Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 26 › Seite 498
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 21. Dezember 1915, Seite 498
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also, so urteilte er eben falsch. So' ein Ding wie „Vorstands⸗
sache“ gibt es, aber Vorstandssache ist immer nur das, was die
Gemeinde den Vorstehern entweder in einer Vorsteherordnung
vorschreibt oder ihnen durch Beschluß zur Pflicht gemacht hat.
Wir kommen immer wieder auf den Grundsatz zurück, daß jede
Gemeinde diese Sachen ordnen kann, genau wie sie will, solange
sie nicht eine schriftwidrige Ordnung trifft.
Unlutherisch, schriftwidrig ist es, wenn eine Gemeinde eine
Ordnung trifft oder fortbestehen läßt, die dahin führt, daß die
Rechte, die jedes stimmberechtigte Glied bei seiner Aufnahme
zugesprochen erhielt, dem Vorstand zuerteilt werden. Das ge⸗
schieht, wenn die Regel getroffen wird, daß alle Vorschläge
und Empfehlungen an die Gemeinde durch den Vorstand an
diese gelangen müssen — wohl gemerkt, gelangen müssen.
Daß in der Regel die Dinge, über die eine Gemeinde berät,
vom Vorstand vorher erwogen und dann mit einer Empfehlung
an die Gemeinde einberichtet werden, hat sich in manchen Ge⸗
meinden als eine gute Ordnung erwiesen. Damit darf aber
dem einzelnen Glied nicht das Recht genommen werden, auch
einmal auf direktem Wege eine Angelegenheit, die vor eine
christliche Gemeinde gehört, in der Gemeindeversammlung zur
Sprache zu bringen. Die Gemeinde mag dann über diese Sache
sofort beraten und abstimmen oder sie dem Vorstand oder sonst
einem stehenden oder eigens dazu ernannten Komitee zur Be⸗
ratung überweisen. Eine Beeinträchtigung der Rechte des ein⸗
zelnen Gliedes wäre es daher auch, wenn nian die Macht⸗
befugnisse des Vorstandes dahin erweitern wollte, daß dieser
allein Kandidaten für Gemeindewahlen, wohl gar für die
Wahl eines Pastors oder Lehrers, vorzuschlagen, neue Ord—
nungen im Gemeindehaushalt oder in der Form des Gottes⸗
dienstes zu schaffen oder sonst in Sachen, an denen die ganze
Gemeinde ein Interesse hat, das letzte, abschließende Urteil zu
fällen hätte. Damit wäre ein Verhältnis geschaffen, wie es
zwischen Gemeinde und Vorstand nicht bestehen sollte.
So sehr sich aber eine Gemeinde davor zu hüten hat,
Rechte, die jedes Glied bei seiner Aufnahme unter die Stimm⸗
berechtigten erhielt, an den Vorstand oder irgendeinen andern
Beamten der Gemeinde abzugeben, so sehr muß sie sich auch
hüten, in den entgegengesetzten Fehler zu fallen. Das tut sie,
wenn sie bei der Behandlung ihrer Angelegenheiten die Hilfe
verschmäht, die ihr ein Vorstand, der aus frommen und
eifrigen Christen besteht, leisten könnte. Es gibt eine ganze
Reihe von Mitteln, die eine Gemeinde anwenden kann, um ihren
erwählten Beamten die Lust zu solchem Dienst gründlich zu ver—
leiden. Dahin gehört vor allem die Verdächtigung besonders
eifriger Vorstandsglieder, sieꝑ „wollten die Gemeinde
regieren“. Auch wo dieser Vorwurf eine gewisse Berech—
tigung hat, wo also die Beamten der Gemeinde in eigen⸗—
mächtiger Weise mit dem Gemeindeeigentum umgehen oder bei
Wahlen eine Art Druck auszuüben verstehen usw., trägt die
Gemeinde oft selber Schuld an diesem Mißverhältnis. Wieso?
