Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 20, Nummer 12 › Seite 93

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. Februar 1864, Seite 93

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Staatsſchule

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spiel Tomsk⸗Barnaul nur 168 Eingepfarrte auf
15,714 Geviertmeilen (etwa wie Frankreich zu⸗
sammen mit Großbritannien und Irland) zer⸗
streut leben.“ Indessen ist auch dieses Kirchspiel
noch nicht das umfaͤngreichste in Rußland. „Das
Kirchspiel Irkutsk erstreckt sich über ganz Ost-
sibirien, also über einen Flächenraum von circa
150,000 Qnadratmeilen (ungefähr 3 von ganz
Europa). Auf diesem Raume sollen im Ganzen

1086 Lutheraner leben. Um diese seine Gemein⸗

deglieder einigermaßen mit Wort und Sacrament
zu bedienen, hat der Pastor von Irkutsk (859

„Meilen von St. Petersburg) in vier Jahren

60,000 Werste (circa 8570 Meil.) reisen müssen. ö Einbruch des Winters sehr viele zu communici⸗

Wo es so steht, ist es gewiß dringend nöthig,

daß Hilfe geleistet werde. Die Lutheraner in
Rußland sind auch nicht träge, was sie thun sol⸗
len. Sie haben vor einigen Jahren ein Cen⸗
tralcomite gebildet, dessen Vorsitzender der Gene-
raladjutant, Admiral v. Wrangell ist. Viele Be⸗
zirks⸗ und Hilfscomites haben sich angeschlossen
und ihre Anzahl wird ivuner größer. Vor allem
bemüht man sich, die kirchlichen Nothstände der
Glaubensgenossen in dem unge heuren Reiche
kennen zu leruen. Die erkannten Nothstände
werden sodann den andern Gemeinden bekannt
gegeben, damit Theilnahme geweckt und Hand⸗
reichung geleistet werde. Die Liebesgaben fließen
in die „Unterstützungscasse für ev.⸗
luth. Gemeinden in Rußland.“ Das
Generalconsistorium in Petersburg läßt überdies
für diese Casse in allen lutherischen Gemeinden
des Reichs regelmäßige Collecten erheben. Nicht
weniger als 24,200 Silberrubel (c. 48,000 Gul⸗
den) konnten allein in der ersten Hälfte des Jah-
res 1861 den in der Zerstreuung lebenden Brü⸗
dern zur Abhilfe ihrer kirchlichen Nothstände ge⸗
reicht werden.

Wohl werden mit die sen Unterstützungsgel⸗
dern auch neue Kirchen gebaut und baufällige
repariert aber man ist auch darauf bedacht, die
Zahl der Seelsorger zu vermehren, neue Pfar-⸗
reien zu gründen, Bibeln und Erbauungsschrif⸗
ten zu verbreiten ic. Wo es möglich ist, legt
man Colonien an und sammelt die Lutheraner.
Das ist z. B. in dem Kirchspiel Irkutsk gesche⸗
hen. Dort „bilden weitaus die Mehrzahl der
Eingepfarrten die Verwiesenen. Diese zerfallen
in zwei Classen: 1. in solche, welche Zwangsar⸗
beiten in den Kronbergwerken leisten müssen, und
2. in solche, welche sich ansiedeln durfen. Die
letzteren werden seit dem Jahre 1857 je nach
den Nationalitäten (Finnen, Letten, Deutsche,
Esthen) in drei verschiedenen Dörfern gesammelt.
Daß eine solche Sammlung unbedingt geboten
ist, liegt auf der Hand. Sie ist eine Lebens⸗
frage für die Lutheraner Ostsibiriens. Denn von
allen denen, welche im Laufe der letzten 60 Jahre
bis 1857 hieher verwiesen sind, ist keine Spur
mehr vorhanden; sie sind alle in die überwie⸗
gende Meuge Andersredender und Andersglau-
bender aufgegangen, weil sie nicht gesammelt
wurden. Es ist darum heilige Pflicht der luthe⸗
rischen Kirche, nicht nur Sammlungen zu ermög⸗
lichen, sondern auch fur die Gesammelten in der
Weise Sorge zu tragen, daß ihnen die Segnun⸗
geen ihrer Kirche zu Theil werden.“ Zu diesen

—

93

Worten des Berichtes der russischen Brüder kann
man nur Ja und Amen sagen. Der HErr för-
dere und segne das Werk ihrer Hände je länger
je mehr. (Correspondenzblatt.)

