Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 16, Nummer 9 › Seite 68
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 13. Dezember 1859, Seite 68
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Buße. ö
ßer dem Evangelio“, denn das „Evange⸗
lium“ oder das Wort Gottes gebietet das „nicht
stolz sein“ und „nicht hoffen auf den Reichthum“
überall; wenn der heil. Paulus aber auf Dinge
kommt, die nicht im Evangelio, im Worte Got-
tes geboten sind, z. B. gerade auch eine „Col-
lecte“, so sagt er: „nicht sage ich, daß ich
etwas gebiete“. So unehrlich und hinterli⸗
stig gehen diese Buffaloer Herrn mit dem Worte
Gottes und ihren Gemeinden um; so ganz ver⸗
blendet hat sie ihre falsche Lehre. —
Nun kommt der Buffaloische dritte Grad der
Ermahnung. Der Herr Jesus sagt, Matth. 18.:
nimmt Jemand den zweiten Grad nicht an, „hört
er die nicht, so sagees der Gemeine“, und
unsere Bekenntnißschriften sagen: „Christus giebt
das höhest und letzte Gericht der Kirchen.“
Luther sagt: „Da es die Seelen betrifft, soll die
Gemeinde auch mit Richter sein .. ich heiße
es des Teufels Bann und nicht Gottes
Bann, da man die Leute bannet mit frevler
That, ehe sie öffentlich überzeugt sind voer der
Gemeinde, wider Christi Ordnung.“
Aber was fragen die Tyrannen in Buffalo nach
Christi Ordnung? Christus, die symbolischen
Bücher, Luther sind ihnen Narrenköpfe, die pfei⸗
fen sie an. Diese papistischen Kirchenräuber
reißen das Gericht an sich allein. Man höre
nur! Am 7. Mai versammelt sich in Johannis—
burg das höchste und letzte Kirchengericht, das
nicht etwa über Geld⸗ oder Gefängnißstrafe,
oder über Leben und Tod, sondern über Selig-
keit und Verdammniß richten soll, und wer ist
dieses Gericht? „Der Senuior men., der
Ortspastor, Past. Zeumer und Past.
v. Rohr“, das ist die „Gemeinde“, das ist die
Kirche“! — Ist es denn nun nicht vor aller Welt
sonnenklar, daß die Grabauianer schändliche
Papisten sind, die Christum und Luther verwer⸗
fen und allein den Pabst zu ihrem Lehrmeister
annehmen, denn allein die Pabst-Kirche lehrt
so: „Matth. 18. heißt es: Hört er die Kirche
nicht, so sei er dir ein Heide und Zöllner. Un⸗
ter dem Namen der Kirche muß aber ein Prä⸗
lat, oder eine Versammlung von Prä⸗
laten verstanden werden. Also ist das letzte
Urtheil Sache der Pastoren“(Bellarm.
