Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 64, Nummer 16 › Seite 250
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 11. August 1908, Seite 250
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Geſang · Geſang 2 · Gemeindegeſang · Gemeindegeſang 2 · Gemeindegeſang
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8Der 2„TutfieranesS
Das epangelisch-lutherische Kirchenlied.
II.
Die erste Blütezeit des christlichen Gemeindegesangs dauerte
etwa zwei Jahrhunderte. Da trat durch Papst Gregor I., ge⸗
storben 604, ein neuer Abschnitt in der Geschichte des Kirchen⸗
gesangs ein. Wie nämlich die Kirche selbst nach und nach ihre
ursprüngliche Reinheit verlor, so geriet auch der ambrosianische
Gesang in Verfall und entartete vielerorts durch das Ein⸗
dringen unwürdiger, weltlicher Lieder und Melodien. Papst
Gregor, der sonst ein ernster Mann war, griff nun mit starker
Hand ein. Ihm war der verweltlichte ambrosianische Gesang
ein Greuel, und mit äußerster Strenge entfernte er ihn aus
allen Kirchen der ihm unterstellten Gebiete und führte dafür
einen neuen Gesang ein. Er wählte aus den alten, aus der
übung gekommenen Gesängen, besonders Psalmen, das aus,
was ihm für seine Zwecke passend schien, tat auch eigene Erzeug⸗
nisse nebst denen einiger Zeitgenossen hinzu und machte diese
Lieder zu einer festen Regel, außer welcher nichts in den Kirchen
gesungen werden durfte, setzte sogar für den Hauptgottesdienst
an jedem Sonntag einen Psalm fest, woher ja heute noch die
Sonntage vor und nach Ostern ihre Namen haben, z. B. Esto
mihi, Lätare — Cantate, Rogate. Er gab auch jedem Lied
eine besondere Singweise, von der nicht im geringsten abge⸗
wichen werden durfte, und machte jedem Priester die Kenntnis
dieser Singweisen zum unbedingten Erfordernis zur über⸗
nahme eines Pfarramtes. Ohne Frage hatte dieser gregoria—
nische Gesang, ernst und würdig wie er war, seinen Wert. Er
war der Feierlichkeit des Gottesdienstes — denn aller Ohren⸗
kitzel war sorgfältig daraus ferngehalten — so vollkommen
angepaßt, daß er vom rein kirchlich-musikalischen Standpunkte
aus zu loben ist. Aber was man auch zu seinem Lobe sagen
mag — wir Lutheraner reden nicht ohne ein Gefühl großen
Mißbehagens von ihm, denn er bereitete dem Ge⸗
meindegesang ein Ende. Gregor nämlich überwies
den Gesang dem amtierenden Priester und dem ihm beigege⸗
benen Chor, wovon der Gesang den Namen cantus choralis,
Choral, erhielt, und so wurde das Kirchenlied Mo⸗
nopol der Priester, und damit war dem römisch⸗katho⸗
lischen Gottesdienst für alle Zeiten sein Gepräge gegeben.
Unwillkürlich drängt sich da die Frage auf: Wie war es
nur möglich, daß das Volk sich das so ruhig gefallen ließ, daß
man ihm das Recht der Beteiligung am Gottesdienst nahm?
Was würden jetzt unsere Gemeinden dazu sagen, wenn etwa
der Präses ihnen den gemessenen Befehl erteilte, daß sie hin⸗
fort in den Gottesdiensten nicht mehr singen dürften? Würden
sie sich das gefallen lassen? Die Antwort können wir uns
sparen. Aber warum hat sich denn damals das Volk gefügt?
