Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 69, Nummer 4 › Seite 55

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 18. Februar 1913, Seite 55

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SDer 2 utherane

55

Die rechte Praxris bei Entlassung von Gemeinde⸗
gliedern.

II.

Glieder anderer Gemeinden soll man nicht weglocken. —
Man hüte sich vor falschem Missionseifer!

Solche, die eine Entlassung der Schwestergemeinde bringen,
soll eine Gemeinde mit Freuden aufnehmen.

In bezug auf alle andern Glieder der Schwestergemeinde
aber gilt, daß man nicht versuchen soll, sie an sich zu locken, nicht
dahin arbeiten, daß sie sich eine Entlassung holen und sich ihr
anschließen. Das wäre falscher Missionseifer. —

Das soll sich vor allem auch jeder Pastor gesagt sein lassen
und danach handeln. Ein Pastor soll zunächst seine Herde,
seine Gemeinde versorgen; sodann soll er auch missionieren
mit allem Fleiß, soviel er nur kann; aber er soll nicht in andern
Gemeinden, gerade auch nicht in Schwestergemeinden, für seine
Gemeinde zu missionieren suchen, um so seine Gemeinde zu
vergrößern. ö 2

Wer so seine Anitsbrüder behandelt, der handelt schändlich.

Und wenn seine Gemeindeglieder ihm dann das Lob geben,
daß er ein eifriger Missionar sei, und er sich den Weihrauch zu
Kopfe steigen läßt, so werde er wieder nüchtern und studiere die
Lehre der lutherischen Kirche von Beruf und Amt und Paro—
chialrechten.

Der falsche Missionseifer fließt oft aus sehr schmutziger Quelle.

Dieses Ansichlocken von Gliedern anderer Schwestergemein⸗
den kann unter einem schönen, frommen Schein ausgeübt wer⸗
den, indem man mit rührend klingenden Worten edle Beweg⸗
gründe vorgibt; es ist aber oft auf eine ganz gemeine, schmutzige
Quelle zurückzuführen, etwa Geiz und Ehrgeiz.

Der Pastor begehrt etwa mehr Amtshandlungen, genauer:
mehr Nebeneinnahmen, größere Gemeinden, größeres Gehalt
oder auch, was öfters der Fall sein mag, den Ruhm, daß er es
verstehe, die Leute an sich zu ziehen, daß die Leute sogar aus
andern Gemeinden ihm nachlaufen und gerade zu seiner Ge—
meinde gehören wollen. So etwas wäre doch bei einem luthe—
risch sich nennenden Pastor überaus schändlich!

Aber dieses böse Weglocken kann auch durch Gemeindeglie—
der geschehen. Und die böse Quelle? Man will es leichter
haben, die Kosten für den Gemeindehaushalt aufzubringen, und
besonders auch sucht man für die eigene Gemeinde, zu der man
gehört, so gerne den Ruhm der Beliebtheit und der Popularität.

Wir behandeln ein Thema, bei dem Prediger und Ge⸗
meindeglieder sich das Gewissen schärfen lassen müssen.

Was sagt die Schrift?

Der Leser wolle hier etwa folgende Stellen der Bibel auf⸗
schlagen, aufmerksam lesen und sorgfältig erwägen: 1 Petr.
4, 15: Röm. 15, 20; Apost. 20, 28; 1 Petr. 5, 2. Diese
Sprüche sollen Prediger und Gemeinden sich gesagt sein lassen.
Aus den Worten 1 Petr. 5, 2: „Weidet die Herde Christi, so
euch befohlen ist“, ergibt sich, wie die alten Lehrer unserer Kirche
es ausdrücken: jeder Prediger hat seine besondere Herde Gottes,
einen besonderen ihm zugefallenen Teil des Volkes Gottes.
(Vgl. V. 3.)

Eine Parochie ist durch die Gemeindemitgliedschaft be⸗
grenzt, mithin auch der Beruf eines Pastors.

