Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 23, Nummer 6 › Seite 45

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. November 1866, Seite 45

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Abendmahl—Gegenwart 15 · Geſetz 25 · Geſes und Gvangelium 8 · Werke 25

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gerechtfertigt, d. h. von der Sünde und deren
Strafen losgesprochen werde, ohne alle
Rücksicht auf seine eigene Hei⸗
ligung und auf seine gegenwärtigen oder
fünftigen guten Werke, sondern einzig und
allein um der Gerechtigkeit und Heiligkeit
Christi willen, die er im Glauben ergriffen hat.
Die Rechtfertigung und Heiligung, der Glaube
und die Liebe oder guten Werke müssen daher
streng geschieden werden, jenes müsse erst vor—
handen sein, ehe das letztere folgen könne. Es
sei verkehrt, daß ein Mensch durch frommes
Leben sich erst würdig machen müsse, daß ihm
hernach und deßhalb das Verdienst Christi mit—
getheilt werde, sondern zuerst habe man das
Verdienst Christi im Glauben zu erfassen, und
dann erst könne man als ein neuer und wieder—
geborener Mensch ein neues und frommes
Leben führen.

IVV. Von guten Werken.

Von denselben hatte G. Major, Pro-—
fessor zu Wittenberg, gelehrt: „die guten
Werke seien zur Seligkeit nöthig;
weil nun durch diese Nedensart die reine Lehre
von der Rechtfertigung leicht verdunkelt werden
konnte, so hatte sich Nieolaus v. Ams⸗
dorf sammt Andern dagegen ausgesprochen,
im Eifer aber die Behauptung aufgestellt:
gute Werke sind zur Seligkeit
schädlich; obgleich er nun dieß freilich nur
in dem Sinne meinte, wenn sich Jemand auf
dieselben verlasse, so war doch nun auch diese
Rede ebenso leicht mißverständlich, als die erste.

Dagegen wird nun festgestellt, daß beide
Redeweisen in Zukunft sollten vermieden wer⸗
den. Ueberhaupt wenn von den Ursachen
der Seligkeit die Rede sei, so müsse man die
guten Werke auf keine Weise hereinziehen, son—
dern bei dem bleiben, was der Apostel sagt
Nöm. 3, 28.: „allein durch den Glauben.“
Wir seien schuͤldig, gute Werke zu thun,
doch wenn sie Gott gefallen sollen, so dürfen
sie nicht aus Zwang geschehen, sondern aus
freiwilligem Geist und mit gutem Willen.
Obwohl nun auch die guten Werke der Christen
noch manches Gebrechen haben, so gefallen sie
doch Gott und sind ihm angenehm, darum
weil ihm die Person wohlgefäl⸗
lig ist, die Christi Verdienst und Vollkom—
menheit ergriffen hat.

Daß man auch fleißig sein solle in guten
Werken, zeigen sie aus dem Spruch Petri, daß
man seinen Beruf festmachen solle, d. h. zusehe,
daß man nicht aus demselben falle und Geist
und Gaben verliere, welches geschieht durch
Trägheit und böse Werke.

V. Vom Gesetz und Evangelium.

Joh. Agricola, Hofprediger in Chur⸗
brandenburg (4 1566) und Mitverfasser des
übel berüchtigten Augsb. Interims, hatte, an⸗
fänglich in der Absicht, das Evangelium recht
herauszustreichen, behauptet, daß die Buße
nicht aus dem Gesetz, sondernaus
dem Evangelium von dem Leiden
und Sterben Christi zu lehren
sei; ja es sei für die Christen gar nicht mehr
nöthig und gehöre aufs Nathhaus, nicht auf

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die Kanzel. Obwohl er dieß später widerrier,
so gab es doch Andere, die diesen Irrthum fest—
hielten und zu behanpten suchten. Sie wurden
Antinomer (Gesetzstürmer) geheißen.

Gegen diese wird nun hier bekannt, daß das
Gesetz keineswegs aufgehoben sei, sondern, wie
Gesetz und Evangelium von Anfang der Welt
an in der Kirche gewesen seien, also würden sie
auch bis ans Ende der Welt nebeneinander
bestehen und bleiben. Man habe sich vorzu—
sehen, daß man beide recht theile und nicht mit
einander vermische, welches geschehe, wenn
man z. B. aus dem Evangelium eine Gesetzes—
lehre mache. Das Evangelium, sofern
es dem Gesetz entgegengesetzt ist, seinnnir
eine Gnadenpredigt, keine Buhpre⸗
digt; alles daher, was Sünde straft und dem—
gemäß Buße predigt, geböre eigentlich zur Pre—
digt des Gesetzes. Obwohl daher das Leiden
und Sterben Christi eine gar ernste, schreckliche
Bußpredigt enthalte, so sei dieß doch, sofern es
den Zorn Wottes und Buße predigt, „noch
nicht des Evangelii eigentliche Predigt, sondern
Mosis und des Gesetzes Prediat. und demnach
ein fremd Werk Christi, dadurch er kommt zu
seinem eigenen Amt, d. i. Gnade predigen,
trösten und lebendig machen.“

VI. Vom dritten Brauch des
Gesetzes.

Durch die obengenannten Irrthümer und
durch die Worte des Apostels: „den Gerechten
ist kein Gesetz geaeben,“ verleitet, hatten Andere
ferner dem Irrthum sich eraeben: abs wenn
das Gesetz wenigstens nach sei—
nem dritten Brauche, nämlich
eine Regel und Richtschnur für
die Gläubigen zu sein, aufge⸗
boben wäre; denn der Gerechte sei sich ja
selbst ein Gesetz und bedürfe daher des Gesetzes
Lehre und Treiben nicht mehr.

