Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 64, Nummer 17 › Seite 272
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 25. August 1908, Seite 272
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8er „TutheranedS
nicht vergessen, daß sie Pflichten haben gegen ihre ausgedienten
und kranken Pastoren und Lehrer, denen sie in gesunden Tagen
häufig nur einen geringen Gehalt gegeben haben, und gegen deren
arme Hinterbliebene. L. F.
ö Ausland.
Eine sehr erfreuliche Nachricht kommt aus den Kreisen unserer
deutschländischen Glaubensgenossen. Die beiden schon in Glau⸗
bensgemeinschaft stehenden Synoden der Sächsischen und der Her⸗
mannsburger Freikirche haben sich kürzlich ganz vereinigt. Die
Hermannsburger Freikirche war am 19. und 20. Juni in Hörpel,
Hannover, versammelt und außer der Lehrbesprechung über das
Thema: „Was ist zu beobachten, damit die Einigkeit im Geiste
zwischen zwei Kirchengemeinschaften erhalten bleibt?“ wurde be⸗
sonders über den folgenden Antrag der Synodalgemeinde ülzen
(P. W. Wöhling) verhandelt: „Die Synode möge beschließen,
den einzelnen Gemeinden der Hermannsburger Freikirche zu raten,
sich der Ev.⸗Luth. Freikirche von Sachsen und andern Staaten
gliedlich anzuschließen.“ Dieser Antrag war schon vor der Synode
den einzelnen Gemeinden mitgeteilt und von diesen beraten wor⸗
den, und nachdem er dann auch auf der Synode eingehend erörtert
worden war, wurde er einstimmig zum Beschluß erhoben. Und
die Gemeinden haben auch alle den Rat der Synode als einen
guten erkannt und angenommen und bei der vom 15. bis zum
21. Juli in Berlin abgehaltenen Versammlung der Sächsischen
Freikirche ihre Aufnahmegesuche eingereicht. Es waren die 6 Pa⸗
storen Wöhling, Chr. Meyer, Wetje, Dierks, Hartwig Harms und
Lange mit ihren Gemeinden und als siebenter P. Volkmann, der
augenblicklich ohne Amt ist. Darüber berichtet dann die „Ev.⸗
Luth. Freikirche“ und sagt: „Unsere Synode hat diese Aufnahme⸗
gesuche angehört und geprüft und ihnen dann mit Freuden statt⸗
gegeben, hat die Brüder und Gemeinden, mit denen wir uns ja
schon vorher eins wußten im Glauben und Bekenntnis der luthe⸗
rischen Wahrheit, nun auch als Synodalgenossen willkommen ge⸗
heißen. Ja, wir alle haben uns von Herzen gefreut und Gott
dafür gedankt, daß er uns nach mancherlei Irrungen und schweren
Kämpfen dies schöne Ziel hat erreichen lassen, denn gerade auch
hier gilt, daß ihm allein die Ehre gebührt. Er hat alles wohl
gemacht und hat auch das, was von beiden Seiten in dieser ganzen
Sache gefehlt und gefündigt worden ist, aus großer Gnade und
Barmherzigkeit schließlich zu einem guten Ende geführt. Ein
schönes Ziel, ein gutes Ende nennen wir's, nicht sowohl deswegen,
weil dadurch unsere Freikirche nun auch nach außen hin ‚größer“
dasteht, als vielmehr deswegen, weil dadurch die vorhandene Einig⸗
keit im Geist noch klarer und deutlicher als bisher in die Erschei⸗
nung tritt und die gegenseitige Liebe und das Vertrauen, das
wir zueinander haben, bezeugt wird, und weil wir der überzeugung
sind, daß der HErr der Kirche diese Vereinigung gerade dazu seg⸗
nen wird, daß dadurch die Einigkeit im Geist recht gestärkt und ge⸗
pflegt und die brüderliche Liebe und das gegenseitige Vertrauen
gemehrt werden.“ Die Hermannsburger Freikirche hat damit
aufgehört zu bestehen, und ihr Kirchenblatt wird mit der nächsten
Nummer aufhören zu erscheinen; die Abnehmer werden dafür die
„Freikirche“ erhalten. — Von der Synodalversammlung der Säch⸗
sischen Freikirche ist noch zu berichten, daß den Lehrverhandlungen
der Artikel von der Buße zugrunde lag. Am Synodalsonntag
wurde ein Missionsfest gefeiert, auf dem neben andern auch unser
Präses Eifrig aus Ottawa, Kan., redete. — Kurz'vor der Synode
ist P. Schneider, der früher die freikirchliche Gemeinde in Fran⸗
kenberg⸗Mittweida bedient hat, seit vierzehn Jahren aber eines
schweren Leidens wegen im Ruhestand lebte, selig gestorben. —
P. Amling aus Berlin befindet sich gegenwärtig auf einer Besuchs⸗
reise in unserm Lande. L. F.
