Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 57, Nummer 19 › Seite 292

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 17. September 1901, Seite 292

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Synadalversammlung des Kansas⸗Districts unserer
Synode.

Die diesjährigen Sitzungen dieses Districts fanden vom 14.
bis 20. August in der Kirche der Gemeinde P. O. Menckes bei
Herington, Kans., statt. In dem Eröffnungs gottesdienste predigte
der Hochw. Allgemeine Präses, Prof. F. Pieper, über 1 Cor. 1,
4—7. und beantwortete auf Grund dieses Textes die Frage:
„Warum ist auch im 20. Jahrhundert das Evangelium von Christo
der einzige Schatz der christlichen Kirche? 1. Weil wir allein durch
das Evangelium die Gnade Gottes haben; 2. weil allein das
Evangelium geistliche Erkenntniß wirkt; 3. weil allein das Evan⸗
gelium reich macht an guten Werken.“ Die Missionspredigt hielt
Missionar R. Neitzel über Apost. 4, 20. und zeigte dabei: „Was
soll uns bewegen, recht eifrig zu sein im Werke der Mission?
1. Die Betrachtung unseres eigenen herrlichen Gnadenstandes;
2. das schreckliche Elend derer, die kirchlich noch unversorgt sind.“
Am Sonntag⸗Vormittag predigte P. W. Berndt über das Evan⸗
gelium, indem er auf Grund desselben uns vorstellte: „Die
Rechtfertigung durch den Glauben vor Gott. 1. Wem dieselbe
zu Theil wird; 2. wie dieselbe geschieht.“ Die Schulpredigt hielt
P. F. Möller unter Zugrundelegung von Eph. 6, 4.: „Ihr Väter,
ziehet eure Kinder auf in der Zucht und Vermahnung zu dem
HErrn.“ Er zeigte, 1. welche Pflicht in diesen Worten gefor⸗
dert ist, 2. von wem sie gefordert wird.

Aufgenommen wurden 10 Pastoren und 5 Gemeinden, so
daß dieser District gegenwärtig 89 Pastoren, 56 stimmberechtigte
Parochien und über 150 der Synode noch nicht angeschlossene Ge⸗
meinden und Predigtplätze und 12 Lehrer zählt.

Die Hauptzeit der Sitzungen wurde, wie immer, den Lehrver⸗
handlungen gewidmet. Das von P. G. Häfner verfaßte Referat
behandelte den Gegenstand: „Ueber Gemeindeversammlungen.“
Die mit großem Fleiß und Geschick verabfaßten und ausführlich
und gründlich behandelten Thesen lauten:

„Thesis I. Es ist Gottes Wille, daß sich die Christen zu
sichtbaren Ortsgemeinden zusammenschließen: a. zur Aufrichtung
und Erhaltung des Predigtamtes, b. zur Verwaltung der Sacra⸗
mente, c. zur Uebung der Kirchenzucht, d. zur wirksamen Uebung
der christlichen Liebesthätigkeit, e. zur Ausbreitung der Kirche.
Thesis II. Um die angegebenen Zwecke zu erreichen, und zwar recht,
müssen Gemeindeversammlungen gehalten werden. Thesis III.
An den Gemeindeversammlungen sollen nur die stimmberechtigten
männlichen Glieder der jeweiligen Ortsgemeinde Theil nehmen.
Thesis IV. In den Geschäftskreis der Gemeindeversammlung ge⸗
hören: a. Fragen der Lehre, b. Besetzung aller kirchlichen Aemter,
c. Aufnahme neuer Glieder, d. alle Zuchtfälle im dritten Grad,
e. Schlichtung von Streitigkeiten und Beseitigung von Aerger⸗
nissen, k. Ordnung der Liebesthätigkeit und der Arbeit für die
Ausbreitung des Reiches Gottes, g. Verwaltung des Gemeinde⸗
eigenthums, h. Ordnung der kirchlichen Ceremonien und sonstiger
äußerer Angelegenheiten. Thesis V. Zur rechten Führung und
Abhaltung einer Gemeindeversammlung gehört: a. daß sie ordent⸗
lich angesagt werde, b. daß sie mit Gebet und Gottes Wort er⸗
öffnet und geschlossen werde, e. daß über alles sorgfältig Pro⸗
tokoll geführt werde, d. daß jeder Vorschlag von allen genau
verstanden werde, ehe darüber abgestimmt wird. Es sollte über

