Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 4 › Seite 66

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 16. Februar 1915, Seite 66

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Gaben darstellen läßt. Man sieht da nicht nur, was uns der
Unterhalt unserer Lehranstalten in dem verflossenen Jahre gekostet
hat, und wieviel wir für den Betrieb der verschiedenen Missionen
verausgabt haben, sondern auch, wie sich diese Gaben auf die ver⸗
schiedenen Distrikte unserer Synode verteilen. In den Gesamt—
summen wird der Leser manche Enttäuschung, aber auch manche
frohe überraschung erleben. Wir kommien in einer späteren Num⸗
mer noch auf diesen Kassenbericht zurück. G.

Das fünfundsiebzigjährige Jubiläum ihres Bestehens feierte
am Sonntag Sexagesimä die Gemeinde zu Uniontown, Perry
Co., Mo. Es predigten in den Festgottesdiensten Präses J. J.
Bernthal und P. R. Winkler. Die Kollekte (für die Allgemeine
Kirchbaukasse) betrug 550. — Der Grundstock der feiernden Ge⸗
meinde wanderte mit ihrem Pastor, Karl Friedrich Gruber, von
Sachsen⸗Altenburg aus und gründete hier sofort eine evangelisch—
lutherische Gemeinde. Es waren 141 Seelen, die hier ankamen.
Ein großer Teil zerstreute sich aber über die in Perry Co. schon
bestehenden Gemeinden, so daß nur 15 Glieder diese Gemeinde
organisierten. Nächst der Gnade Gottes verdankt diese Gemeinde
ihren gesegneten Fortbestand der Errichtung und Pflege einer
christlichen Gemeindeschule. O. R. H.

Vor unpassender Jugendlektüre wird in letzter Zeit auch in
der weltlichen Presse vielfach gewarnt. Obwohl gerade die Tages⸗
presse in ihren sensationellen Berichten über Verbrechen, Ehe⸗
scheidungsprozesse usw. wie auch mit ihren comic supplements
ihr gutes Teil tut, um den Sinn der Jugend zu vergiften, so
ist doch eine solche Warnung, vor allem auch in bezug auf die
Erzählungen und Romane, die unser junges Volk liest, durchaus
am Platze. Nach neuesten Erkundigungen bestehen Gesellschaften,
die durch Schriftsteller dritten und vierten Ranges Jugenderzäh⸗
lungen beinn Dutzend herstellen lassen, die dann auf möglichst
billigem Papier zu Zehntausenden gedruckt und zu einem Spott-
preis verkauft werden. Besonders die großen department stores
unserer Großstädte sollen von diesem Schund überschwemmt sein.
Viele dieser Geschichten enthalten nichts, was gegen die öffent⸗
liche Sitte verstößt, nichts an sich Unmoralisches, und geben doch
solch falschen Vorstellungen Raum über das, was gut und edel
ist, und sind so angefüllt mit allerlei unnatürlichen und unmög⸗
lichen Situationen, daß sie nicht ohne Schaden für das christliche
Gemüt und das gesunde Urteil von Kindern und jungen Leuten
gelesen werden können. Man sieht sich veranlaßt, Listen emp⸗
fehlenswerter Bücher herzustellen und diese an Lehrer und Eltern
sowie an das bücherkaufende Publikum überhaupt zu verteilen.
Das geschieht jetzt zum Beispiel in Philadelphia durch die Public
Education Association, die mit den Bibliotheken und mit ver—
schiedenen Vereinen Hand in Hand arbeitet, um solche Listen
empfehlenswerter Bücher zu verbreiten. — Auch unsere Synode
hat sich veranlaßt gesehen, in dieser Hinsicht solchen unter uns,
die über die Lektüre der Jugend zu wachen haben, zu dienen.

Es besteht seit der Synodalversamnilung letzten Jahres eine
Kommission für Kinder- und Jugendliteratur, die sich der Arbeit
unterzogen hat, das vorhandene Material zu sichten und zu ord⸗
nen, unter bisher weniger zugänglichem Lesestoff nach passendem
Material für unser junges Volk Umschau zu halten, auch Listen
herzustellen, aus denen für die verschiedenen Altersstufen passende
Bücher für unsere Schulkinder und jungen Leute bestellt werden
können. Da das Lesen so vieler Bücher eine zeitraubende Arbeit
und die Zahl der als wirklich empfehlenswert erscheinenden Bücher
schließlich gering ist, wird die erste Liste wohl kaum vor Ende
dieses Jahres erscheinen. Doch nimmt die Kommission gerne
Empfehlungen und gute Winke entgegen. Wer von Erzählungen,
Reisewerken, Sammlungen kurzer Geschichten oder Büchern be⸗
schreibender Art weiß, die zur allgemeinen Kenntnis gebracht
werden sollten, oder mit einem guten Rat, die Arbeit der Kom⸗