4. de. Rom. Pont. c. 1). Ferner: „Es ist
nicht für gut angeseben worden, daß ein Laie
Macht habe in der Kirche etwas zu entsche i⸗
den, indem ihm die Nothwendigkeit zu gehor-
chen verbleibt.“ (Päbstlich. Recht. Cap. Non
placuit caus. 16. q. 7.). —
Und welche Sünden sind es, um deren willen
dieses geistliche Gericht die Kirchenvorsteher,
wenn sie nicht Buße thun, der Verdammniß
übergeben will? „Sie sollen von ihrer Wider-
spenstigkeit ablassen, den christl. Friedensweg
gehen, die Bedenken gegen das Ministerium von
der Synode richten lassen und nicht selbst Richter
über ihr Ministerium sein wollen.“ Man be⸗-
denke nur, jetzt wird das Nicht⸗-Annehmen „des
Vorschlags“, die Verweigerung der Baucollecte
genannt: „Selbst Richter sein wollen
über das Ministerium“. — Eins ist
ganz zum Verwundern, daß die Vorsteher vor
diesem Gericht erschienen sind, und demselben
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nicht vielmehr haben sagen lassen: Die Pfaffen
sollten marschieren, wo sie hergekommen sein,
nüchtern werden und Buße thun. — Die Vorsteher
sind aber vor dieses Gericht gekommen, doch sind
sie nicht gewichen, sondern dabei geblieben, die
Baucollecte zur Abstimmung der Gemeinde vor-⸗
zulegen. —
Past. v. Rohr erzählt: „Als der sen. m. um
21 Uhr Nachts nach Hause fuhr, hatten Böse⸗
wichter vier Blöcke künstlich auf und vor eine
Brücke, die über einen tiefen Graben fuhrt, gelegt,
so daß nur der heil. Engel Schutz und die von
Gott gesegnete Geistesgegenwart des christlichen
Fuhrmanns den wohl beabsichtigten tödtlichen
Umsturz des Wagens verhinderte.“ Verhält sich
das so, haben Gemeindeglieder diese Blöcke gelegt,
und die Absicht eines „tödtlichen Umsturzes“ ge⸗
habt, so sind es in der That Bösewichter gewesen,
die der Polizei hätten überliefert werden sollen.
Aber dann wirft es auch zugleich wieder ein
trauriges Licht auf Past. v. Rohr's 13jährige
Amtsführung, daß sich bei seinen Gemeindeglie-
dern noch so wenig Liebe und so viel Mordgeist
findet. — Am Tage darauf ist der mit tödtlichem
Umsturz des Wagens bedroht gewesene sen. m.
doch wieder in Johannisburg, er will predigen
und am Nachmittag Gemeindeversammlung hal⸗
ten. Die Gemeinde dringt in der Versammlung
auf Abstimmung, Grabau läßt es nicht zu, son-
dern läßt vielmehr Alles genau protocolliren; als
er auf die protocollirten Bedenken antworten soll,
lehnt er es ab „wegen der Unordnung und weil
viele hinausgegangen sein.“ Da erhebt sich ein
Gemeindeglied und fordert die Gemeinde auf,
abzustimmen mit ja oder nein, ob sie die Collecte
haben wollen oder nicht; — da rufen al le:
nein! Als der Lärm größer wird, wird mit
dem Vaterunser die Versammlung geschlossen. —
Nun tritt eine 14tägige Ruhe ein, die Gemeinde
hofft schon, daß die Prediger nachgegeben haben,
und Alles wieder in Friede kommen werde, da
kündigt Past. Gram am Sonntag Cantate, den
22. Mai, nach Beendigung der Predigt ab, daß
in der Ministerialsitzung vom 17. Mai
beschlossen sei, daß diejenigen Kirchenvorsteher,
die „die Synode nicht als ihr Kirchengericht an⸗
erkennen wollten,“ bis zur Entscheidung der Sy⸗
node von ihrem Amte „suspendirt“, die an⸗
dern wegen „Aufruhrs“ „ihres Amtes entsetzt“
und einer „als Hauptanstifter des Aufruhrs“
„excommunicirt“ und „entsetzt“ sein
sollten. Als Gram anfängt, aus seiner Ab-⸗
setzungs- und Excommunications-Bulle die ein-
zelnen Namen abzulesen, ruft ihm voll Entrüstung
ein Glied der Gemeinde „Halt“ zu, und ein allge⸗
meiner Unwille bricht los. Als der Cantor an
zu singen fängt, wird es wieder still, da aber
Gram nunmehr mit Grabau aus der Sacrristei
vor den Altar kommt und fortfährt mit Verlesung
der Bannbulle, wird ihm wieder ein „Halt“ zu-
gerufen, und der Aufruhr erhebt sich von neuem.
Grabau und Gram ziehen sich in die Sacristei
zurück, die Vorsteher halten auf der Stelle eine
Gemeindeversammlung und es wird beschlossen,
daß sich die Gemeinde von der Buf⸗
falo⸗-Synode, wegen ihrer schänd⸗—
lichen Tyrannei, lossagt. Die Vor⸗
steher treten in die Sacristei und zeigen dem
Sen. Ministerii die Lossagung im Namen der
Gemeinde an.
