Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 5 › Seite 89
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 29. Februar 1916, Seite 89
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nicht braucht.
Name der eddyistischen Gemeinschaft, die gewöhnlich „Ohristian
Science Church“ genannt wird, und die weder einen persönlichen
Gott noch ein göttliches Gesetz lehrt und daher ein Evangelium
Ganz einfach „Church of God nennt sich eine
baptistische Sekte, und von ähnlicher Anmaßung zeugen Namen
wie „Disciples of Christ“ (so nennen sich die Campbelliten),
„Christian Church“, „Bible Christians“ und „Wahre Jünger
IEsu“. Welch unerträglicher geistlicher Hochmut tritt aus diesen
Benennungen hervor, als ob nur in ihren Kreisen „Jünger IEsu“
und „Bibelchristen“ zu finden wären, und als ob sie ein Monopol
hätten auf die Benennung „christlich“. Ein anderes schönes Wort,
das oft mit Unrecht in den Benennungen religiöser Gemeinschaften
wiederkehrt, ist das Wort „evangelisch“. Das Evangelium
ist die Lehre IEsu Christi von der Erlösung der Welt durch sein
Blut. Eine Kirche, die an der seligmachenden Lehre Christi und
seiner Apostel in allen Stücken festhält, trägt mit Recht den Namen
„evangelisch“. Den Namen „evangelisch“ legten die Verfasser der
Konkordienformel denen bei, die mit ihnen die reine Lehre des
Evangeliums im Gegensatz zum Papsttum und den Schwärmern
bekannten. Luther hätte am liebsten gesehen, daß die Kirche der
Reformation den Namen „evangelische Kirche“ angenommen hätte.
Erst von ihren Feinden „lutherisch“ gescholten, hat sich dann die
Kirche des reinen evangelischen Bekenntnisses diesen Namen als
Ehrennamen beigelegt, schämt sich dessen auch heute noch nicht,
sondern nennt sich „evangelisch-lutherische Kirche“.
führung der unseligen Union in Deutschland nennt sich die unierte
Kirche mit Vorliebe „evangelische Kirche“. Jedoch mit Unrecht;
denn es entspricht gewiß nicht dem Evangelium, wenn der Gegen—
satz zwischen Reformierten und Lutheranern, der keineswegs nur
in der Lehre vom Abendmahl hervortritt, verwischt und ignoriert
wird, und man sich darüber hinweg dem Worte Gottes zuwider
zu einer Kirche vereinigt. Aber nicht nur die „unierte Kirche“
nennt sich „evangelisch“, sondern viele andere Gemeinschaften
haben diese Bezeichnung angenommen, zum Beispiel die Albrechts⸗
brüder, die wieder in verschiedene Sekten gespalten sind. Das
geschieht besonders auch, um aus Deutschland einwandernde Luthe—
raner in ihre Gemeinden zu locken. (Zuweilen wird übrigens
die unierte Kirche mit diesen „Evangelischen“ verwechselt, und
es geschieht ihr ein unbeabsichtigtes Unrecht. Wir erfahren jetzt,
daß jene Klage über ungläubige Pastoren, die nach einer Angabe
inn „Lutheraner“ aus der uniert-evangelischen Kirche erschallte,
nicht auf diese, sondern auf die „Evangelische Gemeinschaft“ —
was nicht in der Notiz, die uns vorlag, angedeutet war — sich
bezog.) Die Sache wird noch ärger, wenn sich solche „evangelische“
Gemeinden nicht entblöden, ihrem Namen noch das „lutherisch“
hinzuzufügen. Auf der Westseite Chicagos konnte man dreißig
Jahre lang den Namen „Vereinigte Ev.⸗Luth. St. Petrikirche“
lesen, obtwohl diese Gemeinde so wenig Recht zu der Benennung
„evangelisch-lutherisch“ hatte wie die Papstkirche zu der Be⸗
nennung „katholisch'. In Madison, Wis., hat sogar eine soge—
nannte „freie“ Gemeinde, die zuerst von kongregationalistischen,
dann von baptistischen Predigern bedient wurde, sich den Namen
„evangelisch-lutherisch“ beigelegt. Auf den Protest der Luthe—
raner hin hat dieses Sektlein das „hütherisch“ gestrichen und
prangt jetzt mit dem Namen „evangelisch“, zu dem sie ebenso—
wenig Recht hat. Es kann un Gemeinden und Kirchen nicht gut
bestellt sein, die sich mit falschen Namen schmücken müssen, um
das Volk an sich zu ziehen. 6
Eine echt katholische Belehrung über die Ehe gibt ein katho⸗
lisches Familienblatt in einer Betrachtung über das Evangelium
von der Hochzeit zu Kana. Es heißt da: „Eingesetzt ward die
Ehe bereits im Paradiese, als Gott Eva erschuf und dem Adant
zuführte, damit durch sie das Menschengeschlecht fortgepflanzt
