Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 23, Nummer 6 › Seite 44
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. November 1866, Seite 44
Scan: Internet Archive item DerLutheraner23.
⤓ Download page image (full resolution)
German transcription machine transcription, uncorrected
Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Erbſünde 16
Concordienformel in zwei Haupttheile. Der
14
über aus: „Es ist gleichergestalt unser Wille und
erste ist die „Epitome, (d. h.) Summa⸗ Meinung nicht, daß hiemit die Personen, so
rischer Begriff (oder Auszug) der strei⸗aus Einfalt irren und die Wahrheit des
tigen Artikel zwischen den Theo⸗
logen Augsburgischer Confession“ ꝛc.
Der andere Theil ist betitelt: „Solida De—
claratio, (d. h.) Gründliche .... Er⸗
klärung etlicher Artikel Augsbur⸗
gischer Confession, inwelchen eine
zeitlang unteretlichen Theologen,
derselbigen zugethan, Streit vor⸗
gefallen“ ꝛc. Jeder dieser beiden Theile
hat zwölf Artikel, die zwar dem Inhalte nach
in beiden gleiche Lehren behandeln, aber in der
Form und Ausführung, wie schon die Titel be—
sagen, verschieden sind, indem der „Summa⸗
rische Begriff“ eine kurze Summa der in
der „Erklärung“ weiter ausgeführten Lehren
gibt, und zwar in der Weise, daß zuerst in ge—
drängten Worten der status controversiae d. i.
der Streitpunkt angegeben wird, sodann folgt
affirmativa (pars) d. i. was als die reine Lehre
erkannt und bekannt wird, und endlich drittens
negativa (pars) d. i. die falsche Gegenlehre,
die verworfen wird.
Die „Gründliche Erklärung“ verbreitet
sich sodann über dieß alles ausführlich und
weitläufig, ohne aber den Stoff gerade so genau
in diese drei Abtheilungen zu bringen. Ihre
Beweise führt sie auͤs Gottes Wort, den
bereits angenommenen Symbolen,
Luthers Schriften und den alten
Kirchenvätern. Uederdieß geht jedem
Theil noch eine besondere Einleitung voraus,
in welcher sie sich zu den bereits in der luth.
Kirche anerkannten Symbolen bekennen und
gemäß denselben diese Streitigkeiten unter den
der Augsburgischen Confession verwandten
Kirchen zu urtheilen und zu richten versprechen.
Eine kurze Vorrede, die noch außerdem der
„Gründlichen Erklärung“ voransteht, gibt eben—
falls, wie die große Einleitung zu dem ganzen
Concordienbuch, den Grund an, warum man
diese Eintrachtsformel aufgesetzt habe, nämlich
weil: „etliche Theologi von etlichen hohen und
fürnehmen Artikeln gemeldter Confession ab—
gewichen und den rechten Verstand derselbigen
entweder nicht erreicht, oder je nicht dabei be—
standen, eiwa auch deren einen fremden Ver—
standaanzudeutensich unterwunden,
und doch nebendemallen der Augs⸗
burgischen Confession sein und sich
derselbenbehelfen und rühmen wol⸗
len, daraus dennbeschwerliche und
schädliche Spaltungen in denreinen
evangelischen Kirchen entstanden.“
(Gerade wie es heutzutage in Amerika zugeht.)
Da übrigens der Zweck der Concordienfor—
mel hauptsächlich der ist, die Angsburgische
Coufession in Bezug auf die Abweichungen der
Augsburgischen Confessions-Verwandten des
Nähern zu erklären, und davor zu warnen, so
wurde das, was dort gegen die papistische Secte
gesagt wird, hier nicht weiter erklärt. Was das
damnamus oder Verdammungsurtheil
über die falschen Lehrer und Lehren anlangt,
woran sich so Viele stoßen, so sprechen sich die
Verfasser in der großen Vorrede selbst also dar⸗
götilichen Wortes nicht lästern, vielweniger
aber ganze Kirchen in- oder außerhalb des heil.
Reichs deutscher Nation gemeinet, sondern daß
allein damit die falschen und verführerischen
Lehren und derselben halsstarrige Lehrer
und Lästerer, die wir in unsern Landen,
Kirchen und Schulen keinesweges zu gedulden
gedenken, eigentlich verworfen werden.“
Weil übrigens die Concordienformel ein—
verstandener Maßen bei Darlegung der falschen
Lehrekeine Personen namhaft macht und
von den Streitpunkten nur das unumgäuglich
Nothwendige sagt, so mag zu besserm Verständ⸗
niß derselben hier eine kurze Geschichte zu jedem
Artikel folgen. Der erste Artikel handelt von
der Erbsünde.
I. Von der Erbsünde.
V. Striegel hatte 1558 behauptet, die
menschliche Natur seienicht so sehr
verdorben, daß sie zuihrer Bekeh⸗
rungnichtmitwirkenkönne, da ja die
Erbsünde in der Natur des Menschen nur ein
Accidens, etwas Zufälliges sei. In einer Dis—
putation mit ihm stellte dagegen Matthias
Flacius die Behauptung auf, daß die mensch—
liche Natur, als durchaus verdorben, nicht nur
nichts zur Bekebrung des Menschen beitragen
könne, sondern derselben nur im Wege stehe,
weil die Erbsünde des Menschen
Substanz d. i. Natur und Wesen sei.