Alle Prediger haben ihre Parochien, nämlich die Gemein⸗
den, von denen und an die sie berufen worden sind, und die
Herde des einen Hirten hört auf, wo die Herde des andern Hir⸗
ten beginnt, und kein Schaf oder Lamm ist ein Glied zweier
Gemeinden. Zu der Herde gehören auch die Lämmer, alle
Seelen, groß und klein, also auch die Kinder.

Ganz verkehrt ist es, wenn man meint, die Stimmfähigen
dürfe man nicht ohne weiteres aufnehmen, wohl aber die
Nichtstimmfähigen, wenn sie auch bisher zu einer andern
Gemeinde gegangen wären und da einen Hirten gehabt hätten,
bei ihm zum Abendmahl gegangen wären.

Kurz, alle, die unter der Seelsorge eines andern Hirten
stehen, die schon einen Hirten, einen Prediger haben, gehen mich
als Prediger nichts an; an denen darf ich nicht amtieren, keine
Amtshandlungen vollziehen, an denen darf ich nicht missio⸗
nieren, um sie unter meine Seelsorge zu bringen, wenn ich
nicht unter das Urteil des Heiligen Geistes fallen will, daß ich
ein solch schrecklicher ÜUbeltäter sei wie ein Dieb und Mörder!
1 petr. 4, 15: „Niemand aber unter euch leide als ein Mörder
oder Dieb oder Übeltäter, oder der in ein fremd Amt greift.“

Sonntagsschule.

Man soll auch seine Sonntagsschule nicht mit Kindern
anderer Gemeinden bauen wollen. Die Kinder anderer Ge—
meinden, die durch ihre Taufe Glieder ihrer Gemeinden sind,
gehen mich als Prediger nichts an. An denen soll ich nicht —
darum handelt es sich hier — missionieren und arbeiten, auch
nicht durch meine Leute missionieren lassen, um sie in meine
Sonntagsschule zu führen. Für diese Kinder bin ich nicht
Hirte und so habe ich sie nicht zu weiden. Wir sollen sie auf
keine Weise von ihrem Hirten, ihrem Pastor, von ihrer Herde,
ihrer Gemeinde, weglocken.

Darf ich Leute und Glieder aus andern Gemeinden zu
meinen Gottesdiensten einladen?

Es handelt sich hier nicht um gemeinschaftliche Gottes⸗
dienste, die Schwestergemeinden bei besonderen Gelegenheiten
veranstalten. Man sieht doch wohl Sinn und Meinung der
Frage. Die Antwort muß lauten: Nein, das darf ich nicht.
Ich würde sie damit ja weglocken von ihrem Prediger; ich
würde ja dann mit schuld werden, daß sie nicht die Predigt
hören, die Gott ihnen zugedacht hat. Gott will uns alle lehren,
strafen, mahnen und trösten durch unsern berufenen Prediger.
Durch diesen will Gott uns selig machen und zum Himmel füh⸗
ren und durch keinen andern auf Erden. Alle sollen ihren
Prediger hören, den, welchen Gott ihnen zum Seelsorger gesetzt
hat. In seine Gottesdienste hat Gott sie geladen. Wie kön⸗
nen wir sie da weglocken wollen?

Ich soll solche Leute auch nicht als Pastor be⸗
suchen. Ich soll ja nicht so reden und mich stellen, als sähe
ich es gerne, wenn sie in mieine Gottesdienste kommen und
sich meiner Gemeinde anschließen würden — Und dann gar noch
solche Bemerkungen fallen lassen: „Sagen Sie es aber Ihrem
Pastor nicht, daß ich hier war; der möchte es nicht gerne sehen“
— ihn so als „neidisch“ hinstellen! Gottes Wort und die Liebe
und das ganze Verhältnis zu meinem Amtsbruder verlangt

von mir, daß ich diese Leute auf die Lehre vom Beruf aufmerk⸗

sam niache, darauf hinweise, daß sie einen Pastor haben, der
ihnen von Gott gesetzt ist. W. L.

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