Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 63, Nummer 10 › Seite 149
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 7. Mai 1907, Seite 149
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gehalt 6 · Kirchenzucht · Gemeindeſchule
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es in der Absicht, dem Heilande Seelen zu werben, und in der
Gesinnung, seine Person, das heißt, seine Gaben, seine Kräfte
und seine Zeit, diesem Zwecke zu widmen. Er tut es nicht in
der Absicht, sich eine gesicherte Lebensstellung zu verschaffen
oder ein gutes Auskommen zu finden. Er entschlägt sich der
weltlichen Lüste, auch der Lust nach Geld und Gut und Wohl⸗
leben. Dabei vertraut er der väterlichen Fürsorge seines
HErrn, daß dieser ihn auf dem geordneten Wege mit des Leibes
Nahrung und Notdurft versorgen werde.
So soll es sein. Gott sei Dank, der Regel nach steht es
noch so bei uns. Unsere Pastoren und Lehrer betätigen noch
fortwährend solche Gesinnung und warten oft in bewunde⸗
rungswerter Genügsamkeit, ja oft unter empfindlicher Ent⸗
behrung ihres Amtes. Auch sind die Fälle nicht vereinzelt, daß
jüngeren Lehrern vorteilhafte Angebote gemacht worden sind,
um sie für ein Geschäft zu gewinnen, aber die Liebe zu ihrem
Heilande und seiner Kirche bewegt sie, ihrem Amte treu zu
bleiben.
Nimmt ein Lehrer den Ruf einer Gemeinde an, so tritt er
mit dieser Gemeinde gewissermaßen in ein Gegenseitigkeits⸗
verhältnis. Die Gemeinde bestimmt in dem Beruf die Pflich⸗
ten des Lehrers. Sie sagt nichts von einem begrenzten Ar⸗
beitsmaß, nichts von einer begrenzten Zahl der Arbeitsstunden.
Die Gemeinde überträgt mit ihrem Beruf dem Lehrer ein Amt,
über das nicht im voraus im einzelnen bestimmt oder festge⸗
stellt werden kann, was alles geschehen muß, damit Zweck und
Ziel des Amtes erreicht werde. Sie ist sich bewußt, daß eine
treue Amtsführung die ganze Kraft und die ganze Zeit des
Berufenen beansprucht, und erwartet, daß er mit Gewissen⸗
haftigkeit und Treue alles das tun werde, was die übernahme
dieses Amtes von ihm erfordert, so wie es Tag für Tag an ihn
herantritt.
Mit Annahme des Berufs übernimmt der Lehrer das Amt
und verspricht, nicht nur in der Schulstube, in den Schulstunden
treu zu sein, sondern auch außerhalb derselben alles das zu tun,
was eine gewissenhafte Amtsführung von ihm fordert. Er
weiß, daß er sich auf den Unterricht vorzubereiten, daß er
manchen Hausbesuch zu machen hat im Interesse seines Amtes,
daß er Zeit finden muß zum weiteren Studium, daß er Kennt⸗
nis nehmen muß von dem, was auf pädagogischem Gebiet
vorgeht, daß er Konferenzen und Synodalversammlungen be—
suchen soll. Ist er Organist, so muß er sich auf die Gottes⸗
dienste vorbereiten und danach trachten, auch in diesem Zweige
seines Amtes immer tüchtiger zu werden. Er kann deshalb
von der Zeit, die von seinem Amte nicht direkt beansprucht wird
— auch der Ferienzeit — nur bedingterweise sagen, sie ge⸗
höre ihm.
Aber auch die Gemeinde übernimmt mit Ausstellung eines
Berufes Pflichten. Im Namen Jesn verpflichtet sie sich, nicht
nur dem Lehrer die Achtung und Liebe zu erweisen, die eine
gesegnete Amtsführung möglich macht, sondern ihn auch im
Leiblichen so zu halten, daß er ohne Nahrungssorgen seines
Amtes walten kann. Zu dem Ende setzt sie ihm einen festen
Gehalt aus, je nach ihrem Vermögen, ihrer Opferwilligkeit
oder nach den Verhältnissen des Berufenen.
Es ist allgemeine Erfahrung der Pastoren und Lehrer,
daß der Gehalt in den meisten Fällen nur dürftig das deckt,
was die Gemeinde zu tun schuldig ist. Nur in seltenen Fällen
ist bei Feststellung des Gehaltes die Vermögenslage der Be⸗
rufenden ausschlaggebend. Weltliche Vereine besolden ihre
Angestellten bei gleicher Vermögenslage viel reichlicher, ob⸗
gleich diese nur weltlicher Lust dienen, während Pastoren und
Lehrer ihre ganze Zeit und Kraft dem zeitlichen und ewigen
Wohl der Christen opfern. In den meisten Fällen ist bei Fest⸗
stellung des Gehaltes unserer Pastoren und Lehrer die Opfer⸗
willigkeit der Gemeinde, die noch gar oft von dem Beispiel der
Schwestergemeinden beeinflußt wird, ausschlaggebend.
In manchem Berufsschreiben verpflichtet sich die Gemeinde
„vorläufig“ zu einem bestimmten Gehalt. Da geschieht es denn
wohl öfters, daß die Gemeinde später den Gehalt ihres Dieners
erhöht. Es geschieht aber auch wohl, daß Gemeinden, sobald
sich sogenannte schlechte Zeiten einstellen, den Gehalt herab⸗
setzen, oder von ihrem Diener erwarten oder fordern, daß er
einen Teil des versprochenen Gehaltes zurückzahle in die Ge⸗
meindekasse als sogenannten Beitrag, obgleich er dazu nicht
verpflichtet ist. Der Regel nach bleibt es wohl bei dem fest⸗
gesetzten Gehalt, bis etwa der Lehrer wegberufen wird und die
Gemeinde sich dann vielleicht veranlaßt sieht, den Gehalt zu
erhöhen, um baldmöglichst wieder einen Lehrer zu bekommen.
Hat ein Lehrer einen Beruf angenommen, so hat er sich
auch mit dem festgesetzten Gehalt einverstanden erklärt. Er
versucht, sich mit seinem Haushalt danach einzurichten. Erhält
Gott ihn und seine Familie bei guter Gesundheit, so geht es
wohl, wenn auch nach dem Sprichwort: Mit vielem hält man
Haus, mit wenig kommt man aus. Vielleicht legt aber Gott
dem Lehrer das liebe Kreuz auf. Er selber kränkelt, muß
Arzt und Apotheker gebrauchen. Die Hausfrau wird krank
und muß Pflege und Hilfe haben, oder die Kinder werden
krank; er muß vielleicht einen Sterbefall in seiner Familie
erleben. Hilft dann die Liebe der Gemeinde nicht, so gerät er
in Not und Schulden, die ihn wohl jahrelang drücken und ihm
die Freudigkeit rauben.
Oder der Gehalt wurde vor einer Reihe von Jahren fest⸗
gestellt, als die Gemeinde noch verhältnismäßig arm war.
Doch die Umstände haben sich geändert; viele in der Gemeinde
sind wohlhabend geworden, aber der Gehalt des Lehrers deckt
immer nur noch die allerbescheidensten Ansprüche. Er für seine
Person ist willig zu entbehren, aber er hat Frau und Kinder,
die auch mit entbehren müssen, denen er versagen muß, was
Frauen und Kinder der meisten Gemeindeglieder haben. Das
tut weh! Oder die Kinder wachsen heran, und er, als treuer
Hausvater, erkennt die Pflicht, für die Ausbildung seiner Kin⸗
der zu sorgen. Im Hinblick auf Familie und auf des Apostels
Wort: „Esset und trinket, was sie haben!“ trägt er um Ge⸗
haltserhöhung an. Vielleicht wird sie ihm gewährt, vielleicht
auch nicht.
Oder der Gehalt wurde festgesetzt vor Jahren, als die
Lebensmittel im Preise niedrig waren, ehe „Prosperität“ Ein⸗
zug gehalten hatte; aber derselbe Gehalt reicht nicht hin, um
die gegenwärtigen Preise der Lebensmittel zu bestreiten —
der Kaufwert des Gehaltes ist um ein Viertel zusammen⸗
geschrumpft. Korporationen, Kontraktoren, Geschäfte erhöhen
den Lohn ihrer Angestellten, aber Pastor und Lehrer der Ge⸗
meinde müssen sich immer noch mit demselben Gehalt einzu⸗
richten suchen.
Oder auch, der Lehrer oder seine Frau sind keine Finanz⸗
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