Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 68, Nummer 5 › Seite 75

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 5. März 1912, Seite 75

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lommen.

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die Tausende von St. Louiser lutherischen Christen, bie
Arbeiter und Handwerker, die großen und kleinen Geschäfts⸗
leute, die Architekten und Baumeister, die Arzte, die Advokaten,
die Clerks usfw. — wenn diese alle in ihrem täglichen Verkehr,
den sie in ihrem bürgerlichen Beruf, Geschäft und Handwerk mit
der Welt haben müssen, das Evangelium von Christo
bezeugen, wie es die Gelegenheit mit sich bringt, dann fleckt
es, dann erreicht die Kirche einigermaßen „die Massen“. Des⸗
halb sollen die Christen auch nach Gottes Ordnung nicht aus der
Welt in die Klöster laufen, sondern in der Welt bleiben, um
mitten in der Welt mit christlichem Wort und Wandel die christ⸗
liche Kirche „anzuzeigen“. Daß alle Christen hierzu die nötige
Lehrtüchtigkeit besitzen, darüber läßt uns die Schrift nicht im
Zweifel. Die Schrift sagt ja: „Sie“, die Christen, „werden alle
von Gott gelehret sein“, Joh. 6, 45, und: „Wer an mich“, das
heißt, an Christum, „glaubt, von des Leibe werden Ströme des
lebendigen Wassers fließen“, Joh. 7, 38. Es kommt, was die
Erreichung der kirchlosen Massen in unserm Lande anlangt, bei⸗
nahe alles darauf an, daß die Hunderttausende und Millionen
von Christen im Verkehr mit der Welt ihrer Zeugenpflicht nach⸗
Viele unter uns tun dies ja durch Gottes Gnade,
und die Frucht tritt uns auch hie und da vor Augen. Es sind
Lokalgemeinden durch das einfältige Zeugnis sogenannter Laien
entstanden. Auch die lutherische Negergemeinde in Mansura, La.,
ist durch das Zeugnis eines lutherischen Negers ins Leben ge⸗
rufen worden. Aber viele Christen lassen auch die Ausübung
ihrer Christenpflicht anstehen, und das ist eine Hauptursache, wes⸗
halb die Kirche nicht die kirchlosen Massen erreicht. Jede christ⸗
liche Gemeinde sollte daher auch stets darauf sehen, daß alle ihre
Glieder sowohl einander erbauen (Kol. 3, 16), als auch immer
williger und tüchtiger werden, im Verkehr mit der Welt das Wort
des Heils zu bezeugen. F. P.
Die lutherische Kirche in den Staaten am Stillen Ozean.
Der Lutheran meint, daß die Eröffnung des Panamakanals auch
eine große Bedeutung für die kirchliche Tätigkeit in den
Staaten an der Pacificküste haben werde. Alle größeren Städte
an der Pacificküste, von Los Angeles an bis nach Victoria in
British Columbia, wollen große Geldsummen — man redet von
hundert Millionen — auf die Verbesserung von Häfen und Dock⸗
anlagen verwenden, um den erwarteten größeren Handelsverkehr
bewältigen zu können. Der Lutheran meint sogar, daß die Städte
am Stillen Ozean den Städten am Atlantischen Ozean an Be⸗
deutung gleichkommen dürften, und infolgedessen auch die luthe⸗
rischen Synoden der Pacificküste ein ähnliches Wachstum zu ver⸗

zeichnen haben werden wie die Synoden an der atlaͤntischen Küste.

Er ermahnt deshalb die Generalsynode, das General Couneil und
die Augustanasynode, sie möchten sich das Geld nicht leid sein
lassen, das sie bisher für die kirchlichen Arbeiten in den Staaten
California, Oregon und Wafhington aufgewendet haben. — Auch
die Missourisynode ist auf diesem Gebiete schon lange kirchlich
tätig gewesen und hat in den genannten Staaten etwa 80 Pasro⸗
ren, 190 Gemeinden und Predigtplätze und zwei kirchliche An⸗
stalten. Die Gemeinden erstrecken sich über das ganze Gebiet,
von San Diego in California bis nach Vancouver in British
Columbia. Die Anstalten befinden sich in Oakland, Cal., und
Portland, Oreg. F. P.
Frau Van Blarcom, eine Anhängerin der Christian Science,
erschien am 15. Februar vor Richter Grimm in St. Louis als
Klägerin gegen Herrn C. L. Gray. Sie verlangte 520,000
Schadenersatz von dem Verklagten, weil dieser sie mit seinem
Automobil beschädigt habe. Sie habe Verletzungen am Rückgrat
und an der Schulter erlitten, viele Schmerzen ausgestanden und
einen Arzt herbeirufen müssen. Der Rechtsanwalt des Ver⸗
llagten, Herr X. P. Wilfley, plädierte, diese Aussagen der Frau
Van Blarcom könnten nicht auf Wahrheit beruhen, weil es nach

