Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 16, Nummer 10 › Seite 76
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 27. Dezember 1859, Seite 76
Scan: Internet Archive item DerLutheraner16.
⤓ Download page image (full resolution)
German transcription machine transcription, uncorrected
Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Buße. ö · Kirchenregiment 5 · Kirchenregiment 7 · Mitteldinge 6 · Paſtor 8 · Paſtor 5
ger des Evangeliums gefordert, wenn sie an
Christi Statt handeln, das heißt, wenn sie
nicht ihre Gedanken, sondern Christi Wort zu der
Seelen Seligkeit bringen. Thun sie dies aber,
dann heißt es: „Gehorchet euren Lehrern,
und folget ihnen!“ Und wer ihnen dann
nicht gehorcht und dadurch Ursache wird, daß
sie ihr Amt nicht mit Freuden thun können, son-
dern mit Seufzen thun muͤssen, der ist nicht un⸗
gehorsam gegen eine menschliche, sondern gegen
eine göttliche Ordnung, der ist Christo selbst un⸗
gehorsam, an dessen Statt sie Botschafter sind,
der streitet wider Gott, der durch sie vermahnet.
2 Cor. 5, 20.*)
Der andere Punct, über welchen alle Christen
einig sind, ist, daß Prediger nichts wider Got⸗
tes Wort zu befehlen das Recht haben. Es ist
dies so unbestreitbar, daß Petrus und Johannes
selbst dem verruchten Hohenrathe zu Jerusalem
zuruft: „Richtet ihr selbst, ob es vor Gott
recht sei, daß wir euch mehr gehorchen, denn
Gott?“ und bald darnach alle Apostel: Man
muß Gott mehr gehorchen, denn den
Menschen.“ Apost. 4, 19. 5, 29. Nur in
dem antichristischen Pabstthum hat man die Frech⸗
heit gehabt, der Kirche das Recht zu geben, selbst
wider Gottes Wort Bestimmungen zu machen.
So hat z. B. das Costnitzer Concil, welches be⸗
kanntlich den heiligen Märtyrer Huß verbrennen
ließ, im Jahre 1415 geschrieben: „Das allge—
meine Concil erklärt, beschließt und bestimmt:
obgleich Christus das hochwürdige Sacra⸗
ment .. seinen Jüngern unter beiden Ge—
stalten, des Brodes und des Weines, ausge⸗
theilt hat, so ist doch demunerachtet..
und obgleich dieses Sacrament in der ersten
Kirche von den Gläubigen unter beiden
Gestalten genommen wurde, zur Vermeidung
mancher Gefahren und Anstößigkeiten diese Ge⸗
wohnheit mit gutem Grunde eingeführt worden,
daß dasselbe von den Verwaltenn unter bei-
derlei Gestalt und von den Laien nur un-
ter der Gestalt des Brodes genom-⸗
men werde .. da daher diese Gewohnheit von
der Kirche und den heiligen Vätern mit gutem
Grunde eingeführt und sehr lange beobachtet
worden ist, so ist sie für ein Gesetz an-
zusehen, welches zu miß billigen nicht
erlaubt ist.I *α) — In gleicher Weise frech,
*) Der Cardinal Bellarmin behauptete, Ebr. 13, 17.
gebiete Gott den Predigern auch sofern zu gehorchen, als sie
Ceremonien einführten. Darauf antwortet der be⸗
rühmte Wittenbergische Theolog Wolfgang Fra nz in
seinen Disputationen über die Angsb. Confession: „Gehor⸗
chet euren Lehrern, spricht der Apostel und setzt sogleich hinzn:
Denn sie wachen über eure Seelen. Alsomeinter das „
was sieuns aus Gottes Wort zum Heilunserer
Seelen vortragen, und er will, daß wir den Lehrern
gehorchen, indem wir ihnen in biesen Dingen Gebör
geben und folgen. Der Ceremonien wird an dieser Stelle
keine und zwar nicht die geringste Erwähnung gethan.“ S.
die Disp. über den 14. Art. der Augsb. Conf. § 106. 107.
