Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 5 › Seite 90

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 29. Februar 1916, Seite 90

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Kirchengemeinſchaften 3

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. TuiheraneESe

Mattyh. 19, 4. Von dem, was Moses um der Herzenshärtigkeit
des Volkes willen als weltlicher Regent nachließ, unterscheidet er
ausdrücklich Gottes ursprüngliche Ordnung: „Von Anbeginn aber
ist's nicht also gewesen“, V. 8. Daß Paulus Eph. 5, 32 unter
dem Bilde der Ehe „die Vereinigung Christi mit der Kirche dar⸗
stellt“, macht die Ehe nicht zu einem Sakranient, ebensowenig wie
alle Weinstöcke, Türen, Fischernetze, Ackerfelde, Jungfrauen, kluge
und törichte, und manches andere dadurch Sakramente werden,
daß der HErr sie in verschiedenen Beziehungen zu Gleichnissen
von Dingen seines „Himmelreichs“ verwendet. Ein wunderliches
Sakrament auch, welches „die Eheschließenden sich gegenseitig
spenden“. Das „natürliche Band der Ehe“ ist eben ein natür⸗
liches Band, eine Ordnung Gottes im Reiche der Natur und nicht
als etwas Besonderes für das Reich der Gnade, die Christenheit.
Was Gott am Anfang unter den Menschen als Menschen gestiftet
hat, das hat er unter allen Völkern erhalten. Und wenn man
diese natürliche Ordnung Gottes niederriß oder schändete, dann
strafte er auch Heidenvölker darum, und wenn es die gottlosen
Kanaaniter waren. (3 Mos. 18.) Und als die Apostel in alle
Welt hinausgingen und die christliche Kirche gründeten, da sagten
sie nicht den Leuten, die zur Buße und zum Glauben an Christum
gekommen waren: Jetzt muß ich euch auch dies noch sagen: Ihr
müßt alle das Sakrament der Ehe empfangen. Ihr wißt gar
nicht, was das ist. Sie fanden vielmehr Leute in der Ehe vor
und ließen sie darin und erkannten die bestehende Ehe als recht an.
Selbst wenn das Ehegemahl heidnisch war und bleiben wollte,
sagt Paulus 1 Kor. 7, 10—15, sollte das christliche Gemahl sich
nicht von ihm scheiden. — Als über ein solches äußeres, natür—
liches Ding hat deswegen auch die Obrigkeit über Eheschließung
und Ehescheidung ihrer Untertanen etwas zu sagen, und alle
Obrigkeiten auf Erden sagen etwas darüber und werden sich das
Recht nicht nehmen lassen. Die Obrigkeit braucht sich das nicht
sagen zu lassen: „daß alle Gesetze null und nichtig sind, welche
ein Staat über die Ehe von Christen erläßt. Sie sind ebenso un⸗
gültig wie der Richterspruch eines Mannes, welcher sich für einen
Richter ausgibt, aber kein Richter ist“. Und da hilft es nichts,
daß man das „für einen Christen“ betonen wollte; denn die
Christen gehören auch zu den „jedermann“, die nach Röm. 13, 1
der Obrigkeit untertan sein sollen; sie sollen es vor andern sein.
Daß Gottes Wort auch über die Ehe etwas zu sagen hat, und daß,
wenn der Staat etwas gebietet gegen Gottes Wort, die Christen
dann in die Lage kommen, daß sie Gott mehr gehorchen müssen
als den Menschen, das versteht sich von selbst. In bezug auf
Ghescheidung. Was darüber geschrieben steht, gilt freilich
„nicht bloß den Katholiken; das gilt von allen Getauften“. Und
die andern „Getauften“ pflegen das viel ernster zu nehmen, was
geschrieben steht, als die Katholiken. In unserer Zeit, in der die
leichtfertigen Ehescheidungen den Grad erreicht haben, daß alle
ehrbaren Menschen es mit Schrecken wahrnehmen, spielt sich die
römische Kirche gern als den Hort der Heiligkeit der Ehe auf,
indem sie in die Welt hinausruft: Wir gestatten unbedingt keine
Scheidung. Damit geht sie einmal über Christi Wort hinaus, der
bei seinem Verbot den einen Fall ausnimmt: „es sei denn um der
Hurerei willen“. Und zum andern weiß man, wie durch päpst
liche Ungültigkeitserklärung, Auflösung der Ehe, sogenannten Dis⸗
pens, genügend Hintertüren offen stehen. Eine Obrigkeit kann
und muß Ehescheidungen zulassen, die Gottes Wort nicht billigt.
Das hat nach Christi Ausspruch schon Moses getan; und der HErr
straft das nicht. Unter dem halsstarrigen und herzensharten Volk
hat er als weltlicher Regent manches nachgelassen, zum Beispiel
gerade den Scheidebrief erlaubt, wovon Christus sagt: „Von An⸗
beginn aber ist's nicht also gewesen“; das ist nicht Gottes Ord⸗
nung. Weil der Staat es eben mit allerlei — meist ungläubigen
— Leuten zu tun hat, weil der Staat nicht dazu da ist, dafür zu

