Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 16 › Seite 252
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. August 1914, Seite 252
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S Ner „Tuthsranet
wir die obenerwähnte Million sparen könnten. Manche — und
davon etliche auch in unsern Gemeinden — möchten wenigstens
die halbe oder doch eine Viertelmillion sparen. Die einen möch—
ten das ganze Schulwesen unserer Synode sparen, andere etwa
die Schulsteuer oder einen Teil davon, noch andere den Lehrer
und die letzten wenigstens am Schulgebäude und seiner inneren
Einrichtung so viel als möglich. Wir wollen uns die Sache ein—
mal überlegen. Wir wollen die Frage erörtern: Was können
wir an unserm Gemeindeschulwesen sparen?
2.
Es gibt Leute, die die ganze Gemeindeschule spa⸗
ren möchten. „Der Parochialschulen bedarf es nicht.“ Sie
begreifen nicht, warum wir uns so große Ausgaben machen.
Gewiß, ihre Kinder sollen nicht aufwachsen wie die Heiden. Reli—
gion muß sein. Aber das kann auch der Staat besorgen! Der
Staat lehrt die weltlichen Fächer. Wenn er nun auch noch
Religion übernimmt, können die Gemeindeschulen als überflüssig
eingehen. — Uns ist klar, daß wir auf diese Weise viel Geld
sparen würden. Aber können wir das tun?
Der Staat soll Religion mit übernehmen und
so das ganze Erziehungswesen in die Hände be⸗
kommen. Aber dazu hat der Staat kein Recht. Das ist nicht
nur gegen die Konstitution unsers Landes, sondern auch gegen
die Schrift. Kirche und Staat sollen streng geschieden sein. Der
Staat hat es nur mit irdischen, nicht mit himmlischen, geistlichen
Dingen zu tun. Wollte der Staat auch noch christlicher Schul—
meister werden, so wäre das ebenso, als wenn man der Kirche
das Militärwesen übergeben oder den Schornsteinfeger Spitzen
klöppeln lassen wollte.
Und welche Religion sollte es sein? Die öffentliche Schule
ist ein Sammelplatz von Kindern aus allerlei Kirchengemein—
schaften. Würde die katholische Religion in die Freischulen ein—
geführt werden, so würden alle Protestanten dagegen protestie⸗
ren, und umgekehrt. Keine Gemeinschaft darf ihre Religion
zur Staatsreligion erheben.
Um dem üÜbelstande abzuhelfen, möchte man eine allge—
meine Religion einführen, die Fundamentalwahrheiten leh—
ren, die jeder anerkennen muß, zum Beispiel Glauben an Gott
und Ewigkeit, dazu noch etwa Moral, zum Beispiel Mäßigkeit,
Liebe, Freigebigkeit, Selbstverleugnung usw. Darauf aber wäre
zu antworten: Eine solche allgemeine Religion gibt es gar nicht,
sie ist ein absolutes Nichts. Man will keinen Finken, keinen Zei⸗
sig, keinen Kolibri, sondern einen allgemeinen Vogel. Gott be—
wahre uns vor solchem Vogel! Und wer wollte entscheiden,
welches die allgemeinen Grundsätze der Religion seien? Der
Staat kann das nicht. Aus den jetzt bestehenden Religionen
würde nur eine neue gemacht und die Zahl derselben um eine
erhöht. Wenn der Staat in den Schulen Religion treiben darf,
dann darf er auch Kirchen bauen, wo die von ihm bestimmte Reli—
gion gelehrt wird, oder solche in besonderen Schutz nehmen.
Schließlich hätte der Staat, wenn er Religion mit übernehmen
sollte, auch nicht die Leute dazu. Ein Teil der Staatsschullehrer
ist kirchlos. Soll ein Ungläubiger Lehren darlegen, die er selbst
nicht glaubt? Nein, Bibel und Katechismus gehören nicht in
die Staatsschule.
