Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 69, Nummer 10 › Seite 151

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 13. Mai 1913, Seite 151

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151

der vollen Ernte, die uns nahe bevorsteht, der Vorschmack des
ewigen Lebens.

Da ist das gewiß keine ungehörige und müßige Frage:
„Habt ihr den Heiligen Geist empfangen?“ Da fragen wir
vielmehr: Wie bekommt man ihn? Da gilt, wie wir von
unserm Heilande singen:

Ihr dürft euch nicht bemühen

Noch sorgen Tag und Nacht,

Wie ihr ihn wollet ziehen

Mit eures Armes Macht.
Der Apostel Paulus sagt gleich in seiner Frage, bei welchen
Leuten der Heilige Geist ist. „Habt ihr den Heiligen Geist
empfangen, da ihr gläubig worden seid?“ Und
der Apostel Petrus gibt in seiner Pfingstpredigt die Anweisung:
„Tut Buße und lasse sich ein jeglicher taufen auf den Namen
IEsu Christi zur Vergebung der Sünden, so werdet ihr empfa—
hen die Gabe des Heiligen Geistes“, Apost. 2, 38. Der Heilige
Geist zieht ein und wohnt in den bußfertigen, gläubigen Her—
zen, die er selbst sich zur Wohnung geniacht, indem er Buße
und Glauben in ihnen gewirkt hat. Und während der Apostel
das sagt, predigt er das Evangelium von Christo und verweist
auf die Taufe. Also durch die Gnadenmittel, Wort und Sakra—
ment, kommt und wirkt und bleibt der Heilige Geist. Diese
Mittel sollen wir darum fleißig brauchen. Und beten sollen
wir auch um den Heiligen Geist und der Erhörung gewiß sein.
Wenn der Heiland versichern will, wie d gewiß und gern der
Vater unser Gebet erhört, dann gebraucht er gerade dieses
Beispiel: „So demihr, die ihr arg seid, könnet euren Kindern
gute Gaben geben, wieviel mehr wird der Vater inm Himmel
den Heiligen Geist geben denen, die ihn bitten?“ Luk.
11, 13.

O selig, wer in dieser Welt

Läßt diesem Gaste Haus und Zelt
In seiner Seel' aufschlagen!
Wer ihn aufnimmt in dieser Zeit,
Den wird er dort zur ew'gen Freud'
Ju Gottes Hütte tragen. (Lied 13%, 15.)

—— ——

Die rechte Praxis bei Entlassung von Gemeinde⸗
gliedern.

VI.
Die „andere Seite“.

Die Fehler und Verschuldungen, die nicht selten vorkommen
bei denen, welche die Entlassung begehren, und bei denen, an
welche entlassen werden soll, haben wir genügend besehen. Nun
müssen wir auch — das ist nicht mehr als recht — die Fehler
rügen, die bei denen vorkommen, welche die Entlassung geben
sollen. Die Fehler, die hier vorkommen, sind mindestens ebenso
schlimm.

Es ist jedoch nötig, daß wir hier von vornherein ausdrück—
lich bemerken, daß Pastoren und Gemeinden sich oft leider in
die traurige Lage versetzt sehen, daß sie um des Gewissens
willen in eine friedliche Entlassung nicht willigen können; und
wenn in solchen Fällen die Entlassung verweigert und darauf
bestanden wird, daß die Hindernisse erst beseitigt werden, damn
soll man solchen Pastoren und Gemeinden keinen Vorwurf
machen, soll nicht von Fehlern reden, die sie gemacht hätten.

Aber es kommen eben leider auch Fälle vor, da die Ent—
lassungsgesuche offenbar gut begründet sind und bei nüchterner
Beurteilung und unparteiischer Erwägung es ganz klar ist,
daß die Entlassung gegeben, und zwar mit Freuden gegeben
werden sollte, und es wird die Entlassung doch verweigert, oder
es werden doch wenigstens allerlei Schwierigkeiten gemacht.
Das sollte nicht sein. Das ist nicht fein.

Es gibt hier eine Regel, die eigentlich ganz selbstverständ—
lich und einfach ist, gegen welche aber in der Praxis so oft
gefehlt und gesündigt wird. Diese Regel sollte den Gemeinden
bei Entlassungsgesuchen immer wieder vor Augen geführt wer—
den. Der Grundsatz, den es hier zur Geltung und Anwendung
zu bringen gilt, ist dieser: Die Gemeinde ist um der
Leute, um der Seelen willen da, aber nicht die
Leute, die einzelnen Seelen, um der Gemeinde
willen. „

In der Handhabung dieses Grundsatzes bei Entlassungen
wird es sich zeigen, ob Prediger und Gemeinden wirklich recht
treu an den Seelen handeln. Das geistliche Wohl der einzelnen
Seele muß das Entscheidende sein, wenn es sich darum handelt,
ob die Entlassung gegeben werden sollte oder nicht. Und dieser
Grundsatz ist auf die einzelnen Fälle anzuwenden, und in der
Furcht Gottes wird man, wenn man aufrichtig und redlich an
die Sache herantritt, das Rechte treffen. Nicht die Sorge für
die Gemeinde zunächst, sondern die Sorge für das Wohl der
Seele muß den Ausschlag geben.

Man lasse sich nicht von selbstsüchtigen Ricksichten leiten!
Pastoren und Gemeinden, bei denen um eine Entlassung nach—
gesucht wird, lassen sich oft von ganz verkehrten Erwägungen
leiten, sehen erwa nur auf den eigenen Willen und Vorteil und
verletzen das Gebot der Liebe, welches die Königin aller Ge—
bote ist.

Prediger und Gemeinden wollen etwa den Ruhm haben,
daß die Leute gerne bei ihnen bleiben, daß niemand von ihnen
fort wolle, daß sie bei allen beliebt und populär seien. Sie
ketten die Leute an ihre Person, während vielleicht die rechte
Treue es erfordert, den Leuten gar den Rat zu geben, sich an
eine Schwestergemeinde anzuschließen, da sie etwa Umstände
halber nur so wirklich geistlich recht versorgt werden können.
Das gereicht einem Prediger gerade nicht zum Ruhm, wenn er
sich damit brüstet: die und die Familie könnte und sollte wohl
an die und die Schwestergemeinde entlassen werden, aber sie
wollten nicht fort, solange er da sei, und sobald er mal fort—
gehe, würden die Leute um ihre Entlassung bitten. Hier sollten
andere Dinge die Entscheidung abgeben!

Es ist auch nicht fein, wenn man die Leute durch allerlei
Schmeicheleien bei sich halten will, obschon es klar ist, daß die
Betreffenden in einer andern Gemeinde besser versorgt wären.
Es gezienit sich auch nicht, daß man solchen Leuten immer wie—
der vorhält, sie sollten und wollten doch nicht ihre Mutter—
gemeinde verlassen! — und schier so redet, daß die Lente den
Eindruck bekommen, als wäre die Zugehörigkeit zur historischen
Muttergemeinde so eine Art Gnadenmittel und das Verlassen
derselben Abfall vom Glauben!

Es geziemt sich auch nicht, daß man solche Lente dadurch
zu halten sucht, daß man ihnen darüber Vorhalt tut, daß sie
die Kirche verlassen, in der sie konfirmiert worden seien. Aber
wir haben am Tage unserer Konfirmation doch nicht der Lokal—
gemeinde Treue geschworen, sondern unser Konfirmationsge—

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