Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 69, Nummer 12 › Seite 183

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 10. Juni 1913, Seite 183

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183

daß sie dafür mit Freuden auch große Opfer bringen. Ein
vorliegender Bericht zeigt beispielsweise, wie fleißig die dortigen
Pastoren arbeiten, wie gering die Zahl ihrer Zuhörer ist, und
wie reichlich diese beitragen. Wie gern möchten sie mehr Mis—
sionare und Reiseprediger in das große Arbeitsfeld stellen, auf
dem noch so viel zu sammeln wäre, wenn es nur in ihren Kräf—
ten stünde! Wenn nun Australien unsere Hilfe nicht mehr be—
ansprucht, sollten wir nicht desto williger unsern vereinsamten
Glaubensgenossen auf Neuseeland die geringe Summe von
51500.00 zufließen lassen, damit sie ihr schönes Werk, das ja
dort demselben Zwecke dient wie das unsrige hier, ohne drückende
Nahrungssorgen getrost weitertreiben können?

Ein großes Ereignis war für Neuseeland die schon lange
erwartete Ankunft des Maorimissionars Te Punga, der mit
seiner Frau gerade zu einem Missionsfest (im Januar: Kol—
lekte: 8103.521) anlangte, und bei der Gelegenheit gleich als
Missionar für seine heidnischen Volksgenossen sowie zur Aus—
hilfe in der Inneren Mission unter den Weißen abgeordnet
wurde. Nach dem Plan der dortigen Missionsbehörde sollte
er zuerst eine Rundreise durch die verschiedenen Maoridörfer
in Nordzentral-Neufeeland machen, um in Erfahrung zu brin—
gen, wo wohl die beste Aussicht sei, unter den Eingebornen jenes
Landes anzufangen. Da sollte er sich dann niederlassen und
von dort aus weiter missionieren. Der Bericht besagt noch nichts
Weiteres, schließt aber mit den Worten, denen gewiß wir alle
uns auch anschließen: „Gott, der so weit seinen Segen gegeben
hat, wolle auch fernerhin das Werk unter den Ureinwohnern
dieses Landes, das wir in seinen Namen angefangen haben,
segnen und uns Lust und Freudigkeit verleihen, fröhlich und
getrost diese angefangene Mission mit aller Kraft zu betreiben
und sie mit unsern Gebeten und Gaben zu unterstützen!“

Die rechte Praris bei Entlassung von Gemeinde⸗
gliedern.

VII.
Ente Gründe zur Entlassung.

Wir stinnnen alle darin überein, daß ein Entlassungsgesuch
gewährt werden sollte, wenn ante Gründe dafiüir vorliegen. In
solchen Fällen sollte eine Gemeinde Glieder an Schwesterge—
meinden entlassen. Was ist denn nun ein guter Grund für eine
Entlassung? Wir sehen das aus dem ganzen Zweck der Ge—
meinde und des Predigtamtes. Lies Eph. 4, 11—161

Erbauung des Leibes Christi ist Zweck des Predigtamtes.
Wenn einer nun in seiner früheren Gemeinde die Wohltaten
des Predigtamtes nicht mehr genießen kann, wenn er sanit sei
ner Familie in einer Schwestergemeinde offenbar besser ver—
sorgt werden kann mit dem Worte Christi, dann hat er guten
Grund, um seine Entlassung einzukommen. Lies Kol. 3, 16!
Das Wort Christi soll in einer Gemeinde reichlich wohnen, und
diese Gelegenheit soll für jedes Glied der Gemeinde da sein,
und wenn diese Gelegenheit und Möglichkeit einem Christen in
seiner jetzigen Gemeinde abgeschnitten ist, dann wird es seine
Pflicht, nicht nur sein gutes Recht, in eine andere Gemeinde
einzutreten, wo ihm das geboten wird, was für ihn und seine
Familie nötig ist, damit er Gottes Wort, die Predigt des gött—
lichen Wortes, nicht spärlich, sondern reichlich habe.

Ein christlicher Hausvater hat die Pflicht, darauf zu sehen,
daß er und die Glieder seiner Familie regelmäßig die reine,
lautere Predigt des göttlichen Wortes hören können.

