Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 24 › Seite 465
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 23. November 1915, Seite 465
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fort: „Darf ich hier, während ich von dieser Sache rede, nicht
auch erwähnen, daß es noch eine Gefahr gibt, gegen die wir uns
rüsten sollten? Wir sollten nicht nur alle Kundgebungen von
Rassenbevorzugung (racial feeling) hier in Amerika, wo es
solche gar nicht geben sollte, strafen, sondern auch jede Kund—
gebung von religiöser und sektiererischer Feindschaft. Es schickt
sich nicht für Amerika, daß in seinen Grenzen, wo jedermann die
Freiheit hat, seinem Gewissen nach zu leben und Gott zu dienen,
wie er will, Leute eine Kirche gegen die andere aufhetzen. Das
ist ein Stich direkt in Amerikas Geist und Herz hinein. Wir sind
ein gottesfürchtiges Volk. Wir haben uns darüber verständigt,
daß wir verschiedener Ansicht sind darüber, wie man Gott dienen
soll; aber darin sind wir eins, daß wir an eine göttliche Vor—
sehung glauben und den Gott der Nationen verehren. Wir sind
die Vorkämpfer für Religionsfreiheit hier und überall, wo es
unser Vorrecht sein mag, sie anzuerkennen und zu stützen. Die
Regierung kennt ihre Verpflichtungen, und auch die Nation ist sich
deren bewußt. Es soll niemand eine Trennung anrichten, wo
keine ist.“ — Da ist so vieles falsch oder wenigstens unverständ—
lich, daß man nur wünschen kann, wenigstens der Teil der Rede
wäre nie gehalten worden, jedenfalls nicht in der vorliegenden
Form. — „Wir sind ein gottesfürchtiges Volk.“ Wenn man die
Zeitungen liest und in der Welt lebt, sieht es doch wahrlich nicht
danach aus. Diese Gesetzesmißachtung hierzulande, Mord und
Totschlag, Meineide, Ehebruch und Ehescheidung, Mammonsdienst
und Selbstvergötterung, Eigennutz und Selbstsucht, Niedertreten
des Nächsten in der Jagd nach eigenem Gewinn — und was noch
mehr! Nein, in unserm Volke steht es wie in andern Völkern
auch; da gibt es Gottesfürchtige, aber die sind in der Minderheit.
— Ist ferner das wahr, daß wir alle schließlich im Glauben einig
sind, und daß zu einer solchen Einigkeit genügt, daß man an ein
höheres Wesen glaubt, an den „Gott der Nationen“? Dann be—
dürfte es der christlichen Religion überhaupt nicht; dann hätte
der Sohn Gottes nicht zu leiden und zu sterben brauchen; dann
hätte es keinen Sinn, unter irgendein Heidenvolk christliche Mis-
sionare zu schicken; dann wäre, wenn man überhaupt etwas tun
wollte, das Richtige dies, daß man in aller Welt Logen gründete,
die eben das sagen und zum Ausdruck bringen, daß die Menschen
darin alle eins seien, und daß es genüge, daß sie an ein höheres
Wesen glauben. — „Wir haben uns dahin verständigt, daß wir
in der Religion nicht übereinstimmen.“ Darf man das? Im
Staate: ja; in der Kirche: nein. Das heißt: Der Staat hat
sich um die Religion des einzelnen nicht zu kümmern; der hat
mit andern Dingen zu tun. Der soll alle seine Bürger schützen
ohne Rücksicht auf ihre Religion. Der tut ganz recht, wenn er
so handelt wie Gallion (Apost. 18), wenn er über die Religion
Streitende, wo es sich handelt um „eine Frage von der Lehre
und von den Worten“ und nicht um einen „Frevel oder Schalk—
heit“, abweist und ihnen sagt: „Seht ihr selber zu; ich gedenke
darüber nicht Richter zu sein.“ (V. 14 f.) Das ist Reli⸗
gionsfreiheit, daß jedem die Verantwortung vor Gott
überlassen wird. Vor Gott gibt es keine Freiheit der Reli—
gion; da sind Wahrheit und Irrtum nicht gleichberechtigt. Und
in Gottes Kirche auch nicht. — Ist der Streit über die Lehre
Störung der Ruhe und des Friedens im Lande, und darf die
Obrigkeit den verbieten? über der Reinheit der Lehre zu halten,
hat Gott der Kirche geboten. Wie Gott in der Kirche ermahnt
haben will durch die heilsame Lehre, so will er auch die Wider—
sprecher gestraft haben, Tit. 1, 9; denen soll das Maul gestopft
werden, V. 11. So haben es Christus und seine Apostel gehalten.
Was Gott seiner Kirche gebietet, das kann ihr keine Kreatur
verbieten. Und in unserm Lande ist gerade durch die garan—
tierte Religionsfreiheit und durch die Trennung von Kirche und
Staat der Regierung es ganz aus der Hand genommen, über rein
geistliche, kirchliche Dinge den Bürgern Vorschriften zu machen.
