Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 69, Nummer 13 › Seite 198
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 24. Juni 1913, Seite 198
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sich in dem Buch eine sehr ausführliche Abhandlung. Wir
haben in dem Buch nicht bloß behauptet, sondern mit Doku—
menten nachgewiesen, daß die „deutschen“ und „norwegischen
Missourier“ in dem Lehrstreit deshalb des Calvinismus von
ihren Gegnern beschuldigt wurden, weil sie — die „Missourier“
— Bekehrung und Seligkeit allein von Gottes Gnade
in Christo und nicht auch von dem menschlichen guten Ver—
halten abhängig machen wollten.
Ebenso haben wir wahrlich nicht darüber geschwiegen, was
„Missouri“ unter dem „Allein aus Gnaden“ versteht.
Auch diese Darlegung geht ebenfalls durch das ganze Buch von
Anfang bis zu Ende. Unter Bekehrung und Seligwerden
„allein aus Gnaden“ verstehen wir dies: Wenn die Seligwer—
denden sich mit den Verlorengehenden vergleichen, müssen
sie bekennen, daß sie sich auch übel gegen Gottes Wort und
Gnade verhalten haben und in gleicher Schuld sind, so
daß sie nur Gottes lautere, unverdiente Gnade zu rühmen
haben. Es wird in dem Buch nachgewiesen, daß so die Schrift
lehrt, so das lutherische Bekenntunis bekennt, und so alle
Christen auf der ganzen Erde glauben, einschließlich der
Jowaer und Ohioer und ihrer Theologen, sofern sie Christen
sind. Man lese besonders Kapitel VII: „Die Darstellung des
Differenzpunktes durch die Konkordienformel“ und Kapitel
VIII: „Die Zustimmung aller Christen zur Darstellung der
Konkordienformel.“ Das Buch schweigt auch nicht über „die
aus der Gnadenwahl fließende Gnade“, sondern legt an meh—
reren Stellen, zum Beispiel S. 50 und“60, dar, daß nach Schrift
und Bekenntnis die Christen ihren ganzen zeitlichen
Gnadenstand, einschließlich des Glaubens, auf ihre ewige
Erwählung als Ursache zurückzuführen haben. Daneben wird
durchweg der falsche ealvinistische und synergistische Schluß
abgewiesen, daß Gnade nur für die Auserwählten vorhanden
sei. Es heißt zum Beispiel S. 83: Die Heilige Schrift lehrt,
„daß Gott in der Weise und in dem Umfange durch die
Berufung wirksam ist, daß alle Hörer des Wortes erleuchtet,
bekehrt und selig werden mögen“' und kein Hörer aus einem
Mangel der gnädigen Gesinnung Gottes oder aus einem Man—
gel der Gnadenwirkung Gottes unbekehrt bleibt. Jes. 5, 4
spricht Gott in bezug auf das ungehorsame Volk: „Was sollte
man noch mehr tun an meinem Weinberge, das ich nicht getan
habe?‘ Matth. 23, 37 bezeugt Christus Jerusalem: Ich habe
euch versammeln wollen“, und zwar nicht bloß so obenhin, son—
dern so ernstlich und eifrig, wie eine Henne versammelt ihre
Küchlein unter ihre Flügel, und ihr habt nicht gewollt'. Apost.
7, 51 erklärt Stephanus dem Hohen Rat die Sachlage dahin:
Ihr widerstrebet allezeit dem Heiligen Geist‘, wörtlicher über⸗
setzt: ihr fallt an gegen den Heiligen Geist. Nach dieser Schrift—
aussage bedarf es einer energischen Gegenanstrengung, um das
selige Resultat der Wirkung des Heiligen Geistes zu ver—
hindern“.