Beides wird nun in diesem Artikel verworfen,
das Erste als zum Pelagianismus, das Letztere
als zum Manichäismus führend. Zugleich
wird gezeigt, daß zwar die Erbsünde ein so tie⸗
fes Verderben der menschlichen Natur sei, daß
nichts Gesundes oder Unverderbtes an Leib
und Seele des Menschen, oder an seinen innern
oder äußern Kräften geblieben sei, und daß,
wenngleich der Mensch, nachdem er die Eine
Sünde im Paradies gethan hat, nichts Böses
mehr dächte, redete oder thäte, dennoch wäre
und bliebe seine Natur und Person ganz und
gar vor Gott verderbt und geistlich todt zu allem
Guten, wie denn der Apostel sage, „wir sind
Kinder des Zorns von Natur.“ Trotzdem
sei ein Unterschied zu machen zwischen des
Menschen Natur, welche, auch nach dem
Falle, Gottes Creatur ist, und der Erbsünde,
die darinnen wohnt und haftet und die des Teu⸗
fels Werk ist. Dieß alles wird aus dem 3. Art.
des apostol. Symbolums bewiesen.
II. Vomfreien Willen.
Davon lehrte die Wittenbergische Schule mit
ihrem Hauptvertheidiger, Joh. Pfeffin⸗
ger, daß der freie Wille des Menschen durch
den Sündenfall keines wegs so völlig
vernichtet sei, daß er, durch den heil. Geist
gestärkt, nach der ersten Anregung zur Bekeh—
rung nicht „mitwirken“ könne, wiewohl
wenig. Sie meinten also: die Fähig⸗
keit, das Gute anzunehmen, sei dem Menschen
geblieben, und es bedürfe nur der Kraft des
heil. Geistes, um diese Fähigkeit in Thätig—
keit und Mitwirkung zu versetzen.
Von dem Wort „mitwirken“ nannte man
sie Synergisten. Andere wiederum hat—
ten gelehrt, daß des Menschen Wille vor, in
und nach seiner Bekehrung dem heil. Geistt
widerstrebe, daß also der heil. Geist auch den
vorsätzlich und beharrlich Widerstrebenden ge⸗
geben werde. ö
Dagegen wurde festgestellt, daß es mit dem
freien Willen des Menschen im Geistlichen
nichtts sei, daß er aus eigenen Kräften gar
nichts, auch nicht das Geringste zu seiner Be⸗
kehrung beitragen, sich dazu schicken, dazu wir⸗
ken oder mitwirken könne, sondern daß er ganz
und gar zum Guten erstorben sei, also daß et
sich weder für die Gnade bereiten, noch die an⸗
gebotene Gnade von ihm selbst annehmen köune;
Gott müsse erst aus dem von Natur wider⸗
spenstigen Willen einen gehorsamen Willen!
machen. Es seien daher nur zwei Ursachen der
Befehrung, nämlich das Wort und der heil.
Geist, nicht aber komme als dritte Ursache des
Menschen Wille hinzu; derselbe sei vielmehr;
erst nach der Bekehrung fähig, thätig und ge⸗
schickt, daß er dann in allen Werken, die der
heil. Geist in uns verrichtet, auch mitwirket.!
Nur in änßerlichen Dingen habe der
Mensch noch einen etlichermaßen freien Willen,
daß er z. B. das Wort Gottes äußerlich ⸗hören
oder nicht hören und lesen kann. Wiewohl
es aber also nicht an des Predigers Pflanzen
und Begießen, noch an des Zuhörers Laufen
oder Wollen liegt, so soll man doch nicht zwei⸗
feln, daß, wo das reine Wort erschallt und mit
Ernst vernommen wird, Gott durch seine große
Barmherzigkeit die Herzen zu sich ziehe und
bekehre. Wer aber freilich Goites Gnaden⸗
mittel verachtet, hat es sich selbst zuzuschreiben,
wenn er nicht bekehrt wird und also verloren
geht.
III. Von der Gerechtigkeit des
Glanbens vor Gott.
Andreas Osiander, der Vater von
Lucas Osiander, der die Concordienformel;
mit verfaßt hat, hatte von der Rechtfertigung!
gelehrt, daß der Mensch durch den Glauben
nicht bloß für gerecht erklärt, sondern ge⸗
recht gemacht werde; daß der Glaube nicht
darum bloß gerecht mache, weil er das Ver⸗
dienst Christi ergreift, sondern weil er den
Menschen heihigt; er legte also die Recht⸗
fertigung des Menschen auch mit in seine
eigene Heiligung. Demgemäß nahm
er ferner an, daß Christus nur nach seiner
göttlichen Natur nnser Versöhner und
als Christus in uns unsere Gerechtigkeit sei.
Dagegen lehrte F. Stancarus“*) aus Mantua.
auf nestorianische Weise: Christus sei unsere
Gerechtigkeit allein nach seiner mensch⸗
lichen Natur.
Dagegen wird in diesem Artikel festgesetzt:
daß Christus nach beiden Naturen, der
göttlichen und menschlichen, unsere Gerechtig⸗
keit sei; daß der gläubige Mensch vor Gott
*) Da rieser unruhige Mann allenthalben Verwirrung
anregte, wo er hinkam, so wurde sein Name bald sprüchwört⸗
lich gebraucht. und so nennt man noch jetzt einen unrubigen,
Verwirrung und Streit erregenden Menschen einen „Stän⸗
ker,“ d. h. einen Stancarus.
English translation
Not yet translated.