Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 57, Nummer 18 › Seite 275
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 3. September 1901, Seite 275
Scan: Internet Archive item DerLutheraner57.
⤓ Download page image (full resolution)
German transcription machine transcription, uncorrected
Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gehalt · Konfirmation 10 · Gemeindeſchule · Gemeindeſchule · Gemeindeſchule · Unterricht · Geſundheit der Kinder · Geſundheit der Kinder 3 · Schulbeſuch 7
SVer V„TutheranerS.
27⁵
nisse und Wohlthätigkeitsanstalten errichtet und unterhalten. Viele
Büꝛger bedürfen derselben durchaus nicht. Sie können ohne diese
Anstalten sehr wohl leben und fertig werden. Weil aber der Staat
als Staat solcher Anstalten bedarf, so muß jeder Bürger zur Er⸗
richtung und Erhaltung derselben seine Steuer beitragen. Wie
viel mehr muß also jedes Glied einer christlichen Gemeinde, welche
von der Liebe regiert wird, zur Schule, die die Gemeinde als
Gemeinde bedarf, beitragen!
Werden also in unsern Gemeinden wohl keine Glieder zu
finden sein, welche sich weigern, überhaupt etwas für die Schule
zu thun, so hört man hingegen öfters, daß Leute sich dahin aus⸗
sprechen, daß sie allerdings gewillt seien, etwas zur Erhaltung
des Lehrers beizutragen, daß aber die Hauptsumme von den⸗
jenigen, welche den meisten Nutzen von der Schule hätten, ge⸗
geben werden sollte. Solche Grundsätze können wir aber auch
nicht gelten lassen. Sonst müßten auch bei andern Gemeinde⸗
ausgaben immer diejenigen Glieder, welche die stärksten Fami⸗
lien hätten, am meisten bezahlen. Bei Errichtung eines Kirch⸗
gebäudes müßte der Familienvater, der mit zehn Hausgenossen
zum Gottesdienst käme, mehr bezahlen als der, welcher nur zu
dritt sich einstellte. Denn der letztere beansprucht nicht so viel
Raum wie der erstere. Es könnte dann geschehen, daß der Aermste
in der Gemeinde bei einem Kirchbau mehr als der Reichste zu be⸗
zahlen hätte. Dasselbe wäre auch der Fall bei der Aufbringung
des Pastorgehaltes. Jeder Christ weiß aber, daß in allen an⸗
dern Stücken es in unsern christlichen Gemeinden nicht heißt:
Wer den meisten Nutzen hat, muß auch am meisten bezahlen, son⸗
dern daß sich vielmehr in unsern Gemeindeordnungen ein Para⸗
graph befindet, welcher im Einklang mit Gottes Wort lautet:
„Zu den Auslagen der Gemeinde soll ein jedes Glied nach Ver⸗
mögen beitragen.“ Wird nun dieser Grundsatz bei allen übri⸗
gen Ausgaben der Gemeinde zur Geltung gebracht, warum sollte
er dann nicht auch seine Anwendung finden bei der Erhaltung
der Schule, welche ebenfalls eine Sache der ganzen Gemeinde ist?
Doch wohl sicherlich!
Wenn eine Gemeinde also das recht erwägt, daß ihre christ⸗
liche Schule Gemeindesache ist, und daß das Gedeihen der Schule
neben dem Segen Gottes hauptsächlich von der Fürsorge der Ge⸗
meinde abhängig ist, so wird sie gewißlich mit Freuden das Er⸗
heben eines besonderen Schulgeldes von den Gemeindekindern
abschaffen und dagegen das Gehalt des Lehrers, wie das ihres
Pastors, aus der Gemeindekasse, wozu ein jedes Glied nach sei⸗
nem Vermögen beiträgt, bezahlen. Wenn das eine Gemeinde
thut, so wird sie auch manche Uebelstände, die sich da und
dort in unsern Schulen vorfinden, hinwegräumen können.
Ein Uebelstand, der sich aus dem Erheben eines be⸗
sonderen Schulgeldes ergibt, ist die Ueberfüllung der Unter⸗
klassen in unsern Schulen. Da ist die Gemeinde in Großheim.
Die Gemeinde besitzt eine Schule, an welcher drei Lehrer ange⸗
stellt sind. Die Lehrer werden durch das Schulgeld erhalten.
Sendet eine Familie drei Kinder in die Schule, so ist das dritte
frei. Das dritte Kind besucht aber gewöhnlich die unterste Klasse.