sorgen, daß die Leute nach Gottes Wort und Willen wandeln und
selig werden, sondern nur das äußere Zusammenleben der Bürger
ordnet, darum muß er oft Ehen scheiden, um größeres Unheil zu
verhüten. Freilich kann der Staat das so weit treiben, daß er
sich selbst mitsamt der Ehe zum Gespött macht. Für Christen da⸗
gegen gilt Gottes Wort, zum Beispiel, was Matth. 19, 6 darüber
gesagt ist. Dabei sind sie auch der Obrigkeit gehorsam. Es gibt
keinen Staat auf Erden, der die Ehescheidung gebietet oder
auch nur wünscht. — Daß die Ehe ein Sakrament genannt wird,
das nur von der Kirche, natürlich nur von der römischen Kirche,
verwaltet werden kann, daß die Ehe, um gültig zu sein, vor einem
katholischen Priester eingegangen werden muß, heißt allen anders
Verheirateten ins Angesicht sagen, daß man sie nicht für wirkliche
Eheleute ansieht. Jene Erklärung des Papstes vor Ostern 1908
haben deswegen viele Obrigkeiten in ihren Ländern nicht zur Ver⸗
öffentlichung kommen lassen. Wenn die Ehe ein Sakrament ist,
dann kommt einem Protestanten dabei auch der Gedanke, ob dieses
„Sakrament“ den Priestern, Mönchen und Nonnen nicht auch gut
und heilsam wäre. Die Augsburgische Konfession hat das ent⸗
schieden geglaubt und konnte sich dabei auf „eine große, mächtige
Klage in der Welt bei jedermann, hohes und niederes Standes“,
berufen. E. P.

Der Scientismus (Christian Science) im Gericht. Der Pro⸗
zeß, welcher kürzlich in Berlin gegen zwei Anhängerinnen der

Mrs. Mary Baker⸗Glover⸗Eddy geführt wurde, endete damit, daß

die beiden Gesundbeterinnen wegen fahrlässiger Tötung zu je
sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurden. Diese Verurteilung
ist zugleich eine Verurteilung des Scientismus. Der Staats⸗
anwalt führte aus, daß der Scientismus ohne Zweifel auf einem
Mißverstehen philosophischer Gedanken beruhe und von ganz
falschen Voraussetzungen ausgehe, daß er sich in direkten Gegen⸗
satz zu dem Christentum stelle und keinen Anspruch darauf er⸗
heben könne, überhaupt als „Wissenschaft“ betrachtet zu werden.
Man könne die Tätigkeit der Scientisten auch nicht einmal als
handwerksmäßig bezeichnen; denn das wäre eine Erniedrigung
des ehrsamen Handwerks; der Scientismus müsse geradezu als
Unfug bezeichnet werden. Wenn solche Leute wie die Ange—
klagten auf die Menschheit losgelassen würden ohne Kenntnis von
den einzelnen Krankheiten und ohne Diagnose, so sei dies ge⸗—
radezu empörend. In der Begründung des gefällten Urteils
aber heißt es: „Der Gerichtshof erachtet die scientistische Lehre
als einen Hohn jeden christlichen Glaubens. Die scientistische
Lehre hat mit dem deutschen Denken und Empfinden und der
christlichen Kirche nicht das Geringste gemein.“ — Die Christian
Science spricht nicht bloß dem deutschen Denken, sondern
jeglichem vernünftigen Denken Hohn, und von Christentum läßt
sie auch rein gar nichts stehen. Und doch nennen diese Leute sich
mit Nachdruck „christlich“ und „wissenschaftlich“! E. P.

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„Laß ihn noch dies Jahr!“

Von A. Br.

Erzählung aus dem großen Kriege.

ö I.

Die Bauern von Grotenbeck waren mit der Heuernte zu⸗
frieden, wenigstens einigermaßen, wie sie untereinander sagten.
Wenn sie jedoch mit ihren Butter⸗- und Eierkörben nach ülzen
zogen, dann machten sie gegen die Stadtleute ziemlich bedenkliche x
und schmerzliche Gesichter. Die sollten nicht denken, daß sie es;
auf dem Lande im überfluß hätten. Dann setzten die gleich ihre
Preise höher, oder sie schimpften über die „habgierigen“ Banern.
Jedenfalls aber war die Heuernte gut. So viel stand fest.
sich selbst leugnete das auch keiner. Aber sauer mußten sie es sich
auch werden lassen, viel saurer, als die Stadtleute hinter ihren

Vor

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