ihren Curistlun Sehtmée-Glauben leine Schmerzen und Vér⸗
letzungen gebe. Der Richter ließ allerdings diese Beweisführung
nicht gelten mit der Begründung, als Richter könne er von reli⸗
giösen Ansichten keine Notiz nehmen. Aber die Geschworenen
verurteilten Frau Van Blarcom zur Zahlung von 52279.12
Schadenersatz an Herrn Gray, weil es sich herausstellte, daß Frau
Van Blarcom mit ihrem Automobil unvernünftig gefahren
habe. — Der Fall zeigt, daß der Christian Science-Glaube, wie
jeder Irrwahn, nicht Stich hält, wenn man zu seinem eigenen
Schaden damit Ernst machen soll. Er hält am allerwenigsten
Stich, wenn die armen Menschen, die sich von der nun toten
Frau Eddy haben jämmerlich betrügen lassen, vor dem Gericht
Gottes erscheinen müssen. In jenem Gericht werden sie sich
wegen ihres „Glaubens“ verantworten müssen. Einstweilen
aber müssen auch die Christian Science-Leute den zeitlichen
Tod erleiden, den es nach der Lehre ihrer falschen Prophetin gar
nicht gibt. Jeder Christian Scientist, der stirbt, beweist eben
damit, daß seine Lehre Lüge und Schwindel ist. D.

Ausland.

Erfreuliche Nachrichten kommen aus der sogenannten nordi⸗
schen Parochie der deutschen Freikirche. Diese Parochie, die früher
von P. Knippenberg bedient wurde, und deren jetziger Seelsorger
P. Petersen ist, umfaßt die in Schleswig⸗Holstein gelegenen Ge⸗
meindlein und Predigtplätze Flensburg, Hadersleben, Hohen⸗
westedt und Kiel. In neuester Zeit haben nun auch in den
Orten Friedrichstadt, Norderspapet und Wohlde eine Anzahl von
Familien um des Gewissens willen ihren Austritt aus der
Landeskirche, die auch in Schleswig⸗Holstein nicht mehr auf
dem Boden des reinen Wortes und Bekenntnisses steht, sondern
offenbare, grobe Irrlehrer in ihrer Mitte duldet, erklärt, sich zu
einer rechtgläubigen Gemeinde zusammengeschlossen und sich in
die obengenannte Parochie der Freikirche aufnehmen lassen, so
daß deren Pastor nun fünf Gemeinden zu bedienen hat. „Viel
Kampf und Streit, viel Sorge und Mühe und allerlei Trübsal“,
so berichtet er von seinen neuen Gemeindegliedern, „haben sie um
ihres Gewissens willen auf sich genommen. Aber sie haben auch
Gottes Wort über alles gesetzt und mit Luther bekannt: Hier
stehe ich, ich kann nicht anders!' Soweit Menschen sehen können,
sind auch die Aussichten an diesen neuen Plätzen gute. Der HErr
helfe uns weiter! Wir aber wollen ihm auf die Finger sehen
und gehen, wie er uns führt.“ — In Kiel wurde die Arbeit
bisher sehr erschwert durch die ungünstige Lage des gemieteten
Kirchsaals. Nun ist der Saal dem kleinen Gemeindlein auch noch
gekündigt worden. Aber ein altes Glied der Missourisynode, das
sich seit längerer Zeit in Kiel aufhielt und die Gottesdienste der
Gemeinde fleißig besuchte, hat den Entschluß gefaßt, ihr zu helfen.
Er hat ein Stück Land gekauft und will darauf eine Kapelle für
die Gemeinde bauen. So geht das Werk unserer Freikirche, wenn
sie auch von großen, in die Augen fallenden Erfolgen nicht be⸗
richten kann, doch unter Gottes Segen und gnädiger Durchhilfe
langsam, aber stetig voran. Welche Schwierigkeiten dabei zu über⸗
winden sind, dafür wieder einmal ein Beispiel. Die elsäs⸗
sische Gemeinde der Freikirche hatte an den kaiserlichen
Oberschulrat die Bitte gerichtet, die ihr angehörenden Kinder vom
Besuch des Religionsunterrichts in den Staatsschulen, der zumeist
in christentumsfeindlichem und fast nirgends in lutherischem Sinn
und Geist erteilt wird, zu befreien, da die Kinder der Gemeinde
regelmäßig vom Pastor in Katechismus und biblischer Geschichte
unterwiesen werden. Darauf erhielt sie einen abschlägigen Be⸗
scheid, da die Gemeinde nicht zu den in Elsaß⸗-Lothringen aner⸗
kannten Religionsgemeinschaften gehöre. Zwar ist ihr durch
kaiserliches Dekret die Genehmigung zur öffentlichen Ausübung
ihres Bekenntnisses erteilt worden, aber zu den anerkannten
Religionsgesellschaften gehört sie trotzdem nicht. (Diesen Vor⸗

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