Aus Waldeck.
Aus dem Kirchspiel Ense.)

Am zweiten Sonntage des Advents mußte der
Reihenfolge nach das heilige Abendmahl in der
Kirche zu Ense gehalten werden. Daß kein Com-
municant sich einfand in der Zeit, wo sonst vor

ren pflegen, hat nicht geringes Aufsehen erregt,
so daß der Herr Superintendent am folgenden
Sonntag eine Erklärung von der Kanzel verlesen
ließ, die zur Beruhigung der Kirchspielsgemein⸗
den dienen sollte. Zur richtigen Beurtheilung
des Verhaltens des Kirchspiels, welches sich das
heilige Sacrament nicht wollte reichen lassen von
einem Pfarrer, der in seiner eigenen Gemeinde
das nach lutherischem Ritus in Uebung gewesene
Abendmahl geändert hatte, möge Nachstehendes
dienen.

Im Kirchspiel Ense ist es seit den Tagen der
Reformation bis zum Tode seines letzten Pfarrers
„mit der reinen Lehre des Evangeliums, Admi⸗
nistration der heiligen Sacramente und ordentli⸗
chen Ceremonien in der Kirche“ gehalten, wie es
die Waldecksche Kirchenordnung vorschreibt.
Keiner der Geistlichen hat die Gemeinden in et⸗
was verkürzen wollen. Die Gemeinden haben
sich bis auf diesen Tag in Nichts verkürzen lassen
und wollen Alles behalten und auf ihre Kinder
vererben, wie sie das einst theuer erkaufte Gut
von den Vätern ererbt haben. Als das Kirch-
spiel im Jahre 1861 fürchtete, es möchte ihrem
Pfarrer ein auf die Union verpflichteter Vicar
beigegeben werden, hat dasselbe die ein hellige, von
sämmtlichen Kirchspielsgliedern unterzeichnete
Erklärung vor Fürstlichem Consistorium abge⸗
geben, daß von jeher, wie unter den früheren
Geistlichen, dem Herrn Senior und Pastor
Meyer, Herrn Inspector und Pastor Ran-
gen, so auch unter seinem jetzigen Pfarrer in
und außer dem Gottesdienste bis auf diese Stunde
immer lutherisch geglaubt, gelehrt, bekannt und
geübt worden sei. Sie wollten in diesem alther⸗
gebrachten Bestande, in diesem ihrem lutherischen
Kirchspielsrechte ungestört verbleiben und dasselbe
auf ihre Nachkommen ungeschmälert fortge⸗
pflanzt wissen, und erhöben daher Einsprache ge⸗
gen einen Geistlichen, der zu Etwas verpflichtet
sei, das ihn zu irgend einer Aenderung in ihrer
bisherigen Lehre und Gottesdienstordnung nöthi⸗
gen oder veranlassen könne.

Den hierauf erfolgten Bescheid Fürstlichen
Consistoriums, welcher auf das Unions-Ediet

*) Es ist den lieben Lesern bereits durch den Nachruf in
Nro. 47 des Sonmagsbeten bekannt geworden, daß Pfarrer
Heiner zu N.⸗Ense, nachdem er das dortige Pfarramt als
treuer Diener der lutherischen Kirche eine Reihe von Jahren
geführt hatte, am 13. Nov. von seinem HErrn abgerufen ist.
In Folge davon wird das Pfarramt im Kirchspiele — beste⸗
hend aus den Gemeinden N.-Ense, O.-Ense, Nordenbeck
und Goldhausen — bis zur Wiederbesetzung von den benach⸗
barten Geistlichen abwechselnd verwaltet.