nichts Wichtiges ohne vorgängige Besprechung abgestimmt werden.
Besonders wichtige Beschlüsse sollten erst durch Ratificirung in
der nächsten Versammlung Rechtskraft erhalten; e. daß der Vor⸗
sitzer streng auf Ordnung halte. Thefis VI. In allen Sachen,
welche das Gewissen betreffen, also in allen Lehrsachen, Aufnahme
und Ausschluß von Gliedern, Berufung von Predigern und Leh⸗
rern, ist Einstimmigkeit erforderlich. In anderen Dingen kann
jede Gemeinde ihre eigene Regel machen, wovon die natürlichste
die ist, daß die einfache Mehrheit entscheide. Thesis VII. Obwohl
der Prediger der geistliche Leiter der Gemeinde ist, so ist er
doch nicht ex officio Vorsitzer der Gemeindeversammlung; ja, in
vielen Fällen ist es sogar besser, daß er den Vorsitz nicht führt.
Thesis VIII. Gemeindeversammlungen können, ja, sollen, wo
sie recht gehandhabt werden, für eine Gemeinde sehr segensreich
sein. a. Sie sind in der Hand Gottes das Mittel zur rechten Re⸗
gierung und Erhaltung der Kirche. b. Sie stärken und erhalten
die Einigkeit in der Gemeinde. c. Sie fördern das Wachsthum
in allerlei christlicher Erkenntniß. d. Sie erleichtern die Hand⸗
habung der christlichen Zucht. e. Sie schützen die Gemeinden
in ihren Freiheiten und Rechten. k. Sie fördern die Werke
der Barmherzigkeit und wecken die werkthätige Liebe fürs Reich
Gottes.“

Die ersten vier dieser Thesen wurden schon in der Synodal⸗
sitzung vom Jahre 1898 behandelt. Besondere Umstände ver⸗
schoben leider die Fortsetzung der Behandlung der letzten vier
Thesen bis zu der diesjährigen Versammlung. Daß dies Thema
ein höchst wichtiger und fruchtbringender Gegenstand zur Behand⸗
lung gerade in unserer Zeit ist, wo das Interesse am Gemeinde⸗
leben hie und da abzunehmen droht, liegt auf der Hand. Es wurde
bemerkt, daß der selige Dr. Walther die Gemeindeversammlungen
„Rathsversammlungen der Gemeinde“ genannt habe. Und das
ist auch ein sehr zutreffender Ausdruck für die Verhandlungen der
stimmberechtigten männlichen Glieder einer Gemeinde in ihren
besonderen Versammlungen. Denn da wird über die Lehre und
Leben berührenden Angelegenheiten und Vorkommnisse in der Ge⸗
meinde von den Männern und Familienhäuptern Raths gepflogen.
Wo diese Rathsversammlungen nicht in rechter Weise abgehalten
werden, da kommt auch mit der Zeit das kirchliche Gemeindeleben
in Verfall. Es sollte daher jedes stimmberechtigte
Glied jeder unserer Gemeinden sich die ausführ⸗
lichen Berichte des Kansas⸗Districts vom Jahre
1898 und 1901 kaufen und fleißig studiren. Denn
diese Berichte enthalten einen vollständigen Unterricht über die
Rechte und Pflichten eines Gemeindegliedes, wann und worüber
es reden, wann und worüber es schweigen soll, sowie über die
ganze parlamentarische Ordnung in einer Gemeindeversammlung.
Dadurch würden viele Unordnungen in manchen Gemeindever⸗
sammlungen beseitigt werden, und viele säumige Besucher würden
mit neuer Lust und Liebe zur Theilnahme an denselben erfüllt
werden. Möchten daher diese Berichte (sie kosten zusammen etwa
40 bis 45 Cents) eine möglichst weite Verbreitung zur Erhaltung,
Belebung und Förderung eines gottwohlgefälligen Gemeinde⸗
lebens finden!

Von den übrigen Gegenständen, die der Synode zur Be⸗
sprechung vorlagen, nahm vor allem die Sache der Inneren Mis⸗
sion das Interesse derselben in Anspruch. Aus dem ausführ⸗
lichen Berichte der Missionscommission erkannte die Synode mit

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