
digern zur Hülfe beige sellt hat, und es wird ihnen
gesagt, daß solches „auf Anordnung des Senior
Ministerii“ geschehen sei, daruͤber entsteht ein
Wortwechsel und der ganze Vorstand mit Aus-⸗
nahme einiger geht fort. Die ganze Gemeinde
ist in Aufregung, viele haben sich schon versam-
melt, andere werden noch hinzugernfen. Ein
Vorsteher aus Wallmow, der in der Gemeinde
herumschleicht, zeigt den Pastoren an: „daß die
Wuüthenden unter dem Haufen es besonders
auf ihren frühern Seelsorger, den Past. v. Rohr,
absähen, daß man ihn herausholen wollte, um
ihn zu mißhandeln“, nach der Aussage eines an⸗
dern sollen sie sogar „Steine und Lehm aufgehäuft
haben, um den Past. v. Rohr zu steinigen!“
Sollte das wahr sein, so erhellt daraus vor
allem, daß sich Past. v. Rohr durch seine
dreizehnjährige Korporalstocks-Amtsfuhrung nicht
eben eine sonderliche Achtung und Liebe bei seiner
Gemeinde erworben hat. So viel steht übrigens
fest, als Past. v. Rohr zu ihnen tritt, „uehmen
sie seine Ermahnung an und werden stillC. Ein
Vorsteher bittet um Verzeihung, daß er die Leute

zu sammenberufen habe, und Past. Gram erklärt,
daß er das „Befehlen“ der Collecte zur Bau⸗
casse — nicht etwa zurücknähme, die Gemeinde
ohne ihren Willen, ohne ihre Abstimmung nicht
dazu zwingen wollte —nein, sondern nur, daß er
das Befehlen im Sinne Pauli 1 Tim. 6, 17.
gemeint habe“. Dieser elende buffaloische Schrift⸗
verdreher! Paulus schreibt in dieser Stelle:
„den Reichen von dieser Welt gebiete, daß
sie nicht stolz sein, auch nicht hoffen auf
den ungewissen Reichthum!“ Da giebt ja Pau-⸗
lus dem Timotheus nicht eine „Herrngewalt au⸗

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