Oder man schlägt vor: Der Staat soll die weltliche Er⸗
ziehung und die Kirche die christliche Erziehung besorgen. Viele
sehen das ein, daß der Staat sich nicht mit Religion befassen
kann, darum wollen sie scheiden. Jeder soll seinen Teil tun: der
Staat die weltlichen Fächer lehren, die Kirche Katechismus und
Biblische Geschichte. In der Staatsschule sollen die Kinder
Lesen, Schreiben, Rechnen, Geographie usw. lernen und die Reli⸗
gion beim Pastor. Wie letzteres geschehen soll, darüber gehen
freilich die Meinungen wieder sehr auscinander. Manche mei⸗
nen, die Sonntagsschule und Christenlehre seien dazu hinreichend.
Andere wollen sich am Konfirmandenunterricht genügen lassen.
Noch andere meinen, der Pastor könne, wenn die Staatsschule
aus ist, im Sommer noch etliche Monate Gemeindeschule halten
oder auch den Winter hindurch von 4 bis 5 Uhr nachmittags
darauf verwenden. Ferner hat man sich auch den Plan ausge⸗
dacht, daß die Staatsschule jeden Tag eine halbe Stunde oder
den ganzen Mittwochnachmittag freigeben solle, damit die Kin⸗
der den nötigen Religionsunterricht vom Pastor bekommen kön—
nen. Auch so würden wir noch viel sparen. Aber sehen wir uns
diese einzelnen Plänchen näher an, so werden wir erkennen, daß
man gar nicht so scheiden kann und soll, und daß, wenn man so
scheidet und dem Staate fünf Tage in der Woche für die welt⸗
lichen Fächer überläßt, der Kirche keine rechte Zeit mehr bleibt,
das Ihre zu tun. Führen wir das etwas weiter aus.
Scheiden: der Staat die weltlichen Fächer und die Kirche
Religion — wie schön klingt das, und doch wie schwer ist die
Ausführung! Obwohl in der Freischule keine Religionsstunde
festgesetzt ist, so hat doch der Staat bis auf den heutigen Tag
den Unterricht in weltlichen Fächern nicht frei von Religion ge—
führt. Wohl kann ein Polizist oder Feuerwehrmann seine Uni⸗
form von 9 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags, solange er
außer Dienst ist, ablegen, nicht aber ein Lehrer seine Gesinnung.
Eine katholische Nonne bleibt eine katholische Nonne, auch wenn
sie in der öffentlichen Schule weltlichen Unterricht erteilt. Eben—
sowenig kann auch ein ungläubiger Lehrer seinen Unglauben
auf Kommando auf einige Stunden täglich ablegen. Die Ge⸗
sinnung und überzeugung des Lehrers wird sich bei vielen Ge—
legenheiten durchblicken lassen. Und an Gelegenheit, mitten im
weltlichen Unterricht auf religiöses Gebiet zu kommen, fehlt es
nicht. Die Textbücher bringen es manchmal mit sich. Kinder
stellen allerlei Fragen, die der Lehrer beantworten soll. Selbst
in den Pausen kommen noch in fast jeder Schule hie und da
Dinge vor. Wie der Lehrer, so wird dann auch gewöhnlich seine
Zucht sein, christlich oder unchristlich. Wir sehen, es ist nicht so
leicht, alle Religion von weltlichen Fächern ganz rein zu scheiden.
Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. Wir glauben,
es wäre viel besser, man brauchte sie gar nicht in der Weise zu
scheiden. Auch der Unterricht in weltlichen Fächern muß in
unsern Schulen in christlichem Sinn und Geist geschehen. Auch
während der Rechen⸗, Lese⸗ und Schreibstunde soll die Zucht eine
christliche sein.
Auf alle Fälle aber dürfen der Unterricht in weltlichen
Fächern und der Religionsunterricht nicht auseinander⸗
klaffen, so daß bei dem Unterricht in weltlichen Fächern das
wieder umgestoßen wird, was im Religionsunterricht gelehrt
worden ist. Wie nun, wenn die Kinder im Religionsunterricht
beim Pastor lernen, daß Gott am Anfang Himmel und Erde
geschaffen hat, und in der Geographiestunde der Freischule dann
hören, daß die Schöpfungsgeschichte der Bibel eine Fabel sei,
daß die Welt aus sich selbst entstanden, der Mensch sich so
allmählich im Laufe der Jahrtaͤusende entwickelt habe? wenn
der Unterricht in weltlichen Fächern vom modernen Unglauben
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