Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 56, Nummer 19 › Seite 297
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 18. September 1900, Seite 297
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8er Tutßeraneg,
297
„Zion, du Predigerin, steige auf einen hohen Berg; Jerusalem, du
Predigerin, hebe deine Stimme auf mit Macht; hebe auf und fürchte
dich nicht; sage den Städten Juda: Siehe, da ist euer Gott.“ (Jes.
40, 9.) Wir sollen — das ist Gottes Wille — dieses Land mit dem
Evangelium erfüllen. Die umfangreichere Betreibung der Inneren
Mission erfordert aber auch größere Geldmittel. Wollen unsere lieben
Christen hieran denken bei den Missionsfesten und an den Sonntagen,
an welchen sie Collecten sür die Innere Mission erheben. F. P.
„Soll man in alle Collecten geben?“ Das ist eine Frage, die
auch in jüngster Zeit von manchen Christen in unseren Gemeinden und
bei Synodalversammlungen gestellt worden ist. Auf diese Frage ist
zu antworten: Ein Christ soll nicht ohne Weiteres und ohne
Prüfung in alle Collecten geben, sondern er soll auch hierin als ein
geistlich verständiger Mann handeln. Es wäre ja möglich, daß
man seine Mildthätigkeit ohne Noth in Anspruch nähme. Jeder
Christ bleibt für die Verwendung seines irdischen Gutes Gott verant⸗
wortlich. Er soll nicht unbedacht, sondern mit Bedacht geben. Also,
lieber Christ, prüfe jedes Mal, wenn du um eine Gabe angegangen
wirst. Findest du aber, daß in dem betreffenden Falle deine Gabe
dem Lauf des Evangeliums dienen würde: dann gib ja, so
lange du noch etwas hast. Denn dann gibst du Christo, und das ist
ein seliges Geben. Nicht, daß wir zu viel, sondern daß wir zu wenig
gegeben haben, wird uns einst gereuen. F. P.
Die „Luth. Kirchenzeitung“ von Columbus, O., vom 25. August
rügt mit vollem Recht „die Art und Weise“ als eine „verkehrte“, wenn
die Methodisten jetzt 820,000,000 sammeln und durch 100,000 „christ⸗
liche Arbeiter“ eine Million Seelen zum HErrn führen wollen, also
durch einen Mann zehn Seelen. Ganz richtig fragt sie: „Wie kann
irgend ein Mensch versprechen, daß er, wie in diesem Falle, zehn
Seelen bekehren will?“ Recht und schön ist dann auch ihr Begrün⸗
dungssatz, der so lautet: „Die Bekehrung einer Menschenseele ist ganz
allein Gottes Sache.“) Der Mensch kann dabei nur die Gnaden⸗
mittel, die Gott seiner Kirche zur Bekehrung der Menschen anvertraut,
in Anwendung bringen.“ Und endlich schließt die „Kirchenzeitung“
diese Notiz mit den Worten der Schrift: „So liegt es nun nicht an
jemandes Wollen oder Laufen, sondern an Gottes Erbarmen.“
Röm. 9, 16. Aber wir müssen hierbei fragen: Wie stimmt diese Aus⸗
führung des Organs der Ohio⸗Synode mit ihren früheren, noch nicht
widerrufenen Aussprüchen, da sie zum Beispiel sagte: „Wir halten es
für unchristlich und heidnisch, wenn man sagt, daß die wirkliche
Erlangung der q.. . Seligkeit in keiner Hinsicht vom Verhalten des
Menschen der Gnade gegenüber, sondern in jeder Hinsicht allein von
Gott abhängig sei. Ein Pastor, der einer solchen gottlosen Lehre
gemäß predigt und Seelsorge treibt, ist ein Wolf und Teufels⸗
apostel, der, soviel an ihm ist, die ihm befohlenen Seelen nur in
Sicherheit und ewiges Verderben führen kann“? Damit bezeich⸗
nete die „Kirchenzeitung“ die von der ganzen rechtgläubigen lutherischen
Kirche auf Grund des göttlichen Wortes geglaubte Lehre, daß die Be⸗
kehrung und Seligkeit eines Menschen ausschließlich Gottes Werk
sei, ganz allein von Gottes Gnade und in keiner Weise vom Ver⸗
halten des Menschen abhänge, in erschrecklicher Weise als eine unchrist⸗
liche, heidnische, gottlose und teuflische Lehre. Und wir wiederholen
es: dieser Satz ist von der Ohio⸗Synode noch nicht widerrufen und
verworfen worden, sondern wird von ihren Füͤhrern bis auf den heu⸗
tigen Tag vertheidigt.
Ausland.