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mission betreffend, dienen möchte, wende sich hiermit an den Sekre⸗
tär der Kommission, P. Aug. Merz, 1115 Summit Ave., East
St. Louis, III. G.
Lotterien in der Kirche. Eine St. Louiser Zeitung berichtete
vor einigen Wochen einen Erlaß des Polizeichefs, der auf strenge
Durchführung der gegen Lotterien bestehenden Gesetze drang. Es
waren nämlich in den letzten Monaten des Vorjahres allerlei
Klagen laut geworden über die Zunahme an Vorrichtungen, die
auf den Gewinn von Geld und Gegenständen durch Ziehungen
glücklicher Nummern oder durch Erraten von Nummern und
Namen berechnet waren, und die besonders bei Gelegenheit von
street-fairs auf den Seitenwegen ausgestellt wurden. Nicht nur
schädigen solche Vorrichtungen, wo sie nun auch gebraucht werden,
das ehrliche Geschäft, nicht nur verleiten sie zur Verschwendung
oder wenigstens zu törichter Ausgabe von Geld, sondern sie sind
auch durch das Staatsgesetz, oft noch zudem durch scharfe städtische
Verordnung, verboten, und ihr Betrieb ist also auch vor der öffent—
lichen Gesetzgebung ein misdemeanor. Es ist ja klar, daß ein
durch solche Vorrichtungen erzielter Gewinn sich in nichts von
dem Gewinn eines Glückspielers (gambler) unterscheidet. Und
das ist unehrlicher Gewinn. Um so mehr muß es befrem⸗
den, daß in dem genannten Erlaß des St. Louiser Polizeichefs
ausdrücklich die Kirchen ausgenommen sind; dort dürfen die
raffles weiter betrieben werden, während in den Zigarrenläden,
in den Saloons, in den Schießgalerien usw. auf strenge Durch⸗
führung des Gesetzes gedrungen wird. Das kommt uns vor wie
die verkehrte Welt. Den Kirchen wird gesagt: Ihr dürft das
Staatsgesetz übertreten, während dem Saloon genaue Beobachtung
desselben Gesetzes vorgeschrieben wird. Der Grund zu dieser
widersinnigen Unterscheidung ist klar: die römische Kirche bedient
sich bei ihren bazaars in ausgedehntem Maße der sogenannten
raffles (Verlosung, Lotterie), und weil die katholische Kirche eine
große politische Macht ist, wird ihr zugunsten das Gesetz gebeugt.
Daß eine solche Handlungsweise weder dem Gesetz noch der Kirche
bei der Welt Achtung einbringt, liegt auf der Hand. Leider
halten sich auch protestantische, wohl auch lutherische Kirchen nicht
immer ganz frei von Veranstaltungen, die von echter Lotterie
gar nicht zu unterscheiden sind. Ein Handel, bei dem einer um
einen Spottpreis einen wertvollen Gegenstand erwirbt, während
vielleicht zehn andere ihr Geld weggeworfen haben, wird dadurch
um nichts besser, daß man sich sagt, es ist ja für einen guten
Zweck. Bei Katholiken, die bekanntlich den Grundsatz befolgen:
Der Zweck heiligt das Mittel, kann man das noch verstehen. Bei
lutherischen Christen sollte es ausgemachte Sache sein, daß nicht
nur die Zwecke, die wir in unserer kirchlichen Arbeit verfolgen,
sondern auch die Mittel, deren wir uns dazu bedienen, nicht gegen
Gottes heiligen, gerechten Willen, wie er uns in seinem Gesetz
geoffenbart ist, verstoßen dürfen. Gerade in der Wahl der Mittel,
um für kirchliche Zwecke Geld aufzubringen, wird aber gar leicht
gefehlt, ohne daß die Absicht vorliegt, Gottes Gebot beiseitezusetzen.
Um so mehr gilt es, in solchen Sachen auf der Hut zu sein und
sich durch das böse Beispiel anderer Kirchengemeinschaften nicht
verleiten zu lassen, durch Mittel, die vor Gottes Wort nicht be⸗
stehen können, die Kirche bauen zu wollen. G.

Eine lutherische Zeitung unterdrückt. Der letzten Nummer
der australischen „Kirchen- und Missionszeitung“, die uns eben
erreicht, war ein bedruckter Zettel beigelegt folgenden Inhalts:
„Wir bedauern, unsern Lesern mitteilen zu müssen, daß nach
Vorschrift des militärischen Zensors die Herausgabe der Kirchen⸗
und Missionszeitung‘ bis auf weiteres eingestellt worden ist. In-⸗
dem wir von unsern Lesern Abschied nehmen, hoffentlich nur für
kurze Zeit, möchten wir dieselben freundlichst bitten, uns in ihrem
Angedenken zu behalten, bis unsere Zeitung wieder regelmäßig
erscheint.“ Diese Maßregel der australischen Regierung ist er⸗

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