von 1821 Bezug nimmt und das Kirchspiel Ense
als der Union zugehörig bezeichnet, glaubte das
Kirchspiel nicht annehmen zu können. Dasselbe
hat in Einhelligkeit folgende Punkte erwidert:

„Wir, die Unterzeichneten sämmtlichen Kir⸗
chenvorsteher und Mitglieder des Kirchspiels Ense,
protestiren sammt und sonders, nicht etwa nur
»nBürgermeister Nebe und Genossen,“* gegen je⸗
den von dem Kirchenregimente bereits ergangenen
oder noch ergehenden Erlaß, wodurch die allein
zu Recht bestehende lutherische Lehre dieses Kirch⸗
spiels irgendwie abgeschafft, geschmälert, dem
Belieben jedes Einzelnen freige⸗
geben oder sonst verändert oder angetastet wird.
Keinem Kirchenregimente steht die Befugniß zu,
eine derartige Verfügung zu beschließen oder aus⸗
zufüͤhren, und es ist daher Alles, was in dieser
Hiusicht von Fürstlichem Consistorium etwa ge⸗
schehen ist oder noch geschehen wird, null und
nichtig.“

„Wir protestiren insbesondere gegen den Aus⸗
foruch, daß im Jahr 1821 in unserem Kirchspiel
eine Union eingeführt sei und zu Recht bestehe.
Unserem Kirch spiel ist niemals ein
Unionserlaß verkündigt worden
und es hat weder vor⸗- noch nachher
seine Zustimmung ertheilt.

„Wir protestiren ebenso gegen den Ausspruch,
daß unser Kirchspiel seit dem Jahr 1821 nicht
mehr zur lutherischen Kirche, sondern zu einer
vereinigten evangelischen Kirche gehöre. Es ist
vielmehr rechtlich und thatsächlich wie der Sache
so dem Namen nach lutherisch.

„Wir protestiren demnach auch gegen den Er⸗
laß vom 21. October 1859, in. Folge dessen
kuͤuftig anzustellenden Geistlichen die Verpflich⸗
tung auferlegt wird, ihr Amt in Uebereinstimmung
mit einer Union zu verwalten, weil eine solche
weder dem Rechte, noch der Uebung nach bei
uns besteht.

„Wir protestiren daher ferner gegen jeden Ver⸗
such Fürstlichen Consistoriums, diesen Erlaß, sei
es bei einem Vicar, einem Adjuncten oder Pastor
in unserem Kirchspiel in Anwendung zu bringen.

„Wir protestiren zuletzt überhaupt gegen jeden
Versuch, eine Union nachträglich in unserem
Kirchspiele geltend zu machen oder einzuführen.“

Darauf hatte Fürstliches Consistorium den
Bescheid ertheilt, daß auf die Vorstellnngen und
Proteste, weil dieselben zu spät kämen, nicht
Rücksicht genommen werden könne, da in sämmt⸗
lichen Gemeinden des Landes am 25. März 1821
eine Union von den Kanzeln verkündigt sei. —
Weil aber von den Gemeinden diese Unions-
verkündigung in Abrede gestellt wird und das
Unterbleiben derselben sich auch ganz gut er⸗
klären läßt, so würden die Kirchspielsgemeinden
weitere Vorstellungen gemacht haben, wenn ihrem
Pfarrer nicht üntersagt wäre, derartige Eingaben
der Gemeinde anzunehmen und an das Consi⸗
storium zu befördern, die Gemeinde aber ohne
ihren Pfarrer nichts thun wollte.

Nach diesen Schritten des Kirchspiels kann es
nicht befremden, daß dasselbe sich enthielt, das
heil. Abendmahl von einem Geistlichen sich rei⸗
chen zu lassen, der in seiner eigenen Gemeinde
das nach lutherischem Brauch hestandene Saerg⸗

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