Wegzug aus dem Gebiet der Gemeinde als Grund der
Entlassung.

Weil die öffentliche Predigt des Evangeliums so wichtig
und nötig ist, damit man im Glauben bleibe, so wird ein Christ
nicht leicht, nicht ohne die größte Not, an Orte und in Gegenden
ziehen, wo die reine, lautere Predigt der rechtgläubigen Kirche
nicht ist, wo die Gnadenmittel nicht sind. Alle Christen sollen
innerhalb einer Ortsgemeinde sein. Sogar Luther bekennt:
„Ich halte, wo man ein Jahr schwiege mit Predigen und Ver—
mahnen, so würden wir ärger werden, denn keine Heiden sind.“

Ist nun jemand — aus Gründen, die ihm genügen — in
eine andere Stadt, an einen entfernten Ort gezogen, dann wird
ihm doch ohne weiteres die Entlassung an eine dortige Schwester—
gemeinde gegeben. Ist aber jemand — ebenfalls aus Gründen,
die ihm genügen — in einen andern Stadtteil gezogen, so daß
er nun eine Schwestergemeinde bedeutend näher hat als seine
bisherige Gemeinde, wie dann? Wohnt der aus dem Gebiet
seiner Gemeinde Weggezogene weit ab von der Kirche und
Schule seiner bisherigen Gemeinde, und ist es schier nicht gut
möglich, daß seine Kinder regelmäßig zur Schule und Sonn—

tagsschule — sind doch die weiten Wege auf Straßenbahnen
für kleine Kinder auch sehr gefährlich! — und die Familien—

glieder nicht mehr regelmäßig zur Kirche kommen können, weil
es zu weit, zu beschwerlich, zu kostspielig ist, und hat der Be—
treffende in der Nähe seines neuen Wohnortes eine rechtgläu—
bige Gemeinde, so sollte die Gemeinde, der er bisher angehört
hat. ihn bereitwillig entlassen, ja der Pastor und die Gemeinde
sollten ihmm den Rat geben, sich der Gemeinde, in deren Gebiet
er jetzt wohnt, anzuschließen, wenn sie sehen, daß er sonst in
Gefahr kommt, Schaden an seiner Seele zu nehmen, indem er
und Glieder seiner Familie säumig werden im Besuch der
Gottesdienste, was eben wohl in den meisten Fällen bei solchen,
die weit von ihrer Kirche weggezogen sind, zutrifft.

Wir wollen doch nicht solch abnormale, unnatürliche Ver—
hältnisse herbeiführen und bestehen lassen, daß die Leute in der
ihnen näher gelegenen Kirche die Gottesdienste besuchen, und
ihre Gliedschaft in ihrer alten Geineinde darin besteht, daß sie
da ihre Beiträge bezahlen, allenfalls noch hie und da dort zum
Abendmahl gehen und darüber klagen, daß sie keine Entlassung
bekommen können! Die Folge eines solchen Verfahrens ist oft,
daß die Leute sehr träge werden im Christentum. Werden sie
etwa ermahnt von Brüdern aus der Gemeinde, der sie noch zu—
gehören, dann entschuldigen sie ihren saumseligen Kirchenbesuch
mit der weiten Entfernung; und in der andern Gemeinde, in
der sie vielleicht zuerst nach ihrem Wegzug ziemlich oft, jetzt
noch so gelegentlich zum Gottesdienst kommen, sind sie noch
nicht Glieder, und deren Pastor hat noch kein Amt an ihnen!
Solche Zustände sind für die Glieder und Pastoren beider Ge—
meinden sehr verdrießlich und dienen anch nicht sehr zum Frie—
den und zur Herbeiführung eines guten Eindernehmens.

Man sollte ferner nicht nur auf die Nähe oder Entfernung
sehen, sondern auch auf die größere Leichtigkeit oder Schwierig—
keit, die Kirche zu erreichen. Wenn einer, um seine Kirche zu
erreichen, über einen Fluß müßte, der oft nicht passierbar wäre,
und er hätte an seiner Seite des Flusses eine Kirche, die zwar

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