Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 5 › Seite 83
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 29. Februar 1916, Seite 83
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„TutheraneSS
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oder solche, die schmutzige (smutty) Bilder enthalten. Ich habe
da in Erfahrung gebracht, daß mehr als die Hälfte, vielleicht
60 Prozent, zweideutige, schmutzige Films haben wollen. Ich
bin persönlich gegen solche Aufführungen, aber wo die Nach⸗
frage danach so überwältigend groß ist, fügen wir uns dem
Willen der Mehrheit (we will bow to the superior wisdom of
the majority).“ Im nachfolgenden wollen wir den Beweis
dafür liefern, daß dieser überwältigenden Mehrheit von Aus⸗
stellern, die Schmutzfilms haben wollen, von den Produzenten
in der Tat ganz und voll entsprochen wird.
Vor einem Jahre machte ein Komitee von Bürgern die
Runde in den Filmtheatern von Schenectady, N. Y. Der Be⸗
richt lautet: „Ein großer Teil der Bilder war wertlos, vulgär
oder geradezu unmoralisch, indem sie alberne Liebesgeschichten,
Schlägereien, Trinkgelage, Raubanfälle, Mordtaten, Unfälle,
Gewalttätigkeiten, Verspottungen der Polizei, Mitleid mit Ver⸗
Tbrechern, eheliche Untreue und Hurerei zum Gegenstand hatten.“
ö Die Erziehungsbehörde des Staates West Virginia hat
die Lichtbilder in der Stadt Charlestown untersucht und be—
richtet, daß drei Viertel der Aufführungen teils bad“, teils
„Very bad“ waren. Schießereien und Mordtaten kamen in der
Hälfte aller Films vor, Betrug, Verrat oder handelnde Eifer⸗
sucht in mindestens vierzig Prozent.
Vor einem Komitee des Repräsentantenhauses in Washing⸗
ton, D. C., wurde von H. N. Pringle, einem Beamten des
Internationalen Reformbureaus, bezeugt, daß im ganzen Lande
jeden Tag ini Lichtbilde Mordtaten, Räubereien, Mordanfälle,
Diebereien und vor allem auch unanständige Handlungen, in
denen mit ehelicher Untreue und Hurerei Scherz getrieben wird,
vorgezeigt werden.
Major Funkhauser, zweiter Hilfssuperintendent des Chi⸗
cagoer Polizeiamtes, dem die Aufsicht über die Wandelbilder⸗
theater dieser Stadt übertragen ist, erklärt öffentlich: „Ver⸗
brechen jeder Art und von jedem Grad der Abscheulichkeit
werden jeden Tag im Lichtbilde gezeigt. Die ganze Skala der
Torheit, des Lasters und der Verbrechen wird durchschritten.
In letzter Zeit ist man sogar darauf verfallen, das Innere von
verrufenen Häusern und deren Betrieb vorzuzeigen.“
Bei den angeführten Zeugnissen ist zu beachten, daß fie
gar nicht vom Standpunkt christlicher Moral ausgehen,
sondern nur das zum Ausdruck bringen, was auch nach der
natürlichen Erkenntnis des Gesetzes verwerflich und schänd—
lich ift. Wie muß erst das Gewissen eines Christen, der das
Bild seines leidenden Heilandes im Herzen trägt, verwundet
werden durch das, was er in diesen neuesten Tummelstätten
des Fleisches zu sehen bekommt!