würde. Diesem natürlichen Bande der Ehe verlieh Christus eine
Seit Ein⸗
höhere, religiöse Weihe, indem er die Ehe zu einem Sakrament
erhob. So erhaben ist jetzt das Wesen der Ehe, daß sie nach der
Lehre des Apostels Paulus (Eph. 5, 32) die Vereinigung Christi
mit der Kirche darstellt. In neuerer Zeit sind jedoch die Völker
vom Christentum abgefallen und haben infolgedessen die Zivilehe,
das heißt, eine bürgerliche Ehe, an Stelle des Sakramentes der
Ehe gesetzt. Die Ehe sollte nur mehr ein bürgerlicher Vertrag
sein. Der Staat maßte sich die Gesetzgebung und das Richteramt
über die Ehe an und entriß dieselben der Kirche. Das war durch⸗
aus gegen die Anordnung Gottes; denn nachdem Christus die
Ehe zu einem Sakrament erhoben hat, ist die Kirche die einzige
Gesetzgeberin und Richterin in Ehesachen. Der Staat mag die
Vermögensverhältnisse der Eheleute und die übrigen bürgerlichen
Verhältnisse und Wirkungen der Ehe regeln; die Ehe selbst bleibt
ausschließlich Sache der Kirche, insofern ihre Mitglieder in Be—
tracht kommen. Wenn nun die Ehe nicht Sache des Staates,
sondern der Kirche ist, so folgt, daß alle Gesetze null und nichtig
sind, welche ein Staat über die Ehe von Christen erläßt. Sie sind
ebenso ungültig wie der Richterspruch eines Mannes, welcher sich
für einen Richter ausgibt, aber kein Richter ist. Ebenso ist es keine
wirkliche Ehescheidung, sondern nur eine Aufhebung der bürger⸗
lichen Wirkungen, wenn die Ehe durch den weltlichen Richter ge—
schieden wird. Denn eine unter Christen vollzogene Ehe kann gar
nicht geschieden werden, ausgenonmnen durch den Tod. Daher
sagt das Evangelium: „Wer die Geschiedene nimnit, bricht die
Ehe“, Matth. 19, 9. Das gilt nicht bloß von Katholiken, das gilt
von allen Getauften. So ist denn die Ehe etwas ungemein Hei⸗
liges und Wichtiges; denn durch kein Band werden zwei Menschen
so eng und so für das ganze Leben aneinandergekettet wie durch
das Band der Ehe. In Erwägung dessen erließ Papst Pius X.
am 2. August 1907 durch ein Dekret der Konzilkongregation ein
Gesetz, welches das Schließen der Ehe regelt. Das Dekret enthält
zwei Kapitel. Das erste handelt über die Eheverlöbnisse und for⸗
dert zu deren Gültigkeit eine förmliche, schriftliche Erklärung vor
dem zustehenden Geistlichen samt Unterschrift der Betreffenden.
Das zweite betrifft die Eheschließung. Das Konzil von Trient
forderte zur Gültigkeit der Ehe, daß sie vor dem zuständigen
Pfarrer oder seinem Stellvertreter und zwei Zeugen abgeschlossen
werde. Nun aber galt diese Bestimmung nur dort, wo das Gesetz
des Konzils veröffentlicht worden war. Jetzt hat Papst Pius X.
angeordnet, daß in der ganzen katholischen Welt die Ehe, um
gültig zu sein, vor einem bevollmächtigten Priester und zwei
Zeugen geschlossen werden muß. Gesetzeskraft erhielten diese Be⸗
stimmungen an Ostern 1908. Der Katholik vergesse nicht: Die
Ehe ist ein Sakrament, und die Eheschließenden sind es, welche
sich gegenseitig dieses Sakrament spenden. Deshalb sind sie unter
schwerer Sünde verpflichtet, die Ehe auch in der von der Kirche
vorgeschriebenen Weise zu schließen.“ ö
Dazu ein paar Bemerkungen. Das Ganze, was an der
Darstellung falsch ist, gründet sich auf den Satz, daß die Ehe
ein Sakrament sei, das die Kirche zu handhaben habe. Und
dazu soll der HErr Christus die Ehe gemacht haben. Er soll
„diesem natürlichen Bande der Ehe eine höhere, religiöse Weihe
verliehen haben, indem er die Ehe zu einem Sakramente erhoben
hat“. Nur schade, daß die Evangelien uns nichts darüber be⸗
richten! Sie berichten, wie der HErr sich auf Befragen über Ehe
und Ehescheidung ausgesprochen hat. Aber darüber, daß er die
Ehe zu einem Sakrament gemacht habe, sagen sie auch rein gar
nichts. überhaupt hat der HErr in der Sache nichts Neues ge⸗
ordnet, so daß die Ehe „jetzt“ etwas anderes wäre, als sie immer
gewesen ist. Im Gegenteil, wenn er von dem Wesen der Ehe
redet, geht er zurück auf Gottes ursprüngliche Ordnung. „Er
antwortete aber und sprach zu ihnen: Habt ihr nicht gelesen, daß,
der im Anfang den Menschen gemacht hat, der machte“ usw.,
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