Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 69, Nummer 15 › Seite 230
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 22. Juli 1913, Seite 230
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Vereinigung 7
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die einzelnen Glieder des Komitees der Synodalkonferenz sich
bereit, als Privatpersonen mit irgendwelchen Gliedern der Nor—
wegischen Synode Besprechungen zu pflegen.
Ein Irrtum von größerer sachlicher Bedeutung liegt in
den folgenden Worten des Lutheran vor: „Es ist wohlbekannt,
daß die Synodalkonferenz alle möglichen Anstrengungen machte,
eine Beschlußnahme zu verhindern und eine Verbindung zu hin⸗
tertreiben, die den Einfluß Missouris mit seinen eigentümlichen
Ansichten in der Lehre von der Gnadenwahl wesentlich schwächen
würden.“ Wie steht es mit den „eigentümlichen Ansichten Mis⸗—
souris in der Lehre von der Gnaͤdenwahl“? Diese „eigentüm—
lichen Ansichten“ sind in den norwegischen Vereinigungssätzen
(Satz 3) ausdrücklich anerkannt als die Lehre der Hei—
ligen Schrift und des lutherischen Bekennt⸗
nisses. Auch das Komitee der Norwegischen Synode hat vor
ihren Distriktssynoden letztes Jahr ausdrücklich erklärt: „Das
Komitee der Norwegischen Synode nimmt ohne Rückhalt die
erste Form der Lehre“ (die sogenannte missourische) „als die
Lehre der Schrift und des Bekenntnisses an.“ Ferner steht
unter den Vereinigungssätzen Satz 5. In Satz 5 wird aber
die Lehre bekannt, daß die bekehrende und seligmachende Gnade
sich allein nach Gottes Gnade in Christo richte, und hingegen
die Lehre verworfen, daß die bekehrende und seligmachende
Gnade sich nach dem guten menschlichen Verhalten richte, einerlei
ob dieses Verhalten natürlichen oder geistlichen Kräften zuge—
schrieben werde. Hiermit ist aber ausdrücklich die Irrlehre ver—
worfen, mit der bisher die Führer der Vereinigten Kirche die
sogenannte missourische Lehre bekämpft hatten. So spielt die
Lelhre der Heilinent Schrilt und des lutüerischan Rerenmnites.
die der Lutlierun die „eigentümlichen Ansichten“ Missonris zu
nennen beliebt, immerhin eine bedeutende Rolle in den nor—
wegischen Vereinigungssätzen. Der „Einflnß“ dieser Lehre auf
die Vereinigungssätze ist ganz deutlich bemerkbar. Wenn der
Lutheran den Ausdruck gebraucht, „daß die Synodalkonferenz
alle möglichen Anstrengungen machte, eine Beschlußnahme zu
verhindern und die Vereinigung zu hintertreiben“, so könnte
jemand auf den Gedanken kommen, als ob man von der Syno-—
dalkonferenz aus in ungehöriger Weise in der Norwegischen
Synode agitiert habe. Dies ist unsers Wissens durchaus nicht
der Fall. Der Schreiber dieser Zeilen hat sogar seine regel—
mäßige Korrespondenz mit Gliedern der Norwegischen Synode
in den letzten Monaten ruhen lassen, weil er auch den Schein
des Agitierens vermeiden wollte und weil er öffentlich in
einer Schrift dargelegt hat, was in den norwegischen Vereini—
gungssätzen recht sei, und worin noch ein Mangel vorliege.
Trotzdem ist vollkommen richtig, daß die Synodalkonferenz
auf Grund der Kirchengemeinschaft, die bisher zwischen ihr und
der Norwegischen Synode bestand, die Annahme der Vereini—
gungssfätze in ihrer gegenwärtigen Gestalt ernstlich und drin—
gend widerraten hat. Der Grund hierfür ist der, daß in den
Vereinigungssätzen, wie bereits angedeutet wurde, Punkte vor⸗
kommen, die mit den Wahrheiten, die in den Vereinigungssätzen
ausgesprochen und bekannt werden, nicht im Einklang stehen.
