Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 24, Nummer 22 › Seite 171

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. Juli 1868, Seite 171

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Zabbath · Zabbath 6 · Sabbath 8

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für alle Zeiten verbindet und etwas, was sie
zur Zeit des neuen Testaments nicht mehr ver⸗
bindet, oder mit andern Worten: es ist im
3. Gebot etwas enthalten, was zum Naturgesetze
gehört, und etwas, was zu dem sogenannten
Ceremonialgesetze gehört.

P. Dann möchte ich Dich bitten, mir doch
nachzuweisen, was im 3. Gebot noch verbind⸗
lich sein soll und was nicht. x

H. Die Verbindlichktit betrifft das Wort
„heiligen“. Das aber, was uns jetzt nicht
mehr verbindet, betrifft den bestimmten sieben⸗
ten Tag und die äußerliche Ruhe an demselben.

P. Das hieße aber das dritte Gebok zerreißen
und auflösen, denn es wird in demselben ein
bestimmter Gegenstand genannt, nämlich der
Feiertag. Es wird auch gesagt, was mit die⸗
sem Tage geschehen solle, er soll „geheiligt“
werden. Es würde aber ganz unvernünftig
sein, wenn man den Gegenstand, mit dem
etwas geschehen soll, hinwegnähme und die
Aussage, was damit geschehen soll, beibehalten
wollte.

H. Das geschieht auch von uns Christen
nicht; denn wir behalten ja freilich noch einen
bestimmten Gegenstand, einen Tag, auf den
die Aussage sich bezieht und gar herrlich paßt,
ja auf den sie sich in seiner Weise noch in
Ewigkeit beziehen wird; und dieser Gegen—
stand ist ein ganz anderer, höhertr, herrlicherer
und vollkomnerer, als der siebente Tag im alten
Testamente war. Dieser Tag ist nämlich der
bereits in und mit Christo angebrochene Sab⸗
bath oder Ruhetag, da die Christen schon aus—
ruhen dürfen von der schweren, harten und
unerträglichen Arbeit des Gesetzes, unter dessen
Last die Gewissen der Kinder Gottes im alten
Bunde noch sehr geseufzet haben, so daß
St. Petrus es einst mit einem Joche verglich,
das weder sie noch ihre Väter hätten zu tragen
vermocht. Auf diesen unsern neutestament⸗
lichen Sabbath läßt sich, wie gesagt, das, was
das 3. Gebot jetzt noch von uns fordert, näm⸗
lich das „Heiligen“, gar trefflich und mit Grund
anwenden. Alle Dinge aber werden dem Chri⸗
sten heilig und von ihm geheiligt durch Gottes
Wort und durchs Gebet, und darum auch die—
ser unser Sabbath.

P. Wie ich also sehe, so machst Du einen
wesentlichen Unterschied zwischen dem, was dit
Juden im alten Testamente beim 3. Gebote
verband, und zwischen dem, was uns Christen
jetzt noch verbindet.

H. Allerdings; denn die dort gebotene Feier
oder äußerlicht Ruhe hat mit dem nenen Testa—
mente ihr Ende erreicht, während das „Heili⸗
gen“ immer und ewiglich stattfinden wird;
denn das Naturgesetz enthält und offenbaret
den unwandelbaren Willen Gottes, folglich
verbindet das, was im 3. Gebot zum Natur⸗
gesetzt gehört, auch die Christen noch zur Zeit
des neuen Testaments, während das, was zum
Ceremonialgesetze gehört, gefallen ist.

P. Ich kann immer noch nicht darüber hin⸗
wegkommen, daß das 3. Gebot nicht auch noch
für uus Christen als alttestamentliches Sab—
bathsgebot Verbindlichkeit habe, oder daß
etwas darin enthalten sein soll, das zum

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Ceremonialgesetze gehöre. Du müßtest mir
das wenigstens mit Gottes Wort beweisen.

H. Das soll sogleich geschehen. Ceremonial⸗
gesetze sind nach dem Begriffe, den die heilige
Schrift selbst von ihnen giebt, solche Gesetzt,
diet zu dem Schatten⸗ und Bildwerk des alten
Testaments gehörten, die also den Zweck hatten,
daß sie etwas abbilden sollten. Nun will ich
Dir auch beweisen, daß im dritten Gebot auch
etwas enthalten ist, das zu diesen Dingen ge⸗
hört; St. Paulus sagt Col. 2, 16. und 17.
ausdrücklich: „So lasset nun Niemand euch
Gewissen machen über Speise, oder über Trank
oder über bestimmte Feiertage, oder Neumon⸗
den, oder Sabbather,“ und setzet dann mit kla—
ren Worten hinzu: „Welches ist der Schatten
von dem, das zukünftig war.“

P. Hier redet St. Paulus von Sabbathern,
und nicht von dem eigentlichen Sabbath; denn
ich habe schon von gelehrten Leuten gehört, daß,
wenn das Wort Sabbather in der Schrift vor—
komme, so sei nicht von dem eigentlichen Sab—
bath, sondern von Feiertagen die Rede, die
auf den Habbath folgten. Folglich kann Deine
Beweisstelle das nicht beweisen, was Du damit
beweisen willst.