über die kirchlichen Zustände in Frankreich seit der Durch⸗
führung der Trennung von Staat und Kirche schreibt der „Frei⸗
mund“: „Die Durchführung des französischen Trennungsgesetzes
bringt für die Kirchen immer neue Belästigung und Beeinkräch⸗
tigung. Das Gesetz bestimmt unter anderm, daß keine Kirchen⸗
gemeinde mehr ein Vermächtnis empfangen kann. Jüngst hat
eine in New York verstorbene Französin der evangelisch⸗theolo⸗
gischen Lehranstalt zu Montauban 100,000 Francs (820,000)
vermacht; Söhne armer Pastoren sollten davon Stipendien er⸗
halten. Aber im Namen der Freiheit werden ihnen diese Unter⸗
stützungen niemals zuteil werden, da die kirchliche Anstalt das
Vermächtnis nicht annehmen kann und daͤrf. Wie kirchen⸗ und
religionsfeindlich die gegenwärtigen französischen Machthaber sind,
tritt auf alle Weise hervor. Der Gemeinderat in Brest hat be⸗
schlossen, daß die Glocken nicht mehr vor 7 Uhr morgens und nicht
mehr nach 7 Uhr abends geläutet werden dürfen. Auf dem Lande
kommen infolge der neuen Verhältnisse da und dort komische Dinge
vor. Da in manchen Gemeinden die Priester kurzerhand aus dem
Pfarrhause ausgewiesen werden, so hat im Departement du Gard
ein Priester seine Möbel in die Kirche schaffen lassen und sich dort
häuslich niedergelassen. In den Vogesen hat einer das Dreher⸗
handwerk begonnen und führt dabei sein Amt weiter. Die Re⸗
gierung hat den Behörden verboten, den Priestern irgendwelche
Unterstützung zu bewilligen. Da aber nicht überall das Regiment
in den Händen von Freigeistern liegt, sondern da und dort auch
kirchlich gesinnte Bürgermeister und Gemeinderäte sich finden, so
waren einige derselben so findig, dem Ortspriester als Kranken⸗
wärter“ oder als „‚Pfleger des Friedhofs“ ein Gehalt auszusetzen.“
— Daß Kirche und Staat in Frankreich voneinander getrennt
worden sind, ist nur recht; aber wenn nun wieder der Staat in
die Rechte der Kirche eingreift, so ist das verwerflich, denn es ist
das eine abermalige Vermischung dieser beiden Reiche. — Seit
Neujahr ist das Gesetz über Trennung von Kirche und Staat auch
in Algier, der großen französischen Kolonie in Nordafrika, in Kraft
getreten. Um mögliche Unruhen bei den Mohammedanern zu ver⸗
hüten, hat die französische Staatsweisheit einen Ausweg gefunden.
Die Versammlungshäuser der Mohammedaner sollen nämlich als
geschichtliche Denkmäler von Staats wegen unterhalten werden.
Den Christen aber, Protestanten wie Katholiken, die beide unter
äußerst schwierigen Verhältnissen ihre kirchliche Arbeit verrichten,
wird mit Ende des gegenwärtigen Jahres jede Staatsunterstützung
entzogen. Die Katholiken Frankreichs werden nicht helfen können,
so daß Italiener und Spanier einspringen müssen. Die luthe⸗
rische Kirche in Algier (zehn weit zerstreute Gemeinden) bezog
bisher 30,000 Francs (86000.00) vom Staat. Die Summe,
die bloß für die dringendsten Bedürfnisse ausreichte, kann von den
Lutheranern in Algier unmöglich aufgebracht werden, und auch
von den Glaubensgenossen in Frankreich wird nicht diese Summe
beschafft werden können. Doch tun die französischen Lutheraner,
was in ihren Kräften steht, um den Glaubensgenossen in Algier
zu helfen. In allen lutherischen Gemeinden Frankreichs werden
für sie Sammlungen veranstaltet. L. F.
Auf dem südwestlichen Hügel von Nazareth, auf welchem das
alte Nazareth, die Jugendheimat IEsu, mit gestanden hat, soll,
wie das „Luth. Kirchenblatt“ berichtet, eine amerikanische Mis⸗
sionsstation gegründet werden. Dieser einzige noch nicht ange⸗
baute Hügel Nazareths war vor etwa dreißig Jahren von einem
christlichen Württemberger erworben worden mit der Absicht, da⸗
durch einen günstigen Platz für künftige evangelische Missionsarbeit
freizuhalten. Als dieser Mann vor etwa zwanzig Jahren starb,
hinterließ er auf seinem Sterbebette seinen zwei Kindern als
seinen letzten Willen, daß dieser Berg Nazareth, von dem aus man
das ganze galiläische Land übersieht, wenn irgend möglich, einer
evangelischen Missionsgesellschaft überlassen werden soll, selbst
wenn andere Leute einen viel höheren Preis anbieten würden.
Nach dem Tode der beiden Kinder ist der Berg in den Besitz von
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