Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 24, Nummer 22 › Seite 173

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. Juli 1868, Seite 173

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Kirche und Staat 14

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meisten Orten wagt es keine einflußreiche po⸗
litische Zeitung, gegen dieses Unwesen aufzu⸗
treten, indem die Irländer oft die Entschei⸗
dungsstimme in politischen Wahlkämpfen in
Händen haben, so daß man sie sich nicht ent⸗
fremden will. Spricht sich eine bedeutende
Zeitung gegen diese römischen Anmaßungen
aus, so schreibt man es der ganzen Partei, zu
welcher ein solches Organ gehört, auf die
Rechnung, und jeder Priester von Maine bis
an das Gestade des Stillen Meeres fühlt sich
gedrungen, dem irländischen Stimmgeber eine
Verwarnung zukommen zu lassen und jedem zu
bedeuten, daß er im Interesse solcher Partei
seine Stimme nicht abgeben darf. Rom treibt
jetzt schon einen förmlichen Handel mit dem
irischen Votum und verschachert es nur der
Partei, die ihm den größten Preis bietet. —
Wie es in New Rork ist, so geht es auch in
Zukunft in den Städten anderer Staaten, ist
schon in manchen Städten der Fall. Wo
Rom noch schwach ist, spielt es den Liberalen
und will den Eindruck machen, als sei es ganz
unparteiisch, bis es seinen Zweck erreicht hat;
dann wirft es die heuchlerische Maske ab.
Cleveland dürfte für diese Behauptung den
Beweis liefern. Als vor Jahren von ver—
schiedenen Seiten die Gründung eines Hospitals
in Anregung gebracht wurde, beeilte man sich
römischerseits, seinen Wunsch dahin auszu—
sprechen, daß das angeregte Hospital ein freies
sein sollte für die ganze Stadt, zu welchem
Kranke aller Confessionen Zutritt haben sollen.
Man nahm den Vorschlag an, und das stark
protestantische Cleveland trug eine große
Summe Geldes bei zur Errichtung eines
großen und prächtigen Gebäudes für diesen
Zweck. Ex.⸗Gouverneur Todd von Ohio war
einer der Festredner bei der Einweihung, der
sich in unmäßigen Belobungsbemerkungen er—
ging über die barmherzigen Schwestern, die in
demselben den Kranken warten sollen. Man
wurde aber bald nüchtern, verschiedene prote—
stantische Kranke wurden in einem unzurech⸗
nungsfähigen Zustande getauft und in den
Schooß Noms aufgenommen, ohne im Klaren
zu sein, was die Ceremonien zu bedeuten
haben, und andere protestantische Patienten
wurden, nachdem die Bekehrungsversuche der
Römlinge fruchtlos geblieben, vernachlässigt
und zur Ueberraschung Vieler ergab es sich
noch, daß der Kaufschein (Deed) für das
prächtige St. Vincent Hospital auf den katho—
lischen Bischof Rappe ausgestellt ist. Man
trifft nun Anstalten, ein protestantisches Ho—
spital zu gründen. — Wir haben die wahren
Sachverhältnisse eher unterschätzt als zu scharf
aufgefaßt, wie ein Auszug aus einem Artikel
der „N. Y. Nation“ vom 7. Mai, eines der ge⸗
diegensten englischen Journale unseres Lan-—
des, zur Genüge beweisen dürfte. Man lese
und beherzige. Sie bemerkt: Es mag viel—
leicht unsern Lesern nicht allgemein bekannt
sein, sollte es jedoch sein, daß die Gelder,
welche die Staatsgesetzgebung zur Unter⸗
stützung der Religionsschulen und zu andern
kirchlichen Zwecken der katholischen Kirche be—
willigt, so regelmäßig und in so großen Be⸗

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trägen bewilligt werden, daß sie einer festen
Besoldung gleichkommen. Man kann wirklich
sagen, daß die katholische Kirche die anerkannte
Kirche dieses Staates ist, insoweit eine durch
jährliche Geldbewilligungen als Staatskirche
hingestellt werden kann. Dies Jahr sind mehr
als 5200,000 für diesen Zweck im Budget aus⸗
geworfen; und um die wahre Natur des Ma⸗
növers dem Publikum zu verbergen, hat man
einige Geldbewilligungen für mildthätige An—
stalten anderer Confessionen dazwischen ge—
streut.
Y. M. C. A. zutheilte, wurde niemals ver⸗
langt und ist von dem Präsidenten, W. E.
Dodge, zurückgewiesen. Der fatalste Zug bei
all diesem ist nicht der Umstand, daß die Gesetz⸗
gebung das Geld anweist, oder daß die große
Masse der irländischen Wähler mit Befriedi⸗
gung sie dafür stimmen sieht, sondern daß die
katholische Geistlichkeit es bereitwillig an—
nimmt. Sie wissen, daß sie aus einem Miß⸗
brauch Nutzen ziehen, und was mehr ist, daß
es ein Bruch der Treue ist gegen ihre prote—
stantischen Mitbürger.

