Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 63, Nummer 4 › Seite 54

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 12. Februar 1907, Seite 54

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Lutheraner 1 · Gemeindeſchule

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8 Der-TutheranebS

machen auf die diesjährige größere Zahl der Schulamtskandi⸗
daten jetzt aufmerksam, weil wir wissen, daß im Kreise der
Synode manche Gemeinden die Berufung eines Schullehrers
hinausgeschoben haben, weil sie annahmen, daß ihr Beruf bei
der verhältnismäßig kleinen Zahl von Kandidaten doch nicht
berücksichtigt werden könne. Diese Gemeinden mögen nun
dieses Jahr getrost ihre Berufe den Distriktspräsides zusenden.
Und zwar sollte das möglichst bald geschehen, da die Präsides
sich, wie gewöhnlich, in der Himmelfahrtswoche zur Beratung
über die eingelaufenen Berufe versammeln werden. Da Ostern
dieses Jahr früh fällt, so findet die Versammlung am 7. und
8. Mai statt.

Jede christliche Gemeinde sollte, sobald sie es nur irgend
vermag, einen tüchtigen christlichen Lehrer für den Unterricht
ihrer Kinder berufen. Wir wissen sehr wohl, daß der christ—
liche Unterricht und die christliche Erziehung zunächst den
Eltern selbst befohlen ist, wie der Apostel den Vätern
schreibt: „Ziehet sie (eure Kinder) auf in der Zucht und Ver⸗
mahnung zu dem SErrn“, Eph. 6, 4. Wir wissen auch wohl,
daß wir christlichen Eltern es nicht verbieten könnten, wenn sie
für ihre Kinder einen christlichen Hauslehrer anstellen wollten,
was ja auch bei uns in einzelnen Fällen geschehen ist. Aber
wir dürfen uns auch darüber nicht täuschen, daß es zu unserer
Zeit noch im wesentlichen so steht wie zu Luthers Zeit. Luther
weist darauf hin, daß in den allermeisten Fällen den Eltern
teils die Zeit, teils die Geschicklichkeit mangelt, den christlichen
Unterricht ihrer Kinder selbst in die Hand zu nehmen. Auch
ist uns allen sehr wohl bewußt, daß die Fälle eine seltene Aus⸗
nahme bilden, in welchen Glieder unserer Gemeinden so be⸗
mittelt sind, daß sie christliche Hauslehrer für ihre Kinder
bestellen können. Wenn uns daher der christliche Unterricht
und die christliche Erziehung unserer gesamten christlichen
Jugend recht am Herzen liegt, so werden wir unsere christlichen
Gemeindeschulen mit großer Treue und mit großem
Eifer pflegen. Keine christliche Gemeinde sollte sich in bezug
auf diesen Punkt einer Täuschung hingeben.

Nachdem Christen, die Gott in einer bestimmten Gegend
zusammengeführt hat, die göttliche Ordnung des öffentlichen
Predigtamts unter sich aufgerichtet haben, sollte ihnen danach
kein Ding mehr am Herzen liegen als die Errichtung und Er—
haltung einer christlichen Schule für ihre Kinder.
Christenkinder gehören in eine christliche Schule, in der Gottes
Wort regiert, nicht in die public schools. Das erkennen ja,
Gott sei Dank, auch unsere meisten Christen. In der Regel
wird da, wo eine christliche Gemeinde sich bildete, auch sehr bald
eine christliche Schule eingerichtet. Mehr als tausend unserer
Pastoren versehen neben dem Predigtamt auch das Schulamt.
Aber eine Gemeinde sollte, sobald sie es nur vermag, für ihre
Schule einen eigenen Lehrer berufen, der seine ganze Zeit und
Kraft auf die Schule verwendet. Ist die Gemeindeschule also
wohlbestellt, so kann die Gemeinde auch mit um so größerer
Entschiedenheit darauf dringen, daß alle ihre Glieder die
Gemeindeschule benutzen.

