Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 16 › Seite 250
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. August 1914, Seite 250
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250 8Der „ Lutheranes
und vorgibt, daß er „ein Herr sei über alle Königreiche der
Welt“. Zwar, das wird ihm nimmermehr gelingen, er
wird Luthers Werk nicht zerstören, die Kirche der Reformation
nicht ausrotten, das reine Evangelium nicht wieder unter⸗
drücken können. Daß aber des Papstes Regiment, wo er in
Sachen der Obrigkeit mitreden kann, unsägliches zeitliches
Elend zur Folge hat, ganze Reiche und Völkerschaften ruiniert,
auch die freie Verkündigung des Evangeliums hindert und die
Kirche Christi mancherorts noch allerlei Drangsalen und Lei⸗
den unterwirft, liegt so klar auf der Hand, daß man Grund
hat, mit steigernder Besorgnis auf die politischen Erfolge zu
sehen, die das Papstreich in unserm wie auch in andern vor⸗—
wiegend protestantischen Ländern erringt. Es werden daher
unsere Gemeinden gewiß auch urteilen, daß ihre Vertreter wohl
daran getan haben, als sie bei Gelegenheit der Synodalsitzun⸗
gen in Chicago durch einen formellen Protest die Aufmerksam⸗
keit weiter Kreise auf diese drohende Gefahr lenkten. Auch
hier „will es sich in keinem Weg leiden, daß man dazu sollte
stillschweigen“.
Die Papstkirche allerdings beteuert, daß der Gedanke,
die Trennung von Kirche und Staat aufzuheben, ihr durchaus
fernliege. Gerade deshalb können wir uns der Aufgabe nicht
entziehen, immer wieder darauf hinzuweisen, daß die römische
Kirche noch heute die Lehre führt, die in unsern Bekenntnis⸗
schriften als Irrlehre verworfen wird, daß nämlich der Papst
noch heute vorgibt, Herr über alle irdische Obrigkeit zu
sein, und daß die Papstkirche allenthalben, auch in unserm
Lande, politisch tätig ist, um dieser Lehre Geltung zu
verschaffen. Der gegenwärtige Artikel soll diesem doppelten
Nachweis dienen.
1. Die römische Kirche lehrt heute noch, daß alle weltliche
Obrigkeit dem Papst untertan ist.
Nach katholischer Lehre sind die Päpste die höchsten, un⸗
fehlbaren Lehrer der Christenheit. Was haben nun die Päpste
über ihr Verhältnis zur weltlichen Obrigkeit gelehrt?
In seiner berühmten Bulle „Unam sanctam“ (nach ihren
lateinischen Anfangsworten so genannt) vom Jahre 1302
lehrte Papst Bonifazius VIII.: „Daß in der Gewalt des Petrus
zwei Schwerter, das geistliche und das weltliche, sind, lehrt
uns das Evangelium. Denn als die Apostel sagten: „Hier
sind zwei Schwerter“, antwortete der HErr nicht, es sei zu viel,
sondern, es sei genug.“ Aus dieser Stelle, die nicht mit einem
Worte von weltlicher und geistlicher Macht der Kirche oder
gar des Papstes handelt, folgert Bonifazius: „Jedes der bei⸗
den Schwerter ist also in der Gewalt der Kirche, das geistliche
nämlich und das weltliche.