Die Synode von Pennsylvanien.
Dieser älteste lutherische Synodalkörper in
diesem Lande hielt seine 118. Jahresversamm⸗
lung in Pastor Kunkelmanns (früher Dr. Kro⸗
tels) Kirche in Philadelphia. Da ich Ge—
legenheit hatte, sämmtlichen Sitzungen beizu—
wohnen, so glaube ich den lieben Lutheraner⸗
Lesern mit einem kurzen Bericht über die ge—
pflogenen Verhandlungen einen' Dienst zu
thun. Es dürfte derselbe um so willkommener
sein, weil gewiß jeder rechtschaffene Lutheraner
seit etlichen Jahren mit freudiger Hoffnung
auf die Pennsylvanische Synode geblickt hat
wegen ihres Austritts aus der alten unluthe—
rischen Generalsynode und wegen ihres seit⸗
herigen ernsten Kampfes gegen dieselbe. Leider
wird man sich aber durch folgenden Bericht in
seiner Hoffnung nicht wenig herabgestimmt
finden.

Den eigentlichen Synodalsitzungen gingen
Lehrbesprechungen vorher, welche einen und
einen halben Tag einnahmen und die ersten
dieser Art waren, die seit Menschen-Gedenken
in diesem Körper stattgefunden haben. Diesen

Lehrbesprechungen wohnte auch unser Pastor

H. Hanser von Baltimore bei. Da uns ge⸗
stattet wurde, thätigen Antheil an den Lehr—
Verhandlungen zu nehmen, so machten wir
auch Gebrauch von diesem Recht. Den
Gegenstand der Besprechung bildete das Fun—
damentale im Christenthum, worüber DUr. Mann
ein mit großem Fleiß ausgearbeitetes Referat
nebst Thesen geliefert hatte. An letztere
schloß sich die Besprechung an. Ich muß aber
gestehen, daß ich weder aus dem Referat, noch
aus den Thesen gelernt habe, was fundamental
im Christenthum ist und was nicht. So ists
aber nicht nur mir, sondern mehreren andern
Amtsbrüdern gegangen. Auffällig war das
geringe Interesse an diesen höchst wichtigen
Verhandlungen. Kaum die Hälfte der zur
Synode gehörigen Pastoren waren bei den
Lehrbesprechungen gegenwärtig und von den
Anwesenden nahmen ganz wenige thäthigen

Eine derselben, welche 855000 der

Antheil. Die englischen Pastoren, und unter
ihnen sogar die leitenden und besten Kräfte,
haben kaum den Mund aufgethan. Nicht
weniger auffällig war es, daß man sich eigent⸗
lich über keinen Punkt einigte. Meinungen,
Billigungen und Mißbilligungen der Thesen
wurden ausgesprochen, und so ging man von
einer These zur andern über, ohne dieselben
angenommen oder verworfen zu haben. Doch
so viel diese Besprechungen zu wünschen übrig
ließen, was eingehende gründliche Erörterung
der einzelnen Punkte und Einigung über die⸗
selben anlangt, so muß man sich doch freuen,
daß endlich wenigstens ein Anfang nach der
rechten Seite hin gemacht worden ist. Ich
zweifle auch nicht, daß selbst dieser geringe
Anfang seinen Segen gehabt hat. Gott gebe,
daß die lieben Pennsylvanier auf diesem Wege
fortfahren und immer mehr erkennen lernen,
daß Einigkeit in der Lehre die einzige Basis
einer gesunden, lebendigen und gesegneten
Synodalgemeinschaft ist. Durch gründliche
Lehrbesprechungen werden Synodalversamm⸗
lungen erst recht fruchtbar und man scheut
dann keine Entfernung, keine Zeit und kein
Geld, um nur des Segens eines solchen gott⸗
gefälligen Beisammenseins theilhaftig zu wer⸗
den. Am 8. Juni begannen die eigentlichen
Synodalsitzungen. Da während der vier
Sitzungstage fast ausschließlich Geschäfts—
sachen abgemacht wurden, so ist dem Leser
wenig zu berichten, was ihm von Interesse sein
könnte. Unter anderm wurde die neue Ge⸗
meindeordnung zur Besprechung aufgenommen.
Leider kam man aber wegen anderweitigen Ge—
schäften nur mit den vier ersten Artikeln durch.
Es ist ein erfreuliches Zeichen der Besserung,
daß man die zum Theil miserabeln, in vielen
Punkten Gottes Wort widersprechenden, alten
Gemeindeordnungen durch eine bessere zu er⸗
setzen suchte. Im Großen und Ganzen schien
mir jedoch die Synode ziemlich gleichgültig
gegen diese neue Ordnung zu sein, sonst würde
sie mehr Zeit auf die Besprechung gewandt
haben. Wenn alle Jahre nicht mehr als dies
Jahr von derselben besprochen und angenom-
men wird, so wird man ungefähr in 5 Jahren
mit der Annahme in der Synode fertig sein.
Besagte Gemeindeordnung ist im Ganzen gut,
hat aber auch ihre großen Fehler. Verkehrt
ist es, wenn z. B. im Artikel II. die Gemeinde
an die Synode von Pennsylvanien gebunden
wird. Die richtige Fassung des Artikels
scheint mir doch die zu sein: Die Gemeinde
soll wo möglich in gliedlicher Verbindung mit
einer Synode stehen, welche in Lehre und
Praxis treu auf dem lutherischen Bekenntniß
steht. Die besondere Synode, zu welcher die
Gemeinde gehören wolle, sollte in der Ordnung
selbst nicht genannt werden. So viel ich weiß,
binden wir Missourier unsere Gemeinden
in deren Ordnungen nicht an den Namen
Missouri, oder setzen wenigstens hinzu: „so
lange die Missouri-Synode den Grund der
reinen Lehre festhält, auf dem sie gegenwärtig
steht“. In Artikel IV. heißt es: „Es kann
Niemand ein Glied, noch weniger ein Beamter
sein noch werden noch einen Antheil an den

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