Auch über die „unfehlbar wirkende“ oder zwingende Gnade
schweigt das Buch nicht. Diese „zwingende“ Gnade ist etwas,
was die Synergisten des 16. Jahrhunderts der Konkordien—
formel, die Synergisten des 17. Jahrhunderts den lutherischen
Theologen jenes Jahrhunderts und die Synergisten des 19. und
20. Jahrhunderts uns „Missouriern“ angedichtet haben,
weil wir Bekehrung, Seligkeit und Erwählung
allein von Gottes Gnade abhängen lassen. Das
synergistische Argument verläuft bekanntlich so: „Wenn die Be—
kehrung und Seligkeit allein von Gottes Gnade und nicht auch
vom Menschen selbst, seiner Selbstentscheidung, gutem Verhal—
ten, Unterlassung des mutwilligen Widerstrebens usw. abhängt,
dann ist die Bekehrung ein ‚Zwang“, und dann lehrt man die
calvinistische sunfehlbar wirkende oder „zwingende‘ Gnade.“
Mit diesem schriftwidrigen Argument haben wir uns ausführ—
lich beschäftigt und es als unrichtig abgewiesen. Es geschieht dies
zum Beispiel S. 45. 47. 48.
dargelegt: Zur Abweisung der zwingenden und unwidersteh—
lich wirkenden Gnade genügt der Hinweis auf die, welche nicht
bekehrt werden. Nicht ist dazu erforderlich, daß man bei denen,
die bekehrt werden, ein besseres Verhalten vor der Bekeh—
rung annimmt; die letztere Annahme ist wider Schrift und Be⸗
kenntnis.
So ist sowohl die allgemeine, alle Menschen umfassende,
seligmachende Gnade gegen den Calvinismus und die cal—
vinistischen Einwürfe als auch das „Allein aus Gnaden“ gegen
den Synergismus und die synergistischen Einwürfe in
dem Buch behandelt. Das iowasche „Kirchenblatt“ stellt sich
daher — wir müssen das wiederholen in offenbaren Wider—
spruch zu den Tatsachen, wenn es schreibt: „Soll es zu einer
Einigung kommen, so sollte D. Pieper gerade diese Punkte“
(den in den norwegischen Sätzen verworfenen Calvinismus und
das missourische Verständnis des „Allein aus Gnaden“) „in
der Lehre von der Bekehrung und Gnadenwahl behandeln. Das
Schweigen des Büchleins gerade über diese Punkte ist uns des⸗—
halb sehr beachtenswert.“ Diese Kampfesweise des „Kirchen⸗
blattes“ der Jowasynode ist ein Beweis dafür, daß die Stellung
des lutherischen Bekenntnisses, die wir in dem Buch „Zur Eini—
gung“ dargelegt haben, unangreifbar und unerschütterlich ist.
Das lutherische Bekenntnis, sonderlich auch in seiner Ausfüh—
rung über Bekehrung und Gnadenwahl im 11. Artikel der Kon—
kordienformel, steht da wie ein Fels im Meer, der von allen
Meereswogen nicht im geringsten ins Wanken gebracht werden
kann. Dem lutherischen Bekenntnis muß man zustimmen.
Will man es aber bekämpfen, so kann es bei der Be—
kämpfung nicht mit rechten Dingen zugehen. Man muß mit
Waffen kämpfen, die nicht auf dem Gebiet der sachlichen Ge⸗
rechtigkeit liegen. Durch solche Kampfesweise wird die Eini—
gung der lutherischen Kirche gehindert. F. P.
Rom und die Bibel.
Kürzlich hat ein römischer Priester, der Rektor J. R.
Quinlan an der katholischen Kathedrale zu Fort Wayne, einen
Artikel veröffentlicht, worin er leugnet, daß die Papstkirche je
dem Volk die Bibel vorenthalten habe. Der Artikel war eine
Erwiderung auf einen Vortrag, den P. P. Vollmer vor seiner
reformierten Gemeinde gehalten hat, in welchem er unter an—
derm darlegte, wie man im Papsttum die Heilige Schrift ver—
boten hat. Ein Zeitungsberichterstatter hatte dann einen kur—
zen Bericht über diesen Vortrag in die Voural-Gazelle setzen
lassen. Sofort erhob Vater Quinlan einen Protest dagegen
und behauptete, daß damit der römischen Kirche ein Unrecht
geschehe. Da nun P. Vollmer die Gelegenheit, die ihm geboten
wurde, seine Aussagen zu beweisen, nicht wahrnahm, so habe
ich folgenden Artikel geschrieben und eingesandt, aber die
Journal-Gazette hat ihn zurückgewiesen, obwohl sie schon zwei
Als lutherische Lehre wird .
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