Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 68, Nummer 5 › Seite 76

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 5. März 1912, Seite 76

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SVer 2 utheraner

zug genießen nur die Römischen, die Landeskirche Augsburgischer
Konfession, die reformierte Landeskirche und — die Juden.)
Und nun muß jeder Vater für jedes Kind, das er nicht am
Religionsunterricht in den Staatsschulen teilnehmen lassen will,
ein besonderes schriftliches Gesuch an den Oberschulrat richten,
wenn nicht der Direktor der betreffenden Schule ein Auge zudrückt
und das Kind auf eigene Verantwortung hin dispensiert. Es
läßt sich denken, daß durch solche und ähnliche kleinliche Maß⸗
regeln die Freudigkeit, sich der Freikirche anzuschließen, auch bei
denen, die das Verderben der Landeskirche einigermaßen erkennen
und sich dadurch in ihrem Gewissen bedrückt fühlen, nicht eben
gemehrt wird. In den Augen der meisten Leute, auch vieler
Christen in der Landeskirche, steht eben die Freikirche infolge
solcher Maßregeln als eine Sekte da. Und vor einer „Sekte“
hat man in Deutschland ein Grauen, nicht weil die Sekten seelen⸗
verderbliche Irrlehre bringen, sondern — weil sie nicht staatlich
abgestempelt sind. M. Willkomm.

Waltherfeiern sind auch in den Gemeinden der europäischen
Freikirche abgehalten worden. Schon bei ihrer letztjährigen Ver⸗
sammlung gedachte die Synode der Ev.⸗Luth. Freikirche von
Sachsen und andern Staaten D. Walthers und seines hundert⸗
sten Geburtstags und ließ sich zum Lob und Dank gegen Gott
ermuntern für die Wohltaten und Segnungen, die auch ihr durch
Walthers Dienst zuteil geworden sind. In seiner Synodalrede
hatte Präses Kunstmann darauf hingewiesen, welch enge und
innige Beziehungen von Anfang an zwischen D. Walther und
der Freikirche bestanden haben, wie er mit dem seligen P. Brunn
in Steeden in regem Briefwechsel stand, wie er mit den Brü⸗
dern Harms in Hermannsburg, besondets mit Th. Harms, eine
Einigung in der Wahrheit von Herzen gewünscht, wie er den
aus der verderbten sächsischen Landeskirche um des Gewissens
willen ausgetretenen Lutheranern mit seinem in Gottes Wort
gegründeten Rat treulich zur Seite gestanden und ihnen auf ihre
Bitte den seligen P. Ruhland vorschlug, und wie er bis an sein
Ende die Arbeit der Freikirche in Deutschland und Dänemark mit
reger Teilnahme verfolgt und auf betendem Herzen getragen hat.
Bei dem Synodalmissionsfest hatte P. Michael in einem längeren
Vortrag, der auch in dem Blatte „Die Ev.⸗Luth. Freikirche“ ver⸗
öffentlicht worden ist, den mit gespannter Aufmerksamkeit lauschen⸗
den Zuhörern von D. Walthers Arbeit und seinen Kämpfen um
die reine Lehre des Wortes Gottes erzählt, und das genannte
Blatt hat im vergangenen Jahrgang seinen Lesern eine ganze
Anzahl bisher noch nicht veröffentlichter Briefe Walthers mitge⸗
teilt, auch im Oktober eine Nummer seinem Andenken gewidmet.
Durch eine von P. O. Willkomm herausgegebene und vom Schrif⸗
tenverein an eine ganze Reihe kirchlicher und politischer Tages⸗
zeitungen versandte Korrespondenz sind auch weitere Kreise auf
D. Walthers Bedeutung für die lutherische Kirche hingewiesen
worden. Alles das ist — wie ja auch die Waltherfeiern drüben
— nicht geschehen, um den Menschen Walther zu verherrlichen,
sondern um Gott zu preisen, der durch Walthers Dienst sein
lauteres Evangelium in dieser Abendzeit der Welt im Abend⸗
lande wieder auf den Leuchter gestellt hat und sonderlich dadurch,
daß er durch Walther die rechte Lehre von der Kirche so klar
hat verkündigen lassen, uns freikirchlichen Lutheranern heraus⸗
geholfen hat aus der Verworrenheit und Unklarheit, die in kirch⸗
licher Beziehung hier im alten Vaterlande leider herrscht und
immer mehr zunimmt. Er erhalte uns samt den Glaubensge⸗
nossen drüben bei reiner Lehre und in gottseligem Wandel zur
Ehre seines Namens! M. Willkomm.

