Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 68, Nummer 14 › Seite 219

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 9. Juli 1912, Seite 219

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ten Kaplan, P. H. Kretzschmar, jedesmal mit einem liturgischen
Gottesdienst eröffnet wurden.

In ihren Lehrverhandlungen behandelte die Syn⸗
ode die Unterscheidungslehren zwischen der evangelisch⸗lutheri⸗
schen und der Bischöflichen Methodistenkirche. Der Referent,
Prof. F. Streckfuß, führte einleitenderweise folgendes aus:

Gleich zu der Apostel Zeiten und auch zur Zeit der Refor⸗
mation, als das reine Wort Gottes wieder auf den Leuchter
gestellt wurde, erhoben sich falsche Propheten. Dasselbe wieder⸗
holte sich, als die Väter unserer Synode mit der reinen Luther⸗
lehre in diesem Lande auf den Plan traten. Jedesmal wehrten
die Kämpfer für die reine Lehre, dem Befehl ihres Kriegsherrn
gemäß, den einbrechenden Wölfen in Schafskleidern. So sollen
wir jetzt noch streiten gegen die Irrlehren und Schwärmereien
unserer Zeit mit denselben Waffen, die unsere Väter brauchten.

Im ersten Teil seiner Arbeit behandelte der Referent dann
die Entstehung und Entwicklung der methodistischen Schwär⸗
merei mit eingehender Lebensbeschreibung der Gebrüder Wes⸗
ley und George Whitefields. Im zweiten Teil zeigte er an
der Hand ihrer Kirchenordnung, wie die Methodisten, gleich der
Papstkirche, durch äußerliche Verhaltungsmaßregeln und Men⸗
schenordnungen ihre Anhänger regieren wollen, wie sie diese
ihre Vorschriften über Gottes Wort stellen und damit schrift⸗
widrig die Gewissen regieren und den Leuten ein falsches Chri⸗
stentum predigen. Im letzten Teil legte der Referent an der
Hand von Schrift und Bekenntnis folgende Irrlehren der Bi⸗
schöflichen Methodistenkirche bloß: Erbsünde, Rechtfertigung,
Gnadenmittel, Taufe, Abendmahl, Absolution, Bekehrung, Hei⸗
ligung, Predigtamt und Gemeinderechte. Daran knüpfte er
die Mahnung, nicht müde zu werden im Kampfe gegen alles
in Lehre und Praxis, was mit der klaren Schrift nicht stimmt.

Während der Geschäftsverhandlungen legte der Vertreter
des Allgemeinen Präsidiums, Vizepräses Strasen, den Stand
der verschiedenen Kassen und Missionen dar und machte beson⸗
ders aufmerksam auf das Defizit in der Synodal- und Bau⸗
kasse und empfahl systematisches Kollektieren für beide Kassen.
Er wies ferner hin auf die immer mehr umsichgreifende Logen⸗
gefahr, die auch unsere Gemeinden mehr und mehr beunruhigt.

P. Hempel berichtete über die Mission in Brasilien und
legte ein warmes Wort ein für unsere Anstalt in Porto Alegre.
Präses Ehlen schilderte unsere Arbeit in Ostindien und bat
herzlich um Gaben für das zu bauende Bergheim. Missions⸗
direktor N. J. Bakke schilderte anschaulich unsere Negermission
von ihren ersten Anfängen bis jetzt und wies auf „Missions⸗
taube“ und Lutheran Pioneer hin. Prof. Arndt war an—
wesend im Interesse der beabsichtigten Mission in China.

Die Wahl der Beamten ergab folgendes Resultat. Zum
Präsesamt wurde Präses J. D. Ehlen wiedergewählt. Erster
Vizepräses wurde P. F. W. Leyhe, zweiter Vizepräses P. F.
Oberheu, Sekretär P. K. Rudolph, Kassierer Herr Christoph
Günthner aus der Gemeinde in Freeman, Vorsitzer der Mis⸗
sionskommission P. G. Döge. P. O. E. Heilmann wurde zum
Berichterstatter für den „Lutheraner“ ernannt, P. G. Trömel
für die Tagespresse. Ein Vermächtnis von §300.00, bestimmt
für den Bau einer Lehranstalt in South Dakota, wurde mit
Dank angenommen und beschlossen, die Summe nutzbringend
anzulegen.

