Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 23 › Seite 364
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 10. November 1914, Seite 364
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en „Tutheranetss
lender, der gerade auch zu obigem Zwecke und Dienste mit
großer Sorgfalt und Fleiß jährlich verabfaßt wird.
Das Ebengesagte gilt natürlich auch von dem Ortswechsel
der Städter und vom Zuzug aus dem Lande in die Stadt, und
wohl noch in erhöhtem Maße, da die Gefahren, die dem Glau⸗
bensleben drohen, in den Städten noch größer sind als auf
dem Lande. Es ist erfreulich, daß in manchen Städten gerade
die jungen Leute in unsern Gemeinden durch ihre Vereine es
sich zur Aufgabe gemacht haben, der zuziehenden Glaubens—
genossen sich anzunehmen, und in einigen Städten bereits lu⸗
therische Herbergen gegründet haben. Bemerkt werden mag
hier, daß am 25. Oktober eine weitere Herberge in Chicago
für unsere Glaubensgenossen eröffnet worden ist. Sie ist
bequem gelegen, sauber und freundlich und bietet Raum für
60 Gäste. Die Adresse ist: Walther League Hospice Home of
Chicago, 4329—4333 Calumet Ave.
Wohl hat nun infolge des Krieges die Einwanderung von
Europa zunächst ganz aufgehört, aber trotzdem ist das Werk
der Inneren Mission nicht zum Stillstand gekommen. Hier in
Amerika ist ein beständiges Wandern und Reisen, auch in un—
serer großen Synode. So laßt uns denn allen Fleiß anwenden,
daß unsere Kinder und Glaubensgenossen bei ihrem Ortswechsel
nicht der kirchlichen Bedienung beraubt werden! F. Pf.
*
—— —
Der Papst und die Obrigkeit.
2. Die römische Kirche ist politisch tätig, um den Ansprüchen der
Päpste auf weltliche Macht Anerkennung zu verschaffen.
F. In Portugal. Bis zum Jahre 1910 war die
römische Kirche Staatskirche in Portugal. Die Könige Por-—
tugals waren verpflichtet, den Papst als irdischen Herrscher
anzuerkennen, hatten deshalb einen Gesandten im Vatikan,
und in Lissabon, der portugiesischen Hauptstadt, war ein Ge⸗
sandter des Papstes. Die katholischen Bischöfe wurden vom
Staat besoldet. In den Staatsschulen wurde Unterricht im
römischen Katechismus erteilt. Die große Catolic Encyolo-
paedia (Band XII, S. 305) macht kein Hehl daraus, daß die
Besetzung einträglicher Pfarrstellen durch politischen Einfluß
erreicht wurde: Parish priests often owed their position to
political influence.“ Protestanten war es nicht erlaubt, Kir—
chen zu ervichten. Das alles wurde anders durch die Revolu⸗
tion vom 3. Oktober 1910. Nicht nur wurden alle Mönche
und Nonnen vertrieben, als die Volkspartei das Königtum ge—
stürzt und statt desselben eine republikanische Verfassung ein⸗
geführt hatte, sondern es wurden der römischen Kirche alle Vor—
rechte genommen, die sie vor andern Gemeinschaften besaß, und
die Trennung von Kirche und Staat durchgesetzt. In einem
Rundschreiben vom 24. Mai 1911 sprach sich Papst Pius X.
in nachfolgenden Worten über die Konstitution der portugiesi⸗—
schen Republik aus: „Man hat durch die Einführung jenes
verderblichen Gesetzes, das die Trennung von Kirche und Staat
fordert, der Gottlosigkeit die Krone aufgesetzt. Angesichts die—
ser Vermessenheit und Kühnheit der Feinde Gottes verurteile,
verdamme und verwerfe ich kraft apostolischer Macht das Gesetz
der Trennung von Kirche und Staat. Die katholische Geist⸗
lichkeit hat ihre Pflicht erfüllt, indem sie frei und offen dieses
Trennungsgesetz mit Entrüstung zurückgewiesen hat.“ Man
*
sieht, wie der Papst über die Trennung von Kirche und Staat,
wie sie auch in den Vereinigten Staaten besteht, urteilt. Sie
ist ihm ein Ausfluß der Gottlosigkeit, und seine Aufforderung
an die Geistlichkeit ist, daß sie mit aller Macht und allem Eifer
danach strebt, das Gesetz, kraft dessen diese Trennung von
Kirche und Staat besteht, wieder umzustoßen.
G. In Belgien. In keinem andern Lande der Welt
besitzt die Papstkirche solchen Einfluß wie in Belgien. Wie eine
schwarze Hand lastet die Macht der Priester — es sind ihrer
30,000 — und der 5000 Klöster mit 75,000 Mönchen auf dem
Lande. Wie hat die römische Kirche diese Machtstellung in
Belgien errungen? Hauptsächlich durch ihre Kontrolle des ge—
sarnten Erziehungswesens. Im Jahre 1828 wurde ein Gesetz
angenommen, das Zwangsunterricht in der Religion einführte.
Vorher hatten die Römischen ihre Gemeindeschulen. Nach 1828
ließen sie diese eingehen, denn die Staatsschulen waren katho⸗
lisch geworden! Allerdings hat die römische Kirche auch in
Belgien auf politischem Gebiete kämpfen müssen und muß es
noch, um ihre Machtstellung zu behaupten. Seit dem Jahre
1846 bestehen zwei Parteien, die liberale Partei und die katho⸗
lische Partei. Ersterer gelang es im Jahre 1879, ein Gesetz
durchzubringen, das den Unterricht in der Religion in den
öffentlichen Schulen abschaffte. Doch kam nach kurzer Zeit die
katholische Partei wieder zur Herrschaft, und das Erziehungs⸗
wesen ist jetzt wieder unter Kontrolle der Kirche. Die Catolic
Encyclopaedia nennt die Regierung Belgiens ein „Catholie
government“. „Legislation in Belgium conforms to the
Catholic standard of morality“ — „Die Gesetzgebung ent—
spricht der katholischen Morallehre“, mit andern Worten, die
Kirche entscheidet, was für Gesetze im Lande Geltung haben
sollen. Der Priestergehalt wird aus der Staatskasse bezahlt.
Die Regierung trägt einen Teil der Kosten für die Errichtung
von Kirchen. Am Vatikan hält Belgien einen Gesandten, er⸗
kennt also offiziell den Papst als weltlichen Herrscher an. Das
Heer, die Gerichte, die ganze Verwaltung ist dem Papste unter⸗
tan. Kaum ein Dutzend Protestanten nehmen im ganzen Reich
eine halbwegs höhere Stellung ein. In den katholischen Schu—
len werden die Kinder unterrichtet, wie sie später als Bürger
für die Aufrechterhaltung des Priesterregiments wirken müssen.
Sie werden dagegen gewarnt, für liberale Kandidaten zu stim⸗
men, als gegen eine Sünde, die den kirchlichen Bann als Strafe
nach sich zieht. An vielen Orten sind die Priester äußerst un⸗
duldsam und gebrauchen Gewalt, offene oder versteckte Ver⸗
folgung gegen diejenigen, welche sich ihrer Macht entziehen
wollen. Hier wird eine Lehrerin gewarnt, daß sie ihre Stelle
verlieren wird, wenn sie protestantische Gottesdienste besucht.
Anderwärts wird auf Bibeln Jagd gemacht; von der Kanzel
herab werden die Reformatoren verleumdet; bei Hausbesuchen
werden schreckliche Drohungen ausgesprochen gegen solche, die
sich der lutherischen oder reformierten Kirche zugewandt haben.
Sind alle diese Bemühungen bei Gesunden vergeblich, so ver—
sucht man es mit Todkranken und deren Pflegern; will man
es doch erreichen, daß der „arme Verblendete“ in seiner Sterbe⸗
stunde seinen „Irrtum“ erkennt und in den Schoß der „allein⸗
seligmachenden Kirche“ zurückkehrt.
Vor allem auch durch ein ausgedehntes Vereinswesen sucht
die römische Kirche ihre politische Stellung in Belgien zu be⸗
haupten. Nach einer Angabe in dem (katholischen) Freeman's
JVournal sind in fast allen Parochien die Kinder in „patronagesꝰ
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