**) Für das oben gebrauchte Wort „demunerachtet“
(daß nehmlich Christus es anders eingesetzt hat) steht im La⸗
teinischen „hoe non obstante““; Luther nennt daher das
Costnitzer oder Constanzer Concil das „Obstanzer“
Conrilium und schreibt: „Es ist ärger, denn ich gegläubt
hätte, und kanns weder mit Worten noch Gedanken erreichen,
was für ein Spiel der leidige Teufel da getrieben hat; ists
anders Ein oder etliche Teufel und nicht die ganze Hölle
mitallen Teufeln gewesen .. Denn also darf das ver⸗
— ìͤßʃ7ꝛ öf
76
wie das Costnitzer Concillum, ist der Orden der
Jesuiten mit der Sprache herausgegangen.
Auch sie haben in fast unglaublicher Unverschämt-
heit festgesetzt, daß ein Jesuit seinen Oberen selbst
dann gehorchen müsse, wenn ihm derselbe eine
Todsünde zu begehen befehlen würde! So
heißt es nehmlich in der Constitution der Jesui-
ten wörtlich: „Neine Constitutionen, De—
clarationen oder irgend eine Ord⸗
nung kann die Verbindlichkeit zu
einer Todsünde oder läßlichen Sünde
mit sich führen: außer wenn der Obere
dies geböte im Namen unseres HErrn
IEsu Christisoder in Kraft des Ge⸗
borsams.“ Siehe das „Institutum““ der
Jesuiten, Prager Ausgabe, Bd. I. kol. 415.)
Im Register wird diese Stelle mit folgenden Wor⸗
ten angezeigt: „Die Oberen können ver⸗
bindlich machen zu sündigen in Kraft
des Gehorsams, wenn die ses vielen
Nutzen bringt.“ Siehe das Register unter
dem Titel: Obedientia, Gehorsam.)
Doch hierüber ist, wie gesagt, unter Christen
kein Streit, daß nehmlich Zuhörer ihren Seelsor—
gern zu gehorchen schuldig sind, wenn diesel⸗
ben ihnen Gottes Wort vorhalten, und daß
sie denselben hingegen nicht zu gehorchen haben,
wenn sie etwas wider Gottes Wort gebieten
wollen. Es gibt aber Dinge, die in Gottes Wort
weder geboten noch verboten sind. Es entsteht
daher die Frage: Können Prediger ihren Ge⸗
meinden oder einzelnen Gliedern derselben der—
gleichen etwas befehlen? — Diese Frage soll denn
hier gründlich beantwortet werden.
Wir antworten: Prediger haben kein
Recht, ihren Gemeinden oder ein⸗-
zelnen Gliedern derselben etwas zu
befehlen, was in Gottes Wort we—
der geboten noch verboten ist.
I. Unser erster Grund ist dieser: weil Christus
den Aposteln, als er denselben ihre Instruction
gab, allein das Evangelium zupredigen
befohlen hat: „Gehet hin in alle Welt, und pre⸗
diget das Evangelium aller Creatur. Wer da
glaubet und getauft wird, der wird selig werden:
wer aber nicht glaubet, der wird verdammet wer—
den.“ Marc. 16, 15. 16. Ferner: „Gleichwie
mich der Vater gesandt hat, so sende Ich euch.
Und da er das sagte, blies er sie an, und spricht
zu ihnen: Nehmet hin den heil. Geist; welchen
ihr die Sünden erlasset“ ꝛc. Joh. 20, 21—23.
Hiermit hat Christus selbst der Gewalt aller Pre-
diger eine scharfe, leicht erkenntliche Grenzlinie
fluchte Concilium zu Constanz Christo, dem Könige der
Ebren, unter Augen speien aus ihrem höllischen Rachen:
Wiewohl Christus im Abendmahl beide Gestalt
befohlen hat und hernach in derchristlichen Kirche
von den Laien also empfangen ist: doch, sol ches unge⸗
achtet, soll man die Gewohnheit für Recht hal⸗
ten. . Sagen dazu, es sei eine löbliche Gewohnheit,
eben mit demselben Maul, damit sie beken⸗
nen, Christus hab's anders befohlen und seine
Kirche anders gehalten! .. Dank hab du lieber Kukuk, daß
du so frisch deinen eigenen Namen ausschreiest und rühmest,
daß du wolltest der Widerchrist sein: wider und über
Gott selbst siten und herrschen in seinem Tempel oder Kirche .
