Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 63, Nummer 12 › Seite 180

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Juni 1907, Seite 180

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Kirchenzucht · Kirchenzucht 11 · Spaltung

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Der utheraner

seiner Kirche und regiert sie gar wunderbar. Trotz alles
Widerspruchs auch von seiten solcher, die sich nach seinem
Namen nennen, muß doch sein Werk in der Kirche seinen
sicheren, ungehinderten Fortgang nehmen. Und gerade die
Widersprecher müssen mit dazu helfen. Als der Apostel hörte,
es gebe in der Gemeinde zu Korinth Spaltungen, da schrieb
er an sie: „Zum Teil glaube ich's. Denn es müssen Rotten
unter euch sein, auf daß die, so rechtschaffen sind, offenbar unter
euch werden.“ Wenn Spaltungen entstehen über dem Wort,
so kommt es an den Tag, wer diejenigen sind, die treu beim
Wort bleiben, und wer nicht bloß in der Kirche, sondern auch
von der Kirche ist. In den Kämpfen, welche durch den
Widerspruch, den einige gegen die Wahrheit erheben, in der
Kirche entstehen, wird nicht etwa das Licht des Evangeliums
verdunkelt, sondern es wird nur um so heller auf den Leuchter
gestellt, so daß die rechtschaffenen Christen, welche dem Wort
glauben, dadurch in der Erkenntnis nur gefördert und im
Glauben getroster werden. Wo hätte eine Gemeinde eine
solche Sichtung durchgemacht und hätte nicht den Nutzen davon
gehabt, daß die rechtschaffenen Glieder nun in der Erkenntnis
der Wahrheit sicherer und klarer und im Dienst des HErrn um
so eifriger wurden? Während da, wo man solchem Kampfe
aus dem Wege geht und jeden bei seiner Weise läßt, endlich
Lehre und Leben daniederliegt. — Auch die Lehrkämpfe in
unserer Synode, durch welche es wiederholt zu Scheidungen
gekommen ist, haben unverkennbar solchen göttlichen Segen
des geistlichen Wachstums im Gefolge gehabt. Luther sagt
einmal: „Wohlan, laß hergehen und kommen, was da kommt,
ich hab's längst gewußt, daß Rotten kommen müssen. Sind
es diese nicht, so müssen's andere sein. Lassen diese ab, so
fahen andere an. . . . Aber es muß uns doch alles zu gut
kommen und viel Nutzen schaffen. . . . Denn es ist ein schäftig
Ding um das Wort Gottes. Darum gibt ihm Gott auch zu
schaffen, hänget und hetzet daran beide Teufel und Welt, auf
daß seine Macht und Tugend offenbar und die Lüge zu schan⸗
den werde.“

Wohlan denn, teure Synodalgenossen, wenn wir sehen,
wie andere sich am Wort ärgern und ungläubig werden, so soll
uns dies nicht auch ins Wanken bringen, sondern wir wollen
dann nur um so fester daran halten. Es scheint zwar den
Abgefallenen so hinzugehen. Es geschieht nichts Besonderes,
was ihnen als Warnungszeichen dienen oder uns merken lassen
könnte, daß sie bei Gott in Ungnade gefallen sind. Aber sollte
Gott es darum nicht achten? Er wird es schon heimsuchen zu
seiner Zeit. Da wird dann der mit ihnen rechten, der gesagt
hat: „Dieser ist mein lieber Sohn, den sollt ihr hören.“ „Wel⸗
cher Mensch denselben Propheten nicht hören wird, von dem will
ich's fordern.“ — Ach, auch unser Herz ist nur zu empfänglich
für die Einwürfe der Vernunft, und es wird uns zuzeiten auch
schwer, die eigene Meinung dem Worte zu opfern. So möchten
wir auch unserer natürlichen Neigung nach lieber mit jeder⸗
mann gut Freund bleiben. Aber wir haben durch Gottes
Gnade gelernt, vor allem zu trachten, daß wir selig werden.
Die Seligkeit aber können uns tausend Welten nicht geben.
Die finden wir nur bei unserm Heiland und in seiner Gnade.
Wir haben erfahren, daß sein Wort Geist und Leben ist. Es
hat unsern Sinn geändert und unser Herz bekehrt. Es hat
uns zwar manche Sündenblöße aufgedeckt und unserm Ge⸗
wissen empfindliche Wunden geschlagen, aber es hat uns auch

wieder geheilt, uns mit Gerechtigkeit gekleidet und uns von
den Banden der Sünde losgemacht. Es hat uns in Trübsal
so reichlich getröstet und unser Herz erfüllt mit der süßesten
Hoffnung des ewigen Lebens. Darum wenn Sichtungen in
der Kirche kommen und der HErr auch an uns die Frage richtet:
„Wollt ihr auch weggehen?“ so soll unsere Antwort immer
sein: „SErr, wohin sollen wir gehen? Du hast Worte des
ewigen Lebens.“

Ob viel auch umtkehrten zum größesten Haufen,

So will ich dir dennoch in Liebe nachlaufen. — 4
Denn dein Wort, o JEsu, ist Leben und Geist. ‚ 4
Was ist wohl, das man nicht in IEsu geneußt?

Amen. C. C. S.

Die rechte vou Gott gebotene Kirchenzucht. *

6.

Das erste, was eine Gemeinde zu tun hat, wenn sie einen 4
Kirchenzuchtsfall aufnimmt, ist dieses, daß sie sich davon über⸗ —
zeugt, daß der betreffende Fall auch wirklich schon vor sie ge⸗
hört, daß Christi Ordnung, die er uns Matth. 18 gegeben, in
keiner Weise verletzt wird. Das geschieht in unsern Gemeinden
gewöhnlich so, daß der Pastor den betreffenden Fall den ver⸗
sammelten Brüdern vorlegt und zeigt, welches die Sünde des
beschuldigten Bruders ist und was bereits einzelne, oder auch
der Vorstand an ihm getan hat.

Ist so der besondere Fall der Gemeinde dargelegt und sie
davon überzeugt, daß durch ihre öffentliche Verhandlung dieses
Falles die von Gott gebotene brüderliche Ermahnung in keiner
Weise verletzt wird, so kann die eigentliche Verhandlung be⸗
ginnen, wenn nämlich der angeklagte Bruder zugegen ist. Ist
er nicht zugegen — und das wird häufig der Fall sein —, so
ist er zunächst einzuladen, in der nächsten Gemeindeversamm⸗
lung zu erscheinen. In dieser Einladung sollte natürlich
auch angegeben werden, warum die Gemeinde seine Erschei⸗
nung wünsche, warum die Gemeinde mit ihm insonderheit zu 4
reden habe. Es sollte, wenn auch nur in kurzen Worten, so 4
doch genau und bestimmt die Sünde angegeben werden, deren 1
der Bruder beschuldigt ist, um welcher willen er in Kirchenzucht
genommen wird. Es wird sich darum immer empfehlen, diese 4
Einladung nicht mündlich, sondern schriftlich dem Bruder zu .
übermitteln. Der Sekretär der Gemeinde könnte das Schrei⸗ ö
ben verabfassen, oder wenn man keinen geübten, gewandten
Sekretär hat, ist es wohl am besten, daß der Pastor selbst sich 4 *
dieser Mühe unterzieht. Es braucht wohl nur erwähnt zu
werden, daß dieses Schreiben im freundlichen Geist und Ton
abgefaßt sein muß. Alles, was den Bruder verletzen könnte,
sollte daraus ferngehalten werden. Man will ja den Bruder
nicht abstoßen, sondern gewinnen.

Es ist von Wichtigkeit, daß die Gemeinde darauf achtet
und dafür Sorge trägt, daß dieses Einladungsschreiben auch
wirklich in die rechten Hände gelangt, und daß sie dies gegebe⸗
nenfalls auch beweisen kann. Es ist darum nicht ratsam, den

Brief einfach durch die Post zu senden. Das sieht einmal sehr
geschäftsmäßig aus, und zum andern fehlt dann der Beweis,
daß der Brief wirklich in die Hände des Angeklagten gelangt ist.
Will man sich der Post bedienen, so müßte man wenigstens den
Brief registrieren lassen. Eine Postkarte, die jedermann lesen
Am besten

kann, ist natürlich auf alle Fälle ausgeschlossen.

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