ö Doch möchte man fragen: Wie ist es möglich, daß ein so
hoher Prozentsatz minderwertiger Films in den Handel kommt,
da doch eine nationale Behörde besteht, die über die in unserm
Land produzierten und in dasselbe importierten Lichtbildrollen
Zensur zu üben hat? Darauf ist zu antworten, daß aller⸗
dings eine solche Behörde besteht. Sie trägt den Namen
National Board of Censorship und hat ihr Hauptquartier in
New York. Der Name hört sich auch so an, als ob wir es mit
einer staatlichen Behörde zu tun hätten, und dieser Eindrück
wird noch verstärkt durch die Notiz, daß 98 Prozent aller in
den Vereinigten Staaten gebrauchten Films von diesem National
Board of Censorship besehen werden. Doch ist hier mehreres
zu beachten. Erstens ist kein Filmproduzent verpflichtet, seine
Rollen dieser Behörde zu unterbreiten. Ferner wird kein Pro⸗
duzent und keine Agentur gezwungen, die Entscheidungen dieser
Zensoren zu berücksichtigen oder ihren Anordnungen Folge zu
leisten. Denn — drittens — diese Behörde ist von den Filn—
produzenten selber ins Leben gerufen worden zu einer Zeit,
als die Filmtheater in der Stadt New York so allgemein das
Maß des Anstandes übertraten, daß der damalige Mayor
MaClellan alle moving picture shows in der Stadt an einem
Tage schloß. Um solch überaus schädlichen Eingriffen in den
Betrieb der Fünf-Cent-Theater in Zukunft vorzubeugen, haben
die großen Produzenten selber eine Behörde eingesetzt, die über
die Lichtbildrollen, ehe sie vorgeführt werden, Zensur zu üben
hat. Von den Produzenten werden auch die Kosten dieser Zen⸗
sur bestritten.
Da ist nun vor allem die Frage: Nach was für Grund—
sätzen richtet sich diese Behörde in der Handhabung der Zensur?
Hierüber gibt uns ein Artikel Aufschluß, den Herr Orrin G.
Cocks, Advisory Secretary der National Board of Censorship,
kürzlich im CRurchman veröffentlichte. Herr Cocks sagt da,
das Volk wolle irgend etwas, aber nur keine Belehrung (educa-
tion) im nickel-show. Wenn Gegenstände von erzieherischem
Wert die Vorlage für die Films abgegeben haben, selbst wenn
diese von hohem artistischen Wert sind, gibt das Publikum sein
Mißfallen unmißverständlich kund. Die Produzenten, sagt Herr
Cocks, sind daher auf das Filmdrama angewiesen, wenn sie
Geld verdienen wollen. Über die moralischen Grundsätze, die
bei der Beurteilung der Photodramen dienen, führt dann Herr
Cocks aus den offiziellen Publikationen der Be⸗
hörde unter anderm folgendes an: „Die Behörde verurteilt
die Vorführung von Lichtbildern, die eine komplizierte und ver—
wickelte Handlung vorführen, welche ins einzelne gehend das
Leben einer Ehebrecherin und ihres männlichen Genossen be⸗
schreibt, wenn diese in anziehender Weise und als erfolgreich
geschildert werden.“ (The National Board of Censorship will
condemn the presentation of complex and intricate themes
presenting the details of the life of the so-called wanton
nheroine' and her companion when these are shown as attrac-
tive and successful.“) Hieraus ist ganz klar, daß diese
Zensoren gar nicht daran denken, Ehebruchsdramen aus dem
Filmtheater fernzuhalten. Nur wenn alle die genannten Be—
dingungen zutreffen, also nur wenn die Handlung kompliziert
und verwickelt ist, und wenn ins einzelne gehend das Leben
der Ehebrecher beschrieben wird, und dazu noch diese am Schluß
des Stückes über Tugend und Recht triumphieren — wenn
alles dieses zutrifft, dann fällt das Stück unter das Urteil der
Behörde! So erklärt sich auch die große Zahl der Schund⸗—
films, die trotz dieser „Zensur“ vor das Publikum kommen.
Ausdrücklich sagt Herr Cocks, das Publikum wolle nicht be—
lehrt und unterrichtet, sondern wolle „amüsiert, unterhalten,
zerstreut, aufgeregt und inspiriert werden“. Werden also Dra—
men, die eheliche Untreue, Mord, Raub, Diebstahl, Fälschung,
Betrug, Gewalttat zum Gegenstand haben, von dieser Behörde
gutgeheißen, wie das sehr häufig geschieht, so geschieht das mit
der Voraussetzung, daß sich das Publikum durch solche Gegen—
stände nicht etwa über das Sündliche dieser Dinge belehren
lassen, sondern dadurch amüsiert, zerstreut, aufgeregt, wohl gar
inspiriert ()) werden will. In welchem Maße die Film—
prodnzenten diesem Bedürfnis ihres Publikums entgegenkom⸗
men, soll nächstens etwas weiter ausgeführt werden. 6.
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