Es sind dies vornehmlich zwei Punkte. Die Vereinigungssätze
bekennen, daß die sogenannte erste Lehrform (die missourische)
die Lehrform der Heiligen Schrift und des lutherischen Bekennt—
nisses sei. Im Widerspruch hiermit steht, daß in Satz 1 die
Lehre der späteren Dogmatiker, die doch von Schrift und Be⸗
kenntnis abweicht, als kirchlich gleichberechtigt neben die erste
Lehrform gestellt wird. Ferner: In Satz 5 ist ausführlich
dargelegt, daß die bekehrende und seligmachende Gnade sich
nicht nach dem Verhalten des Menschen, sondern allein nach
Gottes Gnade in Christo richte. Im Widerspruch hiermit stehen
einige Worte in Satz 4, wo die Rede ist von „des Menschen Ver⸗
antwortlichkeitsgefühl gegenüber der Annahine oder Verwer⸗
fung der Gnade“.
und zu der Verwerfung der Gnade stehe, während doch
die Sache so liegt, wie Schrift und Bekenntnis bezeugen, daß
die Annahme der Gnade lediglich Wirkung Gottes, die Ver⸗
werfung der Gnade aber lediglich Wirkung des Menschen ist.
Der Ausdruck „Verantwortlichkeitsgefühl des Menschen gegen⸗
üͤber der Annahme oder Verwerfung der Gnade“ kann den Ge⸗
danken erzeugen, als ob nicht nur die Verwerfung, sondern auch
die Annahme der Gnade oder die Bekehrung in des Men⸗
schen Hand stehe. Diese Lehre ist aber mit Recht in Satz 5
als falsche Lehre verworfen.
Diese und einige andere Unebenheiten, zum Beispiel auch
das Zugeständnis, daß die alte Norwegische Synode in dem
Lehrstreit calvinistisch geredet habe, baten wir zu beseitigen.
Unser Bestreben ging dahin, für die Vereinigung der nor—
wegisch⸗lutherischen Synoden und, so Gott will, aller luthe—
rischen Synoden Amerikas eine Plattform herstellen zu helfen,
die in allen Punkten klar die Lehre der Heiligen Schrift
und des lutherischen Bekenntnisses dem Irrtum gegenüber zum
Ausdruck bringt. Nur eine so beschaffene Plattform ziemt sich
für unsere teure lutherische Kirche, die im Jahre 1917 das
ARnahrian uhrlanmn üäar Roafarmattan ferern mill
Es ist schade, daß die Majorität der Norwegischen Synode
nicht auf unsere Vorschläge eingegangen ist. Die Vereinigung
bliebe, falls sie so zustande kommt, mit einem Mangel behaftet.
Wir erkennen sehr wohl, daß die Sachlage in einer Beziehung
eine schwierige war. Der Bericht im Luthieran weist darauf
hin, daß namentlich die Laiendelegaten für die Vereini⸗
gung gestimmt haben. Die Vereinigungsbewegung unter den
Norwegern trägt, wie allseitig zugestanden ist, teilweise einen
nationalen Charakter. Die einem Volksstamm ange—
hören, wollen gerne auch kirchlich einen Verband bilden. In
diesem an sich durchaus nicht unberechtigten Bestreben drangen
namentlich die Laiendelegaten ungestüm auf schnellen Abschluß
der Vereinigungsverhandlungen. Wir haben in dem Büchlein,
betitelt: „Zur Einigung“, nachgewiesen, daß alle Christen in
ihrem Herzen nur die sogenannte missourische Lehre, das heißt,
die Lehre der Schrift und des lutherischen Bekenntnisses, für
recht halten und als recht annehmen. Von hier aus konn⸗
ten — das ist unsere überzeugung — auch die norwegischen
Laien durch eingehende Behandlung der Lehre überzeugt wer—
den, daß man auf die von uns vorgeschlagenen Veränderungen
der Vereinigungssätze eingehen sollte. Die Laiendelegaten wür—
den dann mit noch größerer Begeisterung für durch und durch
lutherische Vereinigungssätze stimmen. Dasselbe darf man von
den Laien der Vereinigten Kirche und der Haugesynode er⸗
warten, da auch sie die in Satz 3 und Satz 5 der Vereinigungs—
sätze ausgesprochenen Wahrheiten angenommen haben: 1. daß
die erste Lehrform oder die sogenannte missourische Lehre nicht
eine „eigentümliche Ansicht“, sondern die Lehre der Schrift und
des lutherischen Bekenntnisses ist; 2. daß die bekehrende und
seligmachende Gnade sich nicht nach dem guten menschlichen
Diese Worte lauten so, als ob der Mensch
in dem gleichen Verhältnis zu der Annahme der Gnade .
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