H. Es ist das nicht immerder Fall; denn es
kommen auch solche Stellen in der Schrift vor,
da das Wort Sabbather den eigentlichen Sab⸗—
bath mit in sich begreift. Da auch noch Nie⸗
mand nach gewiesen, daß Luther diese Stelle
dem rechten Sinne und Verstande nach falsch
übersetzt hat, so halten wir uns einfach an
dessen Uebersetzung. Da beginnt denn der heil.
Apostel nicht mit Sabbathern, sondern mit be⸗
stimmten Feiertagen. Gehörte aber der Sab⸗
bath nicht zu den von Gott ausdrücklich be⸗
stimmten Feiertagen? Ja stand er nicht im
alten Testamente als ein von Gott selbst be⸗
stimmter Feiertag oben an unter denselben?
Auch ist wohl auf die Verbindung und Reihen⸗
folge zu achten, in welcher St. Paulus davon
redet, nämlich so, daß er an⸗ und aufgeführt
wird mit und zwischen solchen Dingen, welche
die ganze Christenheit für faufgehoben achtet.
Wie könnte auch deutlicher davon geredet wer⸗
den, daß der alttestamentliche Sabbath keine
Verbindlichkeit mehr habe, als dadurch, wenn
der Apostel sagt, daß sich Niemand mehr von
wegen bestimmter Feiertage ein Gewissen
machen lassen solle, und dann, daß sie zu dem
Schattenwerk gehört hätten; denn wenn er
nicht aufgehoben wäre, so müßte sich ja der
Mensch ohne Zweifel wegen seiner Nichtbe⸗
obachtung sowohl ein Gewissen machen lassen,
als wegen der Uebertretung anderer göttlicher
Gebote. Hätte wohl Jemand zur Zeit des
alten Testaments zu einem Juden mit Grund
sagen können, er brauche sich kein Gewissen dar⸗
aus zu machen, wenn er am Sabbath, ohne durch
Werke der Liebe und der Noth gedrungen zu
sein, äußerliche Arbeiten verrichtet hätte? Ge—
wiß nicht. Weil die Christen sich aber wegen
keinem Feiertage noch ein Gewissen machen
lassen sollen, indem die Schrift davon keinen
einzigen ausgenommen hat, sie auch allesammt
zu dem Schatten⸗ und Bildwerk gerechnet wer⸗
den, so folgt daraus mit Nothwendigkeit, daß der

alttestamentliche Sabbath nicht zum Natur⸗
gesetze gehörte; denn das enthält nicht Schat⸗
ten⸗ und Bildwerk. Es geht vielmehr daraus
hervor, daß derselbe zum Ceremonialgesetze ge—
hörte. Dieses aber verbindet nicht alle Men⸗
schen, indem es bloß dem Volke Israel gegeben
war; auch sollte es bei diesem nicht länger ver⸗
bindlich sein, bis Christus käme, der dadurch
abgeschattet wurde; denn sonst hätten es z. B.
die Christen, die von den Juden stammten, noch
halten müssen, was St. Paulus bekanntlich
mit heiligem Eifer bekämpft hat; ja er straft
die Christen in Galatien deshalb, weil sie ihn
noch in einem alttestamentlichen Sinne halten
wollten, als solche, bei denen zu fürchten stehe,
daß er umsonst an ihnen gearbeitet habe, und
dit vom Glauben und aus der Gnade gefallen
seien. (Vergl. Gal. 4, 9 — 11.) Ein Beweis
für das Gesagte liegt auch darin, daß in der
ganzen heil. Schrift auch nicht eine Stelle vor⸗
kommt, da Gott dit Nichtbeobachtung des Sab⸗
baths an den Heiden hätte strafen lassen, oder
dieselbe zu strafen gedroht hätte, während doch
sonst die heil. Propheten unzählige Sünden an
denselben wider andere Gebote Gottes gestraft
haben. Desgleichen, daß Gott zur Zeit des
alten Testaments so oft die Uebertretung des
Sabbaths an den Kindern Israel straft, wäh—
rend sich im neuen Testamente nicht nur keint
solche Bestrafung wegen der Uebertretung des
Sabbaths findet, sondern da noch gar das Hal⸗
ten desselben, weil es nicht im rechten Sinne
geschah, gestraft wird. Und doch finden wir,
daß die heil. Apostel so oft andere Sünden
wider die Gebote Gottes an den Christen ge—
straft haben. Wie treulich und ernstlich haben
sie dieselben nicht auch ermahnt, sich nach dem
göttlichen Willen, in seinen Geboten geoffen⸗
bart, zu halten; während sich doch keine ein⸗
zige Ermahnung darin in Bezug auf den Sab⸗
bath findet! Nimm das neue Testament zur
Hand und lies es aufmerksam durch, dann wirst
Du finden, daß es kein Gebot gebe, da die heil.
Apostel die Christen nicht zur Erfüllung dessel⸗
ben ermahnt, oder dessen Uebertretung sie nicht
gestraft hätten; ja selbst das, was im dritten
Gebot zum Naturgesetze gehört, nämlich Gottes
Wort zu hören und zu lernen, Gott zu loben
und zu preisen, finden wir da sehr häufig an⸗
geführt. Wie sollte es nun kommen, daß die
äußere Feier des Sabbaths davon gänzlich
ausgeschlossen wäre, wenn dieselbe zum Natur⸗
gesetze gehörte? Wie ist das daher anders als
dadurch zu erklären, daß es zur Zeit des neuen
Testaments keine Versündigung mehr dawider
giebt?

P. Es ist mir aber immer noch sehr auf⸗
fallend, daß Gott den Sabbath schon im Para⸗
diese eingesetzt hat; darum konnte derselbe auch
nicht zum Ceremonialgesetze gehören, noch mit
solchen Gesetzen, die bloß Schatten und Bilder
enthielten, fallen.

H. Da behauptest Du mehr, als Du bewei⸗
sen kannst; denn es steht keine Sylbe davon da,
daß Gott den Sabbath im Paradiese so einge⸗
setzt habe, daß er ihn durch ein Gebot zu feiern
befohlen hätte. Es steht nur da, daß Gott am

siebenten Tage ruhete von allen seinen Werken

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