Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 13 › Seite 202

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 23. Juni 1914, Seite 202

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202

Der utheranrse

„Aber viele unter denen, die dem Wort zuhöreten, wurden
gläubig; und ward die Zahl der Männer bei fünftausend.“
Hier wird uns das Wachstum der Gemeinde von 3000 auf
5000 berichtet; aber das ging nicht so vor sich, daß einfach alle,
welche die Predigt gehört hatten, in die Gemeinde aufgenommen
wurden, sondern nur die wurden zu der Gemeinde hinzugeran,
welche durch die Predigt des Wortes an den HErrn JEsum
Christum gläubig geworden waren. So lesen wir auch Apost.
6, 7: „Und das Wort Gottes nahm zu, und die Zahl der
Jünger ward sehr groß zu Jerusalem.“ Das äußere Wachs⸗
tum der Gemeinde geschah aus dem Wort heraus. Die,
welche durch das Wort Gottes innerlich gewonnen waren,
wurden dann äußerlich zu der Gemeinde hinzugefügt. Nur
das sah man als wirklichen Gewinn, als Wachstum, an, weil
man eben in der rechten lebendigen Erkenntnis der Lehre von
der Kirche stand.

So werden auch die Gemeindeglieder der apostolischen Ge⸗
meinden beschrieben als Leute, welche anders lebten und
wandelten als die Kinder der Welt. Petrus ruft am
Pfingsttage aus (Apost. 2, 40): „Laßt euch helfen von diesen
unartigen Leuten!“ Das will sagen: Gehet aus von den Un⸗
gläubigen und Spöttern! Der Eintritt in die äußere Gemein⸗
schaft der christlichen Kirche ist zugleich ein Ausgehen von dem
Wesen der Welt. (Lies Apost. 2, 41—47.) Eine Gemeinde
darf nur solche Leute aufnehmen und als Glieder anerkennen,
die in ihrem täglichen Wandel die Welt verleugnen und mit
den Weltkindern nicht laufen in ihr wüstes, unordentliches
Wesen.

Und wie in Jerusalem und im jüdischen Lande, so übten
die Apostel dieselbe gesunde Praxis bei der Gründung von Ge⸗
meinden und bei der Aufnahme von Gemeindegliedern auch in
Samaria sowie in Antiochien, der ersten Heidengemeinde.
Apost. 8, 12; 11, 20. 21. Die Praxis der Apostel bei Auf⸗
nahme von Gliedern in die Gemeinde auf allen ihren Missions⸗
reisen zeigt, daß sie von der Voraussetzung ausgingen und das
immer festhielten, daß die Ortsgemeinden aus Gläubigen be⸗
stehen. Apost. 14, 23; 16, 5.

Von der Praxis des Apostels Paulus in Ephesus lesen wir
Apost. 19, 8. 9: „Er ging aber in die Schule und predigte
frei drei Monden lang, lehrete und beredete sie von dem Reich
Gottes. Da aber etliche verstockt waren und nicht glaubten und
übel redeten von dem Wege vor der Menge, wich er von ihnen
und sonderte ab die Jünger und redete täglich in der
Schule eines, der hieß Tyrannus.“ Der Apostel predigte drei
Monate lang zunächst vor der ganzen Versammlung, die sich
in der jüdischen Synagoge zusammenfand; dann aber schritt
er zur Absonderung der Gläubiggewordenen.

Die apostolische, schriftgemäße Praxis bei Aufnahme von
Gemeindegliedern zu befolgen, wird sich für eine Gemeinde als
ganz selbstverständlich ergeben, wenn sie in der rechten Er⸗
kenntnis der Lehre von der Kirche lebt. W. L.

Was ist von dem Orden der (Knights of Luther“
zu halten?

Seit einiger Zeit besteht im Staate Jowa ein Verein, der
sich Knights of Luther“, „Lutherritter“, nennt und der sich
auch in andern Staaten ausgebreitet hat.