Sie sind zwar vorhin lange auch Widerchristen gewesen, aber
so frei haben sie es nie bekannt und gerühmet, als in diesem
Obstanzer Concilium.“ (S. Etliche Sprüche wider das
Concilium zu Constanz und seine Bekenner. XIX, 1609 ff.)
gezogen. Was nicht zur Handhabung des Evan⸗
geliums gehört, gehört hiernach auch nicht zu
der den Predigern von Christo übergebenen Ge—
walt. Hiernach haben sie keine Gewalt, als die
des Wortes. Das Wort Gottes ist ihr Stab
Sanft und ihr Stab Wehe, ihr Bindeschlüssel und
ihr Löseschlüssel, ihr Werkzeug zur Arbeit und ihre
Waffe zum Streit. Ihr Amt ist ein Amt des
Worts. Daher heißt es im letzten Artikel der
Augsburgischen Confession: „Nun lehren die Un⸗
sern also, daß die Gewalt der Schlüssel oder der
Bischöfe sei laut des Evangeliums eine Gewalt
und Befehlich Gottes, das Evangelium zu pre⸗
digen, die Sünde zu vergeben und zu behalten,
und die Sacramente zu reichen und zu handeln.
Denn Christus hat die Apostel mit dem Befehlich
ausgesandt: Gleichwie mich mein Vater gesandt
hat, also ic. Denselben Gewalt der
Schlü ssel oder Bischöfe übet und treibt
man allein mit der Lehre und Predigt
Gottes Wortsund mit Handreichung
der Sacramente gegen viele oder einzelne
Personen darnach der Beruf ist . .. Dieweil nun
die Gewalt der Kirche oder Bischöfe ewige Güter
gibt und allein durch das Pred igtamt geübt
und getrieben wird, so hindert sie die Policey und
das weltliche Regiment nichts überall .. Der⸗—
halben ist das bischöfliche Amt nach göttlichen
Rechten das Evangelium predigen, Sünde ver⸗
geben, Lehre urtheilen und die Lehre, so dem
Evangelio entgegen, verwerfen und die Gottlo-
sen, dero gottlos Wesen offenbar ist, aus christ⸗
licher Gemeine ausschließen, ohne menschliche
Gewalt, sondern allein durch Gottes
Wort. Und diesfalls sind die Pfarrleut und
Kirchen schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein,
laut des Spruchs Christi Luc. am 10.: Wer euch
höret, der höret mich.“ Auch im letzten Artikel
der Apologie heißt es daher: „Es streckt sich auch
die Jurisdictio (der Bischöfe) nicht auf Sünde
wider ihre neuen Gesetze, sondern allein auf
solche Sünde, die wider Gottes Gebot sind,
denn das Evangelium richtet ihnen nicht
ein Regiment an außer) dem Evange—
lio, das ist ja klar und gewiß.“
2. Ein zweiter Grund, warum die Prediger
kein Recht haben, ihren Gemeinden oder einzel-
nen Gliedern etwas zu befehlen, was in Gottes
Wort weder geboten noch verboten ist, ist dieser:
weil die Prediger ihr Amt nicht in ihrem Na—
men, sondern in Christi Namen, von
Christi wegen, an Christi Statt zu führen
haben. Denn also stehet geschrieben: „So sind
wir nun Botschafter an Christi Statt, denn Gott
vermahnet durch uns; so bitten wir nun an
Christi Statt: Lasset euch versöhnen mit Gott.“
2 Cor. 5, 20. Es ist wahr, es ist etwas Großes
und Herrliches, daß die Prediger des Evange⸗
liums hiernach als Christi, des Sohnes Gottes,
Botschafter, Gesandte, Legaten, in seinem Namen
und an seiner Statt ihr Amt verwalten; hiermit
werden aber die Prediger nicht zu Christussen ge⸗
macht, die, Christo gleich, befehlen könnten, was
ihnen beliebte, sondern hiermit wird im Gegen⸗
*) Den Predigern wird also nicht nur ein Regiment wi*
der, sondern auch jedes Negiment außer dem Evangelium
abgesprochen.
English translation
Not yet translated.