Aber die Berufung eines eigenen Lehrers ist mit größeren
Geldausgaben für die Gemeinde verbunden! Allerdings!
Aber die Sache ist es auch wert. Zu den Dingen, für welche
Christen mit heiliger Begeisterung erfüllt sein sollten,
gehört namentlich die christliche Schule. Jedes Christen Herz
muß vor Freude höher schlagen, wenn er in eine Schule tritt,

in welcher die Kinder nicht nur die für dieses Leben nötigen
Dinge, sondern auch ihres Gottes und Heilandes Wort lernen,
das sie durch dieses kurze Leben in die ewige Heimat .
führt. An der Gemeindeschule sollen christliche Eltern und die T
ganze christliche Gemeinde nicht Geld sparen wollen. Der
sorgfältige Unterricht aus und nach Gottes Wort ist für die
Kinder unendlich mehr wert als alles irdische Gut, das die
Eltern ihren Kindern sammeln und hinterlassen können. Als
Luther im Jahre 1530 von Koburg aus an den Kurfürsten
von Sachsen schrieb und in seinem Schreiben die mannigfaltige
Gnade Gottes rühmte, die dem Kurfürsten und dessen Landen
widerfahren sei, erinnerte er (Luther) auch an die nun ein⸗
gerichteten christlichen Schulen. Luther schreibt unter anderm:
„Es wächset jetzund daher die zarte Jugend von Knäblein und
Mägdlein, mit dem Katechismus und der Schrift so wohl zu⸗
gerichtet, daß mir's in meinem Herzen sanft tut, daß ich sehen
mag, wie jetzt junge Knäblein und Mägdlein mehr lernen,
glauben und reden können von Gott, von Christo, denn zuvor
und noch alle Stifte, Klöster und Schulen gekonnt haben und
noch können. Es ist fürwahr solches junges Volk in Euer
kurfürstlichen Gnaden Landen ein schönes Paradies,
desgleichen auch in der Welt nicht ist. . . . Als sollt' Gott
sagen: Wohlan, lieber Herzog Johannes, da befehle ich dir
meinen edelsten Schatz, mein lustiges Paradies, du sollst Vater
über sie sein, denn unter deinem Schutz und Regiment will ich
sie haben und dir die Ehre tun, daß du mein Gärtner und
Pfleger sein sollst. Solches ist gewißlich wahr.“

An Stelle des Kurfürsten von Sachsen stehen hier bei uns
die christlichen Eltern und die ganze christliche Gemeinde.
Wohlan! beweisen wir uns als treue Gärtner und Pfleger des
Paradiesgärtleins der christlichen Gemeindeschule auch durch
Berufung eines eigenen Lehrers, sobald dies nur angeht.
Achten wir es nicht für eine Beschwerde und einen Verlust,
sondern für eine große Ehre und einen großen Gewinn, wenn
wir auch etwas Beträchtliches von unserm irdischen Gut in den
Dienst der christlichen Schule stellen müssen.

F. Pieper.

Zur kirchlichen Chronik.

Am eerika.

Aus dem in Vorbereitung befindlichen „Statistischen Jahr⸗
buch“ unserer Synode teilen wir einige Zahlen mit, die schon fest⸗
gestellt sind. Im Laufe des verflossenen Jahres sind im Kreise
unserer Synode 84 Kirchen und 35 Schulen eingeweiht worden.
Die meisten Kircheinweihungen fanden im Minnesota- und Dakota⸗
Distrikt (15), im Wisconsin-⸗Distrikt (13) und im Illinois-Distrikt
(11) statt; der letztgenannte Distrikt hat auch die meisten Schul⸗
einweihungen (11) zu verzeichnen. — Die Summe der im Laufe
des Jahres zur Auszahlung gelangten und quittierten Vermächt⸗
nisse beläuft sich auf §57,355.13. Diese Höhe ist aber haupt⸗
sächlich den reichen Bollmannschen Legaten im Betrage von
545,000 zuzuschreiben. Für Lehranstalten und Studierende sind
527,271.30 vermacht twworden, für Misfionen §16,146 und für
Wohltätigkeitsanstalten §13,937.83. Besonders erfreulich ist
auch, daß die für das Missionswerk so wichtigen Kirchbaukassen
größere Sunimen erhalten haben, die Allgemeine Kirchbaukasse
§12,400, darunter ein Legat im Betrage von §2000.00 von
E. Krüger in Chicago, und zwei Distrikts-Kirchbaukassen 81808.00,

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