Schon weil sich

dieser Verein nach dem Reformator der Kirche benennt, auch
auf seinen Zirkularen und offiziellen Kundgebungen das Bild
D. Luthers als Devise benutzt, interessieren uns die Zwecke, die
sich die „Lutherritter“ gesetzt haben, und die Art und Weise,
wie sie diese Zwecke erreichen wollen. über beides, Zweck und
Organisation des Vereins, liegen uns Dokumente vor, nach
denen wir uns ein Urteit über denselben bilden können.

Die Plattform des Vereins wird in einer Declaration of
Principles (Prinzipienerklärung) angegeben. Danach richtet
sich der Verein vor allem gegen die politischen Umtriebe der
katholischen Kirche. Die Plattform befürwortet absolute Tren⸗—
nung von Kirche und Staat, tritt ein für Rede⸗ und Preßfrei⸗
heit sowie für uneingeschränkte Freiheit der Religion; will die
öffentlichen Schulen vor den übergriffen der Römischen schützen
und verwirft deshalb auch die Anstellung von Personen, die
eine Ordenstracht tragen, also einem Mönchs⸗ oder Nonnen⸗
orden angehören; erklärt sich gegen Schenkungen von Land,
Geld usw. an die Kirche von seiten des Staates wie auch gegen
die richterliche Uüberweisung von jugendlichen Verbrechern an
Strafanstalten, die Eigentum einer religiösen Gemeinschaft
sind. Der Hauptzweck des Vereins ist, in den öffentlichen Wah⸗
len seinen Einfluß gegen Kandidaten, die der römischen Kirche
angehören, geltend zu machen. Der Zweck wird in diesen
Worten ausgesprochen: „Wir sind dagegen, daß Personen, die
einer fremden Macht oder einem fremden Herrscher untertan
sind, zu öffentlichen Amtern gewählt werden.“ Der fremde
Herrscher, an den man hier denkt, ist selbstredend der Papst.

Zum Teil sind das Grundsätze, denen wir unbedenklich
zustimmen können. Die Freiheit der Rede und der Presse halten
auch wir für kostbare zeitliche Güter, deren wir unter der Ver⸗
fassung unsers Landes genießen. Besonders das Gut der Reli⸗
gionsfreiheit schätzen wir hoch und sind auch schon in der Lage
gewesen, gegen Schmälerungen dieses Gutes als Bürger am
Stimmkasten eintreten zu müssen; wir erinnern nur an die
Kämpfe, die es seinerzeit in den Staaten Wisconsin und Illinois
kostete, den Bestand unserer Gemeindeschulen vor Beeinträch⸗
tigung durch gewisse „school laws“ zu retten. Auch wissen wir
gar wohl, daß gerade das Emporkommen der Papstmacht in
unserm Lande eine große Gefahr für die Religionsfreiheit in
sich birgt. Mancherorts haben auch Glieder unserer Gemeinden
gegen die Vermischung von Kirche und Staat, deren sich Richter
durch Überweisung jugendlicher Verbrecher an katholische An⸗
stalten schuldig gemacht haben, öffentlich Protest erhoben. Und
wenn es sich herausstellt, daß die katholische Priesterschaft An⸗
strengung macht, alle öffentlichen Amter mit Römlingen, be⸗
sonders mit „Columbusrittern“, zu besetzen, und solche Werk⸗
zeuge der Priester dann naturgemäß ihr Amt nicht im Interesse
des Volkswohles, sondern zugunsten der römischen Sekte ver⸗
walten, so darf auch ein Lutheraner zu der Sache als Bürger
Stellung nehmen. Und weil unsere Kirche als Kirche in diese
Händel nicht eingreift, es sei denn, ihren Gliedern wird die
freie Ausübung ihrer Religion geschmälert, oder etwa um das
Land vor den Gefahren, die ihm durch Vermischung von Kirche
und Staat drohen, zu warnen und gegen Verletzungen dieses
Grundgesetzes zu protestieren, so kommt wohl manch einer auf

den Gedanken, daß er doch als Bürger mitmachen kann in einer

Bewegung, wie sie in letzter Zeit durch die „Lutherritter“ in
Gang gebracht worden ist.
Das geht nun nicht an. Aus dem einfachen Grunde nicht,

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