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Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 2. September 1913, Seite 278

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SE Mer „Wutheranebsses

Alten Testament. Dahin gehören doch ganz gewiß solche Vor—
schriften wie diese: „Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel
begegnest, daß er irret, so sollst du ihm denselben wieder zu—
führen. Wenn du des, der dich hasset, Esel siehest unter seiner
Last liegen, hüte dich und laß ihn nicht, sondern versäume gerne
das Deine um seinetwillen“, 2 Mos. 23, 4. 5.

Nun sind wir ja freilich an manches in den Gesetzen Mosis
nicht gebunden. Zum Beispiel die Zeremonialgesetze, die Ord⸗
nungen des jüdischen Gottesdienstes, die sind überhaupt nie
jemand anders gegeben gewesen als den Juden. Die waren
nur für eine bestimmte Zeit und für einen bestimmten Zweck

gegeben, nämlich als Vorbilder auf Christum. Die erreichten
ihr Ende, indem Christus sie erfüllte. Das alles war Schatten
und Vorbild von dem, was zukünftig war; aber der Körper
selbst ist in Christo, Kol. 2, 17. Als der Körper kam, wich der
Schatten. Als Christus sein ewig gültiges Opfer dargebracht
hatte, da hatten alle die alttestamentlichen Opfer und Gebräuche
gar keinen Sinn mehr. Es war nicht zufällig, daß in der
Stunde der Vorhang im Tempel zerriß von oben an bis unten
aus, Matth. 27, 51. Und als das noch nicht deutlich genug
war, wurde der Tempel vom Erdboden vertilgt und das Volk
in alle Lande zerstreut und so die Ausübung des alten Gottes⸗
dienstes unmöglich gemacht. Und nun hat Christus nicht an
Stelle der alten eine Menge neuer Zeremonialgesetze gegeben.
Die Kirche hat einen Auftrag: die Predigt des Evangeliums.
Sie hat Gnadenmittel, Wort und Sakrament, aber keine eigent—
lichen Zeremonialgesetze. Von Christen im Neuen Testament
wird nichts gefordert als Glaube und Liebe, wie Luther so oft
ausführt.

Die jüdischen Polizeigesetze, die Regulierungen für den
jüdischen Staat, sind gefallen mit dem jüdischen Staat, dem
allein sie gegeben waren. Da hat nim Christus politisch nichts
Neues gemacht. Die römische, heidnische Obrigkeit, die ihre
eigenen Gesetze hatte und von den Gesetzen Mosis nichts wußte,
hat Christus als rechtmäßig anerkannt. Er gab den Juden den
Bescheid: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist“, Matth.
22, 21, wo viele von ihnen gern gehört hätten: Tut es nicht;
wo ihrer viele es gern gesehen hätten, wenn er sich zum Führer
aufgeworfen und die Römer verjagt und das alte jüdische Regi⸗
ment wieder ausgerichtet hätte. Ja, er erkannte den Pilatus
als rechtmäßige Obrigkeit an. Ebenso beruft sich Christi Apostel
auf den römischen Kaiser, Apost. 25, 11, und gebietet den
Christen, wo sie auch lebten: „Jedermann sei untertan der
Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat“, Röm. 13, 1. Christus
hat politisch nichts Neues gemacht, keine Gesetze für den Staat
erlassen; er hat sich überhaupt gar nicht auf politisches Gebiet
begeben. Wenn man ihn haschen und zum König machen wollte,
entwich er, Joh. 6, 15. Wenn man ihm bürgerliche Streit—
fragen vorlegte, dann antwortete er: „Mensch, wer hat mich
zum Richter oder Erbschichter über euch gesetzt?“ Luk. 12, 14.

Christus hat allerdings etwas Neues gebracht, wofür die
Schrift ihn Mose gegenüberstellt. Aber was? Nicht einen
Haufen neuer Gesetze, sondern: „Das Gesetz ist durch Mose
gegeben; die Gnade und Wahrheit ist durch IEsum Christum
worden“, Joh. 1, 17. Das Evangelium, das Wort von der
Gnade, Vergebung und Seligkeit durch ihn, den von Gott ge—
setzten Heiland, das ist das Neue, was Christus gebracht hat.
Das hat es aber nicht zu tun mit der Menschen Verhalten zu—
einander, mit ihrem bürgerlichen Zusammenleben, sondern mit

ihrem Verhältnis zu Gott. Das reguliert nicht äußere Ord—
nungen, sondern ist da für das geschlagene Gewissen, das Tvost,
Gnade und Vergebung haben will. Das ist nicht dem Staat
aufgetragen, sondern der Kirche. Die Kirche fährt gut mit
dem Evangelium; der Staat kann nicht nach dem Evangelium
regiert werden, der nicht aus lauter Christen, sondern zum
großen Teil aus bösen Buben besteht, die des Evangeliums
noch gar nicht fähig sind. Deswegen sind Kirche und Staat
zwei so ganz verschiedene Dinge: die Kirche hat das Evange—
lium, der Staat hat das Schwert. Deswegen sagt die Augs⸗
burgische Konfession: „Denn das weltliche Regiment gehet mit
viel andern Sachen um denn das Evangelium; welche Gewalt
schützt nicht die Seelen, sondern Leib und Gut wider äußerliche
Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Pönen [Strafen!.
Darum soll man die zwei Regiment', das geistliche und welt⸗
liche, nicht ineinandermengen und werfen.“ (Art. 28, § 11.)

Kein Staat ist heute an die jüdischen Polizeigesetze gebun⸗—
den; noch weniger soll die „Kirche“ dem Staat zu Gesetzen ver⸗
helfen. Der Staat soll seine Sachen selber abmachen; man soll
die zwei Regimente nicht ineinanderwerfen. Die Gesetzgeber
sollen ihre Vernunft und ihr natürliches Gewissen gebrauchen.
Wenn nur alle Gesetze auf Erden vernünftig wären, dann stünde
es in dem Stück gut. Freilich übt das Christentum, das allein
die rechte Aufklärung bringt, einen guten Einfluß aus auf
äußere Einrichtungen, indem es einzelne Menschen gerecht, ge⸗
wissenhaft und liebevoll macht. Aber man hüte sich vor solchen
Gedanken: Christi Gesetz, Gottes Wort, zum Staatsgesetz zu
machen. Dann würden Verkündiger des Wortes sich zu Aus⸗
legern des Gesetzes aufwerfen, und man hätte die greulichste
Verquickung von Kirche und Staat, die sich denken ließe.

Aber wenn auch kein Staat an Mosis Polizeigesetze ge—
bunden ist, so sollte man doch verständigerweise solche Reden
lassen: die sind unweise, ungerecht, grausam, hätten nie gegeben
werden sollen. Weil jene Gesetze von Gott herrührten, so waren
sie zu ihrer Zeit und an ihrem Ort sehr weise und zweckmäßig.
Und Gesetzgeber handeln zu allen Zeiten sehr verständig, wenn
sie aus ihnen ja viel nehmen, was sie bei ihren Verhältnissen
verwerten können.

Mosis harte Strafgesetze grausam zu nennen, das sollte man
sich gerade in unserm Lande sehr überlegen. Man sollte meinen,
man hätte die Gefühlsduselei bald weit genug getrieben. Ist
es doch schier dahin gekommen, daß man den Verbrecher bedauert
und feiert und den Richter, der ihn straft, für einen harten
Mann ansieht. Wohl in keinem zivilisierten Lande schreien so
viele ungesühnte Verbrechen zum Himmel. Die Verbrecher wer—
den frech, und die friedlichen Bürger verlieren das Vertrauen
zu den Gerichten; deswegen nimmt so oft das Volk die Strafe
Unrechtmäßigerweise in seine eigene Hand. Man denkt an die
Advokatenkniffe und an die Blumensträuße, die von hysteri⸗
schen Weibern und Männern dem dann zum Helden erhobenen
Verbrecher ins Gefängnis geschickt werden, wenn er vielleicht
ja hineinkommen sollte. Nein, wenn ernste Gesetze mit An—
drohung harter Strafe dem bösen Buben sein Handwerk ver—
leiden und den guten Bürger in seinem Besitz und Leben
schützen, dann sind sie nicht hart und grausam, sondern recht
liebevoll und barmherzig. Deswegen sagt Luther: Der Henker
ist ein barmherziger Mann und ein Wohltäter. Einige Staa—
ten haben aus der Erfahrung gelernt und führen notgedrungen
zum Beispiel die abgeschaffte Todesstrafe wieder ein. Eine

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