Nun einfach, weil es sich fügen mußte. Es hatte keine kirch⸗
lichen Rechte mehr. Die hatte der Papst an sich gerissen. Denn
das Papsttum als Hierarchie, das heißt, als Priesterherrschaft,
war damals schon eine vollendete Tatsache. Entgegen dem aus⸗
drücklichen Wort unsers Heilandes nämlich, das er an seine
Jünger richtete, Matth. 23, 10: „Ihr sollt euch nicht lassen
Meister nennen, denn einer ist euer Meister, Christus“,
hatten die Bischöfe von Rom sich zu Herren gemacht und sich
die Oberhoheit über die abendländische Kirche angemaßt, die
ihnen in allen kirchlichen Dingen zu gehorchen hätte; und ent⸗
gegen der ausdrücklichen Lehre der Heiligen Schrift, daß alle
Gläubigen des Neuen Testaments geistliche Priester sind, hatten
die römischen Bischöfe für sich und alle „Geistlichen“ eine be⸗
sondere Würde nach Art des alttestamentlichen Priestertums,
das allerdings einen besonderen, über dem Volk stehenden
Stand bildete, beansprucht, demzufolge sie den „Laien“ das
Priestertum absprachen und sich als die alleinigen Priester be⸗
zeichneten, die als die von Gott selbst bestellten Hüter aller
geistlichen Güter diese an das Volk auszuteilen und seine Ge⸗
bete vor Gott zu vermitteln hätten. So herrschten damals
die Geistlichen über das Volk, das ihnen als eine untergeordnete
Masse erschien. Alle Rechte, die Christus der Gemeinde
gegeben hatte, hatten sie an sich gerissen. Unter solchen Ver⸗
hältnissen mußte die Kirche aufhören, eine Volksgemeinde
zu sein. Sie war eine Priestergemeinde. Der Papst
und die geweihten Priester waren die Herren, das Volk, die
Laien, die Sklaven, die sich stumm und rechtlos vor dem Macht⸗
gebot der Priester zu beugen hatten. So erklärt es sich, daß
Gregor dem Volk den Kirchengesang nahm und ihn den Prie⸗
stern zuerteilte. Ein Gemeindegesang hätte ja bezeugt, daß
Volk und Priester bei der Ausübung des Gottesdienstes auf
einer Stufe ständen, und das war es gerade, was den herrsch⸗
süchtigen Gedanken des Papsttums widerstrebte. Demgemäß
mußten bei dieser scharfen Scheidung zwischen Volk und Prie⸗
sterschaft die Laien von⸗aller wirklichen Beteiligung am Gottes⸗
dienst ausgeschlossen und in stummer Ehrfurcht vor der Er⸗
habenheit der Priester, die allein zu singen und zu beten das
Recht hätten, zum Schweigen verurteilt sein. Selbst wenn
Gregor dem Volk nicht den Gesang genommen hätte, es hätte
doch dahin kommen müssen. Das hing mit dem ganzen Wesen
der Papstkirche zusammen.
Bedenkt man dieses recht, so tritt einem auch hier, wo es
sich doch nur um den Gemeindegesang handelt, der ganze
Greuel des Papsttums entgegen. Oberflächlich betrachtet,
scheint es ja nicht viel auf sich zu haben, ob eine Gemeinde das
Recht hat, im Gottesdienst zu singen oder nicht; und doch
hängen damit gewissermaßen alle Rechte zusammen, die
Christus der Gemeinde gegeben hat. Läßt sich die Gemeinde
in dem einen Stück knechten, so gibt sie damit alle ihre Rechte
preis. Dann heißt es nicht mehr: „Sage es der Gemeine“,
sondern: „Sage es dem, der nunmehr ihr Herr geworden ist.“
Dahin aber war es jetzt im Papsttum gekommen. Wo war die
Schlüsselgewalt der Gemeinde? Sie war dahin! Wo war ihr
Recht, „die Geister zu prüfen“, nämlich zu prüfen, ob rechte
oder falsche Lehre bei ihr gepredigt ward, und demgemäß zu
handeln? Willenlos mußte sie sich allerlei falsche Lehren und
Satzungen aufhalsen lassen. Während jetzt in unsern lutheri⸗
schen Kirchen vor der Predigt die Gemeinde singt: „Wir glau⸗
ben all' an einen Gott, Vater, Sohn, Heiligen Geist“ und damit
dem eben auf die Kanzel steigenden Prediger gleichsam kund⸗
tut: das ist unser aus Gottes Wort geschöpfter Glaube, und
wir erwarten, daß du diesem Glauben gemäß predigst, so war
da sagte der sogenannte
Klerus, die Priester: Was wir glauben, das glaubt die Kirche,
es in der Papstkirche umgekehrt;
das heißt, der Papst, und das habt ihr auch zu glauben. Und
wehe dem, der es wagte, einen andern Glauben zu bekennen
Die Tritte der römischen Kirche triefen vom
Blute derer, die sie hinschlachtete, weil sie ihr Gewissen nicht
als der Papst!
knechten lassen wollten.
Wahrlich, mit dem Gemeindegesang hat es viel auf sich!
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