Kirche, das erstere von der Kirche zu handhaben. Ersteres
ist des Priesters, letzteres in der Hand der Könige und Krieger,
aber nach dem Wink und der Zulassung des Priefters. Ein
Schwert muß unter dem andern sein und die weltliche Auto-⸗
rität der geistlichen Gewalt unterworfen werden.“ Diese Bulle
des Papstes Bonifazius VIII. ist von einem allgemeinen Konzil
der römischen Kirche und von einem späteren Papste ausdrück⸗
lich gutgeheißen worden und gilt noch heute als Lehre der
Kirche. In derselben Bulle sagte Papst Bonifazius: „Die
Kirche hat Macht, die weltliche Obrigkeit einzusetzen und zu
richten; und wenn die Obrigkeit von dem rechten Wege abgeht,
soll sie von der geistlichen Gewalt gezwungen werden.“ Und
Aber das letztere ist für die
nochmals: „Jede menschliche Kreatur muß bei ihrer Seelen
Seligkeit dem römischen Papst untertan sein.“
Innozenz III. lehrte: „Christus hat Petro“, also nach
römischer Lehre dem Papst, „nicht nur die gesamte Kirche, son⸗
dern die ganze Welt zu beherrschen überlassen.“
Paul IV. dekretierte: „Der römische Papst, der Gottes
und unsers SErrn Christi Stelle auf Erden führt, besitzt volle
Macht über die Völker und Reiche und richtet über alle.“
Damit stimmt genau, was der vorletzte Papst, Leo XIII.,
in seinen amtlichen Schriften als Lehrer der Kirche über diese
Sache vortrug. Leo XIII. verwarf ausdrücklich die Freiheit
des Gottesdienstes und die Gleichheit der Religionsgemein⸗
schaften vor dem Gesetz, wie sie zum Beispiel in unserm Lande
besteht; nur die katholische Kirche habe ein Recht zu bestehen.
Der Satz: „Die Kirche ist vom Staat und der Staat von der
Kirche zu trennen“ wird von ihm als verdammlicher
Irrtum verurteilt. Vom Staat wird gefordert, daß er sich
„zu der allein wahren, der katholischen Religion bekenne“.
Das gilt allen Staaten in der ganzen Welt. Sodann schärfte
Leo XIII. auch ein, daß die katholische Lehre „in allen Glie—
dern und Teilen des Staates, in der Gesetzgebung, in den
Unterrichtsanstalten“, zur Geltung kommen müsse. Das
und nichts anderes meint Erzbischof Ireland mit seinem Satz:
„Make America Catholic.“ Das Ziel ist, dem Befehle des
unfehlbaren Papstes nachzukommen und die katholische Reli—
gion „in alle Glieder und Teile des Staates, in die Gesetz⸗
gebung, in die Unterrichtsanstalten“, hineindringen zu lassen.
So versteht man auch den Ausspruch eines andern amerikani⸗
schen Prälaten: „Die römische Kirche kann nicht ihr Erbe
antreten (cannot come into its oùn), wenn nicht mehr Katho⸗
liken im Kongreß sitzen.“ Machte doch Leo XIII. es allen Ka⸗
tholiken zum Gewissen, die katholischen Bürger hätten die Pflicht,
„sich zu bestreben, daß die Weisheit und Kraft der katholischen
Religion in die Adern des Staates gelenkt werden“. Noch
unverhüllter kommt diese. Forderung in einem Rundschreiben
vom Jahre 1885 zum Ausdruck: „Ich ermahne alle Katholi⸗
ken, dem Gang der öffentlichen Ereignisse genau zu folgen, an
allen städtischen Angelegenheiten teilzunehmen, auch an Wah⸗
len, öffentlichen Versammlungen und Zusammenkünften. Alle
Katholiken müssen sich im politischen Leben der Länder, in
denen sie wohnen, als ein aktives Element geltend machen.
Alle Katholiken müssen ihre Macht in der Weise zur Geltung
bringen, daß die Landesverfassungen in Einklang gebracht
werden mit den Prinzipien der wahren Kirche.“ Daraus geht
hervor, daß auch amerikanische Katholiken in der Politik darauf
hinwirken müssen, daß die Verfassung unsers Landes mit der
katholischen Religion „in Einklang gebracht“, also die Tren⸗
nung von Kirche und Staat beseitigt werde.
Das forderte der jetzige Papst, Pius X., im Jahre 1911
von der Regierung Portugals. In einem Rundschreiben, das
er am 24. Mai 1911 an die portugiesische Kirche richtete, heißt
es: „Man hat das frevelhafte und verderbliche Gesetz von der . ö
Trennung von Kirche und Staat eingeführt. Deshalb ver—
urteile und verwerfe ich kraft apostolischer Gewalt die Kühn⸗
heit der Feinde Gottes und erkläre das Gesetz der Trennung
von Kirche und Staat für durchaus verwerflich.“ Es hat
also der jetzige Papst, Pius X., wie sein Vorgänger, die Tren⸗
nung von Kirche und Staat, wie sie auch in unserm Land
besteht, mit seinem Fluch belegt. In einer Allokution
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