Nun erhebt sich der Kampf ums Kirchen ⸗
eigenthum. Past. Gram hatte schon vorher
den Kirchenschlüssel zu sich gesteckt, derselbe war
ihm aber wieder abgefordert, als man merkte,
was das Ministerium im Schilde führte. Zu⸗
gleich beschloß die Gemeinde, durch ähnliche
Kämpfe in andern Gememden gewitzigt, nicht aus
der Kirche zu weichen, sondern dieselbe im Besitz
zu halten, und diese Maßregel erwies sich auch
als eine, dem buffaloischen Kirchenregiment ge—
genüber, durchaus angemessene. Denn was ge⸗
schieht? — Um 5 Uhr desselben Nachmittags be⸗
wegt sich ein Heereszug gegen die Kirche, voran
Se. Ehrwürden General-Major Grabau, um-
geben von fünf seiner ministerialen Adjutanten,
gefolgt von „einigen hundert“ Leuten aus
den benachbarten Gemeinden und begleitet von
einem Friedensrichter, der mithelfen soll, die Ge⸗
meinde in's Bockshorn zu jagen. Die Kreuz⸗
zugsarmee kommt vor der Kirche an. Wie, wenn
nun die Besatzung einen Ansfall gemacht und die
invaders mit ihrem Major auf's Haupt geschla⸗
gen hätte? Wie, wenn es zu einer allgemeinen
blutigen Schlägerei gekommen wäre, wer hätte
die Schuld an diesem greulichen Aergerniß vor
der ganzen Welt gehabt? — Ist das Evangelisch⸗
lutherisch, um einer Baucasse willen einen Kreuz⸗
zug unternehmen? Nur gut, daß die Gemeinde
ruhig blieb, besounen war, aber auch fest stand
und nicht wich; denn nun machte die Armee
rechtsum schwenkt und zog wieder ab.
Am andern Tage schickt die Gemeinde eine
schriftliche Lossagung von der Synode mit etwa
100 Unterschriften an das Ministerium und setzt
zugleich ihren Prediger und Schullehrer, da die⸗
selben sich nicht mit von der Buffalo⸗Synode los⸗
sagen wollen, also die papistische Lehre und Pra-
ris derselben gutheißen, von ihrem Amte ab. —
Nun wird das Kirchenministerium aber sehr
zornig, nicht allein fängt es einen weltlichen Pro⸗
zeß an, sondern — man hält es kaum für mög⸗
lich, — jetzt nachträglich noch, nachdem sich die
Gemeinde schon losgesagt hat, thut es alle Vor⸗
steher der Gemeinde, außer zweien, we⸗
gen Aufruhrs, in den Bann. — Die Obrig⸗
keit hat im ersten Prozeß gegen das Ministerium
entschieden, dasselbe hat die Klage verloren. Ein
zweiter Prozeß, der dann anhängig gemacht ist,
schwebt noch.
Das ist der buffaloische Baucassen-Scandal!
Wenn man bedenkt, daß ein sich lutherisch
nennendes Ministerium Christen in Kirchenzucht
nimmt und, ohne Zuziehung der Gemeinde, de⸗
ren Beamte absetzt und in den Bann thut,
nicht weil dieselben offenbare Sünde gethan, son⸗
dern weil sie nicht haben vom Recht und von der
Wahrheit weichen wollen; denn es bleibt eine
ewige Wahrheit, daß eine Gemeinde das Recht
hat, einen „Vorschlag“ zur Verbesserung einer
menschlichen Ordnung abzulehnen, und das Recht
uber die Annahme einer Collecte abzustimmen;
und wenn man ferner bedenkt, daß solches pa⸗
pistisches Verfahren nicht blos die einmalige,
übereilte Handlung eines jungen, hitzköpfigen Pa-
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