Dagegen lebren nun uusere Väter in diesem
Artikel, daß, obschon die Gläubigen von dem
Fluche und Zwang des Gesetzes los sind, so
seien sie doch nicht ohne Gesetz, sondern viel—
mehr darum erlöst, daß sie nach demselben,
denn es ist Gottes unwandelbarer Wille, leben
und wandeln sollen, daher seises auch
bei den Wiedergeborenen mit
Fleiß zurtreiben; und dieß um so mehr,
weil ihre Ernenerung noch keineswegs voll⸗
kommen, sondern erst angefangen ist, so ist auch
der alte Adam, „der unstallig, streitige Esel,“
noch an ihnen und ein Stück von ihnen, und
thut alles Gute nur gezwungen und wider sei—
neu Willen; daher auch die Gläubigen nöthig
haben nicht allein, daß ihnen das Gesetz des
HErrn immer voranleuchte, sondern auch, daß
der alte Adam mit Vermahnen, mit Drohen
und Strafen gedrungen werde, daß er dem
Geiste folge und Gutes thue. Zugleich zeigen
sie aber auch den Unterschied zwischen den Wer⸗
ken des Gesetzes und den Werken des Geistes;
jenes sind diejenigen Werke, die der Mensch
thut, allein von der Verheißung oder Drohung
des Gesetzes dazu bewogen; dieses, die Früchte
des Geistes, sind Werke, welche die Gläubigen,
sofern sie wiedergeboren sind,

*

vollbringen, als wüßten sie von keinem Gebot,
Drohen oder Verheißen, und das sind
eigentlich allein gute Werke, die
Gott gefallen.

VII. Von dem heiligen Abend⸗

mahle Christi.

Die tiefgehendsten Zerwürfnuisse hatten sich
gerade über diese Lehre erhoben und gaben,
wie oben erzählt wurde, die nächste Veran⸗
lassung zur Abfassung der Concordienformel.
Dr. Luther, seligen Gedächtnisses, hatte die
Schriftlehre: daß Christus leibhaftig in diesem
Sacrament gegenwärtig sei und da ausge⸗
theilt und empfangen werde, klar und deutlich
an's Licht gestellt, und unbezwingbar gegen
Zwingli, welcher die Worte auslegte: das
bedeutet meinen Leib, aufrecht erhalten.
Als nun Zwingli 1531 in einer Schlacht ge⸗
tödtet worden war und 1536 die sog. Wit⸗
tenberger Concordia zu Stande ge⸗
kommen war, indem Bucer, Capito und
audere Häupter der Zwinglianer ihren Irr—
thum widerrufen und sich ohne Vorbehalt zur
Augsb. Confession bekannt hatten, so schien es,
als sei wirklich dieser Zwiespalt für immer ab—
gethan, und Luther sang mit fröhlichem Her—
zen: „HErr, nun lässest du deinen Diener im
Frieden fahren.“ Aber bald wurde es offen—
bar, daß die fanatisch zwinglisch gesinnte Par⸗
tei keineswegs ihre Irrthümer aufgeben wollte,
sie lichen im Gegentheil Zwingli's Schriften
aufs Neue ausgehen, und sprachen damit der
Wittenberger Vereinigung Hohn; so sah denn
Luther, daß an eine Einigung nicht zu denken
sei, und in Voraussicht der kommenden, neuen
Irrungen in dieser Sache, erließ er nun, kurze
Zeit vor seinem Tode, 1544 sein „Bekenntniß
vom heil. Abendmahl wider die Schwärmer,“
ein letztes mächtiges Zengniß und Vermächt—
niß an die Kirche, eine letzte Ermahnung, die
reine Lehre zu bewahren; aber ach, sie wurde
von Vielen nur zu bald vergessen.

Als nämlich, nach Luthers seligem Heimgang,
Jo h. Calvin in Genf aufstand und, sich
scheinbar der lutherischen Kirche nähernd, lehrte:
daß sich Christus der gläubigen Seele
im Abendmahle wirklich und
wahrhaft mittheile, so ließen sich Viele,
auch innerhalb der luth. Kirche, dieser neuen
Lehre zuzufallen verleiten, obwohl Calvin trotz
dieser schön klingenden Phrase ja doch auf echt
rationalistische Weise an den Einsetzungsworten
Christi herumdeutelte, auch damit noch keines⸗
wegs zugab, daß Christus durch das sacra⸗
mentliche Essen und Trinken sich
mittheile, sondern seine beständige Meinung
war die: daß Christus bloß durch die Kraft
des heil. Geistes im Glauben sich mittheile,
also nicht leiblich, denn nach seiner Mensch⸗
heit sitze er zur Rechten Gottes im Himmel;
sondern nur geistlich, nach seiner göttlichen
Natur mit seinem Verdienst und seiner Kraft,
daher empfange denn auch der Ungläubige
nichts als Brod und Wein im Abendmahle.
Alle Diejenigen nun, die diese Lehren aunah⸗—
men und doch daneben sich lutherisch nannten,
hieß man Kryptocalvinisten, und wir

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