In dieser Klasse sind also viele Kinder, welche nichts zum Gehalt
des Lehrers beitragen. Damit aber doch auch in dieser Klasse
das nöthige Gehalt aufgebracht werde, so wird sie mit Kindern
überfüllt. Gerade in der untersten Klasse, in welcher der Unter⸗
richt mehr als in irgend einer andern Klasse ein Einzelunterricht
sein muß, sind die meisten Kinder. Bei der großen Anzahl von
Kindern, die erst an Schulzucht und Ordnung gewöhnt und erst
in das Lernen hineingeführt werden müssen, kann von dem Lehrer
kein ordentlicher Unterricht ertheilt werden. Bei den einzelnen
Schülern bleiben zu viele Lücken, welche später nicht mehr aus⸗
gefüllt werden können. Denn ist ein Kind in der Unterklasse
mangelhaft unterrichtet worden, so hängt dies dem Kind fast wäh⸗
rend der ganzen Schulzeit an. Daß hie und da über die mangel⸗
hafte Ausbildung unserer Kinder in unsern Schulen geklagt wird,
hat vielfach darin seinen Grund, daß in den Unterklassen nicht
das gethan werden konnte, was gethan werden sollte. Bezüglich
der Unterklassen herrschen ja mancherlei falsche Ansichten. Man
meint, der Lehrer in derselben habe ja nur das Abe zu lehren,
und das sei eine leichte Arbeit. Muß aber irgend ein Lehrer
fleißig und thätig sein, so ist es der Lehrer in der Unterklasse.
Seine Arbeit ist freilich eine unscheinbare und wird auch von un⸗
verständigen Leuten gering geachtet. Jeder Erfahrene weiß aber,
daß, wenn der Unterlehrer die Kinder in seiner Klasse an rechte
Ordnung gewöhnt und in das Lernen eingeführt hat, dies ein
Gewinn für die ganze Schule ist. Der Uebelsland, nämlich Ueber⸗
füllung der Unterklassen, kann aber leicht vermieden werden, wenn
die Gemeinde selbst die Lehrer besoldet. In den meisten Fällen
werden dann die Gemeinden so viele Lehrer anstellen, als zur ge⸗
deihlichen Führung der Schulen nothwendig sind.
Ein anderer Uebelstand, der mit dem Erheben eines
besonderen Schulgeldes verbunden ist, ist, daß deswegen vielfach
die Kinder zu früh confirmirt werden. Während früher
in unserer Synode ein Kind selten vor dem vierzehnten Jahre
confirmirt wurde, so findet man heute, daß in sehr vielen unserer
Gemeinden der Regel nach die Kinder schon mit dem dreizehnten,
ja, in einigen Gemeinden schon mit dem zwölften Jahre confir⸗
mirt werden. Das ist gewiß ein großer Uebelstand, und daß sich
manche auf das Beispiel des zwölfjährigen JIEsusknaben be⸗
rufen, ist unstatthaft. Nun mögen bei manchen Eltern ja noch
andere Gründe mitwirken, weswegen sie ihre Kinder so früh con⸗
firmiren lassen, aber ein Grund ist auch der, daß es oft Eltern
zu schwer wird, das Schulgeld zu bezahlen. Nun könnten sich ja
solche Eltern wegen Armuth entschuldigen. Aber in diesem Falle
sind sie auch mancherlei Nachreden ausgesetzt, und um diesen zu
entgehen, lassen sie lieber ihre Kinder — zu deren Schaden frei⸗
lich — zu früh confirmiren. Dieser Uebelstand würde aber auch
vermieden werden, wenn das Gehalt des Lehrers aus der Ge⸗
meindekasse, wozu jeder nach Vermögen beiträgt, bezahlt würde.
Ein weiterer Uebelstand ist, daß solche Gemeinden, in
welchen noch Schulgeld erhoben wird, leicht in Versuchung kom⸗
men, beim Schulschluß ein großartiges Picknick abzuhalten,
um die Gehälter für den Ferienmonat zusammenzubringen. Da
kann es denn vorkommen, daß nach weltlicher Weise zum Besten
der Schule, wie es heißt, gegessen, getrunken und gespielt wird.
Das würde aber nicht so leicht geschehen, wenn der Lehrer aus
der Gemeindekasse bezahlt würde. Anstatt eines Schulpicknicks
würde man dann ein Schulfest zur Freude der Alten und Jungen
in christlicher Weise feiern.
Ein letzter Uebelstand, den wir hier noch anführen
wollen, ist die allzugroße Verkürzung der Schulferien
zum Schaden der Lehrer und der Schulkinder. Damit nur Schul⸗
geld bezahlt werde, müssen im heißen Augustmonat die Schulen
English translation
Not yet translated.