Die rechte Gestalt einer vom Staate unabhängigen Orts⸗
gemeinde. Anläßlich der Kirchenwirren in den deutschen Landes⸗
kirchen haben wohlmeinende Pastoren es kürzlich zwar für wün⸗
schenswert erklärt, wenn man Gemeinden haben könnte, die sich
um das reine Evangelium sammeln, sich rechtgläubige Prediger

berufen und überhaupt nach Gottes Wort sich selbst regieren.
Aber sie erklären diese Gestalt der Kirche für „ideal“, das heißt,.
für praktisch nicht erreichbar, wenigstens in Deutschland nicht er⸗—
reichbar. Das ist aber ein großer Irrtum. Gottes Wort hat die 4
Verheißung, daß es nicht vergeblich gepredigt werden, sondern
Frucht bringen soll. Diese Verheißung gilt auch für DeutschT⸗
land. Durch die Predigt des Evangeliums ist der Heilige Geist
wirksam und macht Christen, und Christen sind willig und
tüchtig, alle Dinge nach Gottes Wort zu beurteilen und auch
das ganze Gemeindewesen nach Gottes Wort einzurichten. Daß
solche Gemeinden in Deutschland möglich sind, beweist das Dasein
der im Glauben und Bekenntnis mit uns verbundenen evangelisch⸗
lutherischen Freikirche von Sachsen und andern Staaten. Woran
es den gläubigen und wohlmeinenden Pastoren in den deutschen .
Landeskirchen fehlt, ist der Mut, es getrost auf Gottes Wort
hin zu wagen. Wir empfehlen den landeskirchlichen Pastoren —
D. Walthers Buch: „Die rechte Gestalt einer vom Staate un⸗
abhängigen evangelisch⸗lutherischen Ortsgemeinde.“ Sie werden
sich dann überzeugen, daß diese Gestalt der Ortsgemeinden der
Heiligen Schrift entspricht und auch praktisch durchführbar ist.
Der Schreiber dieser Zeilen ist letztes Jahr auf einer Reise in;
Deutschland wieder mit landeskirchlichen Kreisen etwas in Be⸗
rührung gekommen. Er hat den Eindruck, daß es so ziemlich
überall eine Anzahl Christen gibt, die zwar in der Erkenntnis ◻
schwach sind, aber auf Gottes Wort gerne hören, wenn es ihnen
klar bezeugt wird, und durch Gottes Gnade auch wohl willig
wären, eine rechtgläubige Ortsgemeinde zu bilden. F. P.
Der schlechte Ausfall der Kirchenwahlen in Hamburg, in
denen die Ungläubigen auf der ganzen Linie siegten, wird von!
einigen Verteidigern der Landeskirche gegen die „Freikirche“ oder
gegen das „Gemeindeprinzip“, wie man sich in diesem Falle aus⸗
gedrückt hat, verwendet. Unter „Gemeindeprinzip“ versteht man
die Weise, daß Pastoren und andere kirchliche Beamte nicht vom
Staat oder von staatskirchlichen Oberen, sondern von den Ge⸗
meinden selbst gewählt werden. Man argumentiert nun so:
In Hamburg haben alle Leute das Wahlrecht ausgeübt, die!
zu den landeskirchlichen Gemeinden gehören, und das klägliche
Resultat ist dies, daß Ungläubige gewählt wurden. Somit hat
sich das „Gemeindeprinzip“ nicht bewährt. — Dagegen ist zu
sagen, daß in Hamburg gar nicht nach dem „Gemeindeprinzip“,
sondern gerade nach dem staatskirchlichen Prinzip gewählt
worden ist. Nach dem christlichen Gemeindeprinzip, wie es in
der Schrift gelehrt ist und überall befolgt wird, wo man sich in
diesem Stücke nach der Schrift hält, erkennt man nur die als
Glieder der Gemeinde und als wahlberechtigt an, die man der
Liebe nach für Christen halten muß, das heißt, die sich in Wort
und Wandel als Christen beweisen. Wer als ungläubig offen⸗
bar wird, wird nach dem „Gemeindeprinzip“ aus der Gemeinde
entfernt, 1 Kor. 5, 13: „Tut von euch selbst hinaus, wer da
böse ist“, und hat damit auch sein Stimmrecht verloren. Dies
war nicht die Ordnung der Dinge in Hamburg, sondern zurz
Hamburger Landeskirche gehören nicht bloß Gläubige, sondern
auch offenbar Ungläubige, wie ein Hamburger Pastor — vielleicht
etwas übertreibend — kürzlich schrieb: „hundertmal so viel Un⸗
gläubige als Gläubige“. Und die offenbar Ungläubigen hat man
in Hamburg nicht, wie es dem christlichen „Gemeindeprinzip“
gemäß ist, aus der Gemeinde hinausgetan, sondern der landes⸗
kirchlichen Weise gemäß als zur Kirche gehörend angesehen und
an den Wahlen teilnehmen lassen. Der klägliche Ausfall der
Kirchenwahlen in Hamburg ist also dem landeskirchlichen Prinzip,
nicht dem christlichen „Gemeindeprinzip“ aufs Konto zu schreiben.
F. P.
Die sogenannten Katholikentage in katholischer Beleuchtung.
Katholikentage sind seit 1848 fast jedes Jahr in Deutschland ge⸗
halten worden. Sie haben den Zweck, die Katholiken für die Be⸗

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