Nun, indem sie eben ihre Vorsteher förmlich dazu erzogen hat,
daß sie sich als Herren der Gemeinde ansehen müssen. Man
hat etwa jahrelang alle Gemeindesachen in die Hände des Vor⸗
standes gelegt, hat an diesen tatsächlich das Regiment in der
Gemeinde abgegeben. Und dann klagt man, der Vorstand wolle
regieren! Doch fehlt meistens auch diese Berechtigung zu der
erwähnten Klage. Ihr liegt vielleicht öfter jener böse Fehler,
der Neid, zugrunde. Man sieht etwa scheel auf die Leute,
die sich eines solchen Vertrauens von seiten der Gemeinde er⸗
freuen, denen solch wichtige Geschäfte zur Ausführung auf⸗
getragen werden, die so große Geldsummen verwalten, die von
Amts wegen so viel in der Versammlung zu reden haben, und
deren Meinung und Urteil bei der Mehrzahl der Glieder so
viel gilt. Wird nun ein Gemeindebeamter, der nach dem Wort
des Apostels zu tun bestrebt ist: „Wer vorsteht, tue es mit
Eifer“, auf solche Weise verdächtigt und verleumdet, so hat die
Gemeinde es solch mißgünstigen Gliedern zu danken, wenn ein
treuer Beamter nach dem andern die Wiederwahl ablehnt.
Damit dieses vermieden werde, sollte eine Gemeinde, die red⸗
liche, treue Alteste hat, diesen auch die gebührende Ehre er—
weisen, damit sie etwaigen Anfeindungen zum Trotz ihr Amt
mit Eifer und Freudigkeit weiterführen zum Wohl der Ge⸗
meinde und zur Ehre ihres himmlischen HErrn : und Meisters.
Wo das recht erkannt wird, sowohl von der Gemeinde als
vom Vorstand, daß nämlich alle Arbeit in der Kirche dem Auf—
bau und der Ausbreitung des Gottesreichs auf Erden und der
Ehre Gottes dienen soll, da wird das rechte Verhältnis zwischen
der Christengemeinde und ihren Beamten bestehen, da wird die
Gemeinde weder ihre Pflichten auf die Schultern einiger weniger
Glieder abladen, noch aber solchen dienenden Gliedern durch un⸗
feine, wohl gar bittere Reden das Amt verleiden, noch werden
die Diener der Gemeinde durch das Ansehen, das sie genießen,
und die Ehre, die man ihnen erweist, zu fleischlichem Hochmut
und Stolz verleitet werden. Da werden sie auch das rechte
Verhältnis finden, das sie mit ihrem Pastor zu solch seligem
Dienst verbinden soll. Darüber zum Schluß noch einige Worte.
G.
Die Sonntagsschule ein Hilfsmittel der Mission.
3.
Um ein Hilfsmittel der Mission zu sein,
muß die Sonntagsschule allerdings recht ge⸗
führt werden.
Hier müssen wir wieder betonen, daß die Sonntagsschule
nicht einen vollgültigen Ersatz bieten kann für eine gute Ge⸗
nieindeschule. Wir hüten uns auch vor dem Anschein, als
glaubten wir, denen, die nur unsere Sonntagsschulen be⸗
suchen, eine wirklich gründlich christliche Erziehung geben zu
können. Wir wollen auch die Gefahr im Auge behalten, daß
namentlich Kinder leicht dem Predigtgottesdienst und damit der
Kirche selbstentfremdet werden, wenn sie bei dem Eindruck ge⸗
lassen werden, als sei die Sonntagsschule eigentlich ihre Kirche,
ihr genügender Gottesdienst. Auf allerlei solche Schäden, an
denen gerade die Sonntagsschulen der Sekten leiden, ist schon
im ersten Teil hingewiesen worden.
Wollen wir aber eine Sonntagsschule so führen, daß sie
ein Segen wird und bleibt, so müssen wir immer wieder und
allezeit bedenken, daß das einzige Mittel, durch welches Mission
getrieben werden kann, nichts anderes ist als das Wort Got⸗
tes, das teure Evangelium. Gerade auch in der Einrichtung
und Leitung ihrer Sonntagsschulen zeigen die Sekten so oft,
daß ihnen diese Erkenntnis abgeht. Sie wollen wohl durch
ihre Sonntagsschulen das Reich Christi bauen, verlassen sich
aber vielfach auf allerlei andere Hilfsmittel, die ihnen dann
zur Hauptsache werden. Wie oft wird nicht der Hauptnach—
druck gelegt auf eine gute Organisation, auf allerlei Mittel,
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