Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 16 › Seite 249
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. August 1914, Seite 249
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Hinnnel, der hatte ein ewig
Cvangtliun, zu verkindigen
denen, die auf Erden sißen
und wohnen, und allen Hei-
den, und Geschlechtern, und
Sprachen, und Välkern, und
sprach mil großher Atimmt:
Lürchler Golt. und gebei
ünn die Chre; deun die Zeit
stines Gtrichts in kommen,
und betel an den, der gemacdit
hat Hinmel, und Erde, und
Mter, und dit Wasser⸗
brunnen.
Offb. Joh. 14, 6. 7.
HBerausgegeben von der Deutschen Evangelisch⸗Lutherischen Zynode von Missouri, Ohio u. a. Staaten.
Redigiert von dem Lehrerkollegium des theologischen Seminars in St. Louis.
70. Jahrgang.
St. Louis, Mo., den 4. Rugust 1914.
Nr. 16.
Der Papst und die Obrigkeit.
Unter den Beschlüssen, die unsere Delegaten auf der
Synode in Chicago faßten, findet sich auch ein Protestbe⸗
schluß, der sich an den Präsidenten unsers Landes richtet.
Unsere Synode protestiert gegen die Beteiligung unsers Prä⸗
sidenten an der römischen Messe, die jährlich als „offizielle
Feier“ des Danktags in der St. Patrickskirche zu Washington
gefeiert wird. Sodann protestiert unsere Synode in diesem
Beschluß gegen die Erhebung des sogenannten Kolumbustags
zu einem Nationalfeiertag. Endlich gibt dieser Beschluß un⸗
serm Synodalpräses die Vollmacht, in Zukunft gegen alle solche
Bestrebungen, Staat und Kirche zu vermengen, im Namen der
Synode zu protestieren.
Das Recht zu einem solchen Protest haben wir schon als
Bürger. Die Verfassung unsers Landes garantiert uns
Freiheit der Religion. Es heißt da: „Congress shall make
no law respecting an establishment of religion, or prohibit-
ing the free exercise thereof“ — „Der Kongreß darf kein
Gesetz machen, wodurch eine Religion zur Staatsreligion er⸗
hoben, oder die freie Ausübung der Religion verboten wird.“
Sehen wir nun, daß sich eine Kirche als Staatsreligion auf⸗
spielt und als solche immer unverhüllter Anerkennung fordert,
so haben wir als Bürger das Recht und die Pflicht, gegen
solch gemeinschädliches Vorgehen zu protestieren und davor zu
warnen.
Auch als Kirche haben wir die Pflicht, für die Lehre,
daß Staat und Kirche getrennt sein sollen, öffentlich Zeugnis
abzulegen. Das Verhältnis, das durch die Konstitution unsers
Landes zwischen Kirche und Staat geschaffen worden ist, ist
nicht nur eine sehr weise menschliche Ordnung, sondern ist
gerade das Verhältnis, wie es nach Gottes Willen zwischen
Staat und Kirche bestehen soll. Der SErr der Kirche selbst
hat gesagt: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ Er hat
selber so geschieden: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist,
und Gotte, was Gottes ist.“ Deswegen redet auch unser
lutherisches Bekenntnis also über die Trennung von Kirche
und Staat: „Darum soll man die zwei Regiment', das geist⸗
liche und weltliche, nicht ineinandermengen und »werfen.
Denn der geistlich' Gewalt hat seinen Befehlich, das Evange⸗
lium zu predigen und die Sakrament' zu reichen, soll auch
nicht in ein fremd Amt fallen, soll nicht Könige setzen und
entsetzen, soll weltlich Gesetz und Gehorsam der Obrigkeit nicht
aufheben oder zerrütten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetz'
machen und stellen von weltlichen Händeln. Diesergestalt
unterscheiden die Unsern beide Regiment' und Gewaltamt
und heißen sie beide als die höchsten Gaben Gottes auf Erden
in Ehren halten.“ (Augsburgische Konfession, Art. 28.) Das
sind Worte, die es verdienen, in goldenen Lettern geschrieben
zu werden. Hier ist, wie sonst in keinem Bekenntnis irgend—
einer Kirche auf Erden, die Wahrheit vorgetragen, daß nach
Gottes Willen die Kirche sich nicht mit Sachen weltlicher Obrig—
keit befassen und die Obrigkeit sich nicht in Sachen des Glau—
bens und des Gewissens mengen darf, sondern daß zwischen
geistlicher und weltlicher Gewalt streng geschieden werden soll.
Wo das nicht geschieht, wo die Kirche sich anmaßt, für den.
Staat Gesetze machen zu wollen, da, spricht unser Bekenntnis,
„will es sich in keinem Weg leiden, daß man
dazu sollte stillschweigen“; denn dadurch, daß „der
Papst vermög' göttlichen Rechts ein Herr sein will über die
Königreiche der Welt“, und die Päpste „sind zugefahren, haben
Fürstentum' und Königreich' zu sich gerissen, Könige gesetzt
und entsetzt“, hat sich also der Papst „nicht allein weltlicher
Herrschaft wider Gottes klaren Befehl unbillig
unterfangen, sondern hat wie ein Tyrann über alle Könige
sein wollen“, und ist „durch solche greuliche Irrtum die Lehre
vom Glauben und Reich Christi ganz verfinstert“ worden.
(Schmalkaldische Artikel, Von der Gewalt und Oberkeit des
Papsts.)
„Die Lehre vom Glauben und Reich Christi zu verfinstern“
— das ist auch heute noch das Ziel, das der Antichrist verfolgt,
wenn er „wider Gottes Befehl“ solch „greulichen Irrtum“ lehrt
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