Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 13 › Seite 201
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 23. Juni 1914, Seite 201
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Sozialismus 3 · Sozialismus
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brunnen. Ossb. Joh. 14, 6.7.
—
Herausgegeben von der Peutschen Evangelisch⸗Lutherischen Zyuode von Missouri, Ohio u. a. Staaten.
Redigiert von dem Lehrerkollegium des theologischen Seminars in St. Lonis.
—
—
70. Jahrgang.
St. Louis, Mo., den 23. Zuni 1914.
Ur. 13.
Was für Leute soll eine Gemeinde aufnehmen?
Auf die Frage: Wer gehört zur Gemeinde? lautet die
Antwort: In der Tat und Wahrheit nur alle diejenigen, welche
an Christum oder die gepredigte Wahrheit des Evangeliums
von Herzen glauben; denn die Kirche ist überall und immer
wieder die Gemeinde der Heiligen und Gläubigen. Wird die
Frage aber so gestellt: Wen haben wir als zu der Gemeinde
gehörig anzusehen? so lautet die Antwort: Alle, welche sich zu
der gepredigten Wahrheit des Evangeliums mit Wort und
Wandel bekennen.
Nur solche Leute soll und darf eine Gemeinde aufnehmen,
die man der Liebe nach für Christen halten muß, also solche,
die mit ihrem Munde den Glauben an Christum bekennen und
dies Bekenntnis ihres Mundes mit ihrem Wandel nicht wider⸗
legen. Wir können nur das sehen, was vor Augen ist, und
danach sollen wir urteilen. Wenn ein Mensch mit seinem
Munde die Lehre des Wortes Gottes verwirft oder mit seinem
Wandel klar beweist, daß er sich um Gottes Wort und Gebot
nicht kümmert, so sollen wir ihn auch nicht für einen Christen
halten und deshalb ihn auch nicht teilnehmen lassen an der
Ausübung der Rechte einer christlichen Ortsgemeinde, sondern
er soll uns einer von denen werden, die draußen sind.
Wenn ein Mensch sich aber mit seinem Munde zu der Lehre
des Evangeliums bekennt und dies Bekenntnis seines Mundes
nicht mit seinem Wandel Lügen straft, so dürfen wir auch nicht
anders, als ihn für ein Glied der wahren christlichen Orts-
gemeinde halten, und müssen ihn teilhaben lassen an der Aus⸗
übung aller Rechte der christlichen Ortsgemeinde. Nach diesen
Gesichtspunkten ist die Frage in der Überschrift dieses Artikels
zu beantworten.
Doktor Walther stellt darüber in seinem Pastorale diesen
Grundsatz auf: „Als Erfordernis zur Aufnahme ist unter an⸗
dern nicht sowohl die Gewißheit, daß der Aufzunehmende ein
wahrer, bekehrter, wiedergeborner Christ sei, als vielmehr, daß
er sich weder in Lehre noch Leben als einen Unchristen oder Irr⸗
geist erweise, anzunehmen.“
Diese gesunde Praxis folgt aus der Lehre von
der Kirche. Ist die Kirche die Gemeinde der Gläubigen,
gehören Gottlose, Heuchler und überhaupt Ungläubige nicht zur
Kirche, so wird man nicht etwa nur auf bloß äußerliches Wachs⸗
tum der Gemeinde bedacht sein, sondern auf das Wachstum der
Gläubigen und nur solche Personen in die Gemeinde aufnehmen,
von denen man der Liebe nach annehmen kann und muß, daß
sie gläubige Christen sind.
Also von jedem, der bei uns in die Ortsgemeinde aufge—
nomnmen werden will, muß man zunächst der Liebe nach an—
nehmen können, daß er ein wahrer Christ ist, und das nehmen
wir dann an, wenn er sich zur rechten Lehre bekennt und dies
Bekenntnis seines Mundes durch sein Leben nicht widerlegt.
Wenn wir uns die Lehre von der Kirche gegenwärtig hal—
ten, dann werden wir es nicht so machen wie die Allerwelts-
prediger, die sich damit zufrieden geben, daß sie einen möglichst
großen Haufen in die äußere Gemeinschaft der Gemeinde zu
bringen suchen, wenn auch von dem allergrößten Teil dieses
Haufens gewiß ist, daß man es mit ungläubigen Menschen, mit
Kindern dieser Welt, zu tun hat. Wir sollen uns die Praxis
der Apostel, wie sie in der Schrift uns vorliegt, zum Muster
nehmen.
Wie verfuhren die Apostel bei der Bildung von Gemeinden
und bei der Aufnahme von Gemeindegliedern? Die Apostel
predigten vor großen Massen, aber nicht die großen Massen
organisierten sie zu Gemeinden, sondern nur die einzelnen Per⸗
sonen, die das Evangelium annahmen und ihren Glauben be—
kannten. So ist die erste christliche Gemeinde in Jerusalem
entstanden, so auch alle die andern apostolischen Gemeinden,
deren Entstehung uns die Heilige Schrift näher beschreibt. So
müssen auch wir bei der Bildung von neuen Gemeinden und
bei der Stärkung und Vermehrung schon bestehender Gemein⸗
den verfahren.
Apost. 4, 4 lesen wir von der Gemeinde zu Jerusalem:
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