Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 17 › Seite 267
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 18. August 1914, Seite 267
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S „TutferaneEHA⸗ 267⁷
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man hat aufgeboten, und getrost um sich geschlagen wie andere;
. . . denn sie taten's nicht als Christen, für ihre Person, son⸗
dern als gehorsame Glieder und Untertanen, verbunden an
weltliche Person und Regiment.“ (VII, 469.)
Aufs schärfste verurteilt Luther den ungerechten Krieg.
Ungerecht ist ihm vor allem der Krieg, den Untertanen gegen
ihren Herrscher führen. Auch gegen einen gottlosen, tyranni⸗
schen Fürsten soll das Volk nicht die Waffen erheben. Das
wird in der schon genannten Schrift „Ob auch ein Kriegsmann
im seligen Stand sein kann“ mit gewaltigen Worten dargelegt.
Und darin war es Luther ein voller Ernst. Er redet einmal
von der Auflehnung der Venediger und Walen (Welschen)
gegen den Kaiser. Allerdings, sagt er, der Kaiser „ist mein
Feind“ (er hatte ihn ja in die Reichsacht erklärt); aber trotz⸗
dem hofft Luther, daß die Rebellen geschlagen werden, „denn
Gott zerstreuet, die Lust zum Krieg haben, Ps. 68, 31“.
(X, 514.)
Ein ungerechter Krieg ist Luthern auch ein solcher, der
nicht aufgenötigt ist, sondern aus dem Ehrgeiz oder der Er⸗
oberungslust entspringt. Wenn dein Herr einen ungerechten
Krieg anfängt, schreibt er an einen Soldaten, „sollst du nicht
kriegen und dienen“L. Doch wußte Luther gar wohl, daß es
in vielen Fällen sehr schwer sein wird zu entscheiden, ob ein
Krieg ein gerechter sei. Er will nicht jeden Angriffs krieg
verurteilen. Er schreibt: „Die des Kriegswesens Kundigen
haben diese Regel, daß man den Krieg nicht aufschieben müsse,
bis daß der Feind die Mauern belagere, sondern man müsse
ihm begegnen, wenn er noch weit entfernt sei, oder noch besser,
wenn er sich noch in seinem eigenen Land aufhalte; derartig
waren insgemein die Kriege des Königs David wider die Hei⸗
den.“ (IV, 725.) Weil jedoch der gemeine Kriegsmann die
Verhältnisse, aus denen der Krieg entstanden ist, nicht kennt,
deshalb auch nicht in jedem Falle urteilen kann, ob der Krieg
ein gerechter ist, so legt Luther die Verantwortlichkeit
dahin, wo sie hingehört, nämlich auf die Fürsten und ihre Räte,
und gibt dem dienenden Soldaten diesen Bescheid: „Wo du aber
nicht weißt oder kannst nicht erfahren, ob dein Herr ungerecht
sei, sollst du den ungewissen Gehorsam um ungewissen Rechts
willen nicht schmälern, sondern nach der Liebe Art dich des Besten
zu deinem Herrn versehen.“ (X, 524.) Und wiederum: „Weil
wir nicht anders wissen, denn daß unser Fürst in diesem Stück
recht hat, und damit sicher und gewiß sind, daß wir Gott selbst
in solchem Dienst und Gehorsam dienen, so sei ein jeglicher frisch
und unverzagt und lasse sich nicht anders dünken, denn seine
Faust sei Gottes Faust, sein Spieß sei Gottes Spieß, und schreie
mit Herz und Mund: Hie Gott und Kaiser! Gibt uns Gott
den Sieg, so soll Ehre und Lob sein sein, nicht unser, der es
durch uns arme Sünder tut.“ (X, 527.)
Doch warnt Luther vor „Trotz, Vermessenheit und Sicher⸗
heit“. Vor Gott soll auch der kühnste Kriegsmann fein demütig
bleiben. „Das gefällt Gott wohl, daß man sich vor Menschen
und Teufel nicht fürchte, keck und trotzig, mutig und steif wider
sie sei, wenn sie anfangen und unrecht haben. Aber daß damit
sollte gewonnen sein, als wären wir's, die wir's täten oder ver⸗
möchten, da wird nichts aus, sondern er will gefürchtet sein
und ein solch Liedlein von Herzen hören singen: Lieber SErr,
mein Gott, du siehst, daß ich muß kriegen, wollt's ja gerne
lassen; aber auf die rechte Ursache baue ich nicht, sondern auf
deine Gnade und Barmherzigkeit.“ (X, 518.)
Nur in einem Fall fordert Luther den christlichen Kriegs⸗
mann auf, seinem Landesfürsten den Dienst aufzusagen, wenn
dieser nämlich die Predigt des Evangeliums mit Waffengewalt
unterdrücken will. Da tritt ein höheres Gebot an Stelle dessen,
wodurch ein Untertan zum Gehorsam gegen die Obrigkeit ver⸗
pflichtet ist. In solchem Fall handelt der Kaiser „wider Gott
und göttlich Recht und seinen eigenen kaiserlichen Eid“, da
„soll kein Mensch dem Kaiser gehorsam sein, sondern sei gewiß,
daß ihm von Gott hart verboten ist, in solchem Fall dem Kaiser
zu gehorchen, und wer ihm gehorcht, daß er wisse, wie er Gott
ungehorsam und sein Leib und Seele ewiglich verkriegen“ (das
heißt, durch sein Kriegführen verlieren) „wird“. (XVI, 1642.)
Das sind einige Lutherworte über den Krieg. Sie sind
noch heute wahr; denn Luther hat nicht aus dem Eigenen,
sondern aus Gottes Wort geschöpft. Der christliche Leser wird
es nicht schwer finden, die Anwendungen zu machen. C.
Was können wir an unserm Gemeindeschulwesen sparen?
3.
Christenlehre, Sonntagsschule, Konfirmandenunterricht
sind nicht befriedigend. Sehen wir uns die einzelnen
Stücke an!
Christenlehre. Die Christenlehre ist gewiß von gro⸗
ßem Nutzen und Segen, aber sie kann die Gemeindeschule nicht
ersetzen. Der eigentliche Zweck der Christenlehre ist doch der,
daß die konfirmierte Jugend das in der Schule Gelernte nicht
so schnell wieder vergißt. Hätten wir Christenlehre, aber keine
Gemeindeschule, wo Grund gelegt wird im Katechismus und
in den biblischen Geschichten, wie dürftig würden die Antworten
ausfallen! Wie kann man ernten, wo nichts gesät worden ist?
Wie kann man am Hause bauen, wenn man das Fundament
noch nicht gelegt hat? Ferner: Wie lange dauert es wohl,
bis der Pastor in der Christenlehre einmal mit dem Katechis⸗
mus durchkommt?, Vergehen nicht Jahre darüber? Mit einer
einmaligen Durchnahme des Katechismus sollten die Kinder
genügend ausgerüstet sein? Und wie wenig können endlich
die biblischen Geschichten in der Christenlehre berücksichtigt
werden! Wie wenig Sprüche könnten die einzelnen Kinder
aufsagen! Das leuchtet wohl jedem auf der Stelle ein, daß
die Christenlehre nicht hinreicht, um den Kindern einen auch
nur einigermaßen genügenden Religionsunterricht zu erteilen.
Sonntagsschule. Ahnlich wie mit der Christenlehre
steht es mit der Sonntagsschule. Man kann allerdings die
Sonntagsschule an manchen Orten nicht entbehren. Kann man
in Zweiggemeinden oder auf Missionsplätzen weder Gemeinde⸗
schule noch Christenlehre haben, so ist die Sonntagsschule
immerhin eine Art Ersatz. Können wir einen Hungrigen nicht
an ein reiches Mahl setzen, dann reichen wir ihm wenigstens
dar, was in unserm Vermögen steht. Auch wo aus andern
Gründen sich nicht sofort eine Gemeindeschule ins Leben rufen
läßt, kann die Sonntagsschule zeitweilig Dienste tun. Selbst
da, wo eine Gemeindeschule besteht, muß man manchmal noch
die Sonntagsschule haben, hauptsächlich um fremde Kinder zu
erreichen. Besonders als Missionsanstalt und Verteidigungs⸗
maßregel gegen die Sekten ist sie berechtigt. Aber die Sonn⸗
tagsschule hat doch auch große Nachteile. Meistens sehen die
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