Und wenn eine obrigkeitliche Person sich herausnimmt, über solche
Dinge Vorschriften zu machen, dann redet sie gar nicht und kann
gar nicht reden als Obrigkeit, sondern da sind das rein Worte der
betreffenden Privatperson. Daß der Irrtum durch Gottes Wort
aufgedeckt wird, darf keine Obrigkeit wehren. Wenn aber eine
Kirche sich unterstehen wollte, „Ketzer“ zu verfolgen, ihnen an
Leib, Gut oder bürgerlicher Ehre zu schaden, dann hat die Obrig-—
keit Recht, Macht und Pflicht, das zu untersagen; denn sie hat
jedes Bürgers Leben, Besitz und bürgerliche Ehre zu schützen.
über diese Frage hat schon Luther sich sehr deutlich ausgesprochen.
Ihm hielt man auch vor: er solle doch keinen Streit machen, um
der Liebe und des Friedens willen den Irrtum nicht strafen; es
handele sich doch nur um Kleinigkeiten. Da führt er erstens aus:
Wenn es sich um die Wahrheit des Wortes Gottes handelt, dann
handelt es sich nicht um Kleinigkeiten. Nachdem er dann gesagt
hat, man soll mit dieser Forderung an die rechte Adresse gehen,
nämlich an die falschen Lehrer, die in der Kirche den Streit
machen, Zertrennung und Argernis anrichten, wirft er die Frage
auf: Was heißt Frieden halten? Soll das heißen: Wir sollen
Wahrheit und Irrtum als gleichwertig ansehen? Dann gibt er
die „lutherische Warnung“: „Verflucht sei solche Liebe und
Einigkeit in Abgrund der Hölle, darum daß solche Einigkeit nicht
allein die Christenheit jämmerlich zertrennet, sondern sie nach
teuflischer Art noch zu solchem ihrem Jammer spottet und närret.“
Sonst sagt er: „Das wollen wir aber gerne tun: weltlich
wollen wir mit ihnen eins sein, das ist, leiblichen, zeitlichen
Frieden halten. Aber geistlich wollen wir sie meiden, ver—
dammen und strafen, weil wir Odem haben, als die Ketzer, Gottes
Worts Verkehrer, Lästerer und Lügner; daneben von ihnen leiden,
als von Feinden, ihre Verfolgung und Zertrennung, sofern und
⸗lange Gott leidet, und für sie bitten, auch ermahnen, daß sie
ablassen. Aber in ihr Lästern willigen, schweigen oder billigen,
wollen und können wir nicht tun.“ Damit sind die richtigen
Grenzen gesteckt. Daß weltlicher Friede erhalten werde,
jeder, unangesehen seine Religion, es sei Evangelium oder Lügen,
in seinem Leben, Besitz und bürgerlicher Ehre geschützt sei, das
kann und soll die Obrigkeit erzwingen. Die Aufdeckung der
falschen Lehre, der Kampf mit dem Schwert des Geistes, dem
Worte Gottes ein anderes Schwert hat ja die Kirche gar
nicht —, den will Gott haben. Wenn die Kirche von Anfang
an nicht gegen den Irrtum gekämpft hätte, dann hätte sie jetzt
auch keinen einzigen Artikel rein. Und wie es den Kirchen heute
geht, die keine Lehrzucht üben, ist am Tage. E. P.
Einen greulichen Mißbrauch des jährlichen Danksagungs⸗
tages würde es darstellen, und es wäre dann hohe Zeit, diese
Einrichtung ganz abzuschaffen, wenn dem Ansinnen, das von
gewisser Seite an die Pastoren gestellt wird, allgemein Folge
geleistet würde. Der Presbyterian berichtet nämlich, daß ein
Conference Committee on National Preparedness die Pastoren
bewegen möchte, in ihrer Predigt am Danksagungstage für Kriegs⸗
rüstung und Kriegsbereitschaft einzutreten. Durch den europäi—
schen Ktieg, in den unser Land verwickelt zu werden drohte, und
der uns schon an den Rand eines Krieges gebracht hatte, wurde
man darauf aufmerksam gemacht, daß wir zur Führung eines
Krieges doch so wenig gerüstet und vorbereitet seien. Da ist dann
in letzter Zeit viel darüber geredet worden, daß wir unser Heer
und unsere Flotte verstärken sollten, um kriegsbereit zu sein.
Hierüber, meint man nun, sollten die Pastoren predigen, um im
Lande Stimmung zu machen für Kriegsbereitschaft. Der Pres—
byterian urteilt über den Vorschlag: „Uns scheint der Vorschlag
unweise zu sein, und wir hoffen, daß die Pastoren der Kirche ihn
unbeachtet lassen werden.“ Wir stimmen diesem Urteil bei, aber
aus ganz andern Gründen, als der Presbyterian das tut. Er
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