Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 12 › Seite 187
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 9. Juni 1914, Seite 187
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Fremdsprachige Missionen.
(Letten⸗, Esten⸗, Polen⸗, Litauer⸗, Slowaken⸗ und Finnenmission.)
Folgende Beschlüsse wurden gefaßt:
1. daß für die weit zerstreut wohnenden Letten in Canada
so bald als tunlich ein Lettenmissionar angestellt werde;
2. daß die Kommission für fremdsprachige Missionen sich
nach einem Prediger umsehe, der der litauischen Sprache mächtig
ist, und, falls sie einen findet, ihn den andern zur Seite stelle;
3. daß die Synode darauf sehe, daß mehr fremdsprachige
junge Männer auf unsere Lehranstalten geschickt werden;
4. daß unsere Gemeinden gebeten werden, jährlich wenig⸗
stens eine Kollekte in diese Missionskasse fließen zu lassen;
5. daß wir es den Professoren auf unsern Lehranstalten zur
Pflicht machen, solche, die in einer fremden Mundart reden kön⸗
nen, zu ermuntern, sich in solcher Mundart genügend auszu⸗
bilden, damit sie darin predigen können;
6. daß der Kasse für fremdsprachige Missionen die Summe
von §7000 versprochen werde, und wir uns anstrengen, für das
nötige Geld zu sorgen;
7. daß die Kommission ermächtigt werde, falls sich die Mis⸗
sion erweitert und mehr Kräfte angestellt werden müssen, die
festgesetzte Summe zu überschreiten;
8. daß für jeden Distrikt ein Mann ernannt werde, der
auf den Distriktssynoden die Sache der fremdsprachigen Mission
vertrete;
9. daß die Fakultät in Springfield als Kommission zur
Besorgung nötiger fremdsprachiger Literatur ernannt werde.
Innere Mission im Ausland.
Brasilien und Argentinien.
Folgende Beschlüsse wurden gefaßt:
1. daß für die Anstalt in Porto Alegre eine dritte Lehr⸗
kraft angestellt werde;
2. daß die Kommission ermächtigt werde, einen Missions⸗
direktor für Brasilien zu berufen;
8. daß wir auch das Werk in Argentinien kräftig weiter⸗
treiben;
4. daß es Pflicht jedes Missionars sei, halbjährlich prompt
an die Missionskommission zu berichten.
Neuseeland.
Es wurde beschlossen:
1. daß wir uns auch fernerhin dieser Mission annehmen;
2. daß die dortigen Gemeinden gebeten werden, sich glied⸗
lich an unsere Schwestersynode in Australien anzuschließen, und
der Allgemeine Präses ermächtigt werde, die nötigen Schritte
einzuleiten.
Europätische Freikirche.
Die erbetene fernere Unterstützung für die Freikirche wurde
bewilligt.
Zentralamerika.
Beschlossen, daß die Kommission nach weiterer Erforschung
des ganzen Gebietes die Mission beginne, da von dorther bereits
Gesuche eingelaufen sind.
Judenmission:
Es wurde beschlossen:
1. alle Delegaten zu ermuntern, auch ferner der Juden⸗
mission mit Gebet und Opfer zu gedenken;
2. den Text unsers Kleinen Katechismus, den unser Mis⸗
sionar in die jiddische Sprache übersetzt hat, von der zuständigen
Behörde rezensieren zu lassen.
Taubstummenmission.
Es wurde beschlossen:
1. für das ganze Gebiet längs der Küste des Stillen Ozeans
so bald als tunlich einen Taubstummenmissionar anzustellen;
2. die Kommission für Taubstummenmission und unsere
Taubstummenmissionare zu ermuntern, in diesem köstlichen Werke
so weiterzuarbeiten wie bisher.
Indianermission.
Die Indianermissionskommission soll diese Mission nach
bestem Wissen beaufsichtigen und weiterführen, sowie die zur ge⸗
segneten Weiterführung dieses Werkes nötigen Auslagen machen.
Heidenmissien.
1. Die Kommission für Heidenmission schlug vor, das Sub⸗
komitee in St. Louis zu ermächtigen, in allen Routinegeschäften
als Exekutive zu handeln. Nur bei folgenden Fragen soll das
Votum der auswärtigen Glieder eingeholt werden: a. Wahl eines
Missionsdirektors; b. Besetzung einer Vakanz in der Kommission;
c. Inangriffnahme eines neuen Missionsgebietes. Außerdem soll
das Subkomitee befugt sein, das Votum der auswärtigen Glieder
einzuholen oder eine Plenarversammlung (Versammlung sämt⸗
licher Kommissionsmitglieder) einzuberufen, sooft es dies für
nötig hält.
2. Die Synode lehnte die Wahl eines Missionsdirektors für
Heidenmission ab, da die Mission noch nicht eine solche Aus⸗
dehnung hat, um diesen Schritt zu rechtfertigen, und die Felder
von hier aus nur selten visitiert werden können.
3. In außerordentlichen Fällen, wo Gott uns eine Tür auf⸗
tut, soll die Kommission für Heidenmission berechtigt sein, auch
in einem andern Heidenlande als in Indien die Arbeit aufzu⸗
nehmen. Aber sie soll gehalten sein, in solchen Fällen den Rat
des Allgemeinen Präses und der Distriktspräsides einzuholen.
4. Damit unter den Studenten unserer Anstalten größeres
Interesse für Heidenmission erweckt werde, sollen auf unsern An⸗
stalten öfters Vorträge darüber gehalten werden.
Direktor Bakke legte einen Bericht ab über die Neger⸗
mission.
Vereinigung aller rechtgläubigen Synoden dieses Landes zu
einem Körper.
Wir erkennen, daß ein engerer Zusammenschluß als der jetzt
bestehende zwischen den verschiedenen rechtgläubigen Synoden
unsers Landes dem Werke der Kirche förderlich wäre, und daß
daher die nötigen Schritte getan werden sollten, in allen Staaten
eine zweckentsprechende Vereinigung dieser Synoden anzubahnen.
Es entsteht Schaden und Nachteil, wenn verschiedene Synoden auf
denselben Feldern getrennt arbeiten. Und welche Summen Geldes
könnten der Missionskasse erspart und wie manche Schule ent⸗
behrt werden, wenn eine solche Vereinigung zustande käme! Die
Synode beschloß, eine solche Vereinigung anzustreben. Ferner
wurde beschlossen, daß der Präses so bald als möglich ein Komitee
ernenne, dem folgende Pflichten obliegen sollen:
1. Wege und Weise der in Aussicht genommenen Vereinigung
in Beratung zu ziehen;
2. Vorschläge darüber sich unterbreiten zu lassen;
3. mit den in Frage stehenden Shnoden oder deren Ver⸗
tretern zu verhandeln;
4. wenn möglich, gemeinschaftlich mit ihnen einen Ver⸗
einigungsplan auszuarbeiten;
5. unserer Delegatensynode bei ihrer nächsten Sitzung Be⸗
richt zu erstatten.
Die Delegatensynode behält sich aber das Recht vor, den vor⸗
gelegten Plan anzunehmen oder zu verwerfen oder einen andern
an seine Stelle zu setzen.
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