Die Synode sprach ihr Bedauern darüber aus, daß so viele
unserer Missionare nach nur kurzer Tätigkeit von wichtigen

Gebieten nach Gemeinden in östlichen Landesteilen wegberufen
werden, was auf den neuen Feldern unsäglichen Schaden ver⸗
ursacht.

Die Synode sandte ein Schreiben an unsere Vertreter in
Washington, worin sie Protest einlegte gegen die fogenannte
Canyon-Sheperd Bill, welche die Einfuhr geistiger Getränke
in Prohibitionsstaaten verbieten soll; sie machte geltend, daß
Abendmahlswein davon ausgenommen werden muß.

Die Einladung der Genieinde in Wentworth, die nächste
Synode dort abzuhalten, wurde angenommen. Thema der
Lehrverhandlungen: „Die Baptisten.“ — Der Gemeinde zu
Freeman wurde der Dank der Synode für ihre Gastfreund—
schaft ausgesprochen wie auch dem Herrn Referenten und den
ausscheidenden Beamten für ihre Dienste. Am 11. Juni mit⸗
tags folgte Vertagung mit Gesang und Gebet.

O. E. Heilmann.

Zur kirchlichen Chronik.

Amerika.

Aus der Synode. Es wird gegenwärtig in den Gemeinden
der Synode darüber verhandelt, wie wir unsere Synodal⸗
kasse beständig gefüllt halten, damit diese Kasse ihre Ausgaben,
die sich jährlich auf etwa 150,000 Dollars belaufen, bestreiten
kann. Veranlaßt sind diese Verhandlungen durch Zirkulare, die
nicht nur von Synodalbeamten, sondern auch von einzelnen
Pastoralkonferenzen ausgegangen sind. Alle gemachten Vor⸗
schläge stimmen darin überein, daß sie regelmäßige Bei⸗
träge der Gemeinden für die Shnodalkasse empfehlen. Diese
Ordnung ist sowohl die ursprüngliche, von unsern Vätern emp⸗
fohlene Ordnung als auch der Sachlage völlig entsprechend. Aus
der Synodalkasse werden ja vornehmlich unsere Lehranstalten er⸗
halten, in denen Prediger und Lehrer für den Dienst der Ge⸗
meinden und im Auftrag der Gemeinden herangebildet werden.
Unsere Väter pflegten daher einzuschärfen, daß die Synodalkasse
von den Gemeinden in derselben Weise und ebenso regelmäßig
bedacht werden sollte wie die Gemeindekasse. Es ist keine
sachgemäße Ordnung, wenn die Gemeinden die Versorgung ihrer
Gemeindekasse sozusagen dem Zufall überlassen. Die Gemeinden
haben ihre Pastoren und Lehrer berufen, und alle Gemeinde⸗
glieder sind schuldig, nach den irdischen Mitteln, die Gott
ihnen gegeben hat, willig für die Gemeindekasse beizusteuern.
D. Walther erinnert in seiner „Pastorale“ auch mit Recht daran,
daß die Beiträge für die Gemeindekasse nicht „Almosen“, sondern
„schuldige Vergeltung“ für geleistete Dienste seien. So sollten
nun auch nicht bloß zufällige, sondern regelmäßige Gaben für die
Synodalkasse gegeben werden, weil die Personen, die aus der
Synodalkasse zu besolden sind, zum Beispiel der Allgemeine Präses,
die große Zahl der Professoren der Lehranstalten usw., ebenfalls
von den Gemeinden angestellt und berufen sind und ihre
ganze Zeit und Kraft den ihnen von den Gemeinden aufgetragenen
Amtern widmen. Diese regelmäßigen Gemeindebeiträge für
die Synodalkasse waren, wie gesagt, die ursprüngliche, von unsern
Vätern beabsichtigte Ordnung. Diese Ordnung ist bei vielen
Gemeinden dadurch in den Hintergrund gedrängt worden, daß
die Ausgaben für unsere Lehranstalten eine Zeitlang zum größten
Teil aus dem Ertrag unsers Concordia Publishing House be⸗
stritten werden konnten. Die Zahl unserer Lehranstalten hat sich
nun, Gott sei Dank, so gemehrt, daß namentlich in dem letzten
Jahrzehnt die überschüsse aus dem Publisbhing House längst nicht
mehr die Bedürfnisse deckten. Die Gemeindebeiträge für die

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