Die ev.⸗luth. Freikirche von Sachsen und anderen Staaten hielt
ihre diesjährige Synodalversammlung vom 18. bis 24. Juli in Nieder⸗
planitz ab. Sämmtliche stehende Glieder der Synode, 17 an der Zahl,
*) Vom Einsender hervorgehoben.
waren zugegen. Die 15 Synodalgemeinden waren durch 14 Deputirte
vertreten. Dazu kamen mehrere Gäste aus unserer Synode, aus der
Hermannsburger Freikirche, aus der dänischen Freikirche und aus der
mecklenburgischen Landeskirche. Zwei Pastoren (Knippenberg in Ham⸗
burg und Amling in Berlin), sowie die Berliner Gemeinde wurden in
den Synodalverband aufgenommen. Den Lehrverhandlungen lagen
Thesen über kirchliche Union oder Vereinigung zu Grunde, ein
sehr passendes und zeitgemäßes Thema, da, wie vor Augen ist, in
der ganzen Welt fast die ganze Christenheit am Unionismus krankt.
Da wurde denn gezeigt, daß es eine wahre, gottgesällige Union auf
Erden gibt. Das ist die Gemeinschaft der Heiligen, die eine, heilige
christliche Kirche. Falsche, Gott mißfällige Union ist es hingegen, wenn
Leute, die nicht im Glauben und im Bekenntniß wirklich einig sind,
sich äußerlich uniren oder vereinigen, wie das in Deutschland vielfach
der Fall ist und auch in unserm Lande von vielen angestrebt und zum
Theil schon ins Werk gesetzt wird. Unter den geschäftlichen Verhand⸗
lungen war es namentlich ein Gegenstand, der unsern Brüdern viel
Sorge bereitete und uns zugleich zeigen kann, in welcher gedrückten Lage
sie sich befinden. Wir lassen den Bericht des Synodalsecretärs in der
„Freikirche“ folgen. „Die Synode hatte sich eingehend zu beschäftigen
mit einer kürzlich ergangenen Verordnung des sächsischen Cultusmini⸗
steriums an unsere sächsischen Gemeinden, durch welche sür dieDissi⸗
dentenvereine — als solche werden unsere freikirchlichen Gemeinden in
Sachsen bezeichnet — gewisse Bezirke und Orte festgesetzt werden, in
welchen sie allein Gottesdienste abhalten dürfen. Die Verordnung
bestimmt, daß nur innerhalb der bezeichneten Bezirke die Prediger der
„Dissidentenvereine befugt seien, einzelne Cultushandlungen oder son⸗
stige Religionsgebräuche an und mit den „Vereinsgliedern“ vorzuneh⸗
men, wie es auch nur innerhalb dieser Bezirke den Mitgliedern ge⸗
stattet sei, in ihren Privatwohnungen gottesdienstliche Zusammenkünfte
zu veranstalten. Ferner bestimmt das Cultusministerium, daß nur an
den bezeichneten Orten es den betreffenden „Disfidentenvereinen“ ge⸗
stattet sei, ihre Privatgottesdienste in den dazu bestimmten Räumlich⸗
keiten abzuhalten, daß Ort und Zeit der regelmäßigen Gottesdienste
der Ortsobrigkeit anzuzeigen und daß nur an den bezeichneten Orten
den „Dissidentenvereinen der Neubau oder die Einrichtung gottes⸗
dienstlicher Räume gestattet sei. Wie tief diese Verordnung in das
Leben unserer Gemeinden einschneidet, wie sehr dadurch die gottes⸗
dienstliche Bedienung auswärtiger Gemeindeglieder, ja sogar Taufen,
Krankencommunionen und Beerdigungen gehindert werden, liegt auf
der Hand. Denn viele Gemeindeglieder wohnen eben außerhalb der
festgesetzten Bezirksgrenzen, und an vielen Orten, die nicht in der Ver⸗
fügung genannt sind, ist bisher Gottesdienst gehalten worden. So
sehen wir unsere Gewissensfreiheit und die Freiheit der Religions⸗
übung durch diese Verordnung aufs schwerste bedroht, und Gott gebe
nur, daß die dagegen zu erhebenden Vorstellungen und Gesuche den ge⸗
wünschten Erfolg haben. Den auf der Synode anwesenden america⸗
nischen Bruͤdern trat es bei dieser Gelegenheit recht deutlich vor Augen,
mit welchen Schwierigkeiten und Hindernissen die Ausbreitung unserer
Freikirche hier zu Lande fort und fort zu kämpfen hat, und welch ein
unschätzbares Gut sie in ihrer kirchlichen Freiheit in America besitzen.“
Gott helfe unsern bedrückten Brüdern und mache uns allezeit willig,
ihnen in jeglicher Weise beizustehen. L. F.
Die Medicin der Christen.
Ein heidnischer Hindu fragte kürzlich einen Landsmann, der Christ
geworden war: „Was wendest du eigentlich für eine Medicin an, daß
dein Gesicht immer so strahlend aussieht?“ Der Christ antwortete:
„Ich thue keine Medicin auf mein